Veröffentlichtes Profil

Christian Salzbrunn

Dr. Christian Salzbrunn – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Dr. Christian Salzbrunn

Alt-Pempelfort 3, 40211 Düsseldorf

Telefon: +49 211 1752089-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Dr. Christian Salzbrunn
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Christian Salzbrunn ist Rechtsanwalt in Düsseldorf. Auf seiner Webseite stellt er das Arbeitsrecht als Tätigkeitsgebiet vor und bietet Beratung bei allen Fragen rund um dieses Rechtsgebiet an. Die angegebene Anschrift lautet Alt-Pempelfort 3, 40211 Düsseldorf. Für eine unverbindliche Kontaktaufnahme nennt der Webauftritt eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse. Telefonisch ist die Kanzlei unter +49 211 1752089-0 erreichbar, per E-Mail unter info@ra-salzbrunn.de. Außerdem ist eine Telefaxnummer aufgeführt. Die Webseite ist unter www.ra-salzbrunn.de angegeben. Der vorliegende Seitentext verbindet die Bezeichnung Rechtsanwalt Dr. Christian Salzbrunn ausdrücklich mit dem Standort Düsseldorf und dem Arbeitsrecht. Einzelne arbeitsrechtliche Themen oder weitere Rechtsgebiete werden darin nicht genannt. Auch einen bestimmten Mandantenkreis beschreibt der Text nicht. Zur Arbeitsweise enthält er lediglich das Beratungsangebot und die Einladung zu einer unverbindlichen Kontaktaufnahme.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-salzbrunn.de

Beratung in Düsseldorf – Einordnung der Redaktion

Christian Salzbrunn ist mit seiner Kanzlei „Rechtsanwalt Dr. Christian Salzbrunn – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf sowie Inkasso“ in der Alt-Pempelfort 3, 40211 Düsseldorf, ansässig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt; die Kanzleibezeichnung weist zudem auf Inkasso hin. Für Ratsuchende steht damit vor allem die rechtliche Einordnung von Fragen rund um das Arbeitsverhältnis im Vordergrund. Dazu gehören allgemein die Begründung, Durchführung und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgebern. Typische arbeitsrechtliche Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Kündigungen, Abmahnungen oder Aufhebungsverträge. Auch ausstehende Vergütung, Überstunden, Urlaub und Arbeitszeugnisse können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Auseinandersetzung mit Vertragsunterlagen, dem zeitlichen Verlauf eines Konflikts und der vorhandenen Korrespondenz. Gerade bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Welche Schritte im Einzelfall in Betracht kommen, lässt sich jedoch erst anhand der konkreten Umstände beurteilen; eine allgemeine Profilbeschreibung ersetzt diese Prüfung nicht. Inkasso bezeichnet allgemein die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung offener Forderungen. Dabei können unter anderem die Grundlage der Forderung, ihre Fälligkeit, bisherige Zahlungsaufforderungen und mögliche Einwendungen der Gegenseite relevant werden. Ein Zahlungsstreit ist nicht automatisch eine Inkassoangelegenheit vor den allgemeinen Zivilgerichten: Geht es beispielsweise um Arbeitsentgelt aus einem Arbeitsverhältnis, ist regelmäßig die Arbeitsgerichtsbarkeit einschlägig. Diese Unterscheidung verdeutlicht, warum bei einer ersten Anfrage neben dem offenen Betrag auch der zugrunde liegende Vertrag und die beteiligten Personen wichtig sind. Der örtliche Bezug ergibt sich aus dem Düsseldorfer Kanzleisitz an der Alt-Pempelfort. Die Anschrift bietet einen Bezug zum innenstadtnahen Umfeld von Pempelfort und Stadtmitte; auch für Ratsuchende aus Derendorf, Bilk oder Oberkassel kann sie als Ausgangspunkt der Anfahrtsplanung dienen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist insbesondere das Arbeitsgericht Düsseldorf von Bedeutung, sofern dessen örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lässt sich das Anliegen zunächst mit Thema, zeitlichem Ablauf und etwaigen Fristen beschreiben. Anschließend können die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und die Form eines Gesprächs geklärt werden. Für einen persönlichen Termin sollte die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Pkw anhand der Kanzleianschrift geplant werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Düsseldorf

  • Amtsgericht Düsseldorf
  • Landgericht Düsseldorf
  • Arbeitsgericht Düsseldorf
  • Oberlandesgericht Düsseldorf

Der Kanzleistandort Alt-Pempelfort 3 in Düsseldorf liegt im innenstadtnahen Umfeld von Pempelfort und Stadtmitte. Für die räumliche Orientierung sind außerdem die genannten Düsseldorfer Stadtteile Derendorf, Bilk und Oberkassel relevant, ohne dass daraus zusätzliche Kanzleistandorte folgen. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten tatsächlich bestehen, sollte vor einem Besuch anhand aktueller Informationen geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, eigenen Stellplätzen oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Eine vorherige Terminabstimmung ist daher auch sinnvoll, um organisatorische Fragen zum Besuch zu klären. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Düsseldorf maßgeblich. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit beispielsweise Kündigungsschutzverfahren und Streitigkeiten über Vergütung, Zeugnisse oder andere Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen geführt. Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren ist regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen, die eine einvernehmliche Lösung ermöglichen soll. Der Düsseldorfer Kanzleisitz allein bestimmt allerdings nicht, welches Gericht für einen konkreten Fall örtlich zuständig ist. Bei zivilrechtlichen Forderungen außerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit können das Amtsgericht Düsseldorf oder das Landgericht Düsseldorf zuständig sein. Die Abgrenzung richtet sich insbesondere nach dem Streitgegenstand, dem Streitwert und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Das Oberlandesgericht Düsseldorf befasst sich unter anderem mit Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des Landgerichts in Zivilsachen. Es ist dagegen keine Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Arbeitsgerichts. Auch bei einem Inkassoanliegen muss deshalb zunächst zwischen arbeitsrechtlichen und sonstigen zivilrechtlichen Forderungen unterschieden werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Änderungen, die Kündigung oder Abmahnung und die dazugehörige Korrespondenz hilfreich. Bei einer Kündigung ist insbesondere wichtig, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Auch Angaben zum Beginn der Beschäftigung und zum bisherigen Ablauf des Konflikts können relevant sein. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollten bekannte Termine bereits in der Anfrage deutlich genannt werden. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.
Können ausstehendes Gehalt und Überstunden Gegenstand einer arbeitsrechtlichen Anfrage sein?
Offene Vergütung und die Bezahlung oder der Ausgleich von Überstunden gehören zu den typischen Themen des Arbeitsrechts. Für ihre Einordnung sind unter anderem der Arbeitsvertrag, mögliche tarifliche Regelungen, Abrechnungen und vorhandene Arbeitszeitaufzeichnungen von Bedeutung. Bei Überstunden kann außerdem eine Rolle spielen, wie sie veranlasst und dokumentiert wurden. Neben der gesetzlichen Verjährung können arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen relevant werden. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht und wie er zu beziffern wäre, erfordert eine Prüfung der individuellen Unterlagen und Umstände.
Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht hingegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können etwa das Beendigungsdatum, eine Freistellung oder der Umgang mit offenen Ansprüchen geregelt werden. Auch mögliche sozialrechtliche Folgen sind bei solchen Vereinbarungen ein allgemeines Prüfungsthema. Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht automatisch. Für eine anwaltliche Anfrage sind der Vertragsentwurf, bestehende Vereinbarungen und gegebenenfalls eine gesetzte Rückmeldefrist hilfreich; die Bewertung hängt vom konkreten Inhalt ab.
Wann gehört eine offene Forderung zum Arbeitsrecht und wann zum allgemeinen Inkasso?
Entscheidend ist vor allem, aus welchem Rechtsverhältnis die Forderung stammt. Ansprüche auf Arbeitsentgelt zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Offene Rechnungen aus anderen Vertragsverhältnissen können dagegen zivilrechtliche Forderungen sein, für die die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig ist. Inkasso beschreibt die Durchsetzung einer Forderung und legt für sich genommen noch keinen Gerichtsweg fest. Für eine erste Anfrage helfen deshalb Angaben zum Vertrag, zur Fälligkeit, zu bisherigen Zahlungsaufforderungen und zu Einwendungen der Gegenseite. Nicht jede unbezahlte Forderung ist zugleich rechtlich unstreitig.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Christian Salzbrunn

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-salzbrunn.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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