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- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- HT – Causa Civilis
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Jan-Christian Thum-Raithel ist Rechtsanwalt und Notar mit Amtssitz in Lüneburg. In der Kanzlei HT – Causa Civilis berät und vertritt er Unternehmen und Privatpersonen in zivilrechtlichen Fragestellungen und Rechtsstreiten. Die anwaltlichen Schwerpunkte liegen im Arbeits- und Immobilienrecht, insbesondere bei Immobilienkauf, Maklerrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Er ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im allgemeinen Zivilrecht begleitet er Mandanten sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren. Als Notar übernimmt er Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege. Dazu gehören Beurkundungen von Grundstückskaufverträgen, Überlassungsverträgen, Teilungserklärungen und Grundschuldbestellungen. Weitere notarielle Tätigkeiten betreffen Gesellschaftsverträge, Geschäftsanteilsübertragungen, Registeranmeldungen, Testamente und Erbverträge. Auch Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen sowie Vorsorgevollmachten mit Patientenverfügungen werden genannt. Die Kanzlei befindet sich am Markt im Zentrum Lüneburgs. Persönliche Termine können vereinbart werden; für konkrete Anliegen stehen Online-Formulare zur Kontaktanfrage zur Verfügung.
Beratung in Lüneburg – Einordnung der Redaktion
Das Profil von Christian Thum bei HT – Causa Civilis in Lüneburg weist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aus. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht befasst er sich mit einem Rechtsgebiet, das sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen im laufenden Arbeitsverhältnis und bei dessen Beendigung betrifft. Typische Anliegen sind die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Fragen zur Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Für Ratsuchende geht es dabei häufig zunächst darum, den Sachverhalt anhand vorhandener Unterlagen einzuordnen und zu klären, welche außergerichtlichen oder gerichtlichen Schritte grundsätzlich in Betracht kommen. Bei arbeitsrechtlichen Konflikten können kurze Fristen eine Rolle spielen. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist das Immobilienrecht. Die Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ergänzt die arbeitsrechtliche Ausrichtung. Im Mietrecht stehen beispielsweise Vertragsfragen, Betriebskosten, Mängel oder die Beendigung eines Mietverhältnisses im Mittelpunkt. Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer beschäftigen sich dagegen häufig mit Beschlüssen der Gemeinschaft, der Verwaltung und der Verteilung gemeinschaftlicher Kosten. Hinzu kommen laut Kanzleibeschreibung Immobilienkäufe und Maklerrecht. Diese Themen können Unternehmen ebenso betreffen wie Privatpersonen; je nach Anliegen sind unterschiedliche Verträge, Abrechnungen oder Beschlussunterlagen für die rechtliche Einordnung von Bedeutung. Neben der anwaltlichen Tätigkeit umfasst das Profil das Notaramt. Die beschriebenen notariellen Aufgaben reichen von Grundstückskauf- und Überlassungsverträgen über Teilungserklärungen und Grundschuldbestellungen bis zu gesellschaftsrechtlichen Vorgängen. Auch Testamente, Erbverträge, Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen sowie Vorsorgevollmachten mit Patientenverfügungen werden genannt. Notarielle Tätigkeit dient der vorsorgenden Rechtspflege und ist von der anwaltlichen Interessenvertretung zu unterscheiden: Ein Notar ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet. Die Kanzlei begleitet außerdem zivilrechtliche Angelegenheiten außergerichtlich und in gerichtlichen Verfahren. Die Kanzlei befindet sich Am Markt 2, 21335 Lüneburg, im Zentrum der Altstadt. Damit liegt sie auch für Ratsuchende aus Kaltenmoor und Mittelfeld an einer zentralen Adresse im Stadtgebiet. Für zivilrechtliche Streitigkeiten kommen je nach Gegenstand das Amtsgericht Lüneburg oder das Landgericht Lüneburg in Betracht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Zur Vorbereitung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollten aktuelle Verbindungen und Zufahrtsmöglichkeiten geprüft werden. Eine Kontaktaufnahme kann über die Kontaktmöglichkeiten im Profil auf Anwalt-Seiten.de angestoßen werden. Dafür bietet sich eine kurze Schilderung des Anliegens einschließlich wichtiger Termine an. Persönliche Termine werden vereinbart; die Anfrage allein ersetzt noch keine Bestätigung der Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lüneburg
Am Markt 2 liegt im Zentrum Lüneburgs und damit im Bereich der Altstadt. Der Kanzleistandort von HT – Causa Civilis ist ein innerstädtischer Anlaufpunkt für arbeitsrechtliche und immobilienrechtliche Anliegen sowie notarielle Angelegenheiten. Auch für Menschen aus Kaltenmoor und Mittelfeld bildet die Innenstadt den räumlichen Bezug dieses Profils. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind die jeweils aktuellen Verbindungen maßgeblich. Wer mit dem Pkw kommt, sollte sich vorab über Zufahrts- und Parkmöglichkeiten im Zentrum informieren. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind im vorliegenden Profil nicht belegt. Persönliche Termine können vereinbart werden. Von den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Lüneburg insbesondere für Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen und für zahlreiche wohnungseigentumsrechtliche Verfahren relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Bei anderen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, etwa aus Immobilienkauf- oder Maklerverträgen, richtet sich die Zuständigkeit von Amtsgericht oder Landgericht unter anderem nach Streitgegenstand und Streitwert. Das Landgericht Lüneburg befasst sich außerdem im gesetzlich vorgesehenen Umfang mit Rechtsmitteln gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Der Kanzleisitz allein bestimmt nicht, welches Gericht einen konkreten Fall verhandelt. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen oder Vergütung, werden regelmäßig vor der Arbeitsgerichtsbarkeit und nicht vor Amts- oder Landgericht geführt. Notarielle Beurkundungen sind dagegen keine gerichtlichen Streitverfahren.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Name, E-Mail-Adresse, Betreff und Nachricht ab. Bei einem bereits konkreten Anliegen bittet die Kanzlei darum, eines ihrer Online-Formulare für die Kontaktanfrage zu nutzen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Name, E-Mail-Adresse, Betreff und Nachricht ab. Bei einem bereits konkreten Anliegen bittet die Kanzlei darum, eines ihrer Online-Formulare für die Kontaktanfrage zu nutzen.
Bevorzugter Kontaktweg: form
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben und Unterlagen sind für eine arbeitsrechtliche Mandatsanfrage hilfreich?
- Hilfreich sind eine kurze zeitliche Darstellung des Geschehens und die Benennung des konkreten Anliegens, etwa Kündigung, Vergütung oder Arbeitszeugnis. Als Unterlagen kommen insbesondere Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen, relevante Schreiben und Abrechnungen in Betracht. Bei einer Kündigung sind auch das Datum des Zugangs und bereits bekannte Termine wichtig, weil gesetzliche Fristen kurz sein können. Für die erste Anfrage genügt häufig zunächst eine übersichtliche Zusammenfassung. Welche Dokumente anschließend benötigt und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
- Worin unterscheiden sich mietrechtliche und wohnungseigentumsrechtliche Anliegen?
- Mietrecht betrifft vor allem das Verhältnis zwischen vermietender und mietender Partei, beispielsweise bei Betriebskosten, Mängeln oder einer Vertragsbeendigung. Wohnungseigentumsrecht regelt dagegen insbesondere die Beziehungen innerhalb einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Fragen der gemeinschaftlichen Verwaltung. Typische Themen sind Beschlüsse, Kostenverteilung und bauliche Veränderungen. Wer eine Eigentumswohnung vermietet, kann von beiden Rechtsgebieten betroffen sein. Für eine Anfrage ist deshalb hilfreich anzugeben, in welcher Rolle man handelt und gegen wen sich das Anliegen richtet. Mietvertrag, Teilungserklärung oder Beschlussunterlagen können je nach Thema relevant sein.
- Wann geht es bei einem Immobilienkauf um anwaltliche Beratung und wann um notarielle Aufgaben?
- Ein Grundstückskaufvertrag bedarf grundsätzlich der notariellen Beurkundung. Der Notar gestaltet und erläutert die Urkunde im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben und ist dabei unabhängig und unparteiisch. Anwaltliche Beratung dient hingegen der rechtlichen Interessenvertretung einer Partei, beispielsweise bei der Prüfung von Vertragsrisiken oder bei Streitigkeiten über die Vertragsabwicklung. Beide Rollen sind daher nicht gleichzusetzen. Bereits in der Anfrage sollte deutlich werden, ob eine Beurkundung vorbereitet werden soll oder ob Unterstützung bei einem bestehenden Konflikt gesucht wird. Für die Übernahme gelten jeweils eigene berufsrechtliche Anforderungen.
- Welche Informationen sind bei einem Streit über eine Maklerprovision wichtig?
- Bei Fragen zur Maklerprovision kommt es unter anderem darauf an, welcher Vertrag geschlossen wurde, welche Tätigkeit der Makler erbracht hat und ob ein Hauptvertrag zustande gekommen ist. Je nach Immobiliengeschäft können besondere Formvorschriften und Regelungen zur Verteilung der Maklerkosten Bedeutung haben. Für eine erste Einordnung sind daher der Maklervertrag, das Exposé, die Rechnung und die einschlägige Korrespondenz häufig hilfreich. Auch die Rolle als kaufende oder verkaufende Partei sollte benannt werden. Ob ein Zahlungsanspruch besteht, lässt sich erst anhand der konkreten Umstände beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Christian Thum
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5,0 von 5 · 13 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ht-cc.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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