Veröffentlichtes Profil

Markus Müller

Markus Müller in Ludwigsburg: Arbeitsrecht, Sozialrecht und Insolvenzrecht

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt · Kanzlei Markus Müller

Schorndorfer Str. 25, 71638 Ludwigsburg

Telefon: +49 7141 702 50 40

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Markus Müller
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kanzlei Markus Müller befindet sich in der Schorndorfer Str. 25 in Ludwigsburg. Markus Müller steht für rechtliche Beratung und Vertretung zur Verfügung. Die Webseite nennt Arbeitsrecht, Sozialrecht, Insolvenzrecht sowie Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht als Rechtsgebiete. Unter den besonderen Angeboten führt die Kanzlei Wirtschaftssozialrecht, Erfolgshonorare und Onlineberatung auf. Zum ausdrücklich angesprochenen Mandantenkreis gehören Selbstständige und Freiberufler, für die eine Insolvenzberatung angeboten wird. Daneben nennt die Webseite die Verbraucherinsolvenz und die Reform der Verbraucherinsolvenz. Auch Korrespondenzmandate sind als Angebot aufgeführt. Für Fragen zu anderen Rechtsgebieten verweist Markus Müller auf die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Die Webseite enthält außerdem Bereiche zur Terminvereinbarung sowie zu Kontakt und Anfahrt. Allgemeine Mandatsbedingungen, rechtliche Hinweise und eine Datenschutzerklärung sind ebenfalls aufgeführt. Der angegebene Stand der Webseite ist Mai 2023.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-markus-mueller.de

Beratung in Ludwigsburg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Markus Müller ist mit der Kanzlei Markus Müller in der Schorndorfer Str. 25, 71638 Ludwigsburg, ansässig. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Im Arbeitsrecht stehen Fragen rund um die Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Mittelpunkt. Für Ratsuchende kann es dabei etwa um einen Arbeitsvertrag, eine Abmahnung, eine Kündigung, ausstehende Vergütung oder ein Arbeitszeugnis gehen. Eine rechtliche Beratung dient allgemein dazu, den Sachverhalt einzuordnen, relevante Unterlagen zu prüfen und mögliche weitere Schritte zu besprechen. Familienrechtliche Anliegen betreffen häufig Trennung und Scheidung sowie die damit verbundenen persönlichen und wirtschaftlichen Fragen. Dazu zählen Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang und die Vermögensaufteilung zwischen Ehegatten. Welche Themen zusammenhängen und welche gesondert betrachtet werden müssen, hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab. Ratsuchende können sich auf ein erstes Gespräch vorbereiten, indem sie die familiären Verhältnisse, bisherige Vereinbarungen und vorhandenen gerichtlichen Schreiben übersichtlich zusammenstellen. Ob eine außergerichtliche Verständigung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, lässt sich nur anhand des Einzelfalls beurteilen. Die Kanzleiwebseite mit angegebenem Stand Mai 2023 nennt neben Arbeitsrecht auch Sozialrecht, Insolvenzrecht sowie Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Familienrecht ist in den vorliegenden Profilangaben aufgeführt, jedoch nicht in dieser Aufzählung der Webseite. Der Umfang einer möglichen familienrechtlichen Mandatsübernahme sollte deshalb bei der Anfrage geklärt werden. Als Angebote nennt die Webseite außerdem Onlineberatung und Korrespondenzmandate. Selbstständige und Freiberufler werden ausdrücklich im Zusammenhang mit Insolvenzberatung angesprochen; auch Verbraucherinsolvenz wird aufgeführt. Örtlicher Anlaufpunkt ist die Kanzleiadresse in Ludwigsburg. Für Interessierte aus Mitte, Oststadt oder Eglosheim bildet sie die Grundlage für die individuelle Anfahrtsplanung; eine genaue Stadtteilzuordnung der Kanzlei ist durch die Angaben nicht belegt. Am Standort werden das Amtsgericht Ludwigsburg und das Landgericht Stuttgart genannt. Familiengerichtliche Verfahren gehören grundsätzlich zur Amtsgerichtsebene, arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern dagegen regelmäßig zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Termin, Beratungsform und eine mögliche Mandatsübernahme sind anschließend mit ihr abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ludwigsburg

Die Kanzlei Markus Müller liegt in der Schorndorfer Str. 25 in Ludwigsburg. Als Stadtteile am Standort sind Mitte, Oststadt und Eglosheim genannt; welcher dieser Bereiche der Kanzleiadresse zuzuordnen ist, geht aus dem Faktenmaterial nicht hervor. Eine gesicherte Aussage zu einer Innenstadtlage oder zur unmittelbaren Verkehrsanbindung ist daher nicht möglich. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich die vollständige Adresse als Ausgangspunkt der Routenplanung verwenden. Konkrete Verbindungen, Fahrtzeiten und Parkmöglichkeiten sollten vor einem Termin anhand aktueller Informationen geprüft werden. Die Kanzleiwebseite enthält einen Bereich zu Kontakt und Anfahrt; außerdem wird Onlineberatung als Angebot genannt. Für den familienrechtlichen Teil des Profils ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Ludwigsburg von Bedeutung. Familiengerichte sind bei den Amtsgerichten angesiedelt und bearbeiten unter anderem Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob gerade das Amtsgericht Ludwigsburg örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Landgericht Stuttgart ist für diese Familiensachen grundsätzlich nicht das erstinstanzliche Gericht. Es befasst sich insbesondere mit bestimmten Zivil- und Strafverfahren und ist auch kein Arbeitsgericht. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist diese Abgrenzung wichtig: Kündigungsschutzklagen und Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Vergütung oder Zeugnisse werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können Gehaltsabrechnungen, relevante Korrespondenz und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Bei einer Kündigung spielt auch eine Rolle, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten, weshalb eine zeitnahe Kontaktaufnahme sinnvoll ist. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich vorab mit der angefragten Kanzlei klären.
Kann eine arbeitsrechtliche Beratung auch ohne Kündigung sinnvoll sein?
Arbeitsrechtliche Fragen entstehen nicht erst bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Häufig geht es um Vertragsklauseln, Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub, Vergütung oder den Inhalt eines Arbeitszeugnisses. Auch Änderungen der Aufgaben oder ein angebotener Aufhebungsvertrag können Anlass für eine rechtliche Einordnung sein. Für die Mandatsanfrage hilft eine kurze Beschreibung des konkreten Konflikts und des gewünschten Klärungsbedarfs. Ob zunächst ein Gespräch, eine Prüfung von Unterlagen oder eine Vertretung gegenüber der anderen Seite in Betracht kommt, hängt vom Sachverhalt ab.
Welche Informationen werden für ein erstes Gespräch zu Trennung und Scheidung gebraucht?
Hilfreich sind zunächst Angaben zur Eheschließung, zur Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zu bereits bestehenden Vereinbarungen. Je nach Fragestellung können Informationen über Einkommen, Vermögen, Verbindlichkeiten oder die gemeinsame Wohnung hinzukommen. Vorhandene Schreiben der anderen Seite oder eines Gerichts erleichtern die Einordnung des Verfahrensstands. Nicht alle Unterlagen müssen bereits bei der ersten Anfrage vollständig vorliegen. Allgemein dient das Erstgespräch dazu, die verschiedenen Themen voneinander abzugrenzen und den weiteren Informationsbedarf festzustellen. Der konkrete Umfang der Beratung sollte vorab abgestimmt werden.
Wie unterscheiden sich Unterhalt, Sorgerecht und Umgang bei einer Trennung?
Unterhalt betrifft die finanzielle Versorgung berechtigter Familienmitglieder. Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für wesentliche Angelegenheiten eines Kindes, während der Umgang den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen betrifft. Diese Fragen können nach einer Trennung gleichzeitig auftreten, folgen aber unterschiedlichen rechtlichen Maßstäben. Bei Sorge- und Umgangsfragen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage ist hilfreich, bestehende Regelungen, die aktuelle Betreuungssituation und den konkreten Streitpunkt getrennt zu schildern. Eine gemeinsame Besprechung bedeutet nicht, dass sämtliche Fragen auch in demselben gerichtlichen Verfahren behandelt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Markus Müller

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-markus-mueller.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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