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- Kanzlei Ulrich Koehler
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Ulrich Koehler ist mit Alexander Koehler in einer Bürogemeinschaft in der Stadtmitte von Magdeburg tätig. Die Kanzlei befindet sich in der Heydeckstrasse 12. Die Rechtsanwälte vertreten vornehmlich Mandanten im Heim- und Pflegerecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht und Migrationsrecht. Zum genannten Mandantenkreis gehören Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Vermieter sowie Inhaber von Pflegediensten und Pflegeheimen. Im Arbeitsrecht nennt die Kanzlei Kündigungen, Arbeitsverträge und Gerichtsverfahren sowie Abfindungen und Abmahnungen. Weitere angegebene Rechtsgebiete sind Maklerrecht, Mietrecht, Pflegeversicherungsrecht, Verfassungsrecht sowie Ausländer- und Staatsbürgerschaftsrecht. Die Bürogemeinschaft betrachtet es als ihre Kernkompetenz, juristische Probleme bereits außergerichtlich zu lösen, und vertritt die Anliegen ihrer Mandanten auch vor Gericht. Ulrich Koehler ist außerdem als Dozent im besonderen und allgemeinen Verwaltungsrecht sowie im Migrationsrecht tätig. Die Mitarbeiter der Kanzlei stehen für Inhouse-Schulungen und Seminare als Dozenten zur Verfügung. Für Anfragen und direkten Kontakt zu den Rechtsanwälten nennt die Kanzlei ihre E-Mail-Adresse.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: koehler-magdeburg.de, koehler-magdeburg.de
Beratung in Magdeburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Ulrich Koehler ist in der Kanzlei Ulrich Koehler in der Heydeckstr. 12, 39104 Magdeburg, tätig. Dort arbeitet er mit Alexander Koehler in einer Bürogemeinschaft in der Stadtmitte. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzleibeschreibung führt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer als Mandanten auf. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung bedeutsam, weil arbeitsrechtliche Fragen je nach Rolle unterschiedliche Interessen und Unterlagen betreffen. Im Mittelpunkt stehen häufig die Gestaltung eines Arbeitsverhältnisses, Konflikte während der Beschäftigung oder die rechtlichen Folgen seiner Beendigung. Im Arbeitsrecht nennt die Kanzlei ausdrücklich Kündigungen, Arbeitsverträge, Gerichtsverfahren, Abfindungen und Abmahnungen. Hinter diesen Stichworten stehen beispielsweise Fragen zu vertraglichen Pflichten, zur Bewertung eines beanstandeten Verhaltens oder zu den Bedingungen einer Trennung vom Arbeitgeber. Eine Abfindung folgt dabei nicht automatisch aus jeder Kündigung, sondern hängt von der jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Ausgangslage ab. Die Bürogemeinschaft beschreibt die außergerichtliche Lösung juristischer Probleme als einen Schwerpunkt ihrer Arbeitsweise und vertritt Mandanten auch vor Gericht. Zum genannten Mandantenkreis gehören zudem Inhaber von Pflegediensten und Pflegeheimen, bei denen arbeitsrechtliche Anliegen mit dem betrieblichen Pflegealltag zusammentreffen können. Das ebenfalls im Profil aufgeführte Familienrecht betrifft allgemein die rechtlichen Beziehungen innerhalb einer Familie. Typische Anliegen sind Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zu Sorge und Umgang mit gemeinsamen Kindern. Dabei können persönliche, wirtschaftliche und organisatorische Themen eng miteinander verbunden sein. Welche davon Gegenstand einer Anfrage sind, lässt sich anhand einer kurzen Schilderung und vorhandener Unterlagen eingrenzen. Über konkrete familienrechtliche Angebote oder besondere Verfahrensweisen der Kanzlei liegen keine weitergehenden Angaben vor. Die Lage in der Magdeburger Stadtmitte bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus der Altstadt sowie aus Stadtfeld und Buckau. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Kanzleianschrift planen. Von den genannten Gerichten ist insbesondere das Amtsgericht Magdeburg mit seinem Familiengericht für familienrechtliche Verfahren relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Landgericht Magdeburg. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt, um Rechtsgebiete und Standort abzugleichen. Für den anschließenden direkten Kontakt nennt die Kanzlei eine E-Mail-Adresse. Eine erste Anfrage kann das Anliegen, die eigene Rolle, wichtige Termine und die gewünschten Rückmeldemöglichkeiten knapp benennen. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Magdeburg
Die Kanzlei Ulrich Koehler befindet sich in der Heydeckstr. 12 in der Stadtmitte von Magdeburg. Damit ist ihr Standort im zentralen Stadtgebiet verortet; die Altstadt bildet einen naheliegenden räumlichen Bezug. Auch für Ratsuchende aus Stadtfeld oder Buckau kommt die Adresse als innerstädtisches Ziel in Betracht. Welcher Anfahrtsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Für einen persönlichen Besuch empfiehlt sich daher eine vorherige Abstimmung über Termin und Zugang. Für den im Profil genannten Schwerpunkt Familienrecht ist unter den aufgeführten Gerichten vor allem das Amtsgericht Magdeburg relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob ein bestimmtes Verfahren in Magdeburg geführt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, etwa anhand des gewöhnlichen Aufenthalts der Beteiligten oder der Kinder. Das Landgericht Magdeburg ist für solche Familiensachen grundsätzlich nicht das zuständige Eingangsgericht. Beim Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine andere Gerichtsbarkeit maßgeblich: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Vergütung oder Abmahnungen, werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Weder das Amtsgericht noch das Landgericht Magdeburg übernimmt dabei die Funktion eines Arbeitsgerichts. Das Landgericht bearbeitet insbesondere Zivil- und Strafsachen innerhalb seiner gesetzlichen Zuständigkeit. Die zentrale Kanzleilage allein bestimmt somit nicht, welches Gericht für ein Anliegen zuständig ist.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben und Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs, der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen relevant. Auch Angaben zum Beginn der Beschäftigung, zur Tätigkeit und zu bereits geführten Gesprächen können helfen. Im Kündigungsrecht bestehen kurze gesetzliche Fristen, weshalb eine Anfrage den zeitlichen Ablauf deutlich machen sollte. Die bloße Kontaktaufnahme mit einer Kanzlei wahrt solche Fristen nicht. Ob und welche Schritte in Betracht kommen, hängt von der individuellen Prüfung ab.
- Geht es bei einer Abmahnung oder einem Aufhebungsvertrag immer um eine Abfindung?
- Nein. Eine Abmahnung beanstandet typischerweise ein bestimmtes Verhalten im Arbeitsverhältnis und verbindet dies mit einer Warnung für den Wiederholungsfall. Ein Aufhebungsvertrag dient dagegen der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Darin können verschiedene Punkte geregelt werden, etwa Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Zeugnis und gegebenenfalls eine Abfindung. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht bei jeder Beendigung. Für eine Anfrage ist deshalb wichtig, welches Dokument vorliegt, ob es bereits unterschrieben wurde und welche Termine genannt sind.
- Welche Themen können bei einer Trennung neben der Scheidung eine Rolle spielen?
- Eine Trennung kann mehrere rechtlich eigenständige Fragen auslösen. Dazu zählen Unterhalt, die Nutzung der bisherigen gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung von Haushaltsgegenständen und vermögensrechtliche Fragen. Bei gemeinsamen Kindern können Sorge und Umgang hinzukommen. Nicht sämtliche Themen werden automatisch mit einem Scheidungsverfahren geklärt. Für eine erste Anfrage ist eine Übersicht hilfreich, welche Punkte bereits einvernehmlich geregelt sind und wo Unterschiede bestehen. Vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben und Angaben zur familiären Situation erleichtern die Eingrenzung des Beratungsbedarfs.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht, und welches Gericht befasst sich damit?
- Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für wesentliche persönliche und vermögensbezogene Angelegenheiten eines minderjährigen Kindes. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche sind zu unterscheiden, auch wenn sie im Alltag zusammenhängen. Streitige gerichtliche Verfahren hierzu werden beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, bestimmt sich nach gesetzlichen Regeln. Für eine Anfrage sind bestehende Beschlüsse, Vereinbarungen und die gegenwärtige Betreuungssituation wichtige Ausgangspunkte.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Ulrich Koehler
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: koehler-magdeburg.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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