Veröffentlichtes Profil

Alexandra Gagg

Alexandra Gagg: Rechtsanwältin für Sozial- und Arbeitsrecht in Friedrichshafen

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin · GAGG Rechtsanwälte GbR

Vom-Stein-Straße 14, 88045 Friedrichshafen

Telefon: +49 7541 3748871

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
GAGG Rechtsanwälte GbR
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Alexandra Gagg ist seit 2009 selbstständig als Rechtsanwältin tätig. Ihre Schwerpunkte sind Sozialrecht und Arbeitsrecht. Die Kanzlei Rechtsanwälte GAGG befindet sich in der Vom-Stein-Straße 14 in Friedrichshafen und bietet Beratung und Vertretung in Rechtsfragen an. Im Jahr 2012 absolvierte Alexandra Gagg die Ausbildung zur Mediatorin und ist seitdem auch in diesem Bereich tätig. Einvernehmliche Streitbeilegung und gegebenenfalls Streitvermeidung sind ihr ein Anliegen. In diesem Zusammenhang beschäftigt sie sich beispielsweise mit gewaltfreier Kommunikation. Ergänzend zu ihrer anwaltlichen Arbeit ist sie seit Jahren als Dozentin beziehungsweise Lehrbeauftragte tätig. Aktuell lehrt sie unter anderem in mehreren Studiengängen an der Hochschule Biberach. Ihr Studium absolvierte sie an der Universität Heidelberg, ihr Referendariat am Landgericht Heidelberg. Seit 2000 lebt und arbeitet sie wieder in ihrer Heimatstadt Friedrichshafen. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: arbeitsrecht-gagg.de, arbeitsrecht-gagg.de

Beratung in Friedrichshafen – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Alexandra Gagg ist seit 2009 selbstständig tätig und arbeitet bei GAGG Rechtsanwälte GbR in Friedrichshafen. Ihr im Profil ausgewiesener Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsrecht; daneben gehört das Sozialrecht zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten können hinter diesem Schwerpunkt sowohl die Einordnung laufender Arbeitsverhältnisse als auch die Beschäftigung mit Konflikten bei deren Beendigung erwarten. Welche Fragen im Einzelfall bearbeitet werden, ist bei der Mandatsanfrage abzustimmen. Das Sozialrecht betrifft insbesondere Ansprüche und Rechtsverhältnisse gegenüber Sozialleistungsträgern. Häufig geht es um Bescheide, Leistungen bei Krankheit oder Erwerbsminderung und Fragen der sozialen Absicherung. Berührungspunkte zum Arbeitsrecht entstehen beispielsweise dann, wenn eine längere Erkrankung das Arbeitsverhältnis beeinflusst oder nach dessen Ende Leistungen beantragt werden. Zur allgemeinen Orientierung gehören hier die Unterscheidung zwischen arbeitsrechtlichen Ansprüchen und sozialrechtlichen Leistungen sowie der Blick auf die jeweils beteiligten Stellen und Verfahrenswege. Die Kanzlei bietet Beratung und Vertretung in Rechtsfragen an. Ein weiterer Bestandteil von Alexandra Gaggs Tätigkeit ist die Mediation. Die Ausbildung zur Mediatorin absolvierte sie 2012 und ist seitdem auch in diesem Bereich tätig. Einvernehmliche Streitbeilegung und gegebenenfalls Streitvermeidung sind ihr ein Anliegen; in diesem Zusammenhang beschäftigt sie sich etwa mit gewaltfreier Kommunikation. Mediation ist allgemein ein freiwilliges Verfahren zur eigenverantwortlichen Konfliktlösung und unterscheidet sich von einer gerichtlichen Entscheidung. Ergänzend arbeitet Alexandra Gagg seit Jahren als Dozentin beziehungsweise Lehrbeauftragte und lehrt unter anderem in mehreren Studiengängen an der Hochschule Biberach. Die Kanzlei befindet sich in der Vom-Stein-Straße 14, 88045 Friedrichshafen. Alexandra Gagg lebt und arbeitet seit 2000 wieder in ihrer Heimatstadt; Studium und Referendariat absolvierte sie zuvor in Heidelberg. Für Ratsuchende aus Stadtmitte, Fischbach und Ailingen bildet die Kanzleiadresse den örtlichen Bezugspunkt, ohne dass damit eine bestimmte Stadtteilzuordnung belegt ist. Das genannte Amtsgericht Tettnang ist für arbeits- und sozialrechtliche Streitigkeiten regelmäßig nicht das zuständige Gericht. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über die Angaben im Profil auf Anwalt-Seiten.de vorbereiten und telefonisch oder per E-Mail an die Kanzlei richten. Eine kurze Beschreibung des Anliegens sowie Hinweise auf vorhandene Schreiben und mögliche Fristen erleichtern die erste Einordnung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Friedrichshafen

Die Kanzlei GAGG Rechtsanwälte GbR hat ihre Anschrift in der Vom-Stein-Straße 14 in Friedrichshafen. Alexandra Gaggs örtlicher Bezug reicht über den Kanzleisitz hinaus: Seit 2000 lebt und arbeitet sie wieder in ihrer Heimatstadt. Stadtmitte, Fischbach und Ailingen gehören zum genannten räumlichen Umfeld des Profils. Aus den vorliegenden Angaben lässt sich jedoch weder die Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile noch eine unmittelbare Innenstadtlage ableiten. Für die Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient deshalb die genaue Anschrift als Ausgangspunkt. Aktuelle Verbindungen, Zufahrtsmöglichkeiten und gegebenenfalls verfügbare Parkmöglichkeiten sollten vor einem Besuch geprüft werden. Organisatorische Fragen zu einem Termin lassen sich telefonisch oder per E-Mail klären. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Tettnang genannt. Amtsgerichte bearbeiten unter anderem bestimmte Zivilsachen sowie Familien- und Nachlasssachen. Für die Schwerpunkte Arbeitsrecht und Sozialrecht ist dieses Gericht jedoch typischerweise nicht zuständig. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Sozialrechtliche Auseinandersetzungen, beispielsweise über bestimmte Leistungsbescheide von Sozialversicherungsträgern, gehören dagegen grundsätzlich vor die Sozialgerichte; häufig geht einem gerichtlichen Verfahren ein Widerspruchsverfahren voraus. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Allein der Kanzleisitz in Friedrichshafen legt den Gerichtsort daher nicht fest.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, eMail-Adresse, Betreff und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, eMail-Adresse, Betreff und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls Nachträge und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Je nach Anliegen können außerdem Gehaltsabrechnungen, einschlägiger Schriftverkehr und eine kurze zeitliche Übersicht wichtig sein. Bei einer Kündigung spielt insbesondere der Zeitpunkt des Zugangs eine Rolle, weil arbeitsrechtliche Fristen kurz sein können. In der Anfrage sollte deshalb erkennbar werden, wann welches Schreiben eingegangen ist. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, wird bei der Kontaktaufnahme abgestimmt.
Wie unterscheiden sich arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Fragen bei längerer Krankheit?
Arbeitsrechtlich können bei längerer Krankheit beispielsweise die Entgeltfortzahlung, die Rückkehr an den Arbeitsplatz oder Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis im Vordergrund stehen. Sozialrechtlich geht es dagegen häufig um Leistungen wie Krankengeld, Rehabilitation oder eine Erwerbsminderungsrente. Dabei sind unterschiedliche Beteiligte und Verfahrenswege zu unterscheiden: Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber sind anders einzuordnen als Ansprüche gegenüber einem Sozialleistungsträger. Für eine erste Anfrage ist eine Übersicht über den zeitlichen Verlauf, vorhandene Bescheide und Schreiben des Arbeitgebers hilfreich. Welche rechtlichen Bereiche betroffen sind, hängt von den Umständen ab.
Was ist bei einer Anfrage zu einem sozialrechtlichen Bescheid wichtig?
Bei Fragen zu einem Bescheid sind die erlassende Stelle, die betroffene Leistung und der Inhalt der Entscheidung wesentliche Ausgangspunkte. Hilfreich sind der vollständige Bescheid einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung sowie Angaben dazu, wann er bekannt gegeben wurde. Auch frühere Anträge, Bescheide und bereits geführter Schriftverkehr können für das Verständnis bedeutsam sein. Gegen viele sozialrechtliche Bescheide ist zunächst ein Widerspruchsverfahren vorgesehen. Ob dieser Verfahrensweg einschlägig ist und welche Frist gilt, muss anhand des konkreten Dokuments geprüft werden. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt diese Prüfung nicht.
Wann kommt Mediation bei einem Konflikt am Arbeitsplatz grundsätzlich infrage?
Mediation kann grundsätzlich in Betracht kommen, wenn die Beteiligten bereit sind, freiwillig an einer eigenverantwortlichen Verständigung zu arbeiten. Gegenstand können etwa Kommunikationsprobleme, Konflikte über die Zusammenarbeit oder unterschiedliche Erwartungen im Arbeitsverhältnis sein. Die mediierende Person unterstützt das Gespräch, entscheidet den Streit aber nicht wie ein Gericht. Mediation und anwaltliche Interessenvertretung sind unterschiedliche Rollen, die vorab geklärt werden müssen. Nicht jeder Konflikt eignet sich für dieses Verfahren. Außerdem ersetzt die Teilnahme an Gesprächen nicht automatisch die Beachtung laufender gesetzlicher oder vertraglicher Fristen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Alexandra Gagg

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Alexandra Gagg liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 2 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf GAGG Rechtsanwälte GbR insgesamt und nicht auf Alexandra Gagg persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Vom-Stein-Straße 14, 88045 Friedrichshafen

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: arbeitsrecht-gagg.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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