Veröffentlichtes Profil

Sebastian Knott

Dr. Sebastian Knott: Fachanwalt für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht in Ingolstadt

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht · Rechtsanwaltskanzlei Dr. Sebastian Knott

Rathausplatz 1, 85049 Ingolstadt

Telefon: +49 841 99 32 37-0

Sprachen
Englisch, Französisch, Russisch, Albanisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Sebastian Knott

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Sebastian Knott befindet sich am Rathausplatz 1 in 85049 Ingolstadt. Sie ist auf Fälle im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Wettbewerbsrecht und Vertragsrecht spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Knott ist seit November 2011 Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit April 2013 auch Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Kanzlei bietet Unterstützung in den Fremdsprachen Englisch, Französisch, Russisch und Albanisch an. Zur Kontaktaufnahme stehen Telefon und E-Mail zur Verfügung. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 08.30 bis 12.30 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr sowie freitags von 08.30 bis 14.30 Uhr. Davon unterscheiden sich die Telefonzeiten: Montags bis donnerstags ist die Kanzlei von 08.30 bis 11.00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar, freitags von 08.30 bis 12.30 Uhr. Parkmöglichkeiten finden sich in der nahe gelegenen Theatertiefgarage.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-knott.de, kanzlei-knott.de

Beratung in Ingolstadt – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Knott ist in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Sebastian Knott am Rathausplatz 1 in 85049 Ingolstadt tätig. Das Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils. Seit April 2013 führt er die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht; Fachanwalt für Verkehrsrecht ist er seit November 2011. Die Kanzleibeschreibung nennt außerdem Wettbewerbsrecht und Vertragsrecht als Tätigkeitsgebiete. Im Arbeitsrecht stehen allgemein die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Ratsuchende beschäftigen hier beispielsweise Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnissen. Auch die rechtliche Einordnung eines angebotenen Aufhebungsvertrags kann Anlass für eine Anfrage sein. Im Verkehrsrecht geht es häufig um die Folgen eines Verkehrsunfalls, die Regulierung von Sach- und Personenschäden oder den Umgang mit einem Bußgeldbescheid. Je nach Anliegen können zivilrechtliche, ordnungswidrigkeitenrechtliche oder strafrechtliche Fragen zusammentreffen. Das Vertragsrecht betrifft unter anderem den Abschluss, die Durchführung und die Beendigung von Vereinbarungen sowie Streitigkeiten über Leistungen oder Zahlungen. Im Wettbewerbsrecht stehen insbesondere geschäftliche Handlungen, Werbung und mögliche Unterlassungsansprüche im Vordergrund. Welche dieser Fragen für einen konkreten Sachverhalt maßgeblich sind, lässt sich regelmäßig erst anhand der Unterlagen und des zeitlichen Ablaufs einordnen. Der Kanzleisitz am Rathausplatz liegt in der Ingolstädter Altstadt. Damit ist das Büro auch für Ratsuchende aus den Stadtteilen Nordwest und Südost ein innerstädtischer Anlaufpunkt. Bei einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln richtet sich die passende Verbindung nach dem Ausgangsort; für die Anfahrt mit dem Pkw nennt die Kanzleibeschreibung die nahe gelegene Theatertiefgarage als Parkmöglichkeit. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Ingolstadt und das Landgericht Ingolstadt. Diese Gerichte können insbesondere bei zivilrechtlichen Vertrags- und Verkehrssachen eine Rolle spielen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil zunächst der Orientierung zu Rechtsgebieten, Standort und Kontaktwegen. Für die anschließende Anfrage an die Kanzlei stehen Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hilfreich sind eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu beteiligten Personen oder Unternehmen und ein Hinweis auf bereits laufende Fristen. Die Telefonzeiten sind montags bis donnerstags von 08.30 bis 11.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 08.30 bis 12.30 Uhr; sie unterscheiden sich von den Bürozeiten. Unterstützung wird auch auf Englisch, Französisch, Russisch und Albanisch angeboten.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ingolstadt

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Sebastian Knott liegt am Rathausplatz 1 in der Altstadt von Ingolstadt. Der Standort ist damit dem innerstädtischen Bereich zuzuordnen. Für Ratsuchende aus Nordwest, Südost und anderen Teilen des Stadtgebiets hängt die Anfahrt von der jeweiligen Ausgangsadresse und dem gewählten Verkehrsmittel ab. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel empfiehlt sich eine Orientierung an den aktuellen Verbindungen in die Innenstadt. Konkrete Linien oder Haltestellen sind in den vorliegenden Angaben nicht benannt. Wer mit dem Pkw kommt, kann die in der Kanzleibeschreibung genannte nahe gelegene Theatertiefgarage in die Anfahrtsplanung einbeziehen. Aussagen zu freien Stellplätzen oder zur Barrierefreiheit lassen sich daraus nicht ableiten. Für die rechtliche Einordnung ist zwischen den Gerichtsbarkeiten zu unterscheiden. Der Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht führt bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen grundsätzlich zur Arbeitsgerichtsbarkeit, nicht zum Amtsgericht Ingolstadt oder Landgericht Ingolstadt. Die beiden genannten örtlichen Gerichte gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Bei Verkehrsunfällen und allgemeinen Vertragsstreitigkeiten können dort insbesondere Schadensersatz-, Zahlungs- oder andere zivilrechtliche Ansprüche verhandelt werden. Ob Amtsgericht oder Landgericht zuständig ist, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, dem Streitwert und gesetzlichen Sonderregelungen ab. Verkehrsbezogene Bußgeldverfahren nach einem Einspruch werden grundsätzlich am Amtsgericht geführt. Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind grundsätzlich Landgerichte zuständig; besondere örtliche Zuständigkeitsregelungen können jedoch ein anderes Landgericht bestimmen. Allein der Kanzleisitz legt das zuständige Gericht daher nicht fest.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag samt Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und der dazugehörige Schriftwechsel hilfreich. Bei einer Kündigung ist insbesondere wichtig, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Je nach Streitpunkt können auch Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder betriebliche Vereinbarungen Bedeutung haben. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollte eine Anfrage auf erkennbare Fristen hinweisen. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, hängt vom einzelnen Anliegen ab.
Kann ein Aufhebungsvertrag schon vor der Unterschrift rechtlich geprüft werden?
Ein Vertragsentwurf kann grundsätzlich bereits vor einer Unterschrift Gegenstand einer anwaltlichen Prüfung sein. Bei einem Aufhebungsvertrag können unter anderem der Beendigungszeitpunkt, offene Vergütungsansprüche, eine Freistellung, das Arbeitszeugnis und mögliche Ausgleichsklauseln relevant sein. Auch Auswirkungen auf Sozialleistungen können eine Rolle spielen. Für eine Anfrage sind der vollständige Entwurf, der bestehende Arbeitsvertrag und Angaben zu einer gesetzten Entscheidungsfrist hilfreich. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt keine Prüfung des Wortlauts, denn die Folgen ergeben sich aus dem Zusammenspiel der einzelnen Regelungen und der persönlichen Situation.
Welche Informationen werden bei einer Anfrage zu einem Verkehrsunfall oder Bußgeldbescheid benötigt?
Bei einem Verkehrsunfall helfen Angaben zu Unfallort, Zeitpunkt, Beteiligten und Ablauf sowie vorhandene Fotos, Polizeidaten und Schreiben der Versicherungen. Je nach Schaden können Gutachten, Reparaturunterlagen oder medizinische Dokumente hinzukommen. Bei einem Bußgeldverfahren sind vor allem der vollständige Bescheid, das Zustellungsdatum und vorangegangene Schreiben der Behörde relevant. Beide Anliegen folgen unterschiedlichen rechtlichen Abläufen. Eine Anfrage sollte deshalb deutlich machen, ob es um Schadensersatz, einen vorgeworfenen Verkehrsverstoß oder mehrere zusammenhängende Fragen geht. Laufende Fristen sollten dabei ausdrücklich genannt werden.
Wie unterscheiden sich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung und ein gewöhnlicher Vertragsstreit?
Ein Vertragsstreit betrifft typischerweise Pflichten aus einer Vereinbarung, etwa eine ausstehende Zahlung, eine mangelhafte Leistung oder die Beendigung des Vertrags. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung richtet sich dagegen gegen ein als unlauter beanstandetes geschäftliches Verhalten, beispielsweise eine bestimmte Werbeaussage. Dabei können Unterlassungsforderungen und vorformulierte Erklärungen im Mittelpunkt stehen. Für eine Anfrage sind das vollständige Schreiben, Anlagen und Angaben zum beanstandeten Vorgang hilfreich. Bei Vertragsfragen kommen die Vereinbarung und der bisherige Schriftwechsel hinzu. Enthaltene Fristen und geforderte Erklärungen sind für die rechtliche Einordnung besonders bedeutsam.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Sebastian Knott

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-knott.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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