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- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Cornell Witte
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Cornell Witte ist Rechtsanwalt in Magdeburg und wird auf der Kanzleiwebseite als Fachanwalt für Familienrecht vorgestellt. Die genannten Rechtsgebiete sind Arbeitsrecht und Familienrecht. Im Arbeitsrecht behandelt die Kanzlei Themen wie Arbeitsvertrag, Abmahnung, Abfindung, Kündigung, Urlaub, Weihnachtsgeld und Weiterbildung. Im Familienrecht werden Trennung, Scheidung, Unterhalt, Gütertrennung, Vorsorgevollmacht und elterliche Sorge genannt. Das Angebot umfasst außergerichtliche und gerichtliche Unterstützung sowie Vertragsgestaltungen und Vertragsverhandlungen, außergerichtliche Schreiben, Dokumentationen und Aufforderungen. Hinzu kommen betriebliche Regelwerke, Betriebsanweisungen sowie Schlichtungs- und Einigungsversuche. Die Webseite spricht auch Unternehmen und Menschen mit fehlendem oder geringem Einkommen an und informiert über Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Persönliche Gespräche werden durch eine webbasierte Mandantenerfassung und die Möglichkeit zur Onlineberatung ergänzt. Kommunikation und Datenübermittlung können auch ohne klassische Briefpost erfolgen. Darüber hinaus bietet Cornell Witte Vorträge und Schulungen zur Vermittlung von Wissen und aktuellen Entwicklungen im Rechtsbereich an.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: cornell-witte.de, cornell-witte.de
Beratung in Magdeburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Cornell Witte ist mit seiner Kanzlei in der Ottenbergstr. 23 in 39106 Magdeburg ansässig. Sein Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet auf. Auf der Kanzleiwebseite wird er als Fachanwalt für Familienrecht vorgestellt. Die Tätigkeit umfasst außergerichtliche und gerichtliche Unterstützung sowie die Gestaltung und Verhandlung von Verträgen. Damit stehen sowohl die rechtliche Einordnung bestehender Konflikte als auch die Ausarbeitung von Vereinbarungen im Mittelpunkt. Angesprochen werden Privatpersonen und Unternehmen; die Webseite informiert außerdem über Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Menschen mit fehlendem oder geringem Einkommen. Im Arbeitsrecht nennt die Kanzlei Arbeitsverträge, Abmahnungen, Abfindungen und Kündigungen ebenso wie Urlaub, Weihnachtsgeld und Weiterbildung. Für Mandantinnen und Mandanten geht es bei solchen Anliegen häufig darum, vertragliche Regelungen zu verstehen, Schreiben des Arbeitgebers einzuordnen oder die Bedingungen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu klären. Auf Unternehmensseite können Vertragsgestaltungen, betriebliche Regelwerke und Betriebsanweisungen Gegenstand der Unterstützung sein. Außergerichtliche Schreiben, Dokumentationen und Aufforderungen gehören ebenfalls zum beschriebenen Angebot. Schlichtungs- und Einigungsversuche bieten einen Rahmen, um unterschiedliche Interessen zunächst außerhalb einer streitigen Entscheidung zu bearbeiten. Der familienrechtliche Tätigkeitsbereich umfasst Trennung, Scheidung, Unterhalt, Gütertrennung und elterliche Sorge. Typische Anliegen betreffen die wirtschaftliche Neuordnung nach einer Trennung, Absprachen zwischen Eltern oder die Gestaltung vermögensrechtlicher Vereinbarungen. Auch die Vorsorgevollmacht wird auf der Webseite genannt. Je nach Thema können persönliche Lebensumstände, bestehende Vereinbarungen und finanzielle Unterlagen für die erste Einordnung wichtig sein. Allgemein unterscheiden sich einvernehmliche Gestaltungen und streitige Verfahren sowohl im Ablauf als auch hinsichtlich der benötigten Informationen. Welche Unterstützung im Einzelfall in Betracht kommt, lässt sich erst anhand des konkreten Anliegens bestimmen. Der örtliche Bezug liegt in Magdeburg. Für familiengerichtliche Verfahren ist bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Familiengericht beim Amtsgericht Magdeburg relevant; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte und nicht vor das Landgericht Magdeburg. Für Ratsuchende aus Altstadt, Stadtfeld oder Buckau dient die Kanzleianschrift als Ausgangspunkt der individuellen Anfahrtsplanung. Eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de kann zunächst das Rechtsgebiet, eine kurze Schilderung und Hinweise auf bereits vorliegende Schreiben oder Termine enthalten. Ob und in welcher Form ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Ergänzend zu persönlichen Gesprächen sind eine webbasierte Mandantenerfassung und Onlineberatung beschrieben; Kommunikation und Datenübermittlung können auch ohne klassische Briefpost erfolgen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Magdeburg
Für das Profil von Cornell Witte in Magdeburg ist vor allem die Unterscheidung zwischen Familiengerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit wichtig. Von den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Magdeburg für familienrechtliche Anliegen besonders relevant: Dort werden beim Familiengericht bei entsprechender Zuständigkeit unter anderem Scheidungen, Unterhaltssachen und Verfahren zur elterlichen Sorge geführt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das ebenfalls genannte Landgericht Magdeburg ist für typische Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren nicht die erste Instanz. Auch Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Abmahnungen oder Vergütungsansprüche werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten verhandelt. Bei Vertragsgestaltungen oder außergerichtlichen Einigungsversuchen muss dagegen nicht zwingend ein Gericht beteiligt sein. Die Kanzlei befindet sich in der Ottenbergstr. 23, 39106 Magdeburg. Eine konkrete Zuordnung dieser Anschrift zu den genannten Stadtteilen Altstadt, Stadtfeld oder Buckau ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Diese Stadtteile bilden daher räumliche Bezugspunkte für Ratsuchende innerhalb Magdeburgs, ohne den Kanzleistandort näher festzulegen. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Adresse und aktueller Verkehrsinformationen planen. Konkrete Haltestellen, Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind nicht angegeben. Neben dem Besuch vor Ort nennt die Kanzlei Onlineberatung und webbasierte Mandantenerfassung. Diese Möglichkeiten können die Kontaktaufnahme unabhängig vom jeweiligen Ausgangspunkt im Stadtgebiet ergänzen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Einrichtungsbezogene Impfpflicht
- Pflichtimpfung und Arbeitsrecht
- 3G Regelung am Arbeitsplatz- Kurzüberblick
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben wichtig. Hinzukommen können einschlägige Korrespondenz, Entgeltabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Bei einer Kündigung ist insbesondere bedeutsam, wann das Schreiben zugegangen ist, weil für gerichtliche Schritte kurze gesetzliche Fristen gelten können. Eine Anfrage sollte deshalb vorhandene Termine und Zugangsdaten erkennen lassen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, hängt vom konkreten Sachverhalt ab und ist Gegenstand einer individuellen Prüfung.
- Besteht bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses automatisch ein Anspruch auf Abfindung?
- Eine Abfindung ist bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht automatisch vorgesehen. Sie kann sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ergeben. Häufig wird sie im Rahmen von Verhandlungen über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besprochen. Dabei können neben der Zahlung auch Beendigungszeitpunkt, Freistellung, verbleibender Urlaub und Zeugnisregelungen eine Rolle spielen. Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen können zudem sozialrechtliche Folgen haben. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich anzugeben, ob bereits eine Kündigung, ein Vertragsangebot oder ein Verhandlungsvorschlag vorliegt.
- Welche Informationen sind vor einer Anfrage zu Trennung, Scheidung und Unterhalt sinnvoll?
- Eine erste Übersicht kann den Zeitpunkt der Trennung, die familiäre Situation und die Themen benennen, zu denen Klärungsbedarf besteht. Bei Unterhaltsfragen sind regelmäßig Angaben zu Einkommen, wirtschaftlichen Belastungen und gegebenenfalls zur Betreuung gemeinsamer Kinder relevant. Bestehende Vereinbarungen, gerichtliche Beschlüsse oder bereits erhaltene Schreiben können ebenfalls wichtig sein. Scheidung, Unterhalt und Vermögensfragen hängen teilweise zusammen, sind aber rechtlich voneinander zu unterscheiden. Nicht jede Frage muss bereits bei der ersten Kontaktaufnahme vollständig dokumentiert sein. Welche Nachweise erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Anliegen.
- Was unterscheidet die elterliche Sorge vom Umgang nach einer Trennung?
- Die elterliche Sorge umfasst insbesondere Verantwortung und Entscheidungen für das Kind, etwa in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Der Umgang betrifft dagegen den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame Sorge grundsätzlich nicht automatisch. Bei beiden Themen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage können die bisherige Betreuung, bestehende Absprachen und konkrete Meinungsverschiedenheiten beschrieben werden. Bereits vorhandene gerichtliche Entscheidungen sind ebenfalls relevant. Ob eine einvernehmliche Regelung oder ein familiengerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt von den Umständen ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Cornell Witte
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,9 von 5 · 49 Bewertungen
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: cornell-witte.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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