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- Kanzlei Erhan Erkol
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Erhan Erkol berät und vertritt Privatpersonen sowie Unternehmen in Ludwigsburg. Seine Tätigkeit umfasst zivilrechtliche, familienrechtliche und arbeitsrechtliche Angelegenheiten sowie die außergerichtliche Beratung und Vertretung vor Gericht. Zu den genannten Schwerpunkten gehören Werkvertragsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht. Im Werkvertragsrecht unterstützt die Kanzlei Auftraggeber und Auftragnehmer bei Fragen zu Mängeln, Vergütung, Abnahme und Schadensersatzansprüchen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden unter anderem zu Kündigungsschutzverfahren, Lohnansprüchen, Abmahnungen und Aufhebungsverträgen beraten. Im Mietrecht richtet sich das Angebot an Vermieter und Mieter und umfasst Kündigungen, Räumungsklagen, Mängelrechte und Mietminderungen. Verkehrsrechtliche Mandate betreffen Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen, die Regulierung von Unfallschäden und Bußgeldverfahren. Im Familienrecht bearbeitet die Kanzlei Trennung und Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und Zugewinnausgleich. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehören eine sorgfältige rechtliche Prüfung, eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und transparente Kommunikation. Die individuellen Umstände des Falls und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen stehen dabei im Mittelpunkt. Die Kanzlei befindet sich in der Leonberger Straße 32 in Bahnhofsnähe.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-erkol.de, rechtsanwalt-erkol.de
Beratung in Ludwigsburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Erhan Erkol berät und vertritt in der Kanzlei Erhan Erkol Privatpersonen und Unternehmen in Ludwigsburg. Den Hauptschwerpunkt seines Profils bildet das Arbeitsrecht; hinzu kommt das Familienrecht. Seine Tätigkeit umfasst sowohl die außergerichtliche Beratung als auch die Vertretung vor Gericht. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehören die sorgfältige Prüfung des Sachverhalts, eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und transparente Kommunikation. Dabei werden die persönlichen Umstände und die wirtschaftlichen Auswirkungen eines rechtlichen Vorgehens berücksichtigt. Im Arbeitsrecht richtet sich das Angebot an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie an Arbeitgeber. Typische Anliegen sind Kündigungen, ausstehende Lohnzahlungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträge. Hinter diesen Themen stehen häufig Fragen zum Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses, zu vertraglichen Pflichten oder zu den Bedingungen einer einvernehmlichen Beendigung. Für die rechtliche Einordnung sind insbesondere Arbeitsvertrag, einschlägige Schreiben und der zeitliche Ablauf bedeutsam. Bei Kündigungsschutzverfahren können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine arbeitsrechtliche Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, welches Ereignis vorliegt und wann die betreffenden Unterlagen zugegangen sind. Im Familienrecht bearbeitet Erhan Erkol Angelegenheiten rund um Trennung und Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Zugewinnausgleich. Ratsuchende beschäftigen dabei häufig sowohl persönliche als auch finanzielle Veränderungen. Je nach Anliegen geht es um die Verhältnisse gemeinsamer Kinder, die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung oder die Aufteilung des während der Ehe entstandenen Vermögenszuwachses. Ergänzend nennt die Kanzleibeschreibung Werkvertragsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht. Dazu gehören beispielsweise Streitigkeiten über Werkmängel und Vergütung, mietrechtliche Kündigungen oder Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen. Die Kanzlei liegt in der Leonberger Straße 32, 71638 Ludwigsburg, in Bahnhofsnähe. Dieser Standort bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Ludwigsburg, etwa aus Mitte, Oststadt oder Eglosheim. Die Bahnhofsnähe ist ein Anhaltspunkt für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln; die konkrete Verbindung hängt vom Ausgangsort ab. Bei familienrechtlichen Verfahren kommt regelmäßig das Amtsgericht Ludwigsburg als Familiengericht in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das ebenfalls genannte Landgericht Stuttgart ist dagegen insbesondere für bestimmte allgemeine Zivilsachen relevant. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen. Hilfreich ist eine kurze Darstellung des Anliegens mit Rechtsgebiet, beteiligten Personen und wichtigen Terminen. Anschließend können die Übernahme des Mandats und die für eine Prüfung benötigten Unterlagen geklärt werden. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Zusage der Vertretung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ludwigsburg
Die Kanzlei Erhan Erkol befindet sich in der Leonberger Straße 32 in Ludwigsburg. Belegt ist die Bahnhofsnähe; eine konkrete Zuordnung der Adresse zu einem der genannten Stadtteile Mitte, Oststadt oder Eglosheim ist den Angaben nicht zu entnehmen. Für Ratsuchende aus diesen Stadtteilen und dem übrigen Stadtgebiet bietet die Anschrift einen örtlichen Anlaufpunkt für arbeitsrechtliche und familienrechtliche Anliegen. Die Nähe zum Bahnhof kann die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln erleichtern. Für die Anfahrt mit dem Pkw empfiehlt sich eine vorherige Prüfung der Route und der aktuellen örtlichen Parkmöglichkeiten. Bestimmte Stellplätze oder besondere Zugangsmöglichkeiten sind nicht belegt. Von den genannten Gerichten ist für den familienrechtlichen Schwerpunkt vor allem das Amtsgericht Ludwigsburg von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge, Umgang und Zugewinnausgleich geführt, soweit die jeweilige Zuständigkeit besteht. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, hängt vom Verfahren und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab; der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Das Landgericht Stuttgart ist kein erstinstanzliches Gericht für die hier genannten Familiensachen. Es kommt insbesondere bei allgemeinen zivilrechtlichen Streitigkeiten in Betracht, wenn die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln dies vorsehen. Das kann etwa bei Ansprüchen aus Werkverträgen oder Schadensersatzforderungen relevant werden. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht gilt eine andere gerichtliche Zuordnung: Kündigungsschutzklagen und Streitigkeiten über Arbeitsentgelt zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden grundsätzlich vor der Arbeitsgerichtsbarkeit verhandelt, nicht vor dem Amtsgericht Ludwigsburg oder dem Landgericht Stuttgart.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind der Arbeitsvertrag, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Wichtig sind insbesondere das Datum des Zugangs, der Beginn des Arbeitsverhältnisses und bereits geführte Gespräche oder gewechselte Schreiben. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten, weshalb zeitliche Angaben schon in der Anfrage deutlich werden sollten. Ob und welches Vorgehen infrage kommt, lässt sich erst anhand der konkreten Umstände prüfen. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt grundsätzlich keine gerichtlichen Fristen.
- Worum geht es bei der Prüfung eines Aufhebungsvertrags oder offener Lohnansprüche?
- Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Bei seiner Prüfung können unter anderem Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und mögliche sozialrechtliche Folgen wichtig sein. Bei offenen Lohnansprüchen stehen dagegen die vereinbarte Vergütung, geleistete Arbeit, Abrechnungen und bisherige Zahlungen im Mittelpunkt. Arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen können ebenfalls Bedeutung haben. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich anzugeben, ob bereits ein Vertragsentwurf vorliegt, etwas unterschrieben wurde oder Zahlungen für bestimmte Zeiträume fehlen.
- Welche Unterlagen können bei Fragen zu Trennung, Scheidung und Unterhalt benötigt werden?
- Welche Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach dem konkreten Anliegen. Für Scheidungsfragen können Angaben zur Eheschließung, zum Trennungszeitpunkt und zu gemeinsamen Kindern relevant sein. Bei Unterhaltsfragen sind häufig Einkommensnachweise, Informationen zu laufenden Verpflichtungen und bereits bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen wichtig. Vermögensunterlagen können hinzukommen, wenn auch Zugewinnausgleich betroffen ist. Für die erste Anfrage genügt meist eine geordnete Übersicht der Themen; welche Nachweise anschließend benötigt werden, sollte im Rahmen der Kontaktaufnahme geklärt werden.
- Wie unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht bei getrennt lebenden Eltern?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein Kind, etwa Entscheidungen über Gesundheit, Schule und weitere wesentliche Lebensfragen. Das Umgangsrecht betrifft demgegenüber den persönlichen Kontakt des Kindes zu einem Elternteil oder anderen umgangsberechtigten Personen. Beide Bereiche hängen zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Maßgeblich ist jeweils das Kindeswohl. Für eine Anfrage sind Angaben zur bisherigen Betreuung, zu bestehenden Regelungen und zum aktuellen Konflikt hilfreich. Bereits vorliegende gerichtliche Beschlüsse oder Vereinbarungen ermöglichen eine genauere Einordnung, ohne dass sich daraus automatisch ein bestimmtes Vorgehen ergibt.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Erhan Erkol
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4,8 von 5 · 41 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Leonberger Straße 32, 71638 Ludwigsburg
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-erkol.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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