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- Rechtsanwältin Lea Karjoth
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Lea Karjoth ist seit 2014 als selbständige Rechtsanwältin in Ludwigsburg tätig und bietet bundesweit rechtliche Beratung an. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Familienrecht. Sie begleitet einvernehmliche und streitige Scheidungen, berechnet Unterhaltsansprüche und übernimmt deren Durchsetzung. Weitere Tätigkeiten betreffen Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung, individuelle Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen. Hinzu kommen Regelungen zum Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht. Die Kanzlei richtet sich an Mandanten aus Ludwigsburg, Stuttgart und Umgebung und betreut auch bundesweite Mandate. Als alleinige sachbearbeitende Rechtsanwältin bearbeitet Karjoth die Mandate persönlich und individuell. Besonderes Augenmerk legt sie auf außergerichtliche Einigungen; bei erforderlichen gerichtlichen Verfahren übernimmt sie die Vertretung. Regelmäßige Fortbildung und Qualitätssicherung gehören zu ihrer beschriebenen Arbeitsweise. Für einvernehmliche Scheidungen bei Einigkeit über sämtliche Scheidungsfolgen bietet sie ein Onlineformular mit anschließendem Antragsentwurf und Telefontermin an. Beratung zu Folgesachen ist in der Kanzlei möglich. In Kooperation mit der Kanzlei Leising können auch Arbeitsrecht, Erbrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht vertreten werden. Termine werden flexibel vereinbart.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwaltskanzlei-ludwigsburg.de, rechtsanwaltskanzlei-ludwigsburg.de
Beratung in Ludwigsburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Lea Karjoth ist seit 2014 selbständig in Ludwigsburg tätig. Ihre Kanzlei befindet sich in der Seestraße 6, 71638 Ludwigsburg. Den Hauptschwerpunkt bildet das Familienrecht: Sie begleitet einvernehmliche und streitige Scheidungen sowie die damit verbundenen persönlichen und wirtschaftlichen Fragen. Das Angebot richtet sich an Ratsuchende aus Ludwigsburg, Stuttgart und Umgebung; auch bundesweite Mandate werden betreut. Als alleinige sachbearbeitende Rechtsanwältin übernimmt Karjoth die persönliche Bearbeitung der Mandate. Termine werden flexibel vereinbart, regelmäßige Fortbildung und Qualitätssicherung gehören zu ihrer beschriebenen Arbeitsweise. Ein wesentlicher Teil ihrer Tätigkeit betrifft Unterhaltsansprüche, deren Berechnung und Durchsetzung. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig um die finanzielle Situation nach einer Trennung oder die Versorgung gemeinsamer Kinder. Hinzu kommen der Zugewinn und die Vermögensauseinandersetzung, etwa wenn während der Ehe Vermögen aufgebaut wurde oder gemeinsame wirtschaftliche Verbindungen bestehen. Individuelle Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen gehören ebenfalls zu den genannten Tätigkeiten. Sie bieten einen Rahmen, um familienrechtliche und wirtschaftliche Fragen vertraglich zu ordnen. Bei Familien mit Kindern stehen häufig Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht im Vordergrund. Diese Themen betreffen unterschiedliche Fragen: Wer trifft wichtige Entscheidungen, wo lebt das Kind und wie wird der Kontakt zu den Eltern gestaltet? Karjoth befasst sich mit entsprechenden Regelungen und legt besonderes Augenmerk auf außergerichtliche Einigungen. Ist ein gerichtliches Verfahren erforderlich, übernimmt sie die Vertretung. In Ludwigsburg ist für viele familienrechtliche Verfahren das Amtsgericht mit seinem Familiengericht die maßgebliche Anlaufstelle; die konkrete Zuständigkeit hängt jedoch vom jeweiligen Anliegen und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Die Kanzleiadresse im Ludwigsburger Stadtgebiet ist ein örtlicher Bezugspunkt für Anfragen aus Mitte, der Oststadt und Eglosheim. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben und vorhandene Fristen benennen. Im anschließenden Austausch lassen sich Termin, benötigte Unterlagen und mögliche nächste Schritte klären. Für einvernehmliche Scheidungen, bei denen Einigkeit über sämtliche Scheidungsfolgen besteht, bietet Karjoth ein Onlineformular mit anschließendem Antragsentwurf und Telefontermin an. Beratung zu Folgesachen ist in der Kanzlei möglich. Ob ein persönlicher Termin oder eine andere Form des Austauschs passt, lässt sich bei der Anfrage besprechen; die Anfahrt sollte anhand der Kanzleiadresse geplant werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ludwigsburg
Die Kanzlei von Rechtsanwältin Lea Karjoth liegt in der Seestraße 6 in 71638 Ludwigsburg. Ihr örtliches Einzugsgebiet umfasst Ludwigsburg, Stuttgart und die Umgebung, daneben betreut sie bundesweite Mandate. Mitte, Oststadt und Eglosheim sind Stadtteile, aus denen sich Ratsuchende mit familienrechtlichen Anliegen an die Kanzlei wenden können. Eine eindeutige Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine Planung anhand der vollständigen Adresse und aktueller Verbindungen beziehungsweise Verkehrsverhältnisse. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor einem Besuch erfragt werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist von den genannten Gerichten typischerweise das Amtsgericht Ludwigsburg relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und führen unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltsverfahren sowie Verfahren zu Sorgerecht und Umgang. Auch güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten können dort behandelt werden. Ob gerade das Amtsgericht Ludwigsburg örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein nach dem Sitz der Kanzlei. Das ebenfalls genannte Landgericht Stuttgart ist dagegen grundsätzlich nicht das Eingangsgericht für diese Familiensachen und auch nicht die reguläre Beschwerdeinstanz gegen familiengerichtliche Entscheidungen. Es befasst sich unter anderem mit allgemeinen zivilrechtlichen Streitigkeiten innerhalb seiner gesetzlichen Zuständigkeit. Für familiengerichtliche Beschwerden ist regelmäßig das zuständige Oberlandesgericht vorgesehen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei telefonischer Nichterreichbarkeit können Sie eine Nachricht sowie Ihren Namen und Ihre Rückrufnummer auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Die Rechtsanwältin ruft dann zurück, sobald es geht.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für eine erste rechtliche Einschätzung und Beratung werden flexible Termine nach Vereinbarung angeboten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für eine erste rechtliche Einschätzung und Beratung werden flexible Termine nach Vereinbarung angeboten.
Für den Erstkontakt: Bei telefonischer Nichterreichbarkeit können Sie eine Nachricht sowie Ihren Namen und Ihre Rückrufnummer auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Die Rechtsanwältin ruft dann zurück, sobald es geht.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Was bedeutet eine einvernehmliche Scheidung, und reicht dafür eine gemeinsame Anwältin?
- Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich die Ehegatten über die Scheidung einig; möglichst sind auch die damit verbundenen Fragen geklärt. Dazu können Unterhalt, Vermögen und Regelungen für gemeinsame Kinder gehören. Der Scheidungsantrag muss grundsätzlich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt gestellt werden. Für die bloße Zustimmung benötigt die andere Seite regelmäßig keine eigene anwaltliche Vertretung. Eine gemeinsame anwaltliche Vertretung beider Ehegatten ist damit jedoch nicht verbunden: Die beauftragte Person vertritt nur eine Seite. Ob weitere Anträge oder offene Folgesachen eine eigene Vertretung erfordern, hängt vom Verfahren ab.
- Welche Unterlagen sind für die erste Besprechung von Unterhaltsfragen hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig Unterlagen zu Einkommen und wirtschaftlichen Verhältnissen hilfreich. Dazu zählen beispielsweise Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide und Nachweise über weitere Einkünfte. Je nach Situation können auch Angaben zu Wohnkosten, Verbindlichkeiten, Kinderbetreuung und bereits bestehenden Unterhaltsregelungen relevant sein. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt beruhen auf unterschiedlichen Voraussetzungen und sollten getrennt betrachtet werden. Eine kurze Übersicht über die familiäre Situation erleichtert das Gespräch. Welche Nachweise tatsächlich benötigt werden und welcher Zeitraum maßgeblich ist, wird im Rahmen der individuellen Prüfung geklärt.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für wesentliche persönliche und vermögensbezogene Angelegenheiten eines minderjährigen Kindes. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil der Personensorge und betrifft insbesondere die Entscheidung darüber, wo das Kind lebt. Das Umgangsrecht regelt den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren berechtigten Personen. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame Sorge nicht automatisch. Auch sind Sorge und Umgang rechtlich voneinander zu unterscheiden. Bei gerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für ein erstes Gespräch ist hilfreich, bisherige Absprachen und konkrete Streitpunkte übersichtlich festzuhalten.
- Welche Fragen lassen sich in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgevereinbarung regeln?
- Eheverträge und Trennungs- oder Scheidungsfolgevereinbarungen können wirtschaftliche und rechtliche Fragen innerhalb einer Ehe oder für deren Beendigung ordnen. Typische Themen sind der Güterstand, der Zugewinnausgleich, Unterhalt und der Versorgungsausgleich. Bei einer Trennung können außerdem Vereinbarungen zur Nutzung der Ehewohnung oder zur Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte relevant werden. Nicht jede gewünschte Regelung ist uneingeschränkt zulässig; insbesondere bestehen gesetzliche Grenzen und Formanforderungen. Je nach Inhalt ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Für die Vorbereitung eines Gesprächs helfen vorhandene Verträge sowie eine Übersicht über Vermögen, Schulden und die jeweiligen Regelungswünsche.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Lea Karjoth
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,6 von 5 · 20 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaltskanzlei-ludwigsburg.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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