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- Rechtsanwalt Wittmann
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Klaus Wittmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzlei in Ingolstadt. Seit 30 Jahren berät, vertritt und verteidigt er deutschlandweit Privatpersonen als Strafverteidiger. Er verhandelt in Strafprozessen auf allen Rechtsgebieten des Strafrechts. Zu den genannten Tätigkeitsbereichen gehören Wirtschaftsdelikte, Revisionsrecht, Betäubungsmitteldelikte, Tötungsdelikte und Verkehrsdelikte. Seine Verteidigung umfasst unter anderem Verfahren wegen Mordes, Totschlags und Körperverletzung. Im Wirtschaftsstrafrecht nennt die Kanzlei Betrug, Untreue und Steuerstrafverfahren. In seiner beruflichen Praxis legt Wittmann besonderen Wert darauf, seine Mandanten über ihre Rechte aufzuklären. Die Interessen der Mandanten stehen nach Angaben der Kanzlei im Mittelpunkt; die Rechtsvertretung wird als kostentransparent beschrieben. Die Abrechnung erfolgt auf Basis einer Vergütungsvereinbarung oder anhand der gesetzlichen Gebühren. Verbindliche Festpreise für die Strafverteidigung werden nicht angeboten. Die Kanzlei befindet sich in der Schrannenstraße 8 in Ingolstadt und ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr geöffnet.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Ingolstadt – Einordnung der Redaktion
Klaus Wittmann ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzlei in der Schrannenstraße 8 in 85049 Ingolstadt. Seine Berufsbezeichnung umfasst die Fachanwaltschaften für Strafrecht und Familienrecht; im Profil ist Familienrecht als Hauptschwerpunkt ausgewiesen. Die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert insbesondere seine strafrechtliche Tätigkeit: Seit 30 Jahren berät, vertritt und verteidigt er deutschlandweit Privatpersonen. Dabei legt er nach eigenen Angaben besonderen Wert darauf, Mandantinnen und Mandanten über ihre Rechte aufzuklären. Für Ratsuchende ergeben sich damit zwei unterschiedliche Anknüpfungspunkte: familiäre Konflikte und Fragen der Strafverteidigung. Im Familienrecht stehen typischerweise die rechtlichen Folgen einer Trennung oder Scheidung im Vordergrund. Dazu zählen Unterhalt, die Aufteilung ehelichen Vermögens sowie Sorge- und Umgangsfragen bei gemeinsamen Kindern. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Einordnung ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation. Je nach Anliegen sind persönliche Absprachen, vorhandene Vereinbarungen und gerichtliche Schreiben von Bedeutung. Welche familienrechtlichen Aufgaben Wittmann im konkreten Fall übernimmt, sollte bei der Anfrage geklärt werden, da die Kanzleibeschreibung hierzu keine einzelnen Leistungen ausführt. Für das Strafrecht nennt die Kanzlei Wirtschaftsdelikte, Betäubungsmitteldelikte, Tötungsdelikte und Verkehrsdelikte sowie das Revisionsrecht. Ausdrücklich aufgeführt sind Verfahren wegen Mordes, Totschlags und Körperverletzung sowie Betrug, Untreue und Steuerstrafverfahren. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind ein Ermittlungsverfahren, eine Anklage oder ein bereits ergangenes Urteil. Strafverteidigung umfasst allgemein die Prüfung des Tatvorwurfs und der Verfahrenslage sowie die Wahrnehmung der Beschuldigtenrechte. Bei einer Revision geht es dagegen um die Überprüfung eines Urteils auf Rechtsfehler, nicht um eine vollständige neue Tatsachenverhandlung. Die Kanzlei liegt in der Ingolstädter Altstadt. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl zur Innenstadt als auch zu Ratsuchenden aus Nordwest und Südost. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Ingolstadt und das Landgericht Ingolstadt, die je nach Verfahrensart unterschiedliche Aufgaben übernehmen. Für die Anfahrt kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw infrage; die konkrete Verbindung und mögliche Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Die angegebenen Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr. Ausgangspunkt einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de ist das Kanzleiprofil. Für die Anfrage über die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten genügt zunächst eine kurze Beschreibung des Anliegens mit Hinweis auf vorhandene Schreiben, Termine oder Fristen. Anschließend können die Übernahme des Falls, benötigte Unterlagen und ein Gesprächstermin geklärt werden. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ingolstadt
Die Kanzlei von Klaus Wittmann befindet sich in der Schrannenstraße 8 in der Ingolstädter Altstadt. Der Standort ist damit dem innerstädtischen Umfeld zuzuordnen und bietet einen Anlaufpunkt für Ratsuchende aus Ingolstadt, einschließlich der Stadtteile Nordwest und Südost. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln richtet sich die passende Verbindung nach dem jeweiligen Ausgangspunkt. Bei der Anreise mit dem Pkw sollten die innerstädtische Verkehrsführung und verfügbare Parkmöglichkeiten vorab geprüft werden. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor; entsprechende Fragen lassen sich bei der Terminvereinbarung ansprechen. Für den im Profil ausgewiesenen Hauptschwerpunkt Familienrecht ist typischerweise das Amtsgericht Ingolstadt als Familiengericht relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Familiengerichte bearbeiten unter anderem Scheidungen, Unterhaltssachen, Fragen der elterlichen Sorge und Umgangsverfahren. Ob ein Verfahren tatsächlich in Ingolstadt geführt wird, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab und nicht allein vom Kanzleisitz. Das Landgericht Ingolstadt ist für diese Familiensachen grundsätzlich nicht das zuständige Beschwerdegericht. In der Strafverteidigung können sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Ingolstadt zuständig sein. Beim Amtsgericht werden Strafsachen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Das Landgericht befasst sich unter anderem mit schwerwiegenden Tatvorwürfen und Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Tötungsdelikte fallen typischerweise in die Zuständigkeit einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts. Bei Wirtschafts-, Betäubungsmittel- und Verkehrsdelikten bestimmen insbesondere Tatvorwurf und Straferwartung die gerichtliche Zuständigkeit.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind eine kurze Darstellung der familiären Situation und das ungefähre Trennungsdatum hilfreich. Je nach Fragestellung können vorhandene Eheverträge, Unterhaltsvereinbarungen, Einkommensnachweise oder gerichtliche Schreiben relevant sein. Geht es um gemeinsame Kinder, spielen auch bisherige Betreuungsregelungen eine Rolle. Nicht sämtliche Unterlagen müssen bereits mit der ersten Anfrage übermittelt werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sensible Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
- Werden Sorge und Umgang automatisch zusammen mit einer Scheidung geregelt?
- Eine Scheidung entscheidet nicht automatisch sämtliche Fragen zu gemeinsamen Kindern. Elterliche Sorge und Umgang sind rechtlich eigenständige Themen. Bei gemeinsamer Sorge führt die Trennung allein grundsätzlich nicht zu deren Aufhebung. Ob eine gerichtliche Regelung erforderlich wird, hängt unter anderem davon ab, welche Fragen zwischen den Eltern offen sind. Im Mittelpunkt entsprechender Verfahren steht das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage ist deshalb eine sachliche Beschreibung der bisherigen Betreuung, bestehender Absprachen und konkreter Streitpunkte hilfreich.
- Kann eine Strafverteidigung bereits im Ermittlungsverfahren beginnen?
- Strafverteidigung ist bereits während eines Ermittlungsverfahrens möglich und setzt keine Anklage voraus. Anlass einer Anfrage können beispielsweise eine polizeiliche Vorladung, eine Durchsuchung oder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft sein. Zu den allgemeinen Aufgaben der Verteidigung gehören die Klärung des Verfahrensstands, die Information über Beschuldigtenrechte und die Akteneinsicht nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Welche weiteren Schritte in Betracht kommen, hängt vom Einzelfall ab. Bei der Anfrage helfen Angaben zur ermittelnden Behörde, zum Aktenzeichen und zu angekündigten Terminen.
- Worin unterscheiden sich Berufung und Revision im Strafverfahren?
- Berufung und Revision sind unterschiedliche Rechtsmittel gegen strafgerichtliche Urteile. Eine Berufung kann eine erneute Prüfung tatsächlicher und rechtlicher Fragen ermöglichen, einschließlich einer neuen Beweisaufnahme. Die Revision konzentriert sich dagegen auf Rechtsfehler des Urteils oder des Verfahrens. Welches Rechtsmittel zulässig ist, richtet sich insbesondere nach dem Gericht und der Art der Entscheidung. Da für Rechtsmittel gesetzliche Fristen gelten, sind bei einer Anfrage das Urteil, das Verkündungsdatum und gegebenenfalls Angaben zur Zustellung besonders wichtig.
- Welche Angaben sind bei einer Anfrage zu einem Wirtschafts- oder Verkehrsdelikt wichtig?
- Hilfreich sind die genaue Bezeichnung des Vorwurfs, die zuständige Behörde und der aktuelle Verfahrensstand. Bei Wirtschaftsdelikten können geschäftliche Abläufe, die eigene Funktion und vorhandene Unterlagen eine Rolle spielen. Bei Verkehrsdelikten können zusätzlich Schreiben zur Fahrerlaubnis oder bereits getroffene Maßnahmen relevant sein. Eine ausführliche eigene rechtliche Bewertung ist für die erste Kontaktaufnahme nicht erforderlich. Zunächst geht es darum, das Anliegen zuzuordnen, mögliche Fristen zu erkennen und zu klären, welche Informationen für eine weitere Prüfung benötigt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Klaus Wittmann
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4,3 von 5 · 50 Bewertungen
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Schrannenstraße 8, 85049 Ingolstadt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-wittmann.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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