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- Eike Waechter - Fachanwalt für Strafrecht, Interessenschwerpunkt Migrationsrecht
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Eike Waechter ist im Mitgliederverzeichnis des Rechtsanwaltsvereins zu Lüneburg mit einer Anschrift in der Grapengießerstraße 26 in 21335 Lüneburg aufgeführt. Der Eintrag nennt ihn als Fachanwalt für Strafrecht. Als Tätigkeitsschwerpunkte werden Strafrecht, Verkehrsrecht, Auslandsrecht-Asylrecht und Arbeitsrecht angegeben. Strafrecht erscheint damit sowohl bei der Fachanwaltsangabe als auch in der Aufstellung seiner Schwerpunkte. Die Angaben zu den Rechtsgebieten werden im Profil nicht durch nähere Beschreibungen einzelner Tätigkeiten ergänzt. Als Korrespondenzsprache ist Englisch vermerkt. Für die Kontaktaufnahme enthält das Profil eine Telefonnummer, eine Faxnummer und die E-Mail-Adresse kanzlei@rae-waechter.de. Über die genannten Rechtsgebiete und die Korrespondenzsprache hinaus enthält der Eintrag keine Angaben zur Arbeitsweise. Ein bestimmter Mandantenkreis wird ebenfalls nicht beschrieben. Auch Öffnungszeiten oder Hinweise zur Terminvereinbarung sind im personenbezogenen Eintrag nicht angegeben. Die Kontaktdaten stehen unmittelbar unter seinem Namen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwaeltelueneburg.de, rechtsanwaeltelueneburg.de
Beratung in Lüneburg – Einordnung der Redaktion
Eike Waechter ist als Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleianschrift in der Grapengießerstraße 26 in 21335 Lüneburg verzeichnet. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Im Mitgliederverzeichnis des Rechtsanwaltsvereins zu Lüneburg werden daneben Strafrecht, Verkehrsrecht sowie Auslandsrecht-Asylrecht als Tätigkeitsschwerpunkte genannt. Die Kanzleibezeichnung verweist außerdem auf einen Interessenschwerpunkt im Migrationsrecht. Diese Angaben beschreiben unterschiedliche Bereiche seiner Tätigkeit: Die Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf das Strafrecht, während die weiteren Rechtsgebiete gesondert aufgeführt sind. Als Korrespondenzsprache ist Englisch angegeben. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Fragen rund um das Beschäftigungsverhältnis. Dazu gehören Arbeitsverträge, Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Ratsuchende möchten häufig zunächst klären, wie ein Schreiben des Arbeitgebers einzuordnen ist, welche Unterlagen benötigt werden und ob Fristen eine Rolle spielen. Allgemein setzt eine anwaltliche Prüfung hier voraus, dass der zeitliche Ablauf und die maßgeblichen Vertragsunterlagen bekannt sind. Welche konkreten arbeitsrechtlichen Anliegen Eike Waechter übernimmt, lässt sich aus den vorliegenden Schwerpunktangaben allein nicht ableiten. Im Strafrecht können ein Ermittlungsverfahren, eine Vorladung oder eine Anklage Anlass für eine Anfrage sein. Verkehrsrechtliche Anliegen betreffen beispielsweise Unfallfolgen, Bußgeldbescheide oder Fragen zur Fahrerlaubnis; dabei können sich Überschneidungen mit dem Strafrecht ergeben. Im Migrations- und Asylrecht stehen häufig Aufenthalt, behördliche Entscheidungen und der Stand eines Verwaltungsverfahrens im Mittelpunkt. Die Bezeichnung Auslandsrecht-Asylrecht im Verzeichniseintrag enthält allerdings keine nähere Aufschlüsselung nach einzelnen Verfahren oder Staaten. Für eine erste Anfrage ist deshalb eine möglichst klare Beschreibung des jeweiligen Anliegens sinnvoll. Die Kanzleianschrift liegt in der Lüneburger Altstadt. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl zum Innenstadtbereich als auch zu Ratsuchenden aus Stadtteilen wie Kaltenmoor und Mittelfeld. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Lüneburg und das Landgericht Lüneburg, die insbesondere für strafrechtliche und bestimmte zivilrechtliche Verfahren Bedeutung haben. Arbeitsrechtliche und asylrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich anderen Gerichtsbarkeiten an. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung; konkrete Angaben zu Parkmöglichkeiten oder zum Zugang zur Kanzlei liegen nicht vor. Ausgangspunkt einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann die Prüfung der im Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten sein. Im zugrunde liegenden Verzeichniseintrag sind Telefon, Fax und kanzlei@rae-waechter.de genannt. Eine kurze Schilderung des Sachverhalts, Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben und erkennbare Fristen erleichtern die Zuordnung der Anfrage. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und wie ein Termin vereinbart wird, ist unmittelbar mit der Kanzlei zu klären; veröffentlichte Öffnungszeiten liegen nicht vor.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lüneburg
Die Kanzlei von Eike Waechter hat ihre Anschrift in der Grapengießerstraße 26 in Lüneburgs Altstadt. Der Standort ist damit dem Innenstadtbereich zuzuordnen. Für Ratsuchende aus Kaltenmoor, Mittelfeld und anderen Teilen Lüneburgs hängt die geeignete Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich als Anreiseoptionen in Betracht; die konkrete Verbindung sowie Zufahrts- und Parkmöglichkeiten sollten vor einem Besuch aktuell geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich weder bestimmte Haltestellen noch Informationen über Stellplätze, Barrierefreiheit oder den Zugang zu den Kanzleiräumen. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt sind das Amtsgericht Lüneburg und das Landgericht Lüneburg relevant. Amtsgerichte verhandeln in erster Instanz insbesondere Strafsachen, die nicht wegen ihrer Bedeutung oder der zu erwartenden Strafe einem höheren Gericht zugewiesen sind. Landgerichte befassen sich unter anderem mit schwerwiegenderen Strafvorwürfen und mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile der Amtsgerichte. Im Verkehrsrecht können an diesen Gerichten zivilrechtliche Streitigkeiten über Unfallfolgen geführt werden, soweit die jeweilige sachliche und örtliche Zuständigkeit besteht. Verkehrsbezogene Bußgeldsachen werden grundsätzlich vor dem Amtsgericht verhandelt. Der im Profil genannte Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht führt bei Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern dagegen regelmäßig zur Arbeitsgerichtsbarkeit, nicht zum Amts- oder Landgericht. Für öffentlich-rechtliche Aufenthalts- und Asylstreitigkeiten ist grundsätzlich die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Welche Stelle einen Einzelfall behandelt, richtet sich nach Verfahrensart und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln; die Kanzleianschrift allein legt das zuständige Gericht nicht fest.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltsverein zu Lüneburg
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu Kündigung, Abmahnung oder ausstehendem Lohn hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen sowie das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen und eine Übersicht der betroffenen Zeiträume hinzukommen. Wichtig ist außerdem eine kurze zeitliche Darstellung, etwa wann ein Schreiben zugegangen ist und welche Gespräche bereits stattgefunden haben. Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten. Eine Anfrage sollte deshalb auf erkennbare Termine hinweisen. Welche Unterlagen anschließend tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab und wird im Rahmen der Kontaktaufnahme geklärt.
- Was sollte eine erste Anfrage wegen einer Vorladung oder eines Ermittlungsverfahrens enthalten?
- Hilfreich sind die Bezeichnung der absendenden Behörde, das Aktenzeichen, der genannte Tatvorwurf und etwaige Termine. Auch die Information, ob die betroffene Person als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angeschrieben wurde, ist für die Einordnung wichtig. Eine ausführliche Sachverhaltsschilderung ist für die bloße Termin- oder Übernahmeanfrage nicht immer erforderlich. Welche Rechte und Pflichten bestehen, hängt unter anderem von der Verfahrensrolle und der Art des Schreibens ab. Eine allgemeine Profilbeschreibung ersetzt daher keine Prüfung der konkreten Unterlagen.
- Wie unterscheiden sich Unfallregulierung, Bußgeldverfahren und Fahrerlaubnisfragen im Verkehrsrecht?
- Bei der Unfallregulierung stehen meist zivilrechtliche Ansprüche im Vordergrund, etwa wegen Sachschäden oder Verletzungen. Ein Bußgeldverfahren betrifft dagegen den Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Fahrerlaubnisfragen können ein gesondertes behördliches Verfahren betreffen, auch wenn derselbe Vorfall bereits strafrechtlich oder als Ordnungswidrigkeit untersucht wird. Mehrere Verfahren können somit parallel laufen. Für eine Anfrage ist es hilfreich, Schreiben von Versicherungen, Polizei, Bußgeldstelle und Fahrerlaubnisbehörde voneinander zu unterscheiden und vorhandene Aktenzeichen sowie Termine zu nennen. Daraus ergibt sich, welche rechtlichen Bereiche zunächst geprüft werden müssen.
- Welche Angaben helfen bei einer Anfrage zum Aufenthalts- oder Asylrecht?
- Für die erste Zuordnung sind insbesondere das konkrete Anliegen, der bisherige Verfahrensstand und die beteiligte Behörde wichtig. Hilfreich können vorhandene Bescheide, Angaben zum Aufenthaltstitel und das Datum der Zustellung eines Schreibens sein. Aufenthaltsrechtliche und asylrechtliche Verfahren folgen unterschiedlichen Regeln; auch innerhalb dieser Bereiche hängt die Prüfung stark von den persönlichen Umständen ab. Bei behördlichen Entscheidungen können Fristen relevant sein. Sensible Dokumente sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden. Ob ein bestimmtes Anliegen übernommen werden kann, muss vorab mit der angefragten Kanzlei geklärt werden.
- Was bedeutet die Fachanwaltsbezeichnung für Strafrecht bei einem Profil mit weiteren Rechtsgebieten?
- Eine Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet und setzt nach den berufsrechtlichen Regeln besondere theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen voraus. Sie bedeutet nicht, dass andere aufgeführte Tätigkeitsbereiche ebenfalls von dieser Bezeichnung erfasst sind. Bei Eike Waechter ist die Fachanwaltsangabe dem Strafrecht zugeordnet; Arbeitsrecht wird im Profil als Hauptschwerpunkt genannt. Für Ratsuchende ist daher vor allem entscheidend, ob das konkrete Anliegen in den übernommenen Tätigkeitsbereich fällt. Das lässt sich durch eine kurze Anfrage klären, insbesondere wenn mehrere Rechtsgebiete miteinander verbunden sind.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Eike Waechter
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4,1 von 5 · 32 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Grapengießerstraße 26, 21335 Lüneburg
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Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
- Künstliche Intelligenz im Alltag: Rechtsrahmen, Verantwortung und Schutzmöglichkeiten in Deutschland
Arbeitsrecht
Künstliche Intelligenz begegnet Menschen außerhalb spezialisierter Forschungseinrichtungen. Sie empfiehlt Produkte, erkennt Sprache, erstellt Texte und kann Entscheidungen über Bewerbungen, Kredite oder medizinische Behandlungen unterstützen. Ihr Einsatz ist für Betroffene nicht immer erkennbar.
- Kündigung per E-Mail: Wirksamkeit, Formvorschriften und Zugang im deutschen Recht
Arbeitsrecht
Die Kündigung per E-Mail ist ein gebräuchliches Mittel zur Beendigung laufender Vertragsverhältnisse. Mobilfunkverträge, Mitgliedschaften und digitale Abonnements werden häufig elektronisch verwaltet; entsprechend liegt es nahe, auch die Kündigung elektronisch zu erklären.
- Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat: Aufgaben, Informationsrechte und rechtliche Grenzen
Arbeitsrecht
Wirtschaftliche Entscheidungen beeinflussen Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und Unternehmensstrukturen. Investitionen können Arbeitsplätze sichern, Rationalisierungen Tätigkeiten verändern und Standortentscheidungen personelle Maßnahmen auslösen.
- Urkundenfälschung: Strafe, Voraussetzungen und rechtliche Folgen nach deutschem Recht
Arbeitsrecht
Eine nachgeahmte Unterschrift, ein verändertes Arbeitszeugnis oder eine manipulierte Bescheinigung können strafrechtliche Folgen haben. Allerdings ist nicht jede falsche schriftliche Angabe eine Urkundenfälschung.
- Arbeitsentgelt und Mindestlohn: Wann Urlaubsgeld und jährliche Sonderzahlungen nicht angerechnet werden dürfen
Arbeitsrecht
Der gesetzliche Mindestlohn legt eine verbindliche Untergrenze für die Vergütung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fest. Schwierigkeiten entstehen, wenn das Arbeitsentgelt nicht ausschließlich aus einem gleichbleibenden Stunden- oder Monatslohn besteht.
- Prüfungsanfechtung im Arbeitsrecht: Rechtsschutz zwischen Berufsabschluss, Qualifikation und Arbeitsverhältnis
Arbeitsrecht
Prüfungen entscheiden nicht nur über Bildungsabschlüsse. Sie können den Zugang zu einem Beruf eröffnen, eine Ausbildung abschließen oder Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten sein.
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