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- Kanzlei
- Defensio Strafverteidiger
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Defensio Strafverteidiger ist eine bundesweit tätige Kanzlei mit einem Standort in der Anna-Vogeley-Straße 21 in Lüneburg. Die Kanzlei ist auf Strafrecht fokussiert und setzt einen besonderen Schwerpunkt im Sexualstrafrecht. Sie verteidigt ausschließlich Beschuldigte. Gründer und Inhaber ist Christian Albrecht, Fachanwalt für Strafrecht. Die Vertretung umfasst alle Phasen des Strafverfahrens, vom ersten Tatverdacht über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung und Revision. Zu den genannten Tätigkeitsfeldern gehören unter anderem Vorwürfe der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung und des sexuellen Missbrauchs sowie Kinderpornografie und Jugendpornografie. Als Berufsgruppen nennt die Webseite Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Ärzte, Angehörige der Heilberufe, Lehrer, Erzieher sowie Pflege- und Sozialberufe. Die Arbeitsweise umfasst die Prüfung der Glaubhaftigkeit von Aussagen und die forensische Analyse der Ermittlungsakte. Einstellungsanträge werden individuell auf den Fall zugeschnitten und mit den Mandanten abgestimmt. Ein erklärtes Ziel ist die Vermeidung von Anklagen und öffentlichen Gerichtsverhandlungen. Erstgespräche sind persönlich an den Standorten, telefonisch oder per Video-Call möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: sexualstrafrecht-albrecht.de, sexualstrafrecht-albrecht.de
Beratung in Lüneburg – Einordnung der Redaktion
Defensio Strafverteidiger ist eine bundesweit tätige Kanzlei mit einem Standort in der Anna-Vogeley-Straße 21, 21337 Lüneburg. Gründer und Inhaber ist Christian Albrecht, Fachanwalt für Strafrecht. Bei der fachlichen Einordnung besteht eine Abweichung zwischen den vorliegenden Angaben: Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt, während die belegte Kanzleibeschreibung eine Ausrichtung auf Strafrecht mit besonderem Schwerpunkt im Sexualstrafrecht beschreibt. Eine familienrechtliche Beratung oder Vertretung lässt sich daraus nicht bestätigen und sollte vor einer entsprechenden Anfrage ausdrücklich geklärt werden. Nach der Kanzleibeschreibung verteidigt Defensio ausschließlich Beschuldigte. Die Vertretung umfasst sämtliche Phasen des Strafverfahrens, vom ersten Tatverdacht über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung und Revision. Genannt werden insbesondere Vorwürfe der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung und des sexuellen Missbrauchs sowie Verfahren wegen Kinderpornografie und Jugendpornografie. Für Ratsuchende können beispielsweise eine polizeiliche Kontaktaufnahme, eine Durchsuchung oder eine Anklage Anlass sein, die Möglichkeit einer Verteidigung anzufragen. Die Kanzlei beschreibt die Prüfung der Glaubhaftigkeit von Aussagen und die forensische Analyse der Ermittlungsakte als Bestandteile ihrer Arbeit. Individuelle Einstellungsanträge werden nach ihren Angaben mit den Mandanten abgestimmt; daraus folgt keine Zusage eines bestimmten Verfahrensausgangs. Die Kanzleibeschreibung nennt unter anderem Beamte, Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Ärzte, Angehörige der Heilberufe, Lehrer, Erzieher sowie Menschen in Pflege- und Sozialberufen. Strafrechtliche Vorwürfe können neben dem Strafverfahren auch berufliche Fragen aufwerfen. Familienrechtliche Anliegen betreffen dagegen typischerweise Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht. Überschneidungen beider Rechtsgebiete sind möglich, etwa wenn Vorwürfe innerhalb einer Familie erhoben werden. Ob dafür zusätzlich eine eigenständige familienrechtliche Vertretung benötigt und von der angefragten Kanzlei angeboten wird, ist gesondert zu klären. Der Standort liegt im Lüneburger Stadtgebiet. Eine konkrete Zuordnung der Adresse zu Altstadt, Kaltenmoor oder Mittelfeld ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Lüneburg und das Landgericht Lüneburg genannt. Welches Gericht ein Verfahren führt, hängt insbesondere von Verfahrensart, Tatvorwurf und Zuständigkeitsregeln ab. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der Kanzleiadresse. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben und vorhandene Fristen sowie den Verfahrensstand nennen. Gerade wegen der unterschiedlichen Schwerpunktangaben sollte die Anfrage eindeutig zwischen Strafverteidigung und Familienrecht unterscheiden. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden, bleibt anschließend abzustimmen. Laut Kanzleibeschreibung sind Erstgespräche persönlich am Standort, telefonisch oder per Video-Call möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lüneburg
Der Lüneburger Standort von Defensio Strafverteidiger befindet sich in der Anna-Vogeley-Straße 21, 21337 Lüneburg. Die Angaben nennen außerdem die Stadtteile Altstadt, Kaltenmoor und Mittelfeld, ordnen die Kanzleiadresse jedoch keinem dieser Stadtteile zu. Eine gesicherte Aussage über eine Innenstadtlage oder die unmittelbare Nähe zu einem Gericht ist daher nicht möglich. Für Besuche mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient die vollständige Adresse als Grundlage einer aktuellen Routenplanung. Konkrete Verbindungen, Stellplätze und Bedingungen des Zugangs sollten vor einem persönlichen Termin geklärt werden. Als Alternative zur Anfahrt nennt die Kanzleibeschreibung Erstgespräche per Telefon oder Video-Call. Für die belegte Ausrichtung auf Strafverteidigung sind sowohl das Amtsgericht Lüneburg als auch das Landgericht Lüneburg relevant. Am Amtsgericht werden Strafsachen abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Das Landgericht führt erstinstanzlich insbesondere Strafverfahren von höherem Gewicht und entscheidet außerdem über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Bei sexualstrafrechtlichen Vorwürfen richtet sich die Zuständigkeit nicht allein nach der Bezeichnung des Vorwurfs, sondern unter anderem nach der Straferwartung und weiteren gesetzlichen Kriterien. Revisionen werden grundsätzlich von übergeordneten Gerichten behandelt. Für den im Profil eingetragenen, durch die Kanzleibeschreibung jedoch nicht bestätigten Schwerpunkt Familienrecht ist typischerweise das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig. Dort werden beispielsweise Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Das Landgericht ist dafür nicht die reguläre Beschwerdeinstanz. Ob ein Verfahren örtlich in Lüneburg geführt wird, ergibt sich aus den jeweils maßgeblichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein aus dem Kanzleisitz.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Über das Kontaktformular können wichtige Dokumente als Anhang beigefügt werden. Erlaubte Dateitypen sind jpg, png, gif und pdf; die maximale Dateigröße beträgt 12 MB.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet ein unverbindliches Erstgespräch an. Das erste Gespräch kann persönlich an den Standorten, telefonisch oder via Video-Call stattfinden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet ein unverbindliches Erstgespräch an. Das erste Gespräch kann persönlich an den Standorten, telefonisch oder via Video-Call stattfinden.
Für den Erstkontakt: Über das Kontaktformular können wichtige Dokumente als Anhang beigefügt werden. Erlaubte Dateitypen sind jpg, png, gif und pdf; die maximale Dateigröße beträgt 12 MB.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Kann ich wegen einer Scheidung oder eines Sorgerechtsstreits eine Mandatsanfrage stellen?
- Bei einer Anfrage sollte das familienrechtliche Anliegen ausdrücklich benannt werden. Familienrecht umfasst unter anderem Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung sowie Sorge- und Umgangsrecht. Für dieses Profil unterscheiden sich allerdings die Angaben: Der Profileintrag nennt Familienrecht, die belegte Kanzleibeschreibung hingegen ausschließlich die Verteidigung von Beschuldigten im Strafrecht. Ein familienrechtliches Angebot ist damit nicht bestätigt. Vor der Übersendung umfangreicher Unterlagen sollte deshalb geklärt werden, ob die gewünschte Vertretung überhaupt übernommen werden kann. Eine Kontaktanfrage allein begründet noch keine bestätigte Mandatsübernahme.
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines sexualstrafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
- Für die erste organisatorische Einordnung sind gewöhnlich der mitgeteilte Tatvorwurf, die ermittelnde Behörde, ein vorhandenes Aktenzeichen und der aktuelle Verfahrensstand hilfreich. Auch bereits angesetzte Termine oder laufende Fristen können für die Prüfung einer Mandatsübernahme wichtig sein. Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht geben häufig Auskunft darüber. Eine ausführliche Schilderung intimer Einzelheiten ist für eine erste Kontaktanfrage nicht zwingend erforderlich. Auf welchem Weg sensible Dokumente übermittelt werden sollen und welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, lässt sich im anschließenden Austausch klären.
- Welche Bedeutung haben Ermittlungsakte und Aussagen in einem Sexualstrafverfahren?
- Die Ermittlungsakte dokumentiert die von den Behörden zusammengetragenen Informationen und Beweismittel. Dazu können Vernehmungsprotokolle, digitale Daten, Gutachten und weitere Unterlagen gehören. Ihre Auswertung ermöglicht eine Einordnung des konkreten Vorwurfs und der Beweislage. Aussagen können in Sexualstrafverfahren besonderes Gewicht haben; ihre Beurteilung verlangt jedoch eine sorgfältige Betrachtung des jeweiligen Inhalts, der Entstehung und möglicher weiterer Beweismittel. Eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation führt weder automatisch zu einer Verurteilung noch zu einer Einstellung. Belastbare Einschätzungen setzen die Kenntnis des Einzelfalls voraus.
- Was ist zu klären, wenn ein Strafverfahren zugleich Sorge- oder Umgangsfragen berührt?
- Strafverfahren und familiengerichtliche Verfahren verfolgen unterschiedliche Aufgaben. Im Strafverfahren geht es um einen strafrechtlichen Vorwurf und die persönliche Verantwortlichkeit. Bei Sorge- und Umgangsfragen steht insbesondere das Kindeswohl im Mittelpunkt. Beide Verfahren können denselben Lebenssachverhalt betreffen, bleiben aber rechtlich eigenständig. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, bestehende Verfahren, gerichtliche Termine und bereits beteiligte Vertretungen zu benennen. Ob eine getrennte Beauftragung für Strafrecht und Familienrecht erforderlich ist, hängt vom Beratungsbedarf und dem Tätigkeitsangebot der jeweiligen Kanzlei ab.
- Kann ein Strafverfahren Auswirkungen auf eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder in einem Heilberuf haben?
- Ein strafrechtlicher Vorwurf kann neben dem Strafverfahren weitere rechtliche Fragen auslösen. Im öffentlichen Dienst kommen beispielsweise dienst- oder disziplinarrechtliche Aspekte in Betracht; bei Ärzten und anderen reglementierten Berufen können berufsrechtliche Fragen hinzukommen. Solche Folgen treten nicht bei jedem Vorwurf automatisch ein und hängen unter anderem von beruflichem Status, Sachverhalt und Verfahrensstand ab. Bei einer Mandatsanfrage kann daher die Angabe der beruflichen Tätigkeit für die Einordnung wichtig sein. Ob neben der Strafverteidigung zusätzliche Beratung in einem anderen Rechtsgebiet benötigt wird, ist gesondert zu prüfen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Defensio Strafverteidiger
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4,9 von 5 · 50 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: sexualstrafrecht-albrecht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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