Veröffentlichtes Profil

Claus Weber

Dr. Claus Weber – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Bau- und Architektenrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht · Rechtsanwalt Dr. Claus Weber

Friedrichstraße 39, 88045 Friedrichshafen

Telefon: +49 7541 37478-11

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Tübingen
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Dr. Claus Weber

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Claus Weber ist Rechtsanwalt in Friedrichshafen und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht. Seine Kanzlei befindet sich in der Friedrichstraße 39. Als Kernbereiche ihrer Tätigkeit nennt die Kanzlei Arbeitsrecht, Baurecht, Insolvenzrecht, Mietrecht und Immobilienrecht, Kapitalanlagen- und Bankrecht, Strafrecht, Familien- und Erbrecht sowie Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung. Nach eigener Darstellung übernimmt sie aufgrund langjähriger Erfahrung auch Mandate auf weiteren Rechtsgebieten. Die veröffentlichten Mandantenstimmen berichten von Vertretungen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, im Bau- und Immobilienrecht sowie in Strafsachen und Firmensachen. Einzelne Bewertungen beschreiben Bemühungen, einen Rechtsstreit bereits im Vorfeld abzuwenden, und die Zusammenarbeit mit weiteren Anwälten. Termine werden nach telefonischer Vereinbarung vergeben. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Abweichende Gebühren- und Vergütungsvereinbarungen werden vor Übernahme des Mandats mit dem Mandanten ausgehandelt und in Textform beziehungsweise schriftlich festgehalten. Im Impressum ist die Rechtsform als Einzelanwalt angegeben.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rae-k38.de, rae-k38.de

Beratung in Friedrichshafen – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Dr. Claus Weber ist in Friedrichshafen tätig und führt die Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und daneben Familienrecht. Die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Claus Weber befindet sich in der Friedrichstraße 39, 88045 Friedrichshafen. Als zuständige Berufskammer ist die Rechtsanwaltskammer Tübingen angegeben. Die beiden im Profil hervorgehobenen Rechtsgebiete betreffen unterschiedliche Lebenssituationen: die rechtlichen Beziehungen im Arbeitsleben und die Ordnung familiärer Beziehungen, insbesondere bei Trennung und Scheidung. Im Arbeitsrecht stehen häufig Arbeitsverträge, Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse im Mittelpunkt. Auch Fragen zu Vergütung, Arbeitszeit und Urlaub gehören zu den typischen Anliegen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Prüfung der vertraglichen Grundlagen, des bisherigen Ablaufs und vorhandener Unterlagen. Je nach Konflikt können eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren eine Rolle spielen. Da bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kurze Fristen gelten können, sind das Datum eines Schreibens und insbesondere sein Zugang für die erste Einordnung häufig wichtig. Im Familienrecht können Trennung, Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang Anlass für eine Anfrage sein. Dabei greifen persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Fragen oft ineinander. Eine strukturierte Darstellung der familiären Situation und bereits bestehender Vereinbarungen kann helfen, das Anliegen einzuordnen. Darüber hinaus nennt die Kanzlei unter anderem Baurecht, Insolvenzrecht, Miet- und Immobilienrecht, Kapitalanlagen- und Bankrecht, Strafrecht sowie Erbrecht als Tätigkeitsbereiche. Der Fachanwaltstitel für Bau- und Architektenrecht bildet damit einen weiteren fachlichen Bezug neben dem arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt des Profils. Die Anschrift in der Friedrichstraße liegt im zentralen Friedrichshafener Stadtgebiet. Neben der Stadtmitte gehören auch Fischbach und Ailingen zum örtlichen Umfeld für Ratsuchende. Unter den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Tettnang insbesondere für familienrechtliche Verfahren von Bedeutung, sofern die örtlichen Voraussetzungen vorliegen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden dagegen grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und zunächst das Rechtsgebiet, den Anlass sowie mögliche Fristen benennen. Termine werden nach telefonischer Vereinbarung vergeben. Welche Unterlagen benötigt werden und ob ein Mandat übernommen wird, lässt sich anschließend mit der Kanzlei klären; eine erste Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Friedrichshafen

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Claus Weber hat ihre Anschrift in der Friedrichstraße 39 in Friedrichshafen. Die Lage im zentralen Stadtgebiet bietet einen örtlichen Bezug zur Stadtmitte; auch für Ratsuchende aus Fischbach und Ailingen ist die Friedrichshafener Adresse ein Anlaufpunkt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Anschrift. Konkrete Verbindungen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind im vorliegenden Profil nicht belegt. Diese organisatorischen Fragen können bei der telefonischen Terminvereinbarung angesprochen werden. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Tettnang genannt. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist dort das Familiengericht relevant, wenn die jeweilige Sache in seine örtliche Zuständigkeit fällt. Familiengerichte führen insbesondere Scheidungsverfahren und Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge oder Umgang. Die örtliche Zuständigkeit hängt dabei von der Verfahrensart und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab, etwa vom gewöhnlichen Aufenthalt beteiligter Personen oder Kinder. Der Kanzleisitz allein entscheidet daher nicht darüber, welches Gericht ein konkretes Anliegen bearbeitet. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist die Abgrenzung zur Arbeitsgerichtsbarkeit wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, gehören grundsätzlich vor das zuständige Arbeitsgericht, nicht vor das Amtsgericht Tettnang. Ein bestimmtes Arbeitsgericht ist in den Angaben nicht benannt. Bei Bau-, Miet- oder sonstigen zivilrechtlichen Streitigkeiten können je nach Gegenstand, Streitwert und örtlichem Bezug Amts- oder Landgerichte zuständig sein. Der jeweilige Verfahrensweg lässt sich deshalb erst anhand des konkreten Sachverhalts einordnen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und der dazugehörige Schriftwechsel hilfreich. Bei einer Kündigung spielt insbesondere eine Rolle, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Je nach Anliegen können auch Entgeltabrechnungen, tarifliche Regelungen oder bestehende Vereinbarungen relevant werden. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Weil im Arbeitsrecht kurze Fristen bestehen können, sollte die Anfrage erkennen lassen, ob bereits eine Kündigung vorliegt oder ein gerichtliches Schreiben eingegangen ist.
Kann ein arbeitsrechtlicher Konflikt auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
Arbeitsrechtliche Konflikte können grundsätzlich auch durch Gespräche, schriftliche Verhandlungen oder eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten bearbeitet werden. Ob eine außergerichtliche Lösung in Betracht kommt, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, den vorhandenen Unterlagen und der Bereitschaft beider Seiten ab. Auch in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren ist eine einvernehmliche Beendigung möglich; dafür ist insbesondere die Güteverhandlung vorgesehen. Außergerichtliche Verhandlungen halten laufende gesetzliche Fristen allerdings nicht automatisch an. Bei einer Mandatsanfrage ist deshalb neben dem gewünschten Ergebnis auch der zeitliche Ablauf wichtig.
Welche Informationen helfen bei einer ersten Anfrage zu Trennung und Scheidung?
Hilfreich ist zunächst ein Überblick über die familiäre Situation: Besteht eine Ehe, seit wann leben die Beteiligten getrennt, gibt es gemeinsame minderjährige Kinder und welche Fragen sind bereits streitig? Je nach Anliegen können vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben sowie Angaben zu Einkommen, Wohnsituation und gemeinsamen Verpflichtungen relevant sein. Nicht sämtliche Unterlagen müssen ungeordnet mit der ersten Nachricht übermittelt werden. Oft lässt sich zunächst klären, welche Informationen für das konkrete Thema benötigt werden. Besonders sensible persönliche Daten sollten über einen mit der Kanzlei abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden.
Wie unterscheiden sich Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht bei einer Anfrage?
Unterhalt betrifft finanzielle Verpflichtungen, beispielsweise gegenüber Kindern oder zwischen getrennten beziehungsweise geschiedenen Ehegatten. Die elterliche Sorge umfasst dagegen Verantwortung und Entscheidungen für ein minderjähriges Kind, etwa in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern. Diese Themen können miteinander zusammenhängen, werden rechtlich aber unterschiedlich beurteilt. Für eine erste Anfrage hilft es deshalb, die offenen Fragen getrennt zu schildern und bestehende Beschlüsse oder Vereinbarungen zu benennen. Bei Verfahren zu Sorge und Umgang steht das Kindeswohl im Mittelpunkt.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Claus Weber

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Claus Weber liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 · 16 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Dr. Claus Weber insgesamt und nicht auf Claus Weber persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rae-k38.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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