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- Rechtsanwaltskanzlei Simone Alpers
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Simone Alpers ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Magdeburg. Ihre Kanzlei in der Hegelstraße 19 berät und vertritt Privatpersonen gerichtlich und außergerichtlich in Familienrechtsfragen. Zu den Schwerpunkten gehören Trennung und Ehescheidung, Versorgungsausgleich sowie Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder, Ehegatten und nichteheliche Partner. Weitere Themen sind Sorgerecht, Umgangsrecht, das paritätische Wechselmodell sowie Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung. Die Kanzlei befasst sich außerdem mit Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Regelungen zur Ehewohnung und Hausratsteilung sowie der Anfechtung und Feststellung der Vaterschaft. Auch die Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und eingetragene Lebenspartnerschaften werden als Schwerpunkte genannt. Im Mittelpunkt der Arbeitsweise steht die persönliche Betreuung. Die Rechtslage wird analysiert und gemeinsam mit den Mandanten nach Lösungen gesucht. Kontinuierliche Schulungen und Fortbildungen dienen der aktuellen Beratung. Zum Team gehört die Rechtsanwaltsfachangestellte Susanne Michaelis.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: familienrecht-magdeburg-alpers.de, familienrecht-magdeburg-alpers.de
Beratung in Magdeburg – Einordnung der Redaktion
Simone Alpers ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Magdeburg. Ihre Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in der Hegelstraße 19, 39104 Magdeburg. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet auf. Die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert insbesondere die familienrechtliche Beratung und Vertretung von Privatpersonen, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Ratsuchende finden hier damit Angaben zu unterschiedlichen Lebenssituationen: von Fragen im Arbeitsverhältnis bis zu den persönlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Trennung. Im Familienrecht gehören Trennung und Ehescheidung sowie der Versorgungsausgleich zu den genannten Schwerpunkten. Hinzu kommen Unterhaltsfragen für minderjährige und volljährige Kinder, Ehegatten und nichteheliche Partner, wobei die rechtlichen Voraussetzungen je nach Beziehung unterschiedlich sind. Bei Eltern betreffen typische Anliegen das Sorgerecht, den Umgang und die Ausgestaltung eines paritätischen Wechselmodells. Vermögensrechtliche Themen reichen vom Zugewinnausgleich über die Vermögensauseinandersetzung bis zu Regelungen über Ehewohnung und Hausrat. Auch Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, die Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft sowie Fragen zur Beendigung nichtehelicher Lebensgemeinschaften und zu eingetragenen Lebenspartnerschaften sind ausdrücklich benannt. Im Arbeitsrecht suchen Ratsuchende häufig Orientierung zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnissen oder Aufhebungsverträgen. Welche Unterstützung Simone Alpers zu einem konkreten arbeitsrechtlichen Anliegen anbietet, lässt sich im Rahmen einer Anfrage klären; nähere Angaben zur arbeitsrechtlichen Tätigkeit enthält die Kanzleibeschreibung nicht. Für die beschriebene Arbeitsweise stehen persönliche Betreuung, die Analyse der Rechtslage und die gemeinsame Suche nach Lösungen im Mittelpunkt. Kontinuierliche Schulungen und Fortbildungen werden ebenfalls genannt. Zum Kanzleiteam gehört die Rechtsanwaltsfachangestellte Susanne Michaelis. Die Hegelstraße liegt in der Magdeburger Altstadt und bietet damit einen innerstädtischen Bezug, auch für Ratsuchende aus Stadtfeld und Buckau. Für Familiensachen ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig; je nach örtlicher Zuständigkeit kommt das Amtsgericht Magdeburg in Betracht. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Magdeburg ist dagegen nicht die übliche erste Anlaufstelle für Scheidungen oder Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Schilderung des Anliegens beginnen. Hilfreich sind das betroffene Rechtsgebiet, wichtige Daten und Hinweise auf bereits vorliegende Schreiben. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, wird anschließend mit der Kanzlei geklärt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Magdeburg
Die Rechtsanwaltskanzlei Simone Alpers liegt in der Hegelstraße 19 in der Magdeburger Altstadt. Damit befindet sich die Kanzlei im innerstädtischen Umfeld und ist ein örtlicher Bezugspunkt für Ratsuchende aus Magdeburg, darunter auch aus Stadtfeld und Buckau. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten aktuell bestehen, sollte vor dem Termin anhand der konkreten Ausgangsadresse geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine gesicherten Informationen zu einzelnen Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist von den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Magdeburg relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und führen unter anderem Scheidungsverfahren, Verfahren zum Versorgungsausgleich sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren. Auch bestimmte vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten und Abstammungssachen fallen in ihren Aufgabenbereich. Ob ein Verfahren in Magdeburg geführt wird, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Einzelfalls ab; der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Das Landgericht Magdeburg ist für die aufgeführten familienrechtlichen Anliegen regelmäßig nicht das erstinstanzliche Gericht. Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten außerhalb einer Familiensache kann hingegen die allgemeine Zivilgerichtsbarkeit und damit je nach Zuständigkeit auch das Landgericht Bedeutung haben. Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, etwa über Kündigungen oder ausstehende Vergütung, gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte, nicht vor Amts- oder Landgericht. Die beiden genannten Standortgerichte bilden daher die gerichtlichen Zuständigkeiten für dieses Profil nicht vollständig ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Kündigung oder Aufhebungsvertrag hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, vorhandene Nachträge und das Kündigungsschreiben oder der Entwurf des Aufhebungsvertrags hilfreich. Auch Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses, zum Zugang eines Schreibens und zu bereits geführten Gesprächen können wichtig sein. Je nach Anliegen kommen Entgeltabrechnungen oder einschlägiger Schriftverkehr hinzu. Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten, weshalb zeitliche Angaben bereits in der Anfrage erkennbar sein sollten. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich vorab klären.
- Welche Themen werden bei einer Trennung neben der Scheidung häufig relevant?
- Eine Trennung kann mehrere rechtlich eigenständige Themen auslösen. Dazu zählen Unterhalt, die Nutzung der bisherigen Ehewohnung, die Aufteilung des Hausrats und die Betreuung gemeinsamer Kinder. Im Zusammenhang mit einer Scheidung können außerdem der Versorgungsausgleich und vermögensrechtliche Fragen wie der Zugewinnausgleich bedeutsam werden. Nicht alle Punkte werden automatisch gemeinsam geregelt. Für ein erstes Gespräch hilft deshalb eine Übersicht darüber, welche Fragen bereits geklärt sind, wo unterschiedliche Vorstellungen bestehen und ob Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben vorliegen.
- Wie unterscheiden sich Sorgerecht, Umgangsrecht und paritätisches Wechselmodell?
- Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein Kind, etwa bei wichtigen Entscheidungen über Gesundheit oder Schule. Das Umgangsrecht betrifft den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Ein paritätisches Wechselmodell beschreibt dagegen eine Betreuungsform, bei der das Kind annähernd gleich viel Zeit bei beiden Eltern verbringt. Diese Bereiche hängen zusammen, sind aber nicht gleichzusetzen. Bei ihrer rechtlichen Beurteilung steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Betreuungsalltag, Kommunikationsmöglichkeiten der Eltern und die Bedürfnisse des Kindes sind dabei wichtige Gesichtspunkte.
- Worin unterscheiden sich Kindesunterhalt und Unterhalt zwischen Partnern?
- Kindesunterhalt knüpft an die Verantwortung der Eltern gegenüber ihrem Kind an. Dabei unterscheiden sich die Rahmenbedingungen unter anderem danach, ob das Kind minderjährig oder bereits volljährig ist. Unterhalt zwischen Ehegatten während der Trennung und nach einer Scheidung folgt jeweils eigenen Voraussetzungen. Bei nichtehelichen Partnern besteht dagegen keine allgemeine Unterhaltspflicht allein aufgrund der Partnerschaft; Ansprüche können insbesondere im Zusammenhang mit der Betreuung eines gemeinsamen Kindes entstehen. Für eine erste Einordnung sind daher Familienstand, Betreuungssituation, Einkommen und bestehende Unterhaltsregelungen von Bedeutung.
- Was ist vor einer Anfrage zu Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?
- Hilfreich ist eine geordnete Übersicht über die Themen, die geregelt werden sollen, beispielsweise Vermögen, Unterhalt, Altersversorgung oder die Nutzung einer Wohnung. Vorhandene Verträge und eine Zusammenstellung wesentlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten können das Gespräch vorbereiten. Ein Ehevertrag und eine Scheidungsfolgenvereinbarung unterscheiden sich vor allem durch Anlass und Regelungszusammenhang; ihre Inhalte können sich überschneiden. Für bestimmte Regelungen gelten besondere Formvorschriften, insbesondere eine notarielle Beurkundung. Ob eine Vereinbarung wirksam und für die jeweilige Situation geeignet ist, bedarf einer individuellen rechtlichen Prüfung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Simone Alpers
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: familienrecht-magdeburg-alpers.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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