Veröffentlichtes Profil

Hanauska Frank Raith

Frank Hanauska – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ludwigsburg

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Fachanwalt für Arbeitsrecht · Anwaltskanzlei Raith, Auch & Kollegen

Geisinger Straße 15, 71634 Ludwigsburg

Telefon: +49 7141 221610

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Raith, Auch & Kollegen

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Frank Hanauska wird auf der Webseite der Anwaltskanzlei Raith, Auch & Kollegen in Ludwigsburg als Fachanwalt für Arbeitsrecht vorgestellt. Das Arbeitsrecht betrifft die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Kanzlei wurde 1983 von Rechtsanwalt Dr. Hüther gegründet und wird seit 2001 von Rechtsanwalt Mathias Raith geführt. Sie stellt die Interessen ihrer Mandanten und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen in den Mittelpunkt ihrer Arbeit. Neben Arbeitsrecht nennt die Kanzlei Familienrecht, Strafrecht, Allgemeines Zivilrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Erbrecht und Mietrecht als Rechtsgebiete. Das Leistungsangebot umfasst unter anderem Unterstützung bei der Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen, Vertretung in sozialrechtlichen Verfahren sowie Beratung zu Mietverträgen und Räumungsansprüchen. Zum ausdrücklich genannten Mandantenkreis gehören WEGs, die bei Forderungen und Beschlussanfechtungen unterstützt werden. Der Kanzleistandort befindet sich in der Geisinger Straße 15 in Ludwigsburg. Kontaktmöglichkeiten bestehen per Telefon, E-Mail und Kontaktformular.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-raith.de, kanzlei-raith.de

Beratung in Ludwigsburg – Einordnung der Redaktion

Frank Hanauska wird auf der Webseite der Anwaltskanzlei Raith, Auch & Kollegen als Fachanwalt für Arbeitsrecht vorgestellt. Sein Profil bei Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und daneben Familienrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Geisinger Straße 15 in 71634 Ludwigsburg. Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern: Es reicht von der Gestaltung eines Arbeitsvertrags über Fragen im laufenden Beschäftigungsverhältnis bis zu dessen Beendigung. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, Unterlagen einzuordnen, rechtliche Handlungsmöglichkeiten zu verstehen und die wirtschaftlichen Folgen unterschiedlicher Vorgehensweisen abzuwägen. Typische arbeitsrechtliche Anliegen betreffen Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abmahnungen, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse. Auch Arbeitszeit, Urlaub und Änderungen der vereinbarten Tätigkeit können Anlass für eine Anfrage sein. Welche Fragen sich stellen, hängt unter anderem vom Vertrag und vom bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses ab. Im Familienrecht stehen dagegen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen im Mittelpunkt. Hier können persönliche und finanzielle Belange eng zusammenhängen. Eine anwaltliche Befassung dient zunächst dazu, den Sachverhalt zu erfassen und die verschiedenen rechtlichen Themen voneinander abzugrenzen; eine bestimmte Lösung lässt sich daraus nicht vorab ableiten. Der örtliche Bezug liegt in Ludwigsburg mit seinen Stadtteilen, darunter Mitte, Oststadt und Eglosheim. Eine Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für familienrechtliche Verfahren kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Familiengericht beim Amtsgericht Ludwigsburg in Betracht. Das ebenfalls genannte Landgericht Stuttgart ist hingegen nicht die übliche erste Anlaufstelle für arbeitsrechtliche oder familienrechtliche Streitigkeiten. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für einen persönlichen Termin kann die Anfahrt zur Geisinger Straße anhand der aktuellen Verbindungen öffentlicher Verkehrsmittel oder einer Pkw-Route geplant werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil bereitgestellten Kontaktangaben beziehungsweise eine dort verfügbare Anfragemöglichkeit nutzen. Als Kontaktwege der Kanzlei sind Telefon, E-Mail und Kontaktformular genannt. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben und die Angabe bekannter Termine erleichtern die erste Einordnung. Anschließend lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden. Die Kanzlei nennt die Interessen ihrer Mandanten und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen als Orientierung ihrer Arbeit.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ludwigsburg

Die Kanzleiadresse Geisinger Straße 15 liegt in Ludwigsburg. Als Stadtteile am Standort sind Mitte, Oststadt und Eglosheim genannt; daraus ergibt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem bestimmten Stadtteil. Auch eine Innenstadtlage ist mit den vorliegenden Angaben nicht belegt. Für einen Besuch bietet die vollständige Anschrift in 71634 Ludwigsburg den Ausgangspunkt zur Planung der Anreise. Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sollten die aktuellen Verbindungen und der anschließende Weg zur Adresse geprüft werden. Für die Anfahrt mit dem Pkw gilt Entsprechendes für die Route und die örtlichen Abstellmöglichkeiten. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Ludwigsburg relevant: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangssachen. Ob ein Verfahren dort geführt wird, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Landgericht Stuttgart bearbeitet insbesondere allgemeine Zivil- und Strafsachen im Rahmen seiner Zuständigkeit; es ist nicht das reguläre Eingangsgericht für Familiensachen. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist die eigenständige Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich. Dort werden beispielsweise Streitigkeiten über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse verhandelt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, muss anhand des Einzelfalls bestimmt werden; ein konkretes Arbeitsgericht ist in den Standortangaben nicht genannt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für die erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben wichtig. Hinzukommen können relevante Korrespondenz, Entgeltabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht. Bei einer Kündigung spielt insbesondere eine Rolle, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist, weil gesetzliche Fristen bestehen können. Eine Anfrage sollte deshalb bekannte Daten und Termine erkennen lassen. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom konkreten Streitpunkt ab und wird im Rahmen der Mandatsklärung besprochen.
Worin unterscheiden sich Kündigung und Aufhebungsvertrag?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin können beispielsweise Beendigungszeitpunkt, Freistellung oder weitere Folgen geregelt werden. Beide Formen können erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben, auch im Hinblick auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Für eine erste anwaltliche Anfrage ist daher wichtig, ob bereits eine Erklärung zugegangen ist, lediglich ein Entwurf vorliegt oder schon unterschrieben wurde. Eine Abfindung ist nicht automatisch Bestandteil jeder Beendigung.
Welche Themen sollten bei einer Anfrage zu Trennung und Scheidung angesprochen werden?
Eine Trennung kann mehrere rechtlich eigenständige Fragen auslösen. Dazu gehören etwa Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung von Vermögen und bei gemeinsamen Kindern Sorge und Umgang. Für eine erste Anfrage genügt zunächst eine sachliche Übersicht darüber, seit wann die Trennung besteht und welche Punkte bereits geregelt oder noch umstritten sind. Auch laufende gerichtliche Verfahren und vorhandene Vereinbarungen sind relevant. Welche Nachweise später benötigt werden, richtet sich danach, ob es etwa um die Scheidung selbst oder um finanzielle und kindbezogene Folgethemen geht.
Welches Gericht befasst sich mit meinem arbeitsrechtlichen oder familienrechtlichen Anliegen?
Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt, etwa bei Kündigungen oder offenen Vergütungsansprüchen. Familienrechtliche Verfahren wie Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangssachen gehören grundsätzlich vor das Familiengericht beim Amtsgericht. In Ludwigsburg kommt hierfür das Amtsgericht Ludwigsburg in Betracht, sofern die örtlichen Zuständigkeitsregeln erfüllt sind. Der Sitz der beauftragten Kanzlei legt das zuständige Gericht nicht fest. Auch das Landgericht Stuttgart ist nicht allein aufgrund seiner räumlichen Nähe für diese Anliegen zuständig. Maßgeblich sind Verfahrensart und gesetzliche Zuständigkeitsregeln.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Hanauska Frank Raith

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Geisinger Straße 15, 71634 Ludwigsburg

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-raith.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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