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- Dr. Axel Plutte & Mettlach-Plutte
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Axel Plutte ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Axel Plutte & Mettlach-Plutte am Romberg 9 in Leverkusen-Pattscheid. Die Kanzlei nennt Erbrecht, Arbeitsrecht und Zivilrecht als ihre Rechtsgebiete. Sie bietet individuelle Rechtsberatung und verweist auf langjährige Erfahrung. Ihre erklärte Philosophie besteht darin, einvernehmliche Regelungen zu suchen, sinnlose Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und erfolgreiche Rechtsstreite zu führen. Zum ausdrücklich angesprochenen Mandantenkreis gehören Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die zu Fragen rund um die Corona-Pandemie beraten werden, insbesondere zur Kurzarbeit. Für die Kontaktaufnahme stehen E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung; über das Formular kann auch ein Rückruf mit Wunschdatum und Uhrzeit angefragt werden. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Vereinbarungen möglich. Können Mandanten die Kanzlei aus gesundheitlichen Gründen nicht besuchen, lassen sich Hausbesuche vereinbaren. Die Kontaktseite nennt außerdem Anfahrtsmöglichkeiten mit dem Pkw und öffentlichen Verkehrsmitteln.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: erbrecht-leverkusen.de, erbrecht-leverkusen.de
Beratung in Leverkusen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Dr. Axel Plutte ist in der Kanzlei Dr. Axel Plutte & Mettlach-Plutte am Romberg 9 in 51381 Leverkusen tätig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Die Kanzlei führt daneben Erbrecht und Zivilrecht als Rechtsgebiete auf. Für Ratsuchende steht damit insbesondere die rechtliche Gestaltung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen im Mittelpunkt des Profils. Arbeitsrechtliche Anliegen können sowohl auf Arbeitnehmerseite als auch auf Arbeitgeberseite entstehen. Häufig geht es um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen oder die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses. Welche Unterstützung im konkreten Fall möglich ist, lässt sich im Rahmen einer ersten Kontaktaufnahme klären. Ein ausdrücklich genanntes Thema der Kanzleibeschreibung ist die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu Fragen rund um die Corona-Pandemie, insbesondere zur Kurzarbeit. Allgemein berührt Kurzarbeit mehrere Ebenen: die arbeitsrechtlichen Grundlagen einer vorübergehenden Arbeitszeitverkürzung, deren betriebliche Umsetzung und die sozialrechtlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld. Bei der Einordnung eines Anliegens kommt es deshalb darauf an, welche konkrete Frage aufgeworfen wird. Auch bei anderen arbeitsrechtlichen Themen bilden vorhandene Vereinbarungen, der bisherige Schriftverkehr und die zeitliche Abfolge der Ereignisse regelmäßig wichtige Grundlagen für ein Beratungsgespräch. Die Kanzlei beschreibt individuelle Rechtsberatung als Teil ihrer Tätigkeit und verweist auf langjährige Erfahrung. Zu ihrer erklärten Ausrichtung gehört es, einvernehmliche Regelungen zu suchen und unnötige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Gerade im Arbeitsrecht können Gespräche über eine außergerichtliche Lösung und die Prüfung gerichtlicher Schritte nebeneinanderstehen. Für viele Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ist die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Ob ein Verfahren erforderlich ist und welches Gericht zuständig wäre, hängt vom jeweiligen Gegenstand und den maßgeblichen örtlichen Anknüpfungspunkten ab. Der Kanzleisitz befindet sich in Leverkusen-Pattscheid und damit nicht in einer zentralen Innenstadtlage. Die Kontaktseite nennt Anfahrtsmöglichkeiten mit dem Pkw und öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr; außerhalb dieser Zeiten sind Vereinbarungen möglich. Bei gesundheitlich bedingten Besuchshindernissen können Hausbesuche vereinbart werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst das Profil zur Orientierung nutzen und anschließend über die dort verfügbaren Kontaktangaben eine Anfrage stellen. Als Kontaktwege sind E-Mail und ein Kontaktformular belegt. Über das Formular lässt sich auch ein Rückruf mit Wunschdatum und Uhrzeit anfragen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leverkusen
Die Kanzlei Dr. Axel Plutte & Mettlach-Plutte liegt am Romberg 9 im Leverkusener Stadtteil Pattscheid. Der Standort ist außerhalb der zentralen Innenstadt gelegen. Für einen persönlichen Termin ist daher die konkrete Route zur Kanzlei maßgeblich, nicht lediglich die Verbindung in das Leverkusener Zentrum. Die Kontaktseite weist auf Anfahrtsmöglichkeiten mit dem Pkw und öffentlichen Verkehrsmitteln hin. Konkrete Linien, Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind in den vorliegenden Angaben nicht benannt. Es bietet sich deshalb an, die Anreise anhand der vollständigen Adresse und aktueller Verkehrs- beziehungsweise Fahrplanauskünfte zu planen. Die Möglichkeit vereinbarter Hausbesuche bei gesundheitlichen Besuchshindernissen ergänzt die persönliche Erreichbarkeit. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt von Axel Plutte sind typischerweise die Arbeitsgerichte relevant. Dort werden etwa Kündigungsschutzverfahren sowie Streitigkeiten über Arbeitsentgelt, Arbeitszeugnisse oder andere Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis geführt. Verfahren über betriebsverfassungsrechtliche Fragen gehören ebenfalls zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nicht allein nach dem Kanzleisitz; unter anderem können der Arbeitsort und der Sitz der beklagten Partei eine Rolle spielen. Konkrete Gerichte sind im Faktenmaterial nicht genannt. Fragen zu behördlichen Entscheidungen über Kurzarbeitergeld können dagegen die Sozialgerichtsbarkeit betreffen. Für die ergänzend genannten Kanzleigebiete Erbrecht und Zivilrecht kommen je nach Angelegenheit Nachlassgerichte sowie Amts- oder Landgerichte in Betracht. Diese unterschiedlichen Zuständigkeiten verdeutlichen, weshalb zunächst das konkrete Anliegen eingeordnet werden muss.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname, Telefon, E-Mail und das Thema Ihrer Anfrage als Pflichtfelder gekennzeichnet. Für einen Rückruf können Sie ein Wunschdatum und eine ideale Uhrzeit angeben.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname, Telefon, E-Mail und das Thema Ihrer Anfrage als Pflichtfelder gekennzeichnet. Für einen Rückruf können Sie ein Wunschdatum und eine ideale Uhrzeit angeben.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag und relevante Ergänzungen, etwa Änderungsvereinbarungen, hilfreich. Je nach Thema können Lohnabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, Abmahnungen, Kündigungsschreiben oder ein Arbeitszeugnis hinzukommen. Auch einschlägiger Schriftverkehr und eine kurze chronologische Zusammenfassung können das Verständnis erleichtern. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem Datum eines Schreibens und dem Zeitpunkt seines Zugangs. Für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig eine knappe Schilderung mit Hinweis auf vorhandene Dokumente. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, sollte anschließend abgestimmt werden.
- Warum ist bei einer Kündigung eine zeitnahe Klärung wichtig?
- Im Zusammenhang mit Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten. Für eine Kündigungsschutzklage ist grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung vorgesehen. Daneben können weitere Fristen oder vertragliche Ausschlussregelungen Bedeutung haben, etwa bei offenen Zahlungsansprüchen. Eine erste Anfrage ersetzt weder eine Klage noch wahrt sie automatisch eine Frist. Für die allgemeine Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Zugangszeitpunkt und die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses wichtig. Welche Schritte in einer konkreten Situation in Betracht kommen, erfordert eine Prüfung des Einzelfalls.
- Welche rechtlichen Fragen können bei Kurzarbeit entstehen?
- Kurzarbeit betrifft einerseits das Arbeitsverhältnis und andererseits die sozialrechtliche Leistung Kurzarbeitergeld. Arbeitsrechtlich kann beispielsweise zu klären sein, auf welcher Grundlage die Arbeitszeit und die Vergütung vorübergehend reduziert werden. Dabei können Arbeitsverträge, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Beteiligungsrechte eines Betriebsrats relevant sein. Davon zu unterscheiden sind Voraussetzungen, Anzeige und Beantragung von Kurzarbeitergeld gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. Frühere pandemiebedingte Sonderregelungen lassen sich nicht ohne Weiteres auf heutige Sachverhalte übertragen. Für eine Anfrage sind deshalb der betroffene Zeitraum, vorhandene Vereinbarungen und gegebenenfalls behördliche Schreiben von Bedeutung.
- Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jeder arbeitsrechtliche Konflikt führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Streitpunkt können eine Klärung des Sachverhalts, ein Austausch zwischen den Beteiligten oder eine ausgehandelte Vereinbarung in Betracht kommen. Auch vor dem Arbeitsgericht ist eine gütliche Einigung vorgesehen; im Urteilsverfahren findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt. Ob eine außergerichtliche Lösung sinnvoll erscheint, hängt unter anderem von den Interessen beider Seiten, der Beweislage und möglichen Fristen ab. Laufende Gespräche setzen gesetzliche Fristen nicht automatisch außer Kraft. Eine Einigung kann daher nicht unabhängig von den rechtlichen Rahmenbedingungen betrachtet werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Axel Plutte
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: erbrecht-leverkusen.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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