Veröffentlichtes Profil

p & w | klose Rechtsanwälte PartG

Mario Wutzler-Isenberg – Fachanwalt für Familienrecht in Berlin

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht · p & w | klose Rechtsanwälte PartG

Alexanderstraße 9, 10178 Berlin

Telefon: +49 30 22 50 50 30

Qualifikation
Zulassung seit 2000
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
p & w | klose Rechtsanwälte PartG

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Mario Wutzler-Isenberg ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht am Standort Alexanderplatz der p & w | klose Rechtsanwälte PartG in Berlin. Seit Februar 2000 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und als selbständiger Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Die Erlaubnis zum Führen des Fachanwaltstitels besitzt er seit 2005; seit 2008 ist er Partner der Kanzlei. Zu seinen Tätigkeitsgebieten gehören Ehescheidung, Zugewinn, Unterhalt für Kinder und Ehegatten, Versorgungsausgleich sowie Umgangs- und Sorgerecht. Ein weiterer Schwerpunkt ist das eheliche Vermögensrecht mit Bezügen zum Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht sowie zu Teilungsversteigerungen. Ausdrücklich genannt wird die Beratung von Unternehmerinnen und Unternehmern in der Ehescheidung. Wutzler-Isenberg studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und absolvierte sein Referendariat in Berlin und Pretoria. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht. Die Kanzlei Alexanderplatz befindet sich in der Alexanderstraße 9 und ist telefonisch sowie per E-Mail erreichbar.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: pwklose.de, pwklose.de

Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion

Unter der Profilbezeichnung „Familienrecht Wutzler“ wird Mario Wutzler-Isenberg vorgestellt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht bei p & w | klose Rechtsanwälte PartG am Alexanderplatz in Berlin. Seit Februar 2000 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und selbständig mit Spezialisierung auf Familienrecht tätig. Den Fachanwaltstitel führt er seit 2005; seit 2008 ist er Partner der Kanzlei. Er studierte an der Freien Universität Berlin und absolvierte sein Referendariat in Berlin und Pretoria. Zudem ist er Mitglied im Deutschen Anwaltsverein, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht. Das Profil nennt Gesellschaftsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht und Immobilienrecht. Die belegte Tätigkeitsbeschreibung verdeutlicht insbesondere die Verbindung dieser Gebiete bei Trennung, Scheidung und ehelichen Vermögensfragen. Im Familienrecht gehören Ehescheidung, Zugewinnausgleich, Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie Versorgungsausgleich zu seinen Tätigkeitsgebieten. Hinzu kommen Fragen des Sorge- und Umgangsrechts. Ratsuchende beschäftigen dabei häufig die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung, die Aufteilung während der Ehe erworbener Vermögenswerte und die künftige Betreuung gemeinsamer Kinder. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche rechtliche Prüfungen: Unterhalt betrifft laufende finanzielle Leistungen, der Zugewinnausgleich die Vermögensentwicklung während der Ehe und der Versorgungsausgleich grundsätzlich die in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte. Welche Fragen zusammengehören, hängt von der persönlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage ab. Ein weiterer Schwerpunkt ist das eheliche Vermögensrecht mit gesellschaftsrechtlichen und immobilienrechtlichen Bezügen. Ausdrücklich genannt wird die Beratung von Unternehmerinnen und Unternehmern in der Ehescheidung. Typische Anliegen betreffen hier Unternehmensbeteiligungen, deren Bewertung und ihre Bedeutung für vermögensrechtliche Auseinandersetzungen. Bei gemeinsamen Immobilien können Eigentumsverhältnisse, Finanzierung, Nutzung und eine mögliche Aufhebung der Gemeinschaft zusammentreffen. Auch Teilungsversteigerungen gehören zu den genannten Tätigkeitsfeldern. Mandantinnen und Mandanten erwartet damit ein Themenbereich, in dem familiäre Beziehungen, unternehmerische Strukturen und Immobilienvermögen gemeinsam betrachtet werden müssen. Die Kanzlei befindet sich in der Alexanderstraße 9, 10178 Berlin, im Bezirk Mitte am Alexanderplatz. Die zentrale Lage bietet einen allgemeinen Anknüpfungspunkt für die Anreise aus anderen Berliner Bezirken. Familiengerichtliche Verfahren werden bei den zuständigen Berliner Amtsgerichten geführt; bei anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten können je nach Gegenstand Amtsgericht oder Landgericht zuständig sein. Das Kammergericht ist insbesondere als Rechtsmittelgericht von Bedeutung. Für eine Kontaktaufnahme können Ratsuchende das Profil auf Anwalt-Seiten.de als Ausgangspunkt nutzen und über die dort angegebenen Kontaktdaten anfragen. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, der Beteiligten und etwaiger Fristen erleichtert die erste Einordnung; Umfang und Bedingungen einer möglichen Mandatsübernahme sind anschließend zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin

  • Amtsgerichte in Berlin
  • Landgericht Berlin
  • Arbeitsgericht Berlin
  • Kammergericht

Der Kanzleistandort Alexanderstraße 9 liegt am Alexanderplatz in Berlin-Mitte. Damit ist das Profil räumlich im zentralen Berliner Stadtgebiet verankert. Die ebenfalls genannten Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Steglitz-Zehlendorf gehören zum weiteren städtischen Umfeld, sind aber nicht als zusätzliche Kanzleistandorte belegt. Der Alexanderplatz ist ein zentraler Verkehrsknotenpunkt des öffentlichen Nahverkehrs. Die konkrete Verbindung richtet sich nach dem Ausgangsort und der aktuellen Verkehrslage. Bei einer Anfahrt mit dem Pkw sind die innerstädtische Verkehrsführung und die jeweils geltenden Parkregelungen zu berücksichtigen; konkrete Stellplätze oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Für Scheidung, Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich sowie Sorge- und Umgangsverfahren sind grundsätzlich die Familiengerichte bei den zuständigen Amtsgerichten zuständig. In Berlin werden Familiensachen bei bestimmten Amtsgerichten gebündelt. Maßgeblich ist deshalb nicht allein die Nähe zur Kanzlei, sondern die gesetzliche Zuständigkeitsregelung für das jeweilige Verfahren. Teilungsversteigerungen zur Aufhebung einer Eigentümergemeinschaft werden beim zuständigen Amtsgericht als Vollstreckungsgericht geführt. Immobilien- und gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten können abhängig von Verfahrensart, Streitgegenstand und Streitwert vor ein Amtsgericht oder das Landgericht Berlin in seiner zivilgerichtlichen Zuständigkeit gehören. Das Kammergericht nimmt als Berliner Oberlandesgericht insbesondere Aufgaben als Rechtsmittelgericht wahr, darunter in Familiensachen. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Berlin ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig. Für die hier beschriebenen familien-, gesellschafts- und immobilienrechtlichen Anliegen ist es regelmäßig nicht die erste Anlaufstelle; die Beteiligung eines Unternehmens allein begründet keine arbeitsgerichtliche Zuständigkeit.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Auszeichnungen

  • Liste der Top-Anwälte in Deutschland im Fachbereich Familienrecht für den Standort Berlin, Focus (2019)
  • Liste der Top-Anwälte in Deutschland im Fachbereich Familienrecht für den Standort Berlin, Focus (2020)
  • Liste der Top-Anwälte in Deutschland im Fachbereich Familienrecht für den Standort Berlin, Focus (2021)
  • Liste der Top-Anwälte in Deutschland im Fachbereich Familienrecht für den Standort Berlin, Focus (2022)
  • Liste der Top-Anwälte in Deutschland im Fachbereich Familienrecht für den Standort Berlin, Focus (2023)
  • Liste der Top-Anwälte in Deutschland im Fachbereich Familienrecht für den Standort Berlin, Focus (2024)
  • Liste der Top-Anwälte in Deutschland im Fachbereich Familienrecht für den Standort Berlin, Focus (2025)
  • Berlins Beste Rechtsanwälte 2025, Berliner Tagesspiegel (2025)

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind für eine erste Anfrage zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist eine kurze Darstellung der familiären Situation, der Zeitpunkt einer etwaigen Trennung und die aktuell offenen Fragen hilfreich. Dazu können gemeinsame Kinder, Unterhalt, Vermögen, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen gehören. Bereits vorhandene gerichtliche Schreiben und darin genannte Termine oder Fristen sollten in der Anfrage erwähnt werden. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden, richtet sich nach dem Thema. Eine erste Kontaktaufnahme dient zunächst dazu, das Anliegen und eine mögliche Mandatsübernahme zu klären; sie ersetzt noch keine individuelle Prüfung.
Welche Rolle spielen Unternehmensbeteiligungen bei einer Scheidung?
Unternehmensbeteiligungen können bei einer Scheidung sowohl für den Vermögensausgleich als auch für Unterhaltsfragen Bedeutung haben. Dabei sind unter anderem der eheliche Güterstand, bestehende Vereinbarungen, die Beteiligungsstruktur und die wirtschaftlichen Verhältnisse zu unterscheiden. Die Bewertung eines Unternehmens ist eine andere Frage als die Ermittlung unterhaltsrelevanter Einkünfte. Gesellschaftsvertragliche Regelungen können zusätzliche Gesichtspunkte aufwerfen. Eine Scheidung führt nicht automatisch dazu, dass die andere Person Gesellschafterin oder Gesellschafter wird. Für eine erste Besprechung können Informationen zur Rechtsform, zur Beteiligung und zu vorhandenen Eheverträgen hilfreich sein.
Was passiert mit einer gemeinsamen Immobilie nach der Trennung?
Eine Trennung ändert die Eigentumsverhältnisse an einer Immobilie nicht automatisch. Zu unterscheiden sind insbesondere das im Grundbuch ausgewiesene Eigentum, die tatsächliche Nutzung und die Verpflichtungen aus Darlehensverträgen. Allgemein kommen unterschiedliche Formen einer einvernehmlichen Regelung in Betracht, etwa eine Veräußerung oder die Übernahme eines Miteigentumsanteils. Fehlt eine Einigung, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Teilungsversteigerung eine Rolle spielen. Sie ist ein gerichtliches Verfahren zur Aufhebung einer Gemeinschaft und klärt nicht automatisch sämtliche finanziellen Fragen zwischen den Beteiligten. Welche Themen zusammenhängen, lässt sich erst anhand der Eigentums- und Vertragsunterlagen einordnen.
Wie unterscheiden sich Zugewinnausgleich, Unterhalt und Versorgungsausgleich?
Diese Bereiche betreffen unterschiedliche wirtschaftliche Folgen einer Ehe und ihrer Auflösung. Der Zugewinnausgleich betrifft im gesetzlichen Güterstand grundsätzlich den Vergleich der Vermögenszuwächse beider Ehegatten. Unterhalt betrifft dagegen laufende Leistungen zur Deckung des Lebensbedarfs, etwa für Kinder oder einen Ehegatten. Beim Versorgungsausgleich geht es grundsätzlich um die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte, insbesondere zur Altersversorgung. Die Bereiche können wirtschaftlich zusammenwirken, folgen aber eigenen Voraussetzungen und Berechnungsregeln. Für eine Anfrage ist es deshalb hilfreich, vorhandene Vereinbarungen und die betroffenen Einkommens-, Vermögens- und Versorgungspositionen zunächst getrennt zu benennen.
Sind Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung dasselbe?
Sorgerecht und Umgang betreffen unterschiedliche Aspekte der Beziehung zwischen Eltern und Kind. Die elterliche Sorge umfasst insbesondere Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse für das Kind. Beim Umgang geht es um persönliche Kontakte und deren Gestaltung. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch. Fragen zum Aufenthalt, zu wichtigen Entscheidungen und zu Besuchsregelungen können daher nebeneinander auftreten. Maßgeblicher Orientierungspunkt ist das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage sind das Alter der Kinder, die bisherige Betreuung, vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen sowie die konkreten Streitpunkte hilfreich.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu p & w | klose Rechtsanwälte PartG

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: pwklose.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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