Veröffentlichtes Profil

Steffen Uwe

Steffen & Kollegen in Ingolstadt: gerichtliche und außergerichtliche Vertretung

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Steffen & Kollegen

Ludwigstr. 27, 85049 Ingolstadt

Telefon: +49 841 88689810

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Steffen & Kollegen
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Steffen & Kollegen ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit Standort in Ingolstadt. Die Kanzlei bezeichnet sich als Beratungsunternehmen, das seit über 30 Jahren besteht. Ihr Kanzleimanagement ist nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Sie bietet ihren Mandanten umfassende rechtliche Begleitung und vertritt deren Interessen bundesweit sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Einzelne Rechtsgebiete oder bestimmte Mandantengruppen werden auf den vorliegenden Seiten nicht genannt. Die Kanzlei befindet sich in der Ludwigstr. 27 in der Ingolstädter Fußgängerzone. Für Besprechungstermine können sich Ratsuchende telefonisch an die Kanzlei wenden. Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Kanzleizeiten möglich. Dienstagnachmittags bleibt die Kanzlei geschlossen. Für die Anreise mit dem Auto verweist die Kontaktseite auf die Tiefgaragen Theater West und Ost, von denen die Kanzlei in zwei Minuten zu Fuß erreichbar ist. Der Zentrale Omnibusbahnhof Ingolstadts liegt laut Kontaktseite fünf Gehminuten entfernt. Steffen & Kollegen ist eine Apraxa-Mitgliedskanzlei.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-steffen.de, ra-steffen.de

Beratung in Ingolstadt – Einordnung der Redaktion

Steffen Uwe ist im Profil von Anwalt-Seiten.de mit dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sowie dem weiteren Rechtsgebiet Familienrecht aufgeführt. Seine Kanzlei Steffen & Kollegen befindet sich in der Ludwigstr. 27 in Ingolstadt. Im Arbeitsrecht stehen rechtliche Fragen rund um das Arbeitsverhältnis im Mittelpunkt. Dazu gehören etwa Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen und Kündigungen. Mandantinnen und Mandanten suchen in diesem Bereich häufig eine Einordnung ihrer Unterlagen oder Unterstützung bei einer Auseinandersetzung mit der jeweils anderen Vertragsseite. Auch Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse können Anlass für eine anwaltliche Kontaktaufnahme sein. Das Familienrecht betrifft insbesondere die rechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung sowie Fragen zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Hinter einer Anfrage können deshalb sowohl finanzielle als auch persönliche Anliegen stehen. Für eine erste Besprechung ist es grundsätzlich hilfreich, die familiäre Situation, bisherige Vereinbarungen und bereits vorliegende gerichtliche Schreiben übersichtlich darzustellen. Arbeitsrecht und Familienrecht können sich im Lebensalltag berühren, beispielsweise wenn sich das Einkommen verändert und zugleich Unterhaltsfragen bestehen. Welche rechtlichen Gesichtspunkte tatsächlich zusammenhängen, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in der Ingolstädter Innenstadt: Die Adresse Ludwigstr. 27 befindet sich in der Fußgängerzone. Für Ratsuchende aus der Altstadt sowie aus Nordwest und Südost ist damit eine zentrale Anlaufadresse im Stadtgebiet benannt. Am Standort bestehen das Amtsgericht Ingolstadt und das Landgericht Ingolstadt. Für viele familienrechtliche Verfahren ist das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig; Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dortigen Kontaktinformationen als Ausgangspunkt für eine Anfrage nutzen. Laut Kanzleibeschreibung werden Besprechungstermine telefonisch vereinbart; nach Absprache sind auch Termine außerhalb der Kanzleizeiten möglich. Dienstagnachmittags bleibt die Kanzlei geschlossen. Bei der ersten Kontaktaufnahme helfen eine kurze Schilderung des Anliegens und ein Hinweis auf bereits laufende Fristen. Für die Anfahrt nennt die Kanzlei die Tiefgaragen Theater West und Ost mit anschließendem kurzem Fußweg; der Zentrale Omnibusbahnhof liegt laut Kontaktseite fünf Gehminuten entfernt. Steffen & Kollegen vertritt Interessen nach eigener Beschreibung bundesweit gerichtlich und außergerichtlich.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ingolstadt

Die Kanzlei Steffen & Kollegen in der Ludwigstr. 27 liegt in der Ingolstädter Fußgängerzone und damit im innerstädtischen Umfeld. Für Ratsuchende aus der Altstadt ebenso wie aus Nordwest oder Südost bildet diese Innenstadtadresse einen konkreten Bezugspunkt. Die Lage in der Fußgängerzone bedeutet, dass bei einer Anreise mit dem Pkw ein abschließender Fußweg einzuplanen ist. Die Kanzlei verweist dafür auf die Tiefgaragen Theater West und Ost, von denen sie laut Kontaktseite in zwei Minuten zu Fuß erreichbar ist. Als Anknüpfungspunkt für öffentliche Verkehrsmittel nennt sie den Zentralen Omnibusbahnhof Ingolstadts mit einem Fußweg von fünf Minuten. Die passende Verbindung hängt vom jeweiligen Ausgangsort ab. Für den familienrechtlichen Teil des Profils von Steffen Uwe ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Ingolstadt relevant. Dessen Familiengericht behandelt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Das Landgericht Ingolstadt ist für solche Familiensachen grundsätzlich nicht die erste Instanz; Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen führen regelmäßig zum Oberlandesgericht. Auch für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind Amtsgericht und Landgericht bei typischen Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Kündigungsschutzverfahren, Vergütungsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse werden grundsätzlich vor der Arbeitsgerichtsbarkeit geführt. Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, ergibt sich aus dem Gegenstand des Verfahrens und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bittet darum, telefonisch einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Kanzleizeiten möglich.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei bittet darum, telefonisch einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Kanzleizeiten möglich.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Apraxa

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Hinzukommen können Lohnabrechnungen, einschlägige Korrespondenz und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Bei einer Kündigung ist insbesondere wichtig, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist, weil kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen können. Eine erste Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, ob bereits ein Schreiben vorliegt und welche Termine genannt sind. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom Sachverhalt ab.
Kann eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
Arbeitsrechtliche Konflikte können grundsätzlich auch außergerichtlich bearbeitet werden, etwa durch die Klärung unterschiedlicher Vertragsauslegungen oder Verhandlungen über eine Vereinbarung. Ob dieser Weg in Betracht kommt, hängt unter anderem vom Streitgegenstand und der Gesprächsbereitschaft beider Seiten ab. Auch nach Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens bleibt eine einvernehmliche Lösung möglich; das Verfahren sieht regelmäßig zunächst einen Gütetermin vor. Außergerichtliche Gespräche setzen gesetzliche Fristen jedoch nicht ohne Weiteres außer Kraft. Bei einer Mandatsanfrage sind deshalb laufende Verhandlungen und vorhandene Schreiben gleichermaßen relevant.
Welche Themen sollten vor einer Anfrage zu Trennung und Scheidung zusammengestellt werden?
Eine erste Übersicht kann den Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, die Wohnsituation sowie Fragen zu Einkommen und Vermögen enthalten. Häufig geht es neben der Scheidung auch um Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder den Versorgungsausgleich. Vorhandene Vereinbarungen, frühere gerichtliche Entscheidungen und aktuelle Schreiben können für die Einordnung wichtig sein. Nicht jedes Thema muss zwangsläufig Gegenstand eines gerichtlichen Streits werden. Hilfreich ist eine Unterscheidung zwischen bereits geklärten Punkten und offenen Fragen, damit der Umfang des Beratungsbedarfs erkennbar wird.
Wie unterscheiden sich Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt?
Diese Themen betreffen unterschiedliche rechtliche Fragen. Die elterliche Sorge umfasst insbesondere Verantwortung und Entscheidungen für das Kind. Beim Umgang geht es um den persönlichen Kontakt des Kindes mit seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Kindesunterhalt betrifft die finanzielle beziehungsweise durch Betreuung erbrachte Versorgung. Die Bereiche können sich im Alltag berühren, werden rechtlich aber nicht gleichgesetzt. Für eine erste Anfrage sind deshalb Angaben zur Betreuungssituation, zu bestehenden Regelungen und zum konkreten Klärungsbedarf hilfreich. In Sorge- und Umgangsfragen ist das Kindeswohl ein maßgeblicher Orientierungspunkt.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Steffen Uwe

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Ludwigstr. 27, 85049 Ingolstadt

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-steffen.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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