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- Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Klaus
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Thomas Klaus ist Rechtsanwalt in Magdeburg. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Opferschutzrecht, Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitsrecht und Zivilrecht. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Klaus befindet sich in der Lübecker Straße 14. Zum Team gehören Anwälte und Rechtsanwaltsfachangestellte. Die Kanzlei richtet sich an Menschen mit kleinen oder großen juristischen Problemen und nennt dabei ausdrücklich Kinder, die anwaltlichen Beistand benötigen, sowie Geschäftsführer größerer Betriebe. Nach eigener Darstellung ist sie seit 20 Jahren Anlaufstelle für rechtliche Anliegen. Im Mittelpunkt der Arbeit steht der Mensch. Neben rechtlicher Expertise legt die Kanzlei Wert auf Ehrlichkeit gegenüber Mandanten und anderen. Sie beschreibt ihre Arbeitsweise als lösungsorientiert und sucht gemeinsam mit den Ratsuchenden nach einer Lösung, mit der diese gut leben können. Bei Bedarf berät das Team auch zur Finanzierung des Weges zum Recht. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: klaus-anwaelte.de, klaus-anwaelte.de
Beratung in Magdeburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Thomas Klaus ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Klaus in der Lübecker Straße 14 in 39124 Magdeburg ansässig. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf. Die vorliegende Kanzleibeschreibung nennt daneben Opferschutzrecht, Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitsrecht und Zivilrecht als Tätigkeitsschwerpunkte. Für Ratsuchende ist diese unterschiedliche Schwerpunktsetzung ein Anlass, bei der Kontaktaufnahme das konkrete Anliegen zu benennen und die Übernahme eines entsprechenden Mandats zu erfragen. Zum Kanzleiteam gehören Anwälte und Rechtsanwaltsfachangestellte. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als lösungsorientiert und betont einen ehrlichen Austausch mit den Mandantinnen und Mandanten. Im Arbeitsrecht stehen typischerweise Fragen rund um Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütung und Arbeitszeugnisse im Vordergrund. Auch Veränderungen der Arbeitsbedingungen oder Konflikte während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet grundsätzlich eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen, des bisherigen Geschehens und möglicher Fristen. Arbeitsvertrag, Schriftwechsel und bereits erhaltene Erklärungen können dafür wichtige Informationen liefern. Individuelle arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten und nicht vor dem Amtsgericht oder Landgericht geführt. Im Familienrecht betreffen typische Anliegen die Trennung von Ehepartnern, eine Scheidung, Unterhaltsfragen oder die elterliche Sorge und den Umgang mit Kindern. Dabei können persönliche Lebensumstände und wirtschaftliche Verhältnisse gleichermaßen Bedeutung haben. Eine anwaltliche Befassung dient zunächst dazu, die verschiedenen Themen zu ordnen und zu klären, welche Fragen zusammenhängen. Für familiengerichtliche Verfahren kommt am Standort grundsätzlich das Amtsgericht Magdeburg mit seinem Familiengericht in Betracht, sofern die örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Welche Unterlagen benötigt werden und welche Verfahrensschritte überhaupt relevant sind, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Der örtliche Bezug liegt in Magdeburg; die Kanzleianschrift ist die Lübecker Straße 14. Altstadt, Stadtfeld und Buckau gehören zum städtischen Umfeld, sind aber nicht als Kanzleistadtteil belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte die konkrete Adresse in die Routenplanung einbezogen werden. Eine Kontaktaufnahme kann über die auf Anwalt-Seiten.de bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten angebahnt werden; laut Kanzleibeschreibung sind Telefon, E-Mail und Kontaktformular vorgesehen. Eine kurze Schilderung des Rechtsgebiets, des Anlasses und etwaiger Fristen erleichtert die erste Zuordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und wie die weitere Abstimmung erfolgt, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Magdeburg
Für die im Profil genannten Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Familienrecht haben die Gerichte in Magdeburg unterschiedliche Aufgaben. Das Amtsgericht Magdeburg ist mit seinem Familiengericht grundsätzlich Anlaufstelle für familiengerichtliche Verfahren, wenn die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Dazu zählen insbesondere Scheidungen sowie Verfahren über Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Magdeburg ist dagegen nicht das reguläre Eingangsgericht für solche Familiensachen. Es bearbeitet unter anderem Zivilstreitigkeiten, die nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor ein Landgericht gehören. Das kann für den in der Kanzleibeschreibung zusätzlich genannten Bereich Zivilrecht von Bedeutung sein. Individuelle Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen gehören regelmäßig zur Arbeitsgerichtsbarkeit; Amtsgericht und Landgericht sind dafür grundsätzlich nicht zuständig. Welches Gericht örtlich zuständig ist, lässt sich nicht allein aus der Kanzleianschrift ableiten. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Klaus befindet sich in der Lübecker Straße 14, 39124 Magdeburg. Die genannten Stadtteile Altstadt, Stadtfeld und Buckau beschreiben Teile des Magdeburger Stadtgebiets, belegen jedoch keine Zuordnung dieser Adresse zu einem dieser Viertel. Auch eine unmittelbare Innenstadtlage ist aus den Angaben nicht gesichert. Für einen Besuch aus diesen Stadtteilen oder anderen Teilen Magdeburgs empfiehlt sich deshalb eine adressbezogene Planung mit aktuellen Verbindungs- oder Straßeninformationen. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Pkw hängt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zum Zugang zur Kanzlei sind nicht belegt und können vor einem Termin erfragt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vor- und Nachname, Telefon, E-Mail und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vor- und Nachname, Telefon, E-Mail und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder anderer arbeitsrechtlicher Probleme hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, vorhandene Ergänzungen und die Unterlagen zum konkreten Konflikt hilfreich. Bei einer Kündigung sind insbesondere das Schreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs von Bedeutung. Bei Streit über Vergütung können Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen relevant sein, bei einem Zeugnis dessen Wortlaut. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Weil im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollten erkennbare Termine bereits in der Anfrage genannt werden. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, ergibt sich aus dem jeweiligen Sachverhalt.
- Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jeder Konflikt im Arbeitsverhältnis führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Sachverhalt kommen zunächst eine rechtliche Prüfung, ein Austausch zwischen den Beteiligten oder Verhandlungen über eine einvernehmliche Regelung in Betracht. Ob dies sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, den verfügbaren Unterlagen und bestehenden Fristen ab. Für individuelle Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig. Auch dort ist eine gütliche Einigung vorgesehen. Eine außergerichtliche Kommunikation ersetzt allerdings nicht automatisch die Beachtung gesetzlicher Fristen.
- Welche Themen sollten bei einer familienrechtlichen Anfrage nach einer Trennung benannt werden?
- Nach einer Trennung können mehrere rechtlich unterschiedliche Fragen entstehen: etwa zur Scheidung, zum Unterhalt, zur gemeinsamen Wohnung oder zur Betreuung gemeinsamer Kinder. Für eine Anfrage ist eine sachliche Übersicht hilfreich, welche Punkte bereits geregelt sind und wo Meinungsverschiedenheiten bestehen. Bei Fragen zu Kindern können die derzeitige Betreuungssituation und vorhandene Vereinbarungen wichtig sein. Wirtschaftliche Angaben spielen insbesondere beim Unterhalt eine Rolle. Nicht sämtliche Unterlagen müssen ungeordnet übermittelt werden; welche Dokumente für die Prüfung erforderlich sind, lässt sich im ersten Austausch klären.
- Kann eine Anwältin oder ein Anwalt bei einer einvernehmlichen Scheidung beide Ehepartner vertreten?
- Eine gemeinsame anwaltliche Vertretung beider Ehepartner im Scheidungsverfahren ist wegen möglicher widerstreitender Interessen nicht möglich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann es jedoch genügen, dass nur die antragstellende Person anwaltlich vertreten ist, während die andere lediglich der Scheidung zustimmt. Das ist nicht mit einer Vertretung beider Seiten gleichzusetzen. Für eigene Anträge kann eine eigene anwaltliche Vertretung erforderlich werden. Ob neben der Scheidung weitere Fragen zu Unterhalt, Vermögen oder Kindern zu klären sind, beeinflusst den Beratungsbedarf.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Thomas Klaus
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4,9 von 5 · 66 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Lübecker Straße 14, 39124 Magdeburg
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: klaus-anwaelte.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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