Veröffentlichtes Profil

Judith Schneider

Judith Schneider-Hezel: Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Ludwigsburg

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht · Anwaltskanzlei Dr. Freitag & Kollegen

Seestraße 14, 71638 Ludwigsburg

Telefon: +49 7141 903110

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Dr. Freitag & Kollegen
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Judith Schneider-Hezel ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Teil der Anwaltskanzlei Dr. Freitag & Kollegen im Zentrum von Ludwigsburg. Sie berät und vertritt in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Ihr Leistungsspektrum umfasst Tätigkeiten auf dem Gebiet des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Das Angebot richtet sich an Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte. Zu den genannten Anliegen gehören erhaltene oder beabsichtigte Kündigungen, vom Arbeitgeber vorgelegte Aufhebungsverträge und sonstige Fragen zum Arbeitsverhältnis. Auf der Webseite werden außerdem Arbeitszeugnis, Urlaub und Arbeitsplatz als Themen aufgeführt. Als Tätigkeitsorte nennt sie Ludwigsburg, Kornwestheim, Remseck, Heilbronn, Stuttgart und Umgebung. Termine können schriftlich oder kurzfristig telefonisch vereinbart werden. Die Kanzlei befindet sich in der Seestraße 14 im zweiten Obergeschoss, direkt in der Fußgängerzone. Parkmöglichkeiten und Bushaltestellen liegen in unmittelbarer Nähe; der Bahnhof Ludwigsburg ist zu Fuß in fünf Minuten erreichbar.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: arbeitsrecht-schneider-hezel.de, arbeitsrecht-schneider-hezel.de

Beratung in Ludwigsburg – Einordnung der Redaktion

Judith Schneider ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Anwaltskanzlei Dr. Freitag & Kollegen in Ludwigsburg. Ihr Hauptschwerpunkt umfasst das individuelle und das kollektive Arbeitsrecht. Das Angebot richtet sich an Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte. Während das individuelle Arbeitsrecht die Beziehung zwischen einzelnen Beschäftigten und ihrem Arbeitgeber betrifft, behandelt das kollektive Arbeitsrecht insbesondere Fragen der betrieblichen Mitbestimmung und gemeinschaftlicher Regelungen. Damit stehen sowohl persönliche Anliegen aus einem Arbeitsverhältnis als auch rechtliche Fragen auf betrieblicher Ebene im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit. Zu den ausdrücklich genannten Themen gehören erhaltene oder beabsichtigte Kündigungen und vom Arbeitgeber vorgelegte Aufhebungsverträge. Ratsuchende beschäftigt dabei häufig, welche Auswirkungen eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat und welche Unterlagen für eine rechtliche Prüfung benötigt werden. Weitere Themen sind Arbeitszeugnisse, Urlaub und Fragen rund um den Arbeitsplatz. Auch die Auslegung arbeitsvertraglicher Regelungen oder Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten im laufenden Arbeitsverhältnis gehören allgemein zum Arbeitsrecht. Bei Anliegen von Betriebsräten können beispielsweise Beteiligungsrechte und das Verhältnis zur Arbeitgeberseite eine Rolle spielen. Die Kanzlei befindet sich in der Seestraße 14, 71638 Ludwigsburg, im zweiten Obergeschoss und direkt in der Fußgängerzone. Die zentrale Lage bildet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Mitte, der Oststadt und Eglosheim. Als Tätigkeitsorte werden außerdem Kornwestheim, Remseck, Heilbronn, Stuttgart und die Umgebung genannt. Parkmöglichkeiten und Bushaltestellen liegen nach der Kanzleibeschreibung in unmittelbarer Nähe; der Bahnhof Ludwigsburg ist in fünf Minuten zu Fuß erreichbar. Zur Zugänglichkeit des zweiten Obergeschosses liegen keine weiteren Angaben vor. Am Standort werden das Amtsgericht Ludwigsburg und das Landgericht Stuttgart genannt. Für typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern sind jedoch grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig, nicht diese Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Eine Kontaktaufnahme kann über die im Profil auf Anwalt-Seiten.de bereitgestellten Kontaktangaben angestoßen werden. Für eine erste Anfrage sind eine knappe Beschreibung des Anliegens, die eigene Rolle im Arbeitsverhältnis und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben oder anstehende Termine hilfreich. Termine können laut Kanzleibeschreibung schriftlich oder kurzfristig telefonisch vereinbart werden. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, wird im anschließenden Austausch geklärt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ludwigsburg

Die Kanzlei von Judith Schneider liegt im Zentrum von Ludwigsburg: Die Adresse Seestraße 14 befindet sich direkt in der Fußgängerzone, die Kanzleiräume liegen im zweiten Obergeschoss. Der Standort ist damit insbesondere für Ratsuchende aus dem zentralen Stadtbereich sowie aus den ebenfalls genannten Stadtteilen Oststadt und Eglosheim ein örtlicher Anlaufpunkt. Zum angegebenen Tätigkeitsgebiet zählen neben Ludwigsburg auch Kornwestheim, Remseck, Heilbronn, Stuttgart und die Umgebung. Daraus lässt sich allerdings keine gerichtliche Zuständigkeit für einen konkreten arbeitsrechtlichen Fall ableiten. Das Amtsgericht Ludwigsburg und das Landgericht Stuttgart gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Dort werden insbesondere Zivil- und Strafverfahren im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten geführt. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt dieses Profils sind sie bei klassischen Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis regelmäßig nicht die zuständigen Gerichte. Streitigkeiten über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten verhandelt. Auch betriebsverfassungsrechtliche Konflikte, etwa über Beteiligungsrechte eines Betriebsrats, fallen typischerweise in die Arbeitsgerichtsbarkeit und werden dort im Beschlussverfahren behandelt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Für die Anreise nennt die Kanzleibeschreibung Bushaltestellen und Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe. Vom Bahnhof Ludwigsburg beträgt der Fußweg nach diesen Angaben fünf Minuten. Bei einer Anfahrt mit dem Pkw ist die Lage innerhalb der Fußgängerzone zu berücksichtigen. Konkrete Zufahrtsmöglichkeiten und die Zugänglichkeit der Räume lassen sich vor einem Termin erfragen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und Angaben zum Zeitpunkt seines Zugangs wichtig. Je nach Situation können Nachträge zum Vertrag, vorheriger Schriftwechsel, Abmahnungen oder einschlägige betriebliche Regelungen hinzukommen. Auch die Dauer der Beschäftigung und die eigene Funktion im Betrieb können von Bedeutung sein. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen. Eine Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, wann das Schreiben eingegangen ist und ob bereits ein gerichtliches Verfahren besteht. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab.
Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungsdatum beispielsweise Freistellung, offene Urlaubsansprüche oder die Erteilung eines Zeugnisses geregelt werden. Eine Abfindung ist nicht automatisch Bestandteil einer solchen Vereinbarung. Aufhebungsverträge können außerdem sozialrechtliche Folgen haben, insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld. Für eine anwaltliche Prüfung sind der vollständige Vertragsentwurf und Informationen zur bisherigen Beschäftigung sowie zum vorgesehenen zeitlichen Ablauf regelmäßig wesentlich.
Welche Fragen zu Urlaub und Arbeitszeugnis lassen sich arbeitsrechtlich klären?
Beim Urlaub geht es häufig um den Umfang des Anspruchs, die zeitliche Festlegung, Übertragung oder den Umgang mit nicht genommenem Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bei Arbeitszeugnissen stehen oft die Art des Zeugnisses, seine Vollständigkeit und die Bedeutung einzelner Formulierungen im Vordergrund. Für eine erste Einordnung können Arbeitsvertrag, Urlaubsübersichten, bisheriger Schriftwechsel und ein vorhandener Zeugnisentwurf hilfreich sein. Die Bewertung richtet sich nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Umständen der Beschäftigung. Auch tarifliche oder betriebliche Regelungen können dabei eine Rolle spielen.
Was gehört zum kollektiven Arbeitsrecht, und welches Gericht behandelt Konflikte mit dem Betriebsrat?
Das kollektive Arbeitsrecht umfasst insbesondere das Betriebsverfassungsrecht und das Tarifrecht. Bei Betriebsräten betreffen typische Anliegen etwa Informationsrechte, Mitbestimmung oder Betriebsvereinbarungen. Solche Fragen unterscheiden sich von individuellen Ansprüchen einzelner Beschäftigter, auch wenn beide Ebenen denselben betrieblichen Vorgang berühren können. Betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten im Beschlussverfahren geführt. Das Amtsgericht Ludwigsburg und das Landgericht Stuttgart sind dafür regelmäßig nicht zuständig. Für eine Mandatsanfrage ist hilfreich, den betroffenen Vorgang, die beteiligten Seiten und bereits vorliegende Beschlüsse oder Vereinbarungen zu benennen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Judith Schneider

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Kanzlei und Anfahrt

Seestraße 14, 71638 Ludwigsburg

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: arbeitsrecht-schneider-hezel.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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