- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Berlin
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Schwerpunkte
- MedienrechtHauptschwerpunktMedienrecht in Berlin vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Prof. Dr. Christian Schertz gründete im Januar 2005 gemeinsam mit Simon Bergmann die Kanzlei Schertz Bergmann in Berlin. Beide waren zuvor Partner der Anwaltssozietät Hertin, Berlin. Christian Schertz wird im Quelltext im Zusammenhang mit presse- und persönlichkeitsrechtlichen Streitigkeiten genannt. Die Kanzlei hat ihre Schwerpunkte im Presse-, Urheber- und Medienrecht. Sie betreut Personen des öffentlichen Lebens, darunter Künstler, Unternehmer, Sportler und Politiker, in medienrechtlichen Angelegenheiten. Zu ihrem Mandantenkreis gehören außerdem Unternehmen und Körperschaften, die von unerlaubter Medienberichterstattung betroffen sind oder denen eine solche Berichterstattung droht. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die rechtliche Beratung und Begleitung von Unternehmen in medialen Krisen mit dem Ziel, Reputationsschäden zu vermeiden. Die Kanzlei berät zur strategischen Rechtskommunikation und zum Reputationsschutz. Im Bereich Entertainment-Law gestaltet und verhandelt sie Künstler- und Werbeverträge. Weitere Schwerpunkte der Kanzlei sind Wettbewerbs-, Marken- und Sportrecht.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: schertz-bergmann.de, schertz-bergmann.de
Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion
Christian Schertz ist Rechtsanwalt bei Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB am Kurfürstendamm 53 in 10707 Berlin. Sein Profil nennt Medienrecht als Hauptschwerpunkt; die belegte Kanzleibeschreibung ordnet ihn insbesondere presse- und persönlichkeitsrechtlichen Streitigkeiten zu. Im Januar 2005 gründete er gemeinsam mit Simon Bergmann die Kanzlei. Beide waren zuvor Partner der Berliner Anwaltssozietät Hertin. Als zuständige Berufskammer ist die Rechtsanwaltskammer Berlin angegeben. Für Ratsuchende steht damit vor allem der rechtliche Umgang mit öffentlicher Berichterstattung, persönlichen Informationen und deren Verbreitung im Mittelpunkt. Im Medienrecht geht es häufig um das Verhältnis zwischen Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und Persönlichkeitsrechten andererseits. Typische Anliegen betreffen Tatsachenbehauptungen in Presseartikeln, die Veröffentlichung von Fotos, Berichte über private Lebensumstände oder Beiträge auf digitalen Plattformen. Eine rechtliche Prüfung berücksichtigt unter anderem den Inhalt, den Veröffentlichungskontext und die betroffenen Interessen. Die Kanzlei betreut Personen des öffentlichen Lebens, darunter Künstler, Unternehmer, Sportler und Politiker. Auch Unternehmen und Körperschaften, die von unerlaubter Medienberichterstattung betroffen sind oder denen eine solche droht, gehören zum beschriebenen Mandantenkreis. Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei liegt auf der rechtlichen Begleitung von Unternehmen in medialen Krisen sowie auf strategischer Rechtskommunikation und Reputationsschutz. Dabei können bereits angekündigte Veröffentlichungen oder journalistische Anfragen Anlass für eine rechtliche Einordnung sein. Daneben nennt die Kanzleibeschreibung Presse- und Urheberrecht sowie Entertainment-Law. Im letztgenannten Bereich gestaltet und verhandelt die Kanzlei Künstler- und Werbeverträge. Allgemein stehen hierbei etwa Nutzungsrechte, Leistungsumfang und die Verwendung von Namen oder Bildern im Raum. Wettbewerbs-, Marken- und Sportrecht werden als weitere Kanzleischwerpunkte genannt, ohne dass sie im persönlichen Profil als Hauptschwerpunkt ausgewiesen sind. Der Kanzleisitz liegt am Kurfürstendamm im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Die innerstädtische Lage lässt eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw grundsätzlich zu; die konkrete Verbindung sollte anhand der Adresse geplant werden. Für medienrechtliche Zivilstreitigkeiten kommen insbesondere das Landgericht Berlin und im Rechtsmittelzug das Kammergericht in Betracht, abhängig von Streitgegenstand und Zuständigkeit. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Schilderung des Anliegens beginnen. Hilfreich sind Angaben zur betroffenen Veröffentlichung, zu beteiligten Medien und zu bereits mitgeteilten Fristen. Anschließend müssen insbesondere Zuständigkeit, mögliche Interessenkonflikte und die Übernahme eines Mandats geklärt werden; eine Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsannahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin
- Amtsgerichte in Berlin
- Landgericht Berlin
- Arbeitsgericht Berlin
- Kammergericht
Die Kanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB befindet sich am Kurfürstendamm 53 in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf. Der Kurfürstendamm gehört zum innerstädtischen westlichen Bereich Berlins. Der Standort ist damit auch für Ratsuchende aus anderen Berliner Bezirken wie Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow oder Steglitz-Zehlendorf ein möglicher Anlaufpunkt für medienrechtliche Anliegen. Eine Anreise kann grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Welche Verbindung geeignet ist und welche Möglichkeiten zum Abstellen eines Fahrzeugs bestehen, hängt vom Ausgangspunkt und den aktuellen örtlichen Bedingungen ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang sind nicht belegt. Für die im Profil hervorgehobenen presse- und persönlichkeitsrechtlichen Streitigkeiten ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Landgericht Berlin von Bedeutung; Zivilsachen werden heute beim Landgericht Berlin II geführt. Dort können etwa Verfahren über Unterlassung, Berichtigung oder Geldentschädigung sowie Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz verhandelt werden. Ob ein bestimmtes Berliner Gericht zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln und dem jeweiligen Streitgegenstand, nicht allein nach der Kanzleiadresse. Die Amtsgerichte in Berlin kommen für bestimmte Zivilsachen innerhalb ihrer sachlichen Zuständigkeit in Betracht. Das Kammergericht ist als Berliner Oberlandesgericht insbesondere für Rechtsmittel gegen landgerichtliche Entscheidungen zuständig. Das Arbeitsgericht Berlin ist dagegen typischerweise nur bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten berührt, beispielsweise wenn eine öffentliche Äußerung zugleich Gegenstand eines Konflikts zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ist.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Auszeichnungen
- führende Kanzlei für Presse- und Äußerungsrecht, Legal 500
- Hall of fame, Legal 500
- Platzhirschen der Betroffenenberater, JUVE-Handbuch 2024/2025
- Ranking der führenden Namen für die Vertretung geschädigter Unternehmen, JUVE
- Anwalt das Jahres im Medien- und Urheberrecht, Best Lawyers (2025)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Presseveröffentlichung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind der vollständige Beitrag, das Veröffentlichungsdatum und das betreffende Medium wichtig. Bei Onlineinhalten helfen die genaue Internetadresse und eine nachvollziehbare Dokumentation des sichtbaren Inhalts, etwa durch Screenshots mit Datum. Hinzukommen können vorangegangene journalistische Anfragen, bisherige Korrespondenz und Unterlagen zum tatsächlichen Hintergrund. Sinnvoll ist außerdem eine kurze Beschreibung, welche Aussagen oder Bilder beanstandet werden und warum. Ob und auf welchem Weg vertrauliche Dokumente übermittelt werden sollen, lässt sich vorab mit der angefragten Kanzlei klären.
- Worin unterscheiden sich Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen im Medienrecht?
- Tatsachenbehauptungen beziehen sich auf Umstände, deren Richtigkeit grundsätzlich mit Beweisen überprüft werden kann. Meinungsäußerungen sind dagegen durch Bewertungen und persönliche Stellungnahmen geprägt. Viele Beiträge enthalten beides, sodass der Gesamtzusammenhang entscheidend ist. Die Unterscheidung beeinflusst die rechtliche Prüfung: Bei Tatsachen spielt insbesondere deren Wahrheitsgehalt eine Rolle, bei Werturteilen die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und entgegenstehenden Rechten. Auch scharfe Kritik kann geschützt sein. Umgekehrt ist nicht jede Äußerung allein deshalb zulässig, weil sie als persönliche Meinung bezeichnet wird.
- Kann eine angekündigte Berichterstattung bereits vor der Veröffentlichung rechtlich geprüft werden?
- Eine rechtliche Einordnung kann auch vor einer Veröffentlichung sinnvoll sein, etwa wenn konkrete journalistische Fragen oder eine angekündigte Berichterstattung vorliegen. Dabei werden der erkennbare Inhalt, die Tatsachengrundlage und möglicherweise betroffene Persönlichkeitsrechte betrachtet. Vorbeugender gerichtlicher Rechtsschutz unterliegt allerdings besonderen Voraussetzungen; eine bloße Befürchtung reicht regelmäßig nicht aus. Die Pressefreiheit hat bei der Prüfung erhebliches Gewicht. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb der genaue Wortlaut einer Anfrage, eine mitgeteilte Antwortfrist und der bisherige Austausch besonders hilfreich. Eine Prüfung bedeutet nicht, dass sich eine Veröffentlichung verhindern lässt.
- Welche Fragen stellen sich bei Künstler- und Werbeverträgen zu Bildern und anderen Inhalten?
- Bei Künstler- und Werbeverträgen ist häufig zu klären, welche Leistungen vereinbart werden und wie die dabei entstehenden Inhalte genutzt werden dürfen. Dazu gehören Nutzungsarten, Medien, Laufzeit und räumlicher Umfang sowie mögliche Bearbeitungen oder Weitergaben an Dritte. Bei Fotos und Videos können neben urheberrechtlichen Befugnissen auch Rechte der abgebildeten Personen betroffen sein. Weitere Themen sind Freigaben, Kennzeichnungspflichten und der Umgang mit bereits veröffentlichtem Material nach Vertragsende. Welche Regelungen erforderlich sind, hängt vom Projekt und den beteiligten Rechten ab; allgemeine Vertragsmuster bilden diese Zusammenhänge nicht immer vollständig ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Christian Schertz
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Christian Schertz liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 306 Bewertungen
Bei Google ansehenStand 20.09.2026
Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB insgesamt und nicht auf Christian Schertz persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.
Gesamtbild bei Google (Kanzlei)
Google veröffentlicht zu diesen 306 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 5 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.
Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.
Positive Stimmen
Ich habe die Dokumentation gesehen und habe einen sehr positiven Eindruck von diesem Anwalt gewonnen. Falls ich mal Unterstützung in seinem Rechtsgebiet brauche, werde ich ihn kontaktieren.
Bewertet wurde die Kanzlei, nicht eine einzelne Anwältin oder ein einzelner Anwalt.
Original bei GoogleTolle Rechtsanwälte, die noch wirklich etwas von ihrem Handwerk verstehen und ihre Klienten engagiert, professionell und motiviert verteidigen. Sie haben meinen Respekt. Ich wünschte, es gäbe mehr solcher Anwälte; habe leider viele schlechte Erfahrungen mit Anwälten gemacht, die ihr Geld nicht mal ansatzweise wert sind. Weiterhin alles Gute für Sie!
Bewertet wurde die Kanzlei, nicht eine einzelne Anwältin oder ein einzelner Anwalt.
Original bei GoogleDanke für ihren Einsatz der Band Rammstein und vor allem Till Lindemann. Es war wirklich schon traurig zu sehen in München am 10.06 wie schwer die Band und besonders Till es getroffen hat . Wir bleiben der Band treu und hoffen das sie trotz der schweren Vorwürfe nicht aufgeben 🙏 und jeder der gegen die Band zur Zeit Rufmord begeht oder Hetzt ,sollte hart bestraft werden . Sowas tut man keinen Menschen an . Danke der Kanzlei für ihre Hilfe ! Jürgen und Jacky S. 🤘🏻
Bewertet wurde die Kanzlei, nicht eine einzelne Anwältin oder ein einzelner Anwalt.
Original bei GoogleDie Beweise die es gab zu hinterfragen ob das wirklich so passiert ist wie es behauptet wird. Dank dieser Kanzlei ist schon mal die wichtigste Wahrheit ans Licht gekommen. Diesen Fall wird ihr gewinnen das wünsche ich mir sehr. Falls ich mal Anwalt brauche weis ich welche Kanzlei ich aussuchen werde das sind eure. Egal ob die in Berlin sitzen und ich wo anders. Mach weiter so die ganze Wahrheit ans Licht kommen lassen. Es gibt nur eine Wahrheit egal wie unwichtig oder unbedeutet dies ist führt es zur Wahrheit und das zählt. Denn die Wahrheit kommt immer ans Licht.
Bewertet wurde die Kanzlei, nicht eine einzelne Anwältin oder ein einzelner Anwalt.
Original bei GoogleHier werden Anwälte heruntergesetzt, weil sie ihren Job machen. Jeder Mensch hat das Recht auf einen Anwalt, auch wenn es euch nicht passt. Ihr würdet jeden Anwalt degradieren, der für Till arbeitet. Ihr solltet euch wirklich schämen, dass ihr einem Menschen dieses Recht in einem Rechtsstaat absprechen wollt. Aber es ist eure Entscheidung. Ihr könnt dieses Land auch verlassen, wenn es euch so sehr stört. Und an die Kanzlei: vielen Dank für diese großartige Arbeit ❤️
Bewertet wurde die Kanzlei, nicht eine einzelne Anwältin oder ein einzelner Anwalt.
Original bei GoogleKritische Stimmen
Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: schertz-bergmann.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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