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- Rechtsanwalt Torsten Bebensee
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Torsten Bebensee ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Lüneburg. Seine Schwerpunkte sind Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge und Abfindungsverhandlungen. Die Kanzlei richtet sich überwiegend beziehungsweise nahezu ausschließlich an Arbeitnehmer:innen. Bebensee ist seit über 18 Jahren ausschließlich im Arbeitsrecht tätig, mit einem Fokus auf Kündigungsschutzverfahren. Er unterstützt bei einer erhaltenen Kündigung oder einem vorliegenden Abfindungsangebot und beschreibt seine Arbeitsweise als schnell, persönlich und zielorientiert. Als weitere Themen nennt die Webseite Abrechnung und Zahlung sowie Arbeitszeugnisse. Regelmäßige Fortbildungen im Arbeitsrecht gehören zu seiner Tätigkeit; die Veranstaltungen der letzten Jahre und entsprechende Nachweise sind auf der Webseite aufgeführt. Die Kanzlei befindet sich in der Anna-Vogeley-Straße 6 in fußläufiger Entfernung zum Arbeitsgericht Lüneburg. Freie Parkmöglichkeiten sind vorhanden. Ein Termin und ein unverbindliches telefonisches Erstgespräch sind noch am selben Tag möglich. Terminvereinbarungen werden montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr angeboten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-bebensee.de, anwalt-bebensee.de
Beratung in Lüneburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Torsten Bebensee ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und führt seine Kanzlei in der Anna-Vogeley-Straße 6 in 21337 Lüneburg. Er ist seit über 18 Jahren ausschließlich im Arbeitsrecht tätig und richtet sein Angebot nahezu ausschließlich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Im Mittelpunkt stehen Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge und Abfindungsverhandlungen. Damit betrifft seine Tätigkeit häufig Situationen, in denen der Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses oder die Bedingungen seiner Beendigung geklärt werden müssen. Regelmäßige arbeitsrechtliche Fortbildungen sind Bestandteil seiner Tätigkeit; Veranstaltungen und entsprechende Nachweise werden auf der Kanzleiwebseite aufgeführt. Bei einer erhaltenen Kündigung stehen für Beschäftigte meist mehrere Fragen nebeneinander: Wann endet das Arbeitsverhältnis, welche Bedeutung haben die angegebenen Gründe und welche Fristen gelten für eine gerichtliche Prüfung? Im Kündigungsschutz geht es grundsätzlich um die Wirksamkeit einer Kündigung. Bei Aufhebungsverträgen ist dagegen eine einvernehmliche Beendigung Gegenstand der Vereinbarung. Dabei können unter anderem das Beendigungsdatum, eine Freistellung, offene Vergütungsansprüche und ein Arbeitszeugnis eine Rolle spielen. Abfindungsverhandlungen betreffen mögliche finanzielle Regelungen anlässlich der Beendigung; ein Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht bei jeder Kündigung automatisch. Als weitere Themen nennt Bebensee Abrechnung und Zahlung sowie Arbeitszeugnisse. Typische Anliegen sind nicht nachvollziehbare Entgeltabrechnungen, ausstehender Lohn oder Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt eines Zeugnisses. Für eine erste Einordnung können der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und der bisherige Schriftwechsel wichtig sein. Welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind, hängt vom konkreten Anliegen ab. Eine anwaltliche Prüfung kann helfen, die rechtlichen Fragen und mögliche Verfahrenswege voneinander abzugrenzen, ohne dass sich daraus bereits ein bestimmtes Ergebnis ableiten lässt. Der örtliche Bezug liegt in Lüneburg, auch für Ratsuchende aus Altstadt, Kaltenmoor und Mittelfeld. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Das Arbeitsgericht Lüneburg liegt in fußläufiger Entfernung zur Kanzlei. Für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen ist grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich, nicht das ebenfalls am Standort ansässige Amtsgericht oder Landgericht. Freie Parkmöglichkeiten sind vorhanden; für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollte die Verbindung zur Kanzleiadresse anhand aktueller Fahrpläne geprüft werden. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über den Profileintrag auf Anwalt-Seiten.de und die dort verfügbaren Kontaktmöglichkeiten anbahnen. Für die Anfrage genügen zunächst eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben oder laufende Fristen. Die Kanzlei bietet Terminvereinbarungen montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr an. Nach ihren Angaben sind ein Termin und ein unverbindliches telefonisches Erstgespräch noch am selben Tag möglich; die konkrete Verfügbarkeit ist bei der Anfrage abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lüneburg
Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt von Torsten Bebensee ist vor allem das Arbeitsgericht Lüneburg von Bedeutung, das in der Kanzleibeschreibung ausdrücklich genannt wird. Arbeitsgerichte entscheiden insbesondere über Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis. Dazu gehören Kündigungsschutzklagen, Zahlungsklagen wegen ausstehender Vergütung und Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse. Auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit Aufhebungsvereinbarungen können dort behandelt werden. Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt, bei der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Ob das Arbeitsgericht Lüneburg im einzelnen Fall örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Das Amtsgericht Lüneburg und das Landgericht Lüneburg gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Dort werden beispielsweise allgemeine Zivilverfahren und Strafverfahren nach den jeweiligen Zuständigkeitsregeln geführt. Für die im Profil genannten typischen Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis sind diese beiden Gerichte grundsätzlich nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Ihre Präsenz am Standort ist daher von der arbeitsrechtlichen Zuständigkeit zu unterscheiden. Die Kanzlei liegt in der Anna-Vogeley-Straße 6 in 21337 Lüneburg und ist vom Arbeitsgericht aus fußläufig erreichbar. Die Angaben erlauben keine gesicherte Einordnung als Innenstadtlage oder Zuordnung zu Altstadt, Kaltenmoor beziehungsweise Mittelfeld. Diese Stadtteile bilden jedoch einen örtlichen Bezug für Ratsuchende innerhalb Lüneburgs. Für die Anfahrt mit dem Pkw sind nach der Kanzleibeschreibung freie Parkmöglichkeiten vorhanden. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann die aktuelle Verbindung zur Adresse vorab prüfen; konkrete Linien oder Haltestellen sind nicht belegt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein Termin und ein unverbindliches telefonisches Erstgespräch sind noch am selben Tag möglich.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Ein Termin und ein unverbindliches telefonisches Erstgespräch sind noch am selben Tag möglich.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind bei einer Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
- Für die erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Ergänzend können Angaben zur Beschäftigungsdauer, zur Tätigkeit und zu vorausgegangenen Abmahnungen hilfreich sein. Bei Kündigungen gelten kurze gesetzliche Fristen: Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden. Deshalb sollte bereits eine erste Anfrage erkennen lassen, wann das Schreiben angekommen ist. Die bloße Kontaktaufnahme mit einer Kanzlei wahrt diese Frist nicht. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und welche Schritte infrage kommen, lässt sich erst anhand des Einzelfalls beurteilen.
- Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden will. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person voraus. Er kann neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise eine Abfindung, Freistellung, Urlaubsabgeltung oder Zeugnisregelung enthalten. Seine Folgen beschränken sich nicht auf das Arbeitsrecht; auch Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld können relevant werden. Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht besteht für Aufhebungsverträge grundsätzlich nicht. Bei einer Mandatsanfrage sind deshalb der vollständige Vertragsentwurf, etwaige Begleitschreiben und eine vom Arbeitgeber gesetzte Rückmeldefrist wichtige Informationen.
- Besteht nach einer Kündigung automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung?
- Eine Kündigung führt nicht automatisch zu einem Abfindungsanspruch. Eine Abfindung kann sich etwa aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder unter bestimmten Voraussetzungen aus einer gesetzlichen Regelung ergeben. Auch im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens können die Beteiligten eine Beendigung gegen Zahlung einer Abfindung vereinbaren. Das Verfahren selbst dient jedoch in erster Linie der Klärung, ob die Kündigung wirksam ist. Für Verhandlungen sind verschiedene Umstände bedeutsam, darunter die rechtliche Ausgangslage und die Interessen beider Seiten. Bei einer Anfrage sollte daher mitgeteilt werden, ob bereits ein konkretes Angebot oder eine schriftliche Vereinbarung vorliegt.
- Welche Unterlagen helfen bei Fragen zu ausstehendem Lohn oder fehlerhaften Abrechnungen?
- Hilfreich sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, die betroffenen Entgeltabrechnungen und Nachweise über tatsächlich eingegangene Zahlungen. Geht es um Überstunden, Zuschläge oder variable Vergütung, können Arbeitszeitaufzeichnungen und ergänzende Vergütungsvereinbarungen wichtig sein. Auch bisherige Nachfragen beim Arbeitgeber und dessen Antworten gehören zum relevanten Schriftwechsel. Eine Abrechnung und die tatsächliche Zahlung sind rechtlich zu unterscheiden: Eine ausgewiesene Summe belegt noch nicht deren Auszahlung. Für Ansprüche können neben der gesetzlichen Verjährung vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen gelten. Eine erste Anfrage sollte deshalb möglichst konkret benennen, welche Zeiträume und welche Vergütungsbestandteile betroffen sind.
- Was kann bei einem Arbeitszeugnis Gegenstand einer anwaltlichen Prüfung sein?
- Bei Arbeitszeugnissen können sowohl formale Fragen als auch die Tätigkeitsbeschreibung und die Bewertung von Leistung und Verhalten relevant sein. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält neben Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit auch eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Grundsätzlich muss ein Zeugnis wahr sein und klar formuliert werden. Nicht jede als ungünstig empfundene Formulierung begründet bereits einen Berichtigungsanspruch; entscheidend ist der Gesamtzusammenhang. Für eine Anfrage sind das vollständige Zeugnis, eine Beschreibung der tatsächlichen Aufgaben und gegebenenfalls frühere Zwischenzeugnisse hilfreich. Sinnvoll ist außerdem, die beanstandeten Passagen und fehlenden Tätigkeitsangaben konkret zu benennen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Torsten Bebensee
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwalt-bebensee.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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