- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Stefan Rintorf
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- StrafrechtHauptschwerpunktStrafrecht in Berlin vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Stefan Rintorf ist Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzlei in Berlin-Mitte. Er berät und verteidigt bundesweit in Strafverfahren und ist nach eigenen Angaben seit 15 Jahren ausschließlich im Strafrecht tätig. Seine Schwerpunkte umfassen allgemeines Strafrecht, Sexualstrafrecht, Arztstrafrecht, Beamtenstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht sowie Nebenklage und Opferschutz. Zu seinen Mandanten gehören Bürger, denen beispielsweise Körperverletzung, Diebstahl, Raub, Erpressung oder Hausfriedensbruch vorgeworfen werden. Er verteidigt außerdem Ärzte, Polizisten und Lehrkräfte bei Vorwürfen wie Körperverletzung oder sexuellem Fehlverhalten. Opfer von Straftaten informiert er über Verfahrensabläufe und rechtliche Möglichkeiten vom Zeugenschutz bis zu Schadenersatzansprüchen. In seiner Arbeit legt er Wert auf persönliche Beratung, die offene Kommunikation von Chancen und Risiken sowie persönliche Ansprechbarkeit auch nach Mandatserteilung. Die Kanzlei nennt eine zeitnahe Terminvergabe. Eine persönliche Erstberatung in den Kanzleiräumen wird für einen pauschalen Festpreis von 100,00 EUR angeboten. Bei anschließender Beauftragung wird dieser Betrag auf die weiteren Kosten angerechnet. Termine können telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail vereinbart werden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-strafrecht-mitte.de, anwalt-strafrecht-mitte.de
Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion
Stefan Rintorf ist Fachanwalt für Strafrecht und führt seine Kanzlei in der Hessischen Str. 11 in 10115 Berlin-Mitte. Er berät und verteidigt bundesweit in Strafverfahren und ist nach eigenen Angaben seit 15 Jahren ausschließlich im Strafrecht tätig. Das Profil umfasst neben dem allgemeinen Strafrecht das Sexualstrafrecht, Arztstrafrecht, Beamtenstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht. Hinzu kommen Nebenklage und Opferschutz. Damit richtet sich seine Tätigkeit sowohl an Menschen, gegen die ein strafrechtlicher Vorwurf erhoben wird, als auch an Betroffene von Straftaten, die ihre Stellung im Verfahren verstehen möchten. Im allgemeinen Strafrecht können etwa Vorwürfe wegen Körperverletzung, Diebstahls, Raubes, Erpressung oder Hausfriedensbruchs Anlass einer Anfrage sein. Für Beschuldigte geht es häufig zunächst darum, ein behördliches Schreiben einzuordnen und den Ablauf eines Ermittlungsverfahrens zu verstehen. Im Sexualstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht stehen jeweils besondere Tatvorwürfe und Beweisfragen im Mittelpunkt. Eine anwaltliche Prüfung kann den Verfahrensstand, vorhandene Unterlagen und mögliche weitere Schritte betreffen. Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen, hängt vom konkreten Vorwurf und dem Inhalt der Ermittlungsakte ab. Ein weiterer Teil seiner Tätigkeit betrifft Ärzte, Polizisten und Lehrkräfte, denen beispielsweise Körperverletzung oder sexuelles Fehlverhalten vorgeworfen wird. Bei solchen Konstellationen können neben dem Strafverfahren auch berufliche oder dienstrechtliche Fragen entstehen; daraus folgt allerdings keine Aussage über eine zusätzliche Beratung in anderen Rechtsgebieten. Für Opfer von Straftaten erläutert Rintorf nach der Kanzleibeschreibung Verfahrensabläufe und rechtliche Möglichkeiten, darunter Zeugenschutz, Nebenklage und Schadenersatzansprüche. Als Grundsätze seiner Arbeit nennt er persönliche Beratung, eine offene Kommunikation über Chancen und Risiken sowie persönliche Ansprechbarkeit nach der Mandatserteilung. Der Kanzleisitz liegt im Berliner Stadtteil Mitte. Für Strafverfahren kommen abhängig von Zuständigkeit und Verfahrensstadium Berliner Amtsgerichte, das für Strafsachen zuständige Landgericht Berlin und das Kammergericht in Betracht. Auch für Ratsuchende aus Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow oder Steglitz-Zehlendorf bietet die Adresse einen konkreten Anlaufpunkt; die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Anschrift planen. Ausgangspunkt einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de ist dieses Profil. Für eine Terminanfrage nennt die Kanzlei Telefon, WhatsApp und E-Mail sowie eine zeitnahe Terminvergabe. Eine kurze Schilderung des Anliegens, der Hinweis auf vorliegende Schreiben und gegebenenfalls laufende Fristen können die erste Abstimmung erleichtern.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin
- Amtsgerichte in Berlin
- Landgericht Berlin
- Arbeitsgericht Berlin
- Kammergericht
Die Kanzlei von Stefan Rintorf befindet sich in der Hessischen Str. 11 in 10115 Berlin und damit im Stadtteil Mitte. Diese Lage im innerstädtischen Bereich ist der örtliche Bezugspunkt seiner bundesweiten strafrechtlichen Tätigkeit. Für eine persönliche Besprechung können Ratsuchende ihre Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Kanzleianschrift planen. Welche Verbindung geeignet ist, hängt vom Ausgangsort und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind im vorliegenden Profil nicht belegt. Das gilt auch für Anfahrten aus Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Steglitz-Zehlendorf. Für die strafrechtlichen Schwerpunkte sind unter den genannten Gerichten insbesondere die Berliner Amtsgerichte, das Landgericht Berlin und das Kammergericht relevant. Strafsachen der Amtsgerichtsebene werden in Berlin grundsätzlich beim Amtsgericht Tiergarten gebündelt. Dort finden unter anderem Verhandlungen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht statt. Das für Strafsachen zuständige Landgericht Berlin I verhandelt insbesondere schwerwiegendere Strafvorwürfe in erster Instanz und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Das Kammergericht ist als oberstes Berliner Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit unter anderem mit Revisionen und bestimmten Beschwerden in Strafsachen befasst. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Berlin entscheidet dagegen über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und nicht über strafrechtliche Schuldvorwürfe.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die persönliche Erstberatung in den Kanzleiräumen kann telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail vereinbart werden und kostet pauschal 100,00 EUR. Sie bietet eine erste Orientierung und eine Einschätzung der Chancen und Risiken des Verfahrens anhand der bereits vorhandenen Informationen. Bei anschließender Beauftragung wird der für die Erstberatung gezahlte Betrag auf die weiteren Kosten angerechnet.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die persönliche Erstberatung in den Kanzleiräumen kann telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail vereinbart werden und kostet pauschal 100,00 EUR. Sie bietet eine erste Orientierung und eine Einschätzung der Chancen und Risiken des Verfahrens anhand der bereits vorhandenen Informationen. Bei anschließender Beauftragung wird der für die Erstberatung gezahlte Betrag auf die weiteren Kosten angerechnet.
Werdegang und Engagement
Auszeichnungen
- Qualität durch Fortbildung, Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben und Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen eines Strafvorwurfs hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind insbesondere die Art des Vorwurfs, die beteiligte Behörde und der aktuelle Verfahrensstand von Bedeutung. Vorhandene Schreiben wie eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift enthalten häufig Aktenzeichen und wichtige Termine. Hilfreich ist außerdem eine knappe zeitliche Übersicht der bisherigen Ereignisse. Ob weitere Unterlagen benötigt werden und wie sensible Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Eine abschließende Einschätzung ist allein anhand einer kurzen Schilderung regelmäßig nicht möglich; häufig ist dafür auch die Ermittlungsakte maßgeblich.
- Welche Besonderheiten können Strafverfahren gegen Ärzte, Polizisten oder Lehrkräfte haben?
- Bei strafrechtlichen Vorwürfen im beruflichen Umfeld können neben der strafrechtlichen Bewertung weitere Fragen entstehen. Bei Ärzten können etwa medizinische Abläufe, Dokumentationen und Sachverständigengutachten eine Rolle spielen. Bei Polizisten oder verbeamteten Lehrkräften können dienstrechtliche Folgen hinzukommen. Auch arbeitsrechtliche oder berufsrechtliche Verfahren sind je nach Stellung und Sachverhalt denkbar. Diese Verfahren haben eigene Voraussetzungen und sind vom Strafverfahren zu unterscheiden. Bei einer Mandatsanfrage kann deshalb geklärt werden, welche Verfahren bereits laufen und ob neben der strafrechtlichen Vertretung eine gesonderte fachliche Beratung erforderlich ist.
- Worauf kommt es bei einer Anfrage im Sexualstrafrecht oder Betäubungsmittelstrafrecht an?
- In beiden Bereichen ist zunächst wichtig, welcher konkrete Tatvorwurf erhoben wird und ob bereits Ermittlungsmaßnahmen oder gerichtliche Schritte erfolgt sind. Im Sexualstrafrecht können die Bewertung von Aussagen und die Umstände des behaupteten Geschehens wesentlich sein. Im Betäubungsmittelstrafrecht können unter anderem die betroffene Substanz, deren Menge und die vorgeworfene Handlung Bedeutung haben. Allgemeine Bezeichnungen des Rechtsgebiets erlauben deshalb noch keine verlässliche Einschätzung. Für ein erstes Gespräch helfen vorhandene behördliche Schreiben und eine Übersicht über den bisherigen Ablauf. Persönliche und gesundheitliche Angaben können besonders sensibel sein; der Übermittlungsweg sollte entsprechend abgestimmt werden.
- Welche Rolle können Nebenklage und Opferschutz in einem Strafverfahren spielen?
- Betroffene einer Straftat können im Strafverfahren unterschiedliche Rechte haben. Bei bestimmten Delikten ermöglicht die Nebenklage eine aktive Beteiligung mit eigenen Verfahrensrechten. Ob sie zulässig ist, hängt von gesetzlichen Voraussetzungen und dem konkreten Sachverhalt ab. Opferschutz umfasst verschiedene Möglichkeiten, Belastungen und Gefährdungen im Verfahren zu berücksichtigen; Schutzmaßnahmen stehen nicht automatisch in jedem Fall zur Verfügung. Daneben können Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche zu prüfen sein, gegebenenfalls auch im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens. Ein Orientierungsgespräch kann klären, welche Rolle die betroffene Person im Verfahren hat und welche Fragen gesondert untersucht werden müssen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Rechtsanwalt Stefan Rintorf
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Rechtsanwalt Stefan Rintorf liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 67 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Stefan Rintorf insgesamt und nicht auf Rechtsanwalt Stefan Rintorf persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.
Gesamtbild bei Google (Kanzlei)
Google veröffentlicht zu diesen 67 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.
Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.
Positive Stimmen
Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.
Kritische Stimmen
Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.
Kanzlei und Anfahrt
Hessische Str. 11, 10115 Berlin
Standortkarte anzeigen
Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.
Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
- Digitale Beweise vor Gericht: Beweiswert, Verwertbarkeit und rechtssichere Sicherung
Strafrecht
E-Mails, Messenger-Nachrichten, Videoaufnahmen und technische Protokolldaten können in gerichtlichen Auseinandersetzungen erhebliche Bedeutung erlangen. Sie dokumentieren möglicherweise Vertragsverhandlungen, stützen Zahlungsforderungen oder geben Hinweise auf Pflichtverletzungen und Straftaten.
- Alkoholsteuer und rechtliche Konsequenzen: Steuerpflicht, Haftung und Strafbarkeit im deutschen Recht
Strafrecht
Alkoholische Getränke unterliegen in Deutschland keinem einheitlichen Steuerregime. Wer nach den rechtlichen Konsequenzen der „Alkoholsteuer“ fragt, muss zwischen verschiedenen Verbrauchsteuern, der Umsatzsteuer und möglichen Einfuhrabgaben unterscheiden.
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Voraussetzungen, Rechtsprechung und Rechtsfolgen
Strafrecht
Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist keine bloße Steigerungsform eines Verkehrsverstoßes. Der Straftatbestand des § 315b Strafgesetzbuch (StGB) erfasst bestimmte Eingriffe in die Sicherheit des Straßenverkehrs, durch die Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von …
- WhatsApp-Chat-Daten vor Gericht: Beweiswert, Verwertbarkeit und rechtliche Grenzen
Strafrecht
WhatsApp-Nachrichten können private Absprachen, geschäftliche Verhandlungen, Konflikte am Arbeitsplatz und strafrechtlich relevante Vorgänge dokumentieren.
- Der Weg zum richtigen Strafverteidiger: Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
Strafrecht
Wer mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird, muss häufig unter erheblichem Zeitdruck entscheiden, welchem Rechtsanwalt er seine Verteidigung anvertraut.
- Rechte von Frauen in Deutschland: Verfassungsrecht, Gleichbehandlung und praktischer Rechtsschutz
Strafrecht
Die Rechte von Frauen sind in Deutschland nicht in einem einzigen Gesetz zusammengefasst. Sie ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem europäischen Recht und zahlreichen Vorschriften des Arbeits-, Zivil-, Familien-, Sozial- und Strafrechts.
Weitere Anwältinnen und Anwälte in Berlin
- Andreas Martin · Arbeitsrecht
- KRAUS GHENDLER · Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Verkehrsrecht
- Wolfgang Sattler · Sozialrecht, Familienrecht
- Schneider Rechtsanwälte · Arbeitsrecht
- Janssen & Staudacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB · Erbrecht, Sozialrecht, Familienrecht
- Rolf Stahmann · Ausländer- und Aufenthaltsrecht, Familienrecht
Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwalt-strafrecht-mitte.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Fehler melden · Profil übernehmen
