Veröffentlichtes Profil

Wolfgang Weiss

Wolfgang Weiss: Rechtsanwalt in Ingolstadt

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Kanzlei Rechtsanwalt Wolfgang Weiss

Steuartstraße 1, 85049 Ingolstadt

Telefon: +49 841 934290

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Rechtsanwalt Wolfgang Weiss
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwalt Wolfgang Weiss hat ihren Standort in Ingolstadt. Auf ihrer Internetpräsenz stellt sie ihre Rechtsberatung und deren Tätigkeitsschwerpunkte vor. Dazu zählt das Zivilrecht mit Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Miet- und WEG-Recht sowie Vertragsrecht. Weitere genannte Tätigkeitsbereiche sind Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Forderungsmanagement. Die Kanzlei weist auf die Möglichkeit hin, sich vorab beraten zu lassen, und lädt zur Kontaktaufnahme ein. Für Anliegen steht während der Bürozeiten das Sekretariat zur Verfügung. Dort können Unterlagen abgegeben werden; außerdem können sich Ratsuchende an das Fachpersonal wenden. Anliegen sollen telefonisch oder persönlich gegenüber dem Fachpersonal im Sekretariat geschildert werden. Für Besprechungen bittet die Kanzlei um eine vorherige Terminvereinbarung. Abgesehen von Ausnahmen finden Besprechungen nur nach Voranmeldung statt. Als Kontaktmöglichkeiten nennt die Webseite die Telefonnummer 0841 934290 und die E-Mail-Adresse kontakt@anwaelte-weiss.de.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwaelte-weiss.de, anwaelte-weiss.de

Beratung in Ingolstadt – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Wolfgang Weiss ist mit der Kanzlei Rechtsanwalt Wolfgang Weiss in der Steuartstraße 1, 85049 Ingolstadt, ansässig. Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt. In diesem Rechtsgebiet geht es um die rechtlichen Beziehungen innerhalb einer Familie und um Veränderungen, die insbesondere durch Trennung oder Scheidung entstehen. Mandantinnen und Mandanten suchen dabei häufig Orientierung zu Unterhalt, elterlicher Sorge, Umgang mit Kindern oder der Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte. Eine familienrechtliche Beratung kann die unterschiedlichen Themen zunächst ordnen und erläutern, welche Fragen miteinander zusammenhängen und welche getrennt betrachtet werden müssen. Zu den typischen Anliegen gehören die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung und die Gestaltung des weiteren Familienalltags. Bei einer Scheidung können neben der Auflösung der Ehe beispielsweise der Versorgungsausgleich und vermögensrechtliche Fragen eine Rolle spielen. Sind minderjährige Kinder betroffen, stehen häufig Betreuung, Umgang und finanzielle Versorgung im Mittelpunkt. Nicht jede familienrechtliche Auseinandersetzung führt unmittelbar zu einem Gerichtsverfahren. Auch die Einordnung bestehender Vereinbarungen und die Klärung möglicher außergerichtlicher Verständigungen gehören allgemein zu diesem Tätigkeitsfeld. Welche Themen im Einzelfall zu bearbeiten sind, hängt von der persönlichen und rechtlichen Ausgangslage ab. Auf ihrer Internetpräsenz nennt die Kanzlei neben dem Familienrecht weitere Tätigkeitsbereiche: Zivilrecht mit Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Miet- und WEG-Recht sowie Vertragsrecht, außerdem Erbrecht, Strafrecht und Forderungsmanagement. Berührungspunkte mit dem Familienrecht können etwa bei gemeinsam abgeschlossenen Verträgen, einer gemeinsam genutzten Wohnung oder erbrechtlichen Fragen bestehen. Aus der Nennung dieser Bereiche lässt sich jedoch nicht ableiten, welche Bearbeitung für ein bestimmtes Anliegen erforderlich ist. Das lässt sich im Rahmen einer ersten Abstimmung klären. Der örtliche Bezug liegt in Ingolstadt mit seinen Stadtteilen, darunter Altstadt, Nordwest und Südost. Für familiengerichtliche Verfahren ist typischerweise das Amtsgericht Ingolstadt mit dem Familiengericht relevant, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln dorthin führen. Das ebenfalls am Standort vorhandene Landgericht Ingolstadt ist dagegen nicht die übliche erste Anlaufstelle für Familiensachen. Für einen Besuch in der Steuartstraße sollte die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der genauen Adresse geplant werden. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für eine Anfrage die angegebenen Kontaktwege nutzen: telefonisch unter 0841 934290 oder per E-Mail an kontakt@anwaelte-weiss.de. Die Kanzlei bittet darum, Anliegen telefonisch oder persönlich gegenüber dem Fachpersonal im Sekretariat zu schildern. Während der Bürozeiten können dort auch Unterlagen abgegeben werden. Besprechungen finden abgesehen von Ausnahmen nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ingolstadt

Die Kanzlei Rechtsanwalt Wolfgang Weiss befindet sich in der Steuartstraße 1 in 85049 Ingolstadt. Der Standort liegt damit im Ingolstädter Stadtgebiet; eine ausdrückliche Zuordnung der Kanzlei zu einem der genannten Stadtteile Altstadt, Nordwest oder Südost ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Für Ratsuchende aus diesen Stadtteilen bietet die vollständige Anschrift den Ausgangspunkt für die individuelle Wegeplanung. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Linien, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte deshalb anhand aktueller Verbindungen und der örtlichen Verkehrssituation vorbereitet werden. Vor einem persönlichen Besuch ist außerdem die von der Kanzlei erbetene Terminabstimmung zu berücksichtigen. Für den Hauptschwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Ingolstadt relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Versorgungsausgleich, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangssachen. Ob ein konkretes Verfahren in Ingolstadt geführt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit, nicht allein nach dem Sitz der beauftragten Kanzlei. Das Landgericht Ingolstadt ist für familienrechtliche Verfahren grundsätzlich nicht das erstinstanzliche Gericht. Für andere auf der Kanzleiwebseite genannte Tätigkeitsbereiche kann es hingegen Bedeutung haben, etwa bei bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten oder Strafverfahren. Die Abgrenzung zwischen Amtsgericht und Landgericht hängt dort insbesondere von der Verfahrensart, dem Streitgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsvorschriften ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bitte schildern Sie Ihr Anliegen telefonisch oder persönlich dem Fachpersonal im Sekretariat. Während der Bürozeiten können Sie Unterlagen abgeben.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Besprechungstermine sind vorab zu vereinbaren. Besprechungen werden von Ausnahmen abgesehen nur nach Voranmeldung durchgeführt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Besprechungstermine sind vorab zu vereinbaren. Besprechungen werden von Ausnahmen abgesehen nur nach Voranmeldung durchgeführt.

Für den Erstkontakt: Bitte schildern Sie Ihr Anliegen telefonisch oder persönlich dem Fachpersonal im Sekretariat. Während der Bürozeiten können Sie Unterlagen abgeben.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Anfrage ist eine kurze Darstellung der familiären Situation hilfreich: Besteht eine Ehe, leben die Beteiligten bereits getrennt, gibt es gemeinsame Kinder und welche Fragen stehen aktuell im Vordergrund? Auch bereits eingegangene gerichtliche Schreiben oder erkennbare Fristen sind wichtige Informationen. Je nach Anliegen können später Heiratsurkunde, Einkommensnachweise, bestehende Vereinbarungen oder Unterlagen zu Vermögen und Verbindlichkeiten benötigt werden. Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind, wird üblicherweise bei der Terminabstimmung oder im ersten Gespräch geklärt. Umfangreiche sensible Unterlagen müssen nicht bereits mit einer knappen Kontaktanfrage übermittelt werden.
Worin unterscheiden sich Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt?
Diese Unterhaltsarten betreffen unterschiedliche Ansprüche und Lebensphasen. Kindesunterhalt dient der finanziellen Versorgung eines Kindes. Trennungsunterhalt betrifft unter bestimmten Voraussetzungen das Verhältnis zwischen Ehegatten während der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Nachehelicher Unterhalt kann für die Zeit danach relevant werden, setzt aber eigenständige gesetzliche Voraussetzungen voraus. Für die Einordnung spielen unter anderem Einkommen, Betreuungsverhältnisse und persönliche Umstände eine Rolle. Die Unterhaltsarten lassen sich deshalb nicht ohne Weiteres gleichsetzen. Eine allgemeine Übersicht kann die Unterschiede verdeutlichen, ersetzt jedoch keine Prüfung der jeweiligen Berechnungsgrundlagen und Voraussetzungen.
Sind elterliche Sorge und Umgang nach einer Trennung dasselbe?
Elterliche Sorge und Umgang betreffen verschiedene Aspekte der Beziehung zwischen Eltern und Kind. Zur elterlichen Sorge gehören insbesondere Verantwortung und Entscheidungen für das Kind, etwa zu wichtigen persönlichen Angelegenheiten. Beim Umgang geht es um den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung hebt eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch auf. Im Mittelpunkt beider Themen steht das Kindeswohl. Bei Meinungsverschiedenheiten können Beratungsangebote, das Jugendamt oder familiengerichtliche Verfahren eine Rolle spielen. Welche Klärung erforderlich ist, hängt vom konkreten Streitpunkt ab.
Ist für eine Scheidung in Ingolstadt das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig?
Scheidungsverfahren werden vor dem Familiengericht geführt, das organisatorisch zum Amtsgericht gehört. Unter den genannten Gerichten kommt daher das Amtsgericht Ingolstadt in Betracht, sofern es nach den gesetzlichen Regeln örtlich zuständig ist. Dafür können beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt gemeinsamer minderjähriger Kinder und die Aufenthaltsorte der Ehegatten maßgeblich sein. Der Kanzleisitz allein bestimmt die Zuständigkeit nicht. Das Landgericht Ingolstadt ist für eine Scheidung nicht das erstinstanzliche Gericht. Auch weitere Familiensachen, etwa zu Umgang, Sorge oder Unterhalt, werden grundsätzlich dem Familiengericht zugeordnet.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Wolfgang Weiss

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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3,7 von 5 · 44 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwaelte-weiss.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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