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- Kanzlei
- Manfred Lefmann, Tobias Nachbichler, Thomas Wittmann, Ann-Britt Kassel Rechtsanwälte
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Manfred Lefmann gehört zu den im Kanzleiprofil genannten Rechtsanwälten in Ingolstadt. Neben ihm werden Tobias Nachbichler, Thomas Wittmann und Ann-Britt Kassel aufgeführt. Die Kanzlei befindet sich in der Neuburger Str. 53. Als Tätigkeitsbereiche nennt das Profil Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Familienrecht. Das Beratungs- und Vertretungsangebot richtet sich an Personen mit Anliegen in diesen Bereichen. Im Verkehrsrecht umfasst es Rechtsberatung zu Bußgeldern, Fahrverboten und Unfällen. Im Arbeitsrecht wird Unterstützung bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Arbeitszeugnissen angeboten. Die strafrechtliche Vertretung beinhaltet die Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen sowie in Bußgeldverfahren. Für familienrechtliche Anliegen werden Unterhalts- und Scheidungsangelegenheiten ausdrücklich genannt. Zur Arbeitsweise verweist das Profil auf die Vereinbarung eines Termins für eine persönliche Beratung. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Öffnungszeiten sind für Montag bis Freitag angegeben, jeweils mit Zeiten am Vormittag und am Nachmittag.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: sellwerk.de, sellwerk.de
Beratung in Ingolstadt – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Manfred Lefmann ist in Ingolstadt tätig und gehört der Kanzlei Manfred Lefmann, Tobias Nachbichler, Thomas Wittmann, Ann-Britt Kassel Rechtsanwälte an. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Neuburger Str. 53, 85057 Ingolstadt. Für Ratsuchende stehen damit Fragen aus dem beruflichen Alltag und aus familiären Veränderungen im Mittelpunkt dieses Profils. Die Kanzleibeschreibung sieht für eine persönliche Beratung eine vorherige Terminvereinbarung vor; als Kontaktwege sind Telefon und E-Mail angegeben. Im Arbeitsrecht nennt die Kanzleibeschreibung ausdrücklich Unterstützung bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Arbeitszeugnissen. Hinter diesen Anliegen stehen unterschiedliche Prüfungsfragen: Bei einer Kündigung geht es häufig um die Voraussetzungen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei einem Aufhebungsvertrag um die Folgen einer einvernehmlichen Trennung. Arbeitszeugnisse werfen dagegen Fragen zu Inhalt, Form und Bewertung auf. Allgemein können auch Regelungen im Arbeitsvertrag oder der zeitliche Ablauf eines Konflikts für die Einordnung wichtig sein. Mandantinnen und Mandanten sollten deshalb mit einer Sichtung der Unterlagen und einer Klärung ihres Anliegens rechnen. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Der zweite im persönlichen Profil genannte Bereich ist das Familienrecht. Unterhalts- und Scheidungsangelegenheiten werden in der Kanzleibeschreibung ausdrücklich aufgeführt. Typische Anliegen betreffen die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung, die Voraussetzungen einer Scheidung sowie die Einordnung gegenseitiger Unterhaltspflichten. Für eine allgemeine Orientierung sind häufig die familiäre Situation, Einkommensverhältnisse und bereits bestehende Vereinbarungen bedeutsam. Familienrechtliche Fragen können miteinander zusammenhängen, ohne dass jede Trennung dieselben rechtlichen Themen aufwirft. Welche Punkte im konkreten Fall zu prüfen sind, lässt sich erst anhand des individuellen Sachverhalts bestimmen. Der örtliche Bezug liegt in Ingolstadt mit den genannten Stadtteilen Altstadt, Nordwest und Südost. Eine eindeutige Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Am Standort bestehen das Amtsgericht Ingolstadt und das Landgericht Ingolstadt. Für Scheidungs- und Unterhaltssachen ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig; arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de kann zunächst das Rechtsgebiet, eine kurze Sachverhaltsschilderung und mögliche Fristen benennen. Anschließend lassen sich über die angegebenen Kontaktwege ein Beratungstermin, benötigte Unterlagen und die Anfahrt zur Neuburger Straße abstimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ingolstadt
Für die familienrechtlichen Anliegen im Profil von Manfred Lefmann ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Ingolstadt von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht etwa Scheidungsverfahren und Unterhaltssachen geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Diese richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und folgt nicht allein aus dem Sitz der beauftragten Kanzlei. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Ingolstadt ist für Scheidungen und typische Unterhaltsverfahren nicht das zuständige Eingangsgericht. Auch für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt sind die beiden genannten Gerichte regelmäßig nicht die richtige erste Anlaufstelle: Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse oder Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern fallen grundsätzlich in die Arbeitsgerichtsbarkeit. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Die Kanzleianschrift lautet Neuburger Str. 53, 85057 Ingolstadt. Altstadt, Nordwest und Südost sind als Stadtteile am Standort genannt; aus dem vorliegenden Material ergibt sich jedoch keine gesicherte Stadtteilzuordnung der Adresse. Ebenso ist eine Innenstadtlage nicht belegt. Für einen persönlichen Beratungstermin bietet die genaue Anschrift den Ausgangspunkt der Anfahrtsplanung. Bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollten aktuelle Verbindungen zur Adresse geprüft werden. Für die Fahrt mit dem Pkw sind die aktuelle Verkehrslage und die örtlichen Abstellmöglichkeiten zu berücksichtigen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Organisatorische Fragen zum Besuch können vorab telefonisch oder per E-Mail geklärt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und Angaben dazu hilfreich, wann und auf welchem Weg die Kündigung zugegangen ist. Je nach Sachverhalt können Ergänzungen zum Vertrag, Abmahnungen, Entgeltabrechnungen und bisheriger Schriftwechsel hinzukommen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis des Konflikts. Da bei Kündigungen kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein können, sollte die Anfrage den Zugangszeitpunkt deutlich nennen. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden und welche Möglichkeiten bestehen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, offene Vergütungsansprüche und die Zeugniserteilung geregelt werden. Auch mögliche Auswirkungen auf Sozialleistungen gehören zur allgemeinen Einordnung. Eine Abfindung ist nicht automatisch Bestandteil jeder Vereinbarung. Für eine Beratungsanfrage sind der vollständige Vertragsentwurf, der Arbeitsvertrag und Angaben zu einem etwaigen Entscheidungszeitraum hilfreich. Die rechtliche Bewertung richtet sich nach Inhalt und Begleitumständen der Vereinbarung.
- Welche Fragen können sich bei einem Arbeitszeugnis stellen?
- Bei einem Arbeitszeugnis geht es häufig darum, ob die Tätigkeit zutreffend beschrieben ist und ob Angaben zu Leistung und Verhalten den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Ein einfaches Zeugnis enthält im Wesentlichen Art und Dauer der Tätigkeit; ein qualifiziertes Zeugnis erstreckt sich zusätzlich auf Leistung und Verhalten. Einzelne Formulierungen sollten nicht losgelöst vom Gesamttext betrachtet werden. Für eine erste Anfrage können das Zeugnis, eine Beschreibung der tatsächlichen Aufgaben und vorhandene Zwischenzeugnisse hilfreich sein. Ob ein Berichtigungsanspruch besteht, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände beurteilen.
- Werden bei einer Scheidung alle Unterhaltsfragen automatisch mitentschieden?
- Scheidung und Unterhalt hängen häufig zusammen, sind aber rechtlich zu unterscheidende Themen. Nicht jede Unterhaltsfrage wird automatisch im Scheidungsverfahren entschieden. Zudem bestehen Unterschiede zwischen Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt und Kindesunterhalt. Welche Ansprüche in Betracht kommen, hängt unter anderem von familiären Verhältnissen, Einkommen und Bedarf ab. Für eine erste Anfrage sind Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen Kindern sowie zu bereits bestehenden Vereinbarungen oder Entscheidungen hilfreich. Scheidungs- und Unterhaltssachen werden grundsätzlich beim Familiengericht behandelt; die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus den gesetzlichen Regeln.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Lefmann Manfred
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Neuburger Str. 53, 85057 Ingolstadt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: sellwerk.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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