- Qualifikation
- Zulassung seit 2005 · Rechtsanwaltskammer Tübingen
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Föhr Emrich Fachanwälte
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rüdiger Emrich ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und seither in der Kanzlei Föhr Emrich Fachanwälte tätig. Die Kanzlei befindet sich in der Karlstraße 3 in Friedrichshafen. Er betreut auch die Zweigstelle in Deggenhausertal. Im Jahr 2009 verlieh ihm die Rechtsanwaltskammer Tübingen die Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht. In der Kanzlei bearbeitet er hauptsächlich Angelegenheiten aus dem Familien- und Erbrecht. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Verkehrsrecht, das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie das allgemeine Zivilrecht. Die Kanzlei weist darauf hin, dass die Bearbeitung von E-Mail-Anfragen aus organisatorischen Gründen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Ehrenamtlich engagiert sich Emrich in der Gemeindearbeit seiner Heimatgemeinde Deggenhausertal und in diversen Vereinen. Er ist Vorstandsmitglied der Ortsvereinigung der Freien Wähler Deggenhausertal und für diese seit 2014 im Gemeinderat vertreten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: foehremrich.de, foehremrich.de
Beratung in Friedrichshafen – Einordnung der Redaktion
Rüdiger Emrich ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht bei Föhr Emrich Fachanwälte in Friedrichshafen. Seit seiner Zulassung im Jahr 2005 ist er in dieser Kanzlei tätig. Die Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht verlieh ihm 2009 die Rechtsanwaltskammer Tübingen. Das Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils. Für Ratsuchende geht es dabei häufig um die rechtlichen Folgen einer Trennung, die Voraussetzungen einer Scheidung oder Fragen zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Eine anwaltliche Befassung dient zunächst dazu, die persönliche Ausgangslage, vorhandene Vereinbarungen und offene Streitpunkte rechtlich einzuordnen. Bei familienrechtlichen Angelegenheiten greifen persönliche und wirtschaftliche Fragen oft ineinander. Neben der Betreuung gemeinsamer Kinder können die Nutzung der Ehewohnung, die Aufteilung des Hausrats und der Ausgleich von Vermögen oder Versorgungsanrechten eine Rolle spielen. Welche Themen tatsächlich zu bearbeiten sind, hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab. Allgemein kommen sowohl außergerichtliche Vereinbarungen als auch gerichtliche Verfahren in Betracht. Für die Vorbereitung einer Anfrage können eine knappe zeitliche Übersicht und bereits vorhandene Schreiben hilfreich sein. Sensible Unterlagen sollten erst über einen mit der Kanzlei abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden. Nach der Kanzleibeschreibung bearbeitet Emrich hauptsächlich Familien- und Erbrecht. Im Erbrecht stehen typischerweise Fragen zu Erbfolge, Testamenten, Pflichtteilsansprüchen oder Erbengemeinschaften im Raum. Weitere Tätigkeitsfelder sind das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Verkehrsrecht, das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie das allgemeine Zivilrecht. Dahinter können beispielsweise Streitigkeiten aus Mietverhältnissen, Fragen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die Abwicklung eines Verkehrsunfalls oder die Einordnung eines behördlichen Vorwurfs stehen. Diese zusätzlichen Bereiche ergänzen den familienrechtlichen Schwerpunkt, ohne dass jede Anfrage dieselben rechtlichen Themen berührt. Die Kanzlei befindet sich in der Karlstraße 3 in der Friedrichshafener Stadtmitte. Damit liegt sie im zentralen Stadtgebiet; auch für Ratsuchende aus Fischbach und Ailingen ist dies die genannte Kanzleianschrift. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Tettnang für familienrechtliche Verfahren von Bedeutung, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Emrich betreut zudem die Zweigstelle in Deggenhausertal. Über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben für eine erste Anfrage nutzen. Sinnvoll sind eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf laufende Fristen oder bereits anberaumte Termine. Ob und unter welchen Bedingungen ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Diese weist darauf hin, dass die Bearbeitung von E-Mail-Anfragen aus organisatorischen Gründen einige Zeit dauern kann.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Friedrichshafen
Der räumliche Bezug des Profils liegt in Friedrichshafen am Bodensee und im nahegelegenen Umland. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt von Rüdiger Emrich ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Tettnang maßgeblich: Dort werden als Familiensachen insbesondere Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt. Auch der Versorgungsausgleich gehört zu den typischen familiengerichtlichen Themen. Ob das Gericht im einzelnen Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten, etwa dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder. Allein die Lage der beauftragten Kanzlei entscheidet darüber nicht. Auch bei den weiteren Tätigkeitsfeldern kann das Amtsgericht Tettnang eine Rolle spielen. Nachlassgerichte sind bei den Amtsgerichten angesiedelt und befassen sich beispielsweise mit Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Davon zu unterscheiden sind streitige erbrechtliche Ansprüche, deren gerichtliche Zuständigkeit gesondert zu bestimmen ist. Wohnraummietsachen und bestimmte Streitigkeiten im Wohnungseigentumsrecht werden vor Amtsgerichten verhandelt. Hinzu kommen je nach Zuständigkeit zivilrechtliche Auseinandersetzungen nach Verkehrsunfällen, Strafsachen und gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Die Anschrift Karlstraße 3 liegt in der Stadtmitte von Friedrichshafen. Für eine Anreise aus Fischbach, Ailingen oder dem weiteren Stadtgebiet bildet damit die Innenstadt den Orientierungspunkt. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich als Anreisemöglichkeiten in Betracht; die konkrete Verbindung und mögliche Parkgelegenheiten sollten vor einem Termin anhand aktueller Informationen geprüft werden. Zusätzlich betreut Emrich die Zweigstelle in Deggenhausertal. Welcher Besprechungsort für ein Anliegen vorgesehen ist, sollte bei der Terminabstimmung geklärt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, PLZ / Ort, E-Mail und die Angabe zum Anliegen („Was dürfen wir für Sie tun?“) als Pflichtfelder gekennzeichnet. In Angelegenheiten, in denen Fristen laufen, sollen Sie sich umgehend telefonisch mit der Kanzlei in Verbindung setzen; bei E-Mail-Anfragen kann die Bearbeitung bzw. Kontaktaufnahme einige Zeit in Anspruch nehmen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, PLZ / Ort, E-Mail und die Angabe zum Anliegen („Was dürfen wir für Sie tun?“) als Pflichtfelder gekennzeichnet. In Angelegenheiten, in denen Fristen laufen, sollen Sie sich umgehend telefonisch mit der Kanzlei in Verbindung setzen; bei E-Mail-Anfragen kann die Bearbeitung bzw. Kontaktaufnahme einige Zeit in Anspruch nehmen.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Ortsvereinigung der Freien Wähler Deggenhausertal
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung sinnvoll?
- Für eine erste Einordnung sind meist die familiäre Situation, der Zeitpunkt der Trennung und die aktuell offenen Fragen von Bedeutung. Dazu können gemeinsame Kinder, Unterhalt, die Ehewohnung und wirtschaftliche Verflechtungen gehören. Bereits eingegangene Gerichtsschreiben oder erkennbare Fristen sollten in der Anfrage erwähnt werden. Eine kurze, sachliche Zusammenfassung reicht zunächst häufig aus; umfangreiche Belege können nach Abstimmung folgen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Die Kontaktaufnahme allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde oder Fristen überwacht werden.
- Werden Sorge, Umgang und Unterhalt automatisch zusammen mit der Scheidung geregelt?
- Diese Themen hängen im Alltag zusammen, sind rechtlich aber voneinander zu unterscheiden. Die Scheidung beendet die Ehe; sie führt nicht automatisch dazu, dass über sämtliche Fragen zu Kindern oder finanziellen Ansprüchen entschieden wird. Der Versorgungsausgleich wird im Scheidungsverfahren grundsätzlich mitbehandelt, wobei gesetzliche Ausnahmen bestehen. Andere Angelegenheiten können auf Antrag im Zusammenhang mit der Scheidung oder in eigenständigen Verfahren behandelt werden. Ob überhaupt eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist, hängt auch davon ab, welche Punkte zwischen den Beteiligten streitig sind und welche Vereinbarungen bestehen.
- Wie unterscheiden sich Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt?
- Trennungsunterhalt betrifft grundsätzlich die Zeit zwischen der Trennung und der rechtskräftigen Scheidung. Nachehelicher Unterhalt setzt dagegen nach der Scheidung an und ist an eigene gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Kindesunterhalt ist ein Anspruch des Kindes und von den Unterhaltsbeziehungen zwischen den Eltern zu unterscheiden. Für die Einordnung können Einkommen, Betreuungsumfang, Alter der Kinder und weitere Unterhaltspflichten relevant sein. Die Berechnung beruht nicht allein auf einem einzelnen Einkommenswert. Für eine anwaltliche Prüfung werden deshalb häufig Einkommensnachweise und Angaben zu den persönlichen sowie wirtschaftlichen Verhältnissen benötigt.
- Welche Verbindung besteht zwischen einer Trennung und erbrechtlichen Fragen?
- Eine Trennung kann Anlass sein, bestehende erbrechtliche Regelungen zu überprüfen, weil Getrenntleben und Scheidung unterschiedliche rechtliche Folgen haben. Das gesetzliche Ehegattenerbrecht entfällt nicht schon allein durch den Auszug aus der gemeinsamen Wohnung. Bei einem laufenden Scheidungsverfahren können zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen maßgeblich werden. Auch gemeinschaftliche Testamente oder Erbverträge können besondere Bindungen enthalten. Für eine erste Anfrage sind daher Angaben zum Familienstand, zum Stand eines Scheidungsverfahrens und zu vorhandenen letztwilligen Verfügungen hilfreich. Die konkrete Wirkung solcher Dokumente lässt sich nur anhand ihres Inhalts und der jeweiligen Umstände beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Rüdiger Emrich
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Kanzlei und Anfahrt
Karlstraße 3, 88045 Friedrichshafen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: foehremrich.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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