- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Tübingen
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Dr. Brotzer, van Bruggen, Allgaier Rechtsanwälte Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Jan van Bruggen ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht in der Kanzlei Dr. Brotzer, van Bruggen, Allgaier in Friedrichshafen. Zu den Kernkompetenzen der Kanzlei gehören Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung mit Bezügen zum Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Im Bereich Insolvenz- und Sanierungsrecht berät und vertritt die Kanzlei Insolvenzgläubiger, übernimmt Mandate in Gläubigerausschüssen und erstellt Sanierungskonzepte. Dazu zählen Insolvenzpläne und Pläne für übertragende Sanierungen. Außerdem prüft sie Rechnungslegungsunterlagen für Insolvenzgerichte oder Gläubigerausschüsse und bearbeitet Haftungsfragen sowie Fragen des Kapitalersatz- und Anfechtungsrechts. Die Gläubiger- und Schuldnerberatung umfasst auch die Insolvenzprophylaxe. Weitere Beratungsgebiete der Kanzlei sind Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht. Zum Mandantenkreis zählen Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer, Hausverwalter, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Manager und Geschäftsführer. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als persönlich, maßgeschneidert und ergebnisorientiert. Sachverhalte und Umstände werden gründlich aufgearbeitet und analysiert; anschließend wird das Ziel gemeinsam mit den Mandanten festgelegt. Die Tätigkeit umfasst außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: sites.google.com
Beratung in Friedrichshafen – Einordnung der Redaktion
Jan van Bruggen ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht in der Kanzlei Dr. Brotzer, van Bruggen, Allgaier Rechtsanwälte Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Friedrichshafen. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf das Insolvenzrecht und ist von diesen Profilgebieten zu unterscheiden. Der Kanzleistandort befindet sich in der Hochstraße 1, 88045 Friedrichshafen. Als Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer Tübingen angegeben. Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst sowohl außergerichtliche Beratung als auch gerichtliche Vertretung. Im Arbeitsrecht stehen typischerweise Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Arbeitszeugnissen im Mittelpunkt. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber können außerdem Veränderungen betrieblicher Strukturen rechtliche Fragen auslösen. Hier besteht ein sachlicher Bezug zur insolvenzrechtlichen Ausrichtung der Kanzlei: Wirtschaftliche Schwierigkeiten und Sanierungen können sich auf Beschäftigungsverhältnisse und offene Entgeltansprüche auswirken. Die belegten Kanzleikompetenzen umfassen Insolvenzverwaltung, Sanierungsberatung und die Beratung von Insolvenzgläubigern. Mandantinnen und Mandanten können in solchen Konstellationen mit miteinander verbundenen arbeitsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Themen konfrontiert sein; welche davon im konkreten Anliegen relevant sind, bedarf einer individuellen Prüfung. Im ebenfalls genannten Familienrecht gehören Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht zu den üblichen Anliegen. Häufig müssen persönliche Lebensumstände, wirtschaftliche Verhältnisse und bereits bestehende Vereinbarungen zusammen betrachtet werden. Allgemein kann eine anwaltliche Befassung dazu dienen, die offenen Fragen zu ordnen und Möglichkeiten einer außergerichtlichen Verständigung oder eines gerichtlichen Verfahrens einzuordnen. Nach der vorliegenden Kanzleibeschreibung werden Sachverhalt und Umstände aufgearbeitet und analysiert, bevor das Ziel gemeinsam mit den Mandanten festgelegt wird. Daraus folgt keine Vorfestlegung auf einen bestimmten Verfahrensweg. Der örtliche Bezug liegt in Friedrichshafen mit den genannten Stadtteilen Stadtmitte, Fischbach und Ailingen; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist damit nicht belegt. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Tettnang genannt, das insbesondere für familiengerichtliche Fragen Bedeutung haben kann. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellte Kontaktmöglichkeit nutzen und zunächst das Rechtsgebiet, den Anlass sowie etwaige Fristen benennen. Anschließend lässt sich mit der Kanzlei klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden. Eine Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Friedrichshafen
Die Kanzlei von Jan van Bruggen befindet sich in der Hochstraße 1 in Friedrichshafen. Zum genannten räumlichen Umfeld gehören Stadtmitte, Fischbach und Ailingen. Aus den vorliegenden Angaben lässt sich jedoch weder eine konkrete Stadtteilzuordnung der Adresse noch eine gesicherte Innenstadtlage ableiten. Für die Planung eines Besuchs ist daher die genaue Anschrift maßgeblich. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungs- und Straßeninformationen geprüft werden. Bestimmte Haltestellen, Linien, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Auch organisatorische Fragen zu einem persönlichen Termin lassen sich vorab mit der Kanzlei abstimmen. Für den familienrechtlichen Teil des Profils ist das genannte Amtsgericht Tettnang relevant. Bei Amtsgerichten werden Familiensachen durch das Familiengericht bearbeitet, darunter Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob das Amtsgericht Tettnang im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Verfahrensgegenstand und den maßgeblichen Aufenthalts- oder Wohnverhältnissen ab. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt gilt eine andere Gerichtsbarkeit: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Entgelt oder Zeugnisse, werden regelmäßig vor Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den Profildaten nicht genannt. Auch aus der insolvenzrechtlichen Fachanwaltsbezeichnung lässt sich keine Zuständigkeit des Amtsgerichts Tettnang für Insolvenzverfahren ableiten; hierfür können besondere gerichtliche Zuständigkeitskonzentrationen bestehen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder offener Vergütung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, vorhandene Änderungsvereinbarungen und die einschlägige Korrespondenz hilfreich. Bei einer Kündigung spielen das Kündigungsschreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs eine wichtige Rolle; bei Vergütungsfragen können Abrechnungen und eine Übersicht offener Zahlungen hinzukommen. Eine kurze zeitliche Darstellung erleichtert das Verständnis. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können mit kurzen gesetzlichen oder vertraglichen Fristen verbunden sein. Deshalb sollten bekannte Termine bereits in der Anfrage deutlich genannt werden. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Anliegen ab.
- Was verbindet arbeitsrechtliche Fragen mit einer Insolvenz oder Sanierung des Arbeitgebers?
- Eine wirtschaftliche Krise des Arbeitgebers kann verschiedene arbeitsrechtliche Themen gleichzeitig berühren: ausstehendes Entgelt, angekündigte Personalmaßnahmen oder einen geplanten Betriebsübergang. Kommt ein Insolvenzverfahren hinzu, können für Ansprüche und deren Durchsetzung besondere Regeln gelten. Dabei ist unter anderem wichtig, wann Forderungen entstanden sind und in welchem Stadium sich das Verfahren befindet. Ein Insolvenzverfahren beendet Arbeitsverhältnisse nicht automatisch. Für eine Mandatsanfrage ist es hilfreich, Schreiben des Arbeitgebers oder der Insolvenzverwaltung und die zeitliche Entwicklung bereitzuhalten. Die rechtliche Einordnung erfordert eine Betrachtung der konkreten Umstände.
- Welche Informationen sind vor einer familienrechtlichen Mandatsanfrage sinnvoll?
- Zunächst hilft eine kurze Beschreibung, ob es um Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge oder Umgang geht. Je nach Thema können Angaben zur familiären Situation, zum Trennungszeitpunkt, zu bestehenden Vereinbarungen und zu bereits laufenden Verfahren wichtig sein. Bei wirtschaftlichen Fragen werden häufig Einkommensunterlagen benötigt; bei gerichtlichen Verfahren sind vorhandene Beschlüsse und Schreiben relevant. Nicht jede Unterlage muss bereits mit der ersten Kontaktaufnahme übermittelt werden. Welche Dokumente auf welchem Weg benötigt werden, kann vorab abgestimmt werden, insbesondere weil familienrechtliche Informationen häufig besonders persönlich sind.
- Müssen arbeitsrechtliche oder familienrechtliche Konflikte immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jeder Konflikt führt zu einem gerichtlichen Verfahren. Sowohl im Arbeitsrecht als auch bei vielen familienrechtlichen Fragen kommen außergerichtliche Gespräche oder Vereinbarungen in Betracht. Ob dies sinnvoll und rechtlich möglich ist, hängt vom Streitgegenstand und der Bereitschaft der Beteiligten ab. Bestimmte Entscheidungen, insbesondere eine Scheidung, erfordern jedoch ein gerichtliches Verfahren. Außerdem können Fristen unabhängig von laufenden Gesprächen weiterlaufen. Eine anwaltliche Einordnung kann die möglichen Verfahrenswege und deren Voraussetzungen erläutern, ohne dass damit ein bestimmtes Ergebnis feststeht.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu VAN BRUGGEN
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Hochstraße 1, 88045 Friedrichshafen
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- Alexandra Gagg · Arbeitsrecht
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: sites.google.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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