- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer München
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwaltskanzlei Martin Bernhard
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Martin Bernhard ist mit seiner Kanzlei in der Ziegelbräustraße 9 in Ingolstadt ansässig. Sein Beratungsangebot richtet sich an Unternehmer und Privatleute. Er ist bundesweit tätig, insbesondere in Ingolstadt. Die Kanzlei berät im Arbeitsrecht Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Zu den auf der Webseite genannten Themen gehören Kündigung und Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Arbeitslohn und Betriebsübergang. Im Zivilrecht umfasst das Angebot Bank- und Kapitalmarktrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht. Im Verkehrsrecht vertritt die Kanzlei bei Verkehrsunfällen, im Verkehrsstrafrecht und im Bußgeldverfahren. Die familienrechtliche Tätigkeit betrifft unter anderem Scheidung, Unterhalt und die Beratung bei einem Ehevertrag. Im Strafrecht bietet die Kanzlei Vertretung in allen Stadien des Strafverfahrens an. Für eine Beratung können Termine vereinbart und Fälle zunächst unverbindlich geschildert werden. Die Kanzlei beschreibt sich als Problemlöser und stellt eine zügige Rechtsberatung in Aussicht. Vor dem Haus sind Parkmöglichkeiten vorhanden; außerdem besteht eine Busanbindung über die Haltestelle Harderstraße.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Ingolstadt – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Martin Bernhard ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Martin Bernhard in der Ziegelbräustraße 9, 85049 Ingolstadt, ansässig. Sein Beratungsangebot richtet sich an Unternehmer und Privatleute; er ist bundesweit tätig, insbesondere in Ingolstadt. Im Profil bildet das Arbeitsrecht den Hauptschwerpunkt, ergänzt durch das Familienrecht. Die zuständige Berufskammer ist die Rechtsanwaltskammer München. Diese fachliche Ausrichtung betrifft sowohl Fragen aus dem Berufsleben als auch rechtliche Veränderungen im persönlichen und familiären Umfeld. Je nach Anliegen stehen dabei Vertragsunterlagen, finanzielle Ansprüche oder die rechtliche Gestaltung künftiger Verhältnisse im Mittelpunkt. Im Arbeitsrecht berät die Kanzlei Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Genannt werden Kündigung und Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge, Abmahnungen, Arbeitslohn sowie Betriebsübergänge. Für Ratsuchende können dahinter unterschiedliche Ausgangslagen stehen: Ein Arbeitsverhältnis soll beendet werden, eine Vergütung ist umstritten oder ein Unternehmenswechsel wirft Fragen zu bestehenden Beschäftigungsverhältnissen auf. Bei Betriebsräten kommen allgemein Beteiligungsrechte und die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber hinzu. Eine arbeitsrechtliche Prüfung setzt regelmäßig voraus, dass der zeitliche Ablauf und die maßgeblichen Dokumente nachvollziehbar sind. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Im Familienrecht umfasst die Tätigkeit insbesondere Scheidung, Unterhalt und die Beratung zu Eheverträgen. Typische Anliegen betreffen die rechtlichen Folgen einer Trennung, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Familienmitgliedern oder vertragliche Regelungen für die Ehe. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet häufig eine Auseinandersetzung mit persönlichen Lebensumständen und finanziellen Unterlagen. Welche Fragen zusammenhängen und welche gesondert betrachtet werden müssen, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Eine allgemeine Orientierung ersetzt deshalb keine individuelle Prüfung. Die Kanzleiadresse liegt im innerstädtischen Umfeld von Ingolstadt. Für Ratsuchende aus der Altstadt sowie aus Nordwest und Südost ist sie ein örtlicher Anlaufpunkt. Vor dem Haus sind Parkmöglichkeiten vorhanden; eine Busanbindung besteht über die Haltestelle Harderstraße. Von den genannten Gerichten ist insbesondere das Amtsgericht Ingolstadt für familiengerichtliche Verfahren relevant. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das örtliche Landgericht. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen, ihr Anliegen zunächst knapp schildern und nach einem Beratungstermin fragen. Die Kanzlei ermöglicht eine zunächst unverbindliche Fallschilderung und die Vereinbarung von Terminen. Laufende Fristen und bereits eingegangene Schreiben sollten bei der Anfrage erwähnt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ingolstadt
Die Rechtsanwaltskanzlei Martin Bernhard befindet sich in der Ziegelbräustraße 9 in Ingolstadt und damit im innerstädtischen Umfeld. Der örtliche Bezug umfasst Ratsuchende aus der Altstadt ebenso wie aus den Stadtteilen Nordwest und Südost. Für die Anfahrt sind Parkmöglichkeiten vor dem Haus und eine Busanbindung über die Haltestelle Harderstraße belegt. Daraus lässt sich jedoch keine Aussage über die jeweilige Verfügbarkeit von Stellplätzen oder die aktuellen Fahrzeiten ableiten. Wer einen Termin vereinbart, kann die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw entsprechend der eigenen Ausgangslage planen. Die bundesweite Tätigkeit der Kanzlei geht über diesen örtlichen Einzugsbereich hinaus. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Ingolstadt von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht insbesondere Scheidungs-, Unterhalts- und weitere Familiensachen geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das Landgericht Ingolstadt ist für solche Verfahren nicht das reguläre Eingangsgericht; auch Beschwerden in Familiensachen gehen grundsätzlich nicht an das Landgericht. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt sind regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig. Dort werden beispielsweise Kündigungsschutzklagen und Streitigkeiten über Arbeitsvergütung verhandelt; betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten können im Beschlussverfahren behandelt werden. Amtsgericht und Landgericht Ingolstadt sind hierfür grundsätzlich nicht zuständig. Welches Gericht im Einzelfall angerufen werden kann, richtet sich nach der Verfahrensart und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein nach dem Standort der Kanzlei.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, den eigenen Fall zu schildern.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bittet darum, einen Termin zu vereinbaren und sich beraten zu lassen. Der Fall kann unverbindlich geschildert werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bittet darum, einen Termin zu vereinbaren und sich beraten zu lassen. Der Fall kann unverbindlich geschildert werden.
Für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, den eigenen Fall zu schildern.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls Nachträge, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und einschlägige Korrespondenz hilfreich. Bei einer Kündigung ist außerdem wichtig, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Eine kurze chronologische Darstellung kann den Überblick erleichtern. Je nach Streitpunkt können Gehaltsabrechnungen oder betriebliche Regelungen hinzukommen. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollte eine Mandatsanfrage erkennen lassen, ob bereits eine Kündigung vorliegt oder ein gerichtliches Schreiben eingegangen ist.
- Worin unterscheiden sich eine Kündigung und ein Aufhebungsvertrag?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt etwa Freistellung, offene Vergütung oder ein Arbeitszeugnis geregelt werden. Eine Abfindung ist nicht automatisch Bestandteil jeder Beendigung. Zudem können sozialrechtliche Folgen entstehen, etwa beim Arbeitslosengeld. Für eine anwaltliche Einordnung sind deshalb der vollständige Vertragsentwurf, bestehende Vereinbarungen und die Umstände der vorgesehenen Beendigung relevant. Eine allgemeine Beschreibung erlaubt noch keine Bewertung eines konkreten Angebots.
- Welche Informationen werden bei Fragen zu Trennung, Scheidung und Unterhalt üblicherweise benötigt?
- Häufig sind zunächst der Zeitpunkt der Trennung, die familiäre Situation und vorhandene Vereinbarungen von Bedeutung. Bei Unterhaltsfragen spielen regelmäßig Einkommen, bestimmte Belastungen und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten eine Rolle. Bei einer Scheidung können außerdem Angaben zur Ehe und zu Versorgungsanrechten erforderlich werden. Welche Nachweise tatsächlich benötigt werden, hängt von der konkreten Fragestellung ab. Für eine erste Anfrage genügt häufig eine übersichtliche Schilderung; sensible Unterlagen sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden. Bereits laufende gerichtliche Verfahren sollten ausdrücklich erwähnt werden.
- Was lässt sich in einem Ehevertrag regeln, und welche Form ist erforderlich?
- Ein Ehevertrag kann insbesondere Regelungen zum Güterstand, zum Versorgungsausgleich und zum nachehelichen Unterhalt enthalten. Welche Gestaltung rechtlich möglich und für die Beteiligten relevant ist, hängt unter anderem von ihrer Lebensplanung und wirtschaftlichen Situation ab. Nicht jede denkbare Vereinbarung ist uneingeschränkt wirksam; vertragliche Regelungen können einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Ein Ehevertrag bedarf grundsätzlich der notariellen Beurkundung. Eine anwaltliche Beratung kann dazu dienen, Regelungsbedarf und rechtliche Folgen aus der jeweiligen Perspektive zu erläutern. Sie ersetzt die erforderliche notarielle Form nicht.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Martin Bernhard
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4,8 von 5 · 51 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Ziegelbräustraße 9, 85049 Ingolstadt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaltbernhard.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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