Veröffentlichtes Profil

Claudia Kulzer

Claudia Kulzer – Rechtsanwältin in Ingolstadt

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin · Claudia Kulzer – Rechtsanwältin

Friedrichshofener Str. 1 s, 85049 Ingolstadt

Telefon: +49 841 993 724 00

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Claudia Kulzer – Rechtsanwältin
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Claudia Kulzer ist Rechtsanwältin in Ingolstadt. Ihre Kanzlei befindet sich in der Friedrichshofener Str. 1 s. Als Rechtsgebiete nennt die Webseite Familienrecht, Verkehrsrecht, Forderungsbeitreibung und Erbrecht. Die Kanzlei beschreibt sich als klein und persönlich geführt und erklärt, ihre Mandanten engagiert und zuverlässig zu betreuen. Nähere Angaben zu bestimmten Mandantengruppen enthält der vorliegende Seiteninhalt nicht. Einblicke in die Arbeitsweise bietet die veröffentlichte Ausbildungsanzeige: Genannt werden kurze Entscheidungswege, direkter Mandantenkontakt und die Zusammenarbeit in einem kleinen Team. Zum Kanzleialltag gehören Korrespondenz mit Mandanten, Gerichten und Behörden, Aktenführung, Dokumentenmanagement sowie Fristen- und Terminüberwachung. Auch die Vorbereitung von Schriftsätzen und Kostenrechnungen wird aufgeführt. Für Anfragen steht auf der Kontaktseite ein Formular zur Verfügung, das Name, E-Mail-Adresse, Betreff und Nachricht vorsieht. Außerdem veröffentlicht die Kanzlei ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Für eine möglichst schnelle Antwort bittet sie um Kontaktdaten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-kulzer.de, ra-kulzer.de

Beratung in Ingolstadt – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Claudia Kulzer ist mit ihrer Kanzlei in der Friedrichshofener Str. 1 s in 85049 Ingolstadt ansässig. Der Hauptschwerpunkt ihres Profils liegt im Familienrecht. Darüber hinaus nennt die Kanzleiwebseite Verkehrsrecht, Forderungsbeitreibung und Erbrecht als Tätigkeitsgebiete. Diese Kombination betrifft unterschiedliche Fragen des privaten Alltags: die rechtlichen Folgen einer Trennung, die Abwicklung eines Verkehrsunfalls, offene Zahlungsansprüche oder die Ordnung eines Nachlasses. Welche Unterstützung im einzelnen Fall möglich ist, lässt sich im Rahmen einer Anfrage klären. Dabei hilft eine kurze Beschreibung des Anliegens, das betroffene Rechtsgebiet einzuordnen. Im Familienrecht stehen häufig persönliche Veränderungen und ihre rechtlichen Folgen im Mittelpunkt. Typische Themen sind Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und der Umgang mit gemeinsamen Kindern. Auch die Aufteilung von Vermögenswerten oder der Ausgleich von Versorgungsanrechten können eine Rolle spielen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Auseinandersetzung mit familiären Verhältnissen, Einkommensunterlagen und bestehenden Vereinbarungen. Nicht jedes Anliegen führt unmittelbar zu einem gerichtlichen Verfahren; je nach Situation kommen auch außergerichtliche Abstimmungen und Vereinbarungen in Betracht. Die weiteren genannten Rechtsgebiete ergänzen diesen Schwerpunkt. Im Verkehrsrecht können etwa Fragen zu Haftung und Schadensersatz nach einem Unfall entstehen. Forderungsbeitreibung betrifft die Durchsetzung offener Ansprüche, wobei unter anderem Verträge, Rechnungen und bisherige Korrespondenz Bedeutung haben. Im Erbrecht geht es häufig um die Erbfolge, Testamente, Pflichtteilsansprüche oder Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft. Die Kanzlei beschreibt sich als klein und persönlich geführt. Die veröffentlichte Ausbildungsanzeige nennt kurze Entscheidungswege, direkten Mandantenkontakt und die Zusammenarbeit in einem kleinen Team als Merkmale des Arbeitsalltags. Der örtliche Bezug liegt in Ingolstadt mit seinen Stadtteilen, darunter Altstadt, Nordwest und Südost. Eine konkrete Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für familienrechtliche Verfahren ist insbesondere das Amtsgericht Ingolstadt als Familiengericht relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Auch das Landgericht Ingolstadt gehört zum gerichtlichen Umfeld. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst ihr Anliegen und vorhandene Fristen zusammenfassen und die dort verfügbaren Kontaktangaben prüfen. Die Kanzlei veröffentlicht eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse; ihre Kontaktseite bietet außerdem ein Formular mit Name, E-Mail-Adresse, Betreff und Nachricht. Konkrete Angaben zur Anfahrt sollten vor einem Besuch anhand der Anschrift geprüft werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ingolstadt

Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Claudia Kulzer ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Ingolstadt relevant. Dort werden als Familiengericht beispielsweise Scheidungsverfahren sowie Verfahren über Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang geführt, soweit die jeweilige Zuständigkeit vorliegt. Im Erbrecht nimmt das Amtsgericht als Nachlassgericht unter anderem Aufgaben rund um Erbscheine und die Eröffnung letztwilliger Verfügungen wahr. Streitige erbrechtliche Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils, gehören dagegen regelmäßig vor die Zivilgerichte. Auch zivilrechtliche Forderungen und Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen können je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit beim Amtsgericht oder beim Landgericht Ingolstadt verhandelt werden. Das Landgericht ist nicht die reguläre Beschwerdeinstanz für familiengerichtliche Entscheidungen. Die Kanzlei befindet sich in der Friedrichshofener Str. 1 s, 85049 Ingolstadt. Die für den Standort genannten Stadtteile Altstadt, Nordwest und Südost beschreiben das städtische Umfeld, erlauben aber keine gesicherte Zuordnung dieser Adresse zu einem bestimmten Stadtteil. Ebenso ist eine Innenstadtlage anhand des vorliegenden Materials nicht belegt. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Verbindungsauskunft anhand der vollständigen Anschrift. Bei einer Anfahrt mit dem Pkw lassen sich Zufahrt und Parkmöglichkeiten vorab prüfen; konkrete Stellplätze oder Parkhäuser sind nicht dokumentiert. Ob ein persönlicher Termin erforderlich ist und wie er vereinbart wird, sollte vor der Anreise mit der Kanzlei abgestimmt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für eine möglichst schnelle Antwort benötigt die Kanzlei Ihre Kontaktdaten. Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und Nachricht Pflichtfelder; ein Betreff kann ebenfalls angegeben werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Für eine möglichst schnelle Antwort benötigt die Kanzlei Ihre Kontaktdaten. Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und Nachricht Pflichtfelder; ein Betreff kann ebenfalls angegeben werden.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für die erste Einordnung sind eine kurze Darstellung der familiären Situation und die wichtigsten zeitlichen Eckdaten hilfreich. Dazu können das Heiratsdatum, der Zeitpunkt der Trennung und Angaben zu gemeinsamen Kindern gehören. Je nach Anliegen sind außerdem Einkommensnachweise, bestehende Vereinbarungen oder bereits eingegangene gerichtliche Schreiben relevant. Nicht sämtliche Unterlagen müssen schon bei der ersten Kontaktaufnahme vollständig vorliegen. Sinnvoll ist zunächst ein Überblick über vorhandene Dokumente und laufende Fristen. Welche Nachweise anschließend benötigt werden, hängt vom konkreten Gegenstand der Anfrage ab.
Werden Unterhalt, Sorgerecht und Umgang gemeinsam mit einer Scheidung geregelt?
Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang sind rechtlich unterschiedliche Themen. Bestimmte Fragen können im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren behandelt werden; andere werden unabhängig davon geklärt. Eine Trennung führt insbesondere nicht automatisch zu einer Änderung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Beim Umgang und bei Sorgeentscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage ist es daher hilfreich, die offenen Punkte getrennt zu benennen: Geht es um finanzielle Unterstützung, Entscheidungen für ein Kind, Kontaktregelungen oder die Auflösung der Ehe selbst?
Welche Informationen helfen bei einer Anfrage nach einem Verkehrsunfall oder wegen einer offenen Forderung?
Nach einem Verkehrsunfall erleichtern Angaben zum Ablauf, zu den Beteiligten und zur bisherigen Kommunikation mit Versicherungen die Einordnung. Fotos, vorhandene Unfallunterlagen und Schreiben zu geltend gemachten Schäden können ebenfalls wichtig sein. Bei einer offenen Forderung stehen dagegen die Grundlage des Anspruchs, seine Fälligkeit und der bisherige Schriftwechsel im Vordergrund. Dazu gehören beispielsweise Verträge, Rechnungen und Zahlungserinnerungen. In beiden Bereichen sollten bereits zugestellte gerichtliche Dokumente und darin genannte Fristen ausdrücklich erwähnt werden. Ob und gegen wen Ansprüche bestehen, bedarf einer gesonderten Prüfung.
Worin unterscheiden sich Nachlassverfahren und Streitigkeiten zwischen Erben?
Das Nachlassgericht übernimmt bestimmte gerichtliche Aufgaben nach einem Todesfall, etwa die Eröffnung eines Testaments oder die Bearbeitung eines Erbscheinsantrags. Es entscheidet jedoch nicht allgemein über sämtliche Konflikte zwischen den Beteiligten. Streitigkeiten über Pflichtteilszahlungen, die Herausgabe von Nachlassgegenständen oder andere zivilrechtliche Ansprüche können in einem gesonderten Verfahren vor dem zuständigen Zivilgericht geführt werden. Für eine Anfrage helfen Angaben zum Todesfall, zu bekannten letztwilligen Verfügungen und zum Verhältnis der Beteiligten. Vorhandene Schreiben des Nachlassgerichts sollten ebenfalls erwähnt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Claudia Kulzer

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,4 von 5 · 21 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Claudia Kulzer – Rechtsanwältin insgesamt und nicht auf Claudia Kulzer persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-kulzer.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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