Veröffentlichtes Profil

Suzan Baymak

Suzan Baymak-Winterseel: Fachanwältin für Familienrecht in Lüneburg

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht · Kanzlei im Roten Feld

Feldstr. 2, 21335 Lüneburg

Telefon: +49 4131 2444644

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei im Roten Feld
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Suzan Baymak-Winterseel ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in der Kanzlei im Roten Feld in Lüneburg. Ihre anwaltliche Arbeit umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung sowie die Begleitung bei Auseinandersetzungen und Verhandlungen. Zu den auf der Webseite genannten familienrechtlichen Themen gehören Trennung und Scheidung, Umgangs- und Sorgerecht sowie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt. Sie begleitet Menschen in ihren jeweiligen Lebenslagen und berücksichtigt dabei die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche der Mandanten. Gemeinsam mit ihnen nimmt sie sich Zeit, um den Unterstützungsbedarf in der individuellen Situation zu klären. Als Grundsätze ihrer Arbeit nennt sie Beratung entsprechend der aktuellen Rechtsprechung, regelmäßige Fortbildungen sowie einen respektvollen, ehrlichen und offenen Umgang. Wenn eine gütliche Einigung möglich und gewünscht ist, arbeitet sie im Rahmen mediativer Gespräche an gemeinsamen Lösungen. Beratungen finden in den Kanzleiräumen in der Feldstr. 2 sowie telefonisch und per E-Mail statt. Eine Vertretung ist bundesweit vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten möglich. In der Kanzlei bietet sie außerdem eine fortlaufende kostenfreie Vortragsreihe an, unter anderem zu familienrechtlichen Fragen, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwaeltin-baymak-winterseel.de, rechtsanwaeltin-baymak-winterseel.de

Beratung in Lüneburg – Einordnung der Redaktion

Suzan Baymak ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in der Kanzlei im Roten Feld in Lüneburg. In der Kanzleibeschreibung wird sie unter dem Namen Suzan Baymak-Winterseel geführt. Der Hauptschwerpunkt ihres Profils liegt auf dem Familienrecht. Ihre Tätigkeit umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung sowie die Begleitung von Auseinandersetzungen und Verhandlungen. Zu ihrem beschriebenen Arbeitsansatz gehört es, gemeinsam mit Mandantinnen und Mandanten den Unterstützungsbedarf zu klären und dabei deren persönliche Bedürfnisse und Wünsche einzubeziehen. Als Grundsätze nennt sie einen respektvollen, ehrlichen und offenen Umgang, regelmäßige Fortbildungen und die Orientierung an der aktuellen Rechtsprechung. Ein wesentlicher Teil der genannten Themen betrifft Trennung und Scheidung. Dahinter stehen häufig mehrere miteinander verbundene Fragen: Wie lassen sich die Folgen einer Trennung ordnen, welche finanziellen Beziehungen bestehen fort und welche Punkte müssen für ein gerichtliches Scheidungsverfahren geklärt werden? Zum Tätigkeitsfeld gehören Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt. Diese Bereiche unterscheiden sich hinsichtlich der Voraussetzungen und der beteiligten Personen. Gemeinsam ist ihnen, dass familiäre Beziehungen, wirtschaftliche Verhältnisse und die jeweilige Lebenssituation für die rechtliche Einordnung bedeutsam sein können. Ein weiterer Schwerpunkt innerhalb des Familienrechts sind Sorge- und Umgangsfragen. Ratsuchende beschäftigen dabei beispielsweise die Betreuung eines Kindes nach einer Trennung, die Abstimmung wichtiger Entscheidungen oder der Kontakt zu beiden Elternteilen. Familienrechtliche Konflikte verlangen neben der rechtlichen Betrachtung häufig eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Erwartungen. Wenn eine gütliche Einigung möglich und gewünscht ist, arbeitet Suzan Baymak-Winterseel nach ihrer Kanzleibeschreibung im Rahmen mediativer Gespräche an gemeinsamen Lösungen. Ob eine außergerichtliche Verständigung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt von der konkreten Situation ab. Die Kanzlei befindet sich in der Feldstr. 2, 21335 Lüneburg. Der örtliche Bezug umfasst damit auch Ratsuchende aus der Altstadt, Kaltenmoor und Mittelfeld. Für familiengerichtliche Verfahren ist am Standort insbesondere das Amtsgericht Lüneburg relevant; die tatsächliche örtliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Das ebenfalls ansässige Landgericht ist für die üblichen Familiensachen nicht das zuständige Eingangsgericht. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Anschließend lassen sich Termin, Beratungsform und benötigte Unterlagen abstimmen. Laut Kanzleibeschreibung finden Beratungen in den Kanzleiräumen, telefonisch und per E-Mail statt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lüneburg

Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Suzan Baymak ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Lüneburg von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht insbesondere Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu elterlicher Sorge, Umgang und Unterhalt geführt, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Auch Unterhaltsstreitigkeiten zwischen Ehegatten oder zwischen Verwandten können zu den Familiensachen gehören. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, hängt von der Verfahrensart und den jeweiligen Anknüpfungspunkten ab, etwa vom gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder eines Kindes. Die Lage der Kanzlei allein entscheidet darüber nicht. Das Landgericht Lüneburg ist dagegen weder das übliche Eingangsgericht für diese familienrechtlichen Anliegen noch die reguläre Beschwerdeinstanz des Familiengerichts. Beschwerden führen grundsätzlich zum zuständigen Oberlandesgericht. Die Kanzlei im Roten Feld hat ihre Anschrift in der Feldstr. 2 in Lüneburg. Für Menschen aus der Altstadt, Kaltenmoor und Mittelfeld bildet diese Adresse einen örtlichen Bezugspunkt für persönliche Beratungstermine. Eine genaue Zuordnung der Anschrift zu einem dieser genannten Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht; ebenso ist eine unmittelbare Innenstadtlage nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Verbindungs- beziehungsweise Routenplanung zur konkreten Adresse. Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor einem Besuch erfragt werden. Neben Gesprächen in den Kanzleiräumen sind laut Beschreibung auch Beratungen per Telefon und E-Mail vorgesehen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind für eine erste Anfrage zu Trennung und Scheidung hilfreich?
Für eine erste Anfrage genügt meist ein knapper Überblick über die familiäre Situation und die Fragen, die geklärt werden sollen. Dazu können der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, offene finanzielle Fragen und bereits laufende Verfahren gehören. Bestehen gerichtliche Schreiben oder Fristen, ist ein Hinweis darauf wichtig. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden, richtet sich nach dem Anliegen; häufig spielen Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen und Einkommensunterlagen eine Rolle. Umfangreiche oder besonders sensible Dokumente sollten erst nach Abstimmung über den geeigneten Übermittlungsweg versandt werden.
Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein Kind und die Befugnis, Entscheidungen für das Kind zu treffen, beispielsweise zu Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge endet. Auch sind Sorge und Umgang rechtlich getrennt zu betrachten. Bei Konflikten steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste anwaltliche Einordnung sind die bisherige Betreuung, bestehende Absprachen und mögliche gerichtliche Entscheidungen wichtige Informationen.
Was unterscheidet Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt?
Kindesunterhalt betrifft die finanzielle Versorgung eines Kindes durch seine Eltern. Ehegattenunterhalt kann während der Trennung und unter bestimmten Voraussetzungen nach einer Scheidung relevant werden; beide Situationen sind rechtlich zu unterscheiden. Elternunterhalt bezeichnet mögliche Unterhaltspflichten erwachsener Kinder gegenüber ihren Eltern. Für diese Bereiche gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Berechnungsregeln. Regelmäßig spielen Bedarf, Einkommen und Leistungsfähigkeit eine Rolle, teilweise auch besondere sozialrechtliche Vorgaben. Eine erste Anfrage sollte deshalb benennen, wer von wem Unterhalt verlangt und ob bereits Vereinbarungen, Zahlungsaufforderungen oder vollstreckbare Unterhaltstitel bestehen.
Können familienrechtliche Konflikte außergerichtlich geklärt werden?
Viele Fragen zu den Folgen einer Trennung können Gegenstand außergerichtlicher Verhandlungen sein, etwa finanzielle Regelungen oder Absprachen zur Betreuung gemeinsamer Kinder. Mediative Gespräche können helfen, unterschiedliche Interessen zu benennen und Verständigungsmöglichkeiten auszuloten. Ob dieses Vorgehen geeignet ist, hängt unter anderem von der Gesprächsbereitschaft und der Situation der Beteiligten ab. Nicht jede Vereinbarung ist ohne besondere Form wirksam, und eine Scheidung selbst erfordert eine gerichtliche Entscheidung. Bei Gewalt, Drohungen oder erheblichem Machtungleichgewicht kann ein gemeinsames Gespräch ungeeignet sein; Schutzbedürfnisse müssen gesondert berücksichtigt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Suzan Baymak

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei im Roten Feld insgesamt und nicht auf Suzan Baymak persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaeltin-baymak-winterseel.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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