- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Tübingen
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Dr. Brotzer, van Bruggen, Allgaier
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Wolfgang Allgaier ist Rechtsanwalt der Kanzlei Dr. Brotzer, van Bruggen, Allgaier in Friedrichshafen. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Hochstraße 1 und ist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisiert. Allgaier wird neben Dr. Achim Brotzer und Jan van Bruggen als vertretungsberechtigt genannt. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Tübingen. Als Beratungsfelder nennt die Kanzlei Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht, Forderungseinzug, Gesellschaftsrecht sowie Insolvenz- und Sanierungsrecht. Hinzu kommen Krise und Sanierung, Marke-, Patent- und Wettbewerbsrecht, Miet- und Wohnungsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Unternehmenskauf- / Verkauf und Verkehrsrecht. Eine persönliche Zuordnung dieser Beratungsfelder zu Wolfgang Allgaier oder eine nähere Beschreibung seines Mandantenkreises enthalten die vorliegenden Seiten nicht. Die Kanzlei beschreibt ihre Beratung und Vertretung als persönlich, maßgeschneidert und ergebnisorientiert. Zu ihrer Arbeitsweise gehören die gründliche Aufarbeitung der Sachverhalte und die Analyse der Umstände. Anschließend wird das zu erreichende Ziel gemeinsam mit den Mandanten festgelegt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-fn.de, kanzlei-fn.de
Beratung in Friedrichshafen – Einordnung der Redaktion
Wolfgang Allgaier ist Rechtsanwalt der Kanzlei Dr. Brotzer, van Bruggen, Allgaier in Friedrichshafen. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Hochstraße 1, 88045 Friedrichshafen, und ist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisiert. Allgaier gehört der Rechtsanwaltskammer Tübingen an und wird neben Dr. Achim Brotzer und Jan van Bruggen als vertretungsberechtigt genannt. Für Ratsuchende stehen bei diesem Profil damit vor allem Fragen aus dem Arbeitsverhältnis und rechtliche Anliegen im familiären Umfeld im Mittelpunkt. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um die Begründung, Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dazu zählen Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen und Kündigungen. Auch Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse können Gegenstand einer anwaltlichen Prüfung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Einordnung der vertraglichen Vereinbarungen, der tatsächlichen Abläufe und möglicher Fristen. Welche Unterlagen und Schritte im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom konkreten Anliegen ab; insbesondere bei einer Kündigung kann eine zeitnahe Klärung wichtig sein. Das Familienrecht betrifft unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Häufig greifen persönliche Veränderungen und wirtschaftliche Fragen ineinander, etwa wenn die Betreuung gemeinsamer Kinder oder finanzielle Verpflichtungen geklärt werden müssen. Eine geordnete Darstellung der familiären Situation und vorhandener Vereinbarungen bildet dafür eine wichtige Grundlage. Die Kanzlei beschreibt ihre allgemeine Arbeitsweise als gründliche Aufarbeitung des Sachverhalts und Analyse der Umstände. Anschließend wird das angestrebte Ziel gemeinsam mit den Mandantinnen und Mandanten festgelegt. Daraus lässt sich jedoch keine Zusage für einen bestimmten Verfahrensausgang ableiten. Der örtliche Bezug liegt in Friedrichshafen am Bodensee. Für Ratsuchende aus Stadtmitte, Fischbach und Ailingen ist die Hochstraße 1 die angegebene Kanzleianschrift; eine genaue Stadtteilzuordnung ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Als Gericht im örtlichen Umfeld ist das Amtsgericht Tettnang genannt, dessen Familiengericht je nach Zuständigkeit für familienrechtliche Verfahren in Betracht kommt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lässt sich das Anliegen zunächst knapp schildern, möglichst mit dem betroffenen Rechtsgebiet und Hinweisen auf laufende Fristen. Ob ein Mandat übernommen wird, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein Termin stattfinden kann, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Friedrichshafen
Die Kanzlei Dr. Brotzer, van Bruggen, Allgaier hat ihren Sitz in der Hochstraße 1 in 88045 Friedrichshafen. Damit liegt der räumliche Bezug von Wolfgang Allgaiers Profil in der Stadt am Bodensee. Als Stadtteile sind Stadtmitte, Fischbach und Ailingen genannt; aus den vorliegenden Angaben ergibt sich allerdings nicht, welchem dieser Bereiche die Kanzleianschrift zuzuordnen ist. Eine gesicherte Aussage über eine Innenstadtlage oder die unmittelbare Verkehrsanbindung ist daher nicht möglich. Für einen Besuch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Anschrift den Ausgangspunkt der individuellen Routenplanung. Verbindungen, Zufahrten und Parkmöglichkeiten sollten anhand aktueller Informationen geprüft werden; konkrete Haltestellen oder Stellplätze sind nicht belegt. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Tettnang von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich insbesondere mit Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht. Ob das Amtsgericht Tettnang im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den jeweiligen Lebensumständen der Beteiligten, nicht allein nach der Kanzleianschrift. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den Profilangaben nicht genannt. Der Kanzleistandort Friedrichshafen bestimmt somit nicht automatisch den Gerichtsort eines möglichen Verfahrens.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, etwaige Ergänzungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können relevante Korrespondenz, Entgeltabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Wichtig ist auch, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist, weil daran Fristen anknüpfen können. Bei einer Anfrage genügt zunächst eine sachliche Zusammenfassung mit Hinweis auf bekannte Termine oder Fristen. Welche Dokumente anschließend benötigt und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich mit der angefragten Kanzlei klären.
- Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können beispielsweise das Beendigungsdatum, eine Freistellung oder Fragen zum Arbeitszeugnis geregelt werden. Beide Formen können unterschiedliche rechtliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Bei einer anwaltlichen Einordnung spielen deshalb neben dem Wortlaut auch die persönlichen Rahmenbedingungen und der zeitliche Ablauf eine Rolle. Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht automatisch bei jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
- Welche Themen können bei Trennung und Scheidung zusammenkommen?
- Neben der Scheidung selbst können Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung von Haushaltsgegenständen und vermögensrechtliche Fragen eine Rolle spielen. Bei gemeinsamen Kindern kommen Betreuung, Sorge und Umgang hinzu. Im Scheidungsverfahren ist außerdem häufig der Versorgungsausgleich zu berücksichtigen, der während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte betrifft. Nicht alle Fragen werden automatisch gemeinsam entschieden. Für eine erste Anfrage hilft deshalb eine Übersicht darüber, was bereits vereinbart wurde, wo Uneinigkeit besteht und ob schon gerichtliche Schreiben vorliegen.
- Wie unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein Kind, insbesondere Entscheidungen zu seiner Person und seinem Vermögen. Dazu gehören beispielsweise wesentliche Fragen der Gesundheit oder schulischen Entwicklung. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen zu weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch. Bei gerichtlichen Entscheidungen in diesen Bereichen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Schilderung sind die bisherige Betreuungssituation, bestehende Absprachen und konkrete offene Fragen hilfreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Wolfgang Allgaier
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,7 von 5 · 3 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-fn.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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