Veröffentlichtes Profil

Strafrechtskanzlei Dietrich

Strafrechtskanzlei Dietrich: Strafverteidigung in Berlin-Kreuzberg

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht · Strafrechtskanzlei Dietrich

Wiener Straße 7, 10999 Berlin

Telefon: +49 30 609 857 413

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Strafrechtskanzlei Dietrich
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Strafrechtskanzlei Dietrich hat ihren Sitz in Berlin-Kreuzberg in der Wiener Straße 7. Rechtsanwalt Steffen Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht und seit vielen Jahren ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Er übernimmt Verteidigungen in Berlin, Brandenburg und deutschlandweit. Rechtsanwalt Dietrich und Rechtsanwalt Kyselka verteidigen gegen Tatvorwürfe aus dem Strafgesetzbuch und sind auf die Verteidigung im Sexualstrafrecht spezialisiert. Weitere Schwerpunkte sind das Betäubungsmittelstrafrecht und Drogenstrafrecht sowie Vorwürfe nach dem Cannabiskonsumgesetz, dem Arzneimittelgesetz und dem Anti-Doping-Gesetz. Hinzu kommen Verkehrsstrafrecht und Jugendstrafrecht. Dietrich verfügt außerdem über Erfahrung mit Gnadengesuchen und Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen. Das Angebot richtet sich an Beschuldigte, darunter Jugendliche und junge Erwachsene. Für die Arbeitsweise werden die Auswertung der Ermittlungsakte sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und ein ungestörter Austausch zwischen Mandanten und Verteidiger hervorgehoben. Beschuldigten bietet Dietrich ein kostenfreies Kontaktgespräch an. Besprechungstermine sind auch außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit des Sekretariats möglich. Bei Verhaftungen oder Durchsuchungen steht eine Notfallnummer auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: strafrechtskanzlei.berlin, anwalt-strafrecht.berlin

Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion

Die Strafrechtskanzlei Dietrich befindet sich in der Wiener Straße 7 in Berlin-Kreuzberg. Rechtsanwalt Steffen Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht und seit vielen Jahren ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Er übernimmt Verteidigungen in Berlin, Brandenburg und deutschlandweit. Im Profil sind Strafrecht als Hauptschwerpunkt und Verkehrsrecht genannt; die belegte Tätigkeit im Verkehrsbereich betrifft insbesondere das Verkehrsstrafrecht. Das Angebot richtet sich an Beschuldigte, darunter Jugendliche und junge Erwachsene. Im Mittelpunkt stehen damit Situationen, in denen ein strafrechtlicher Vorwurf geklärt und die Verteidigung im Ermittlungsverfahren oder vor Gericht organisiert werden muss. Rechtsanwalt Dietrich und Rechtsanwalt Kyselka verteidigen gegen Tatvorwürfe aus dem Strafgesetzbuch und sind auf die Verteidigung im Sexualstrafrecht spezialisiert. Weitere Schwerpunkte betreffen das Betäubungsmittel- und Drogenstrafrecht sowie Vorwürfe nach dem Cannabiskonsumgesetz, dem Arzneimittelgesetz und dem Anti-Doping-Gesetz. Typische Anlässe für eine Anfrage sind eine polizeiliche Vorladung, eine Durchsuchung, eine Festnahme oder der Erhalt einer Anklageschrift. Welche Bedeutung einzelne Aussagen, Unterlagen oder andere Beweismittel haben, lässt sich regelmäßig erst im Zusammenhang mit dem konkreten Vorwurf und dem Ermittlungsstand einordnen. Im Verkehrsstrafrecht können beispielsweise Vorwürfe wegen einer Trunkenheitsfahrt, einer Gefährdung des Straßenverkehrs oder unerlaubten Entfernens vom Unfallort Gegenstand eines Verfahrens sein. Neben strafrechtlichen Folgen können dabei Fragen zur Fahrerlaubnis entstehen. Das Jugendstrafrecht berücksichtigt dagegen besonders Alter und Entwicklung der beschuldigten Person. Dietrich verfügt außerdem über Erfahrung mit Gnadengesuchen und Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen. Diese betreffen besondere Konstellationen nach einer rechtskräftigen Verurteilung und sind von der Verteidigung in einem noch laufenden Verfahren zu unterscheiden. Der Kanzleisitz liegt im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und damit in einem innerstädtischen Bereich Berlins. Für Strafverfahren kommen insbesondere die Berliner Amtsgerichte, das Landgericht Berlin und das Kammergericht in Betracht, abhängig von Tatvorwurf und Verfahrensstadium. Die Anfahrt zur Wiener Straße lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; die konkrete Verbindung und die Parksituation sollten vor einem Termin geprüft werden. Besprechungstermine sind nach den Kanzleiangaben auch außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit des Sekretariats möglich. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und zunächst den Anlass ihrer Anfrage schildern. Hilfreich sind Angaben zum Tatvorwurf, zum aktuellen Verfahrensstand und zu anstehenden Terminen oder Fristen. Anschließend lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden. Die Kanzleibeschreibung hebt die Auswertung der Ermittlungsakte sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ungestörtem Austausch hervor. Für Verhaftungen oder Durchsuchungen ist zudem eine Notfallnummer außerhalb der Sprechzeiten vorgesehen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin

  • Amtsgerichte in Berlin
  • Landgericht Berlin
  • Arbeitsgericht Berlin
  • Kammergericht

Die Strafrechtskanzlei Dietrich hat ihren Sitz in der Wiener Straße 7 in Berlin-Kreuzberg, einem Ortsteil des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg. Der Standort liegt im innerstädtischen Raum und ist für Anfragen aus Berlin ebenso ein Bezugspunkt wie für die belegte Verteidigungstätigkeit in Brandenburg und deutschlandweit. Zu den weiteren genannten Berliner Stadtteilen beziehungsweise Bezirken zählen Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Pankow und Steglitz-Zehlendorf. Die Wahl einer Strafverteidigung ist jedoch nicht an den eigenen Wohnbezirk gebunden. Für einen Besprechungstermin kommt grundsätzlich eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw in Betracht. Konkrete Verbindungen, die aktuelle Verkehrslage und Parkmöglichkeiten sollten anhand der Kanzleiadresse geprüft werden. Für die strafrechtlichen Schwerpunkte sind unter den genannten Gerichten vor allem die Amtsgerichte in Berlin, das Landgericht Berlin und das Kammergericht relevant. Bei den Amtsgerichten werden Strafsachen je nach Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Schwerwiegendere Anklagen können erstinstanzlich vor eine Strafkammer des Landgerichts gehören; dort werden außerdem Berufungen gegen amtsgerichtliche Strafurteile behandelt. Das Kammergericht befasst sich unter anderem mit Revisionen und Beschwerden in Strafsachen. Verkehrsstrafrechtliche Vorwürfe werden ebenfalls vor Strafgerichten verhandelt, während für Jugendliche besondere Spruchkörper vorgesehen sind. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Berlin entscheidet arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die hier beschriebenen Strafverteidigungen regelmäßig nicht zuständig. Welches Gericht im Einzelfall befasst ist, hängt nicht allein von der Kanzleilage ab, sondern insbesondere von gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und dem Verfahrensstand.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Rechtsanwalt Dietrich bietet Personen, die beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, die Möglichkeit eines kostenfreien Kontaktgesprächs. Nach diesem Gespräch können sie ihn mit ihrer Verteidigung beauftragen. Besprechungstermine sind auch außerhalb der telefonischen Erreichbarkeitszeiten des Sekretariats möglich.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Rechtsanwalt Dietrich bietet Personen, die beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, die Möglichkeit eines kostenfreien Kontaktgesprächs. Nach diesem Gespräch können sie ihn mit ihrer Verteidigung beauftragen. Besprechungstermine sind auch außerhalb der telefonischen Erreichbarkeitszeiten des Sekretariats möglich.

Werdegang und Engagement

Auszeichnungen

  • Top Anwalt, F.A.Z. INSTITUT
  • Top Anwalt, F.A.Z. INSTITUT (2026)
  • Zertifikat für Exzellenz (2026)
  • Zertifikat für Exzellenz (2025)
  • Zertifikat der Exzellenz (2024)
  • Zertifikat der Exzellenz (2023)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind bei einer Anfrage wegen einer Vorladung oder Anklage hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind vor allem der genannte Tatvorwurf, die absendende Behörde und der aktuelle Verfahrensstand wichtig. Auch ein Aktenzeichen sowie mitgeteilte Termine oder Fristen erleichtern die Zuordnung. Vorhandene Schreiben, etwa eine Vorladung, Anklageschrift oder ein Strafbefehl, können für die spätere Prüfung relevant sein. Eine erste Anfrage muss noch keine vollständige Darstellung des Geschehens enthalten. Wie vertrauliche Unterlagen übermittelt werden sollen und welche Angaben zunächst benötigt werden, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen. Eine Mandatsübernahme bedarf einer gesonderten Klärung.
Warum ist die Ermittlungsakte bei Vorwürfen im Sexualstrafrecht so wichtig?
Die Ermittlungsakte dokumentiert den bisherigen Stand der behördlichen Ermittlungen. Sie kann Aussagen, Gutachten, digitale Kommunikation und weitere Beweismittel enthalten. Gerade bei sexualstrafrechtlichen Vorwürfen können der genaue Inhalt und die Entstehung von Aussagen sowie ihr Zusammenhang mit anderen Erkenntnissen bedeutsam sein. Die Verteidigung kann auf Grundlage der Akte den Vorwurf und die Beweislage fundierter einordnen. Akteneinsicht und vertrauliche Besprechungen erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben: Die Akte zeigt die behördlich zusammengetragenen Erkenntnisse, während im Gespräch die Sicht der beschuldigten Person und offene Fragen erörtert werden.
Welche Unterschiede bestehen zwischen Vorwürfen nach dem Betäubungsmittelrecht und dem Cannabiskonsumgesetz?
Bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit Substanzen kommt es unter anderem darauf an, welcher Stoff betroffen ist und welches Verhalten vorgeworfen wird. Für Konsumcannabis bestehen mit dem Cannabiskonsumgesetz eigenständige Regelungen; andere Betäubungsmittel unterliegen grundsätzlich dem Betäubungsmittelgesetz. Auch das Arzneimittelgesetz oder das Anti-Doping-Gesetz können je nach Sachverhalt eine Rolle spielen. Die rechtliche Einordnung hängt beispielsweise von Besitz, Erwerb, Weitergabe oder Handel sowie weiteren Umständen ab. Aus der bloßen Bezeichnung eines Stoffes lässt sich deshalb noch keine abschließende Bewertung eines Verfahrens ableiten.
Was unterscheidet Verkehrsstrafrecht von einem gewöhnlichen Bußgeldverfahren?
Nicht jeder Verkehrsverstoß ist eine Straftat. Viele Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten in einem Bußgeldverfahren behandelt. Das Verkehrsstrafrecht betrifft dagegen strafrechtliche Tatvorwürfe, etwa Trunkenheit im Verkehr oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Neben einer möglichen Strafe können Folgen für die Fahrerlaubnis relevant werden. Ein Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis sind dabei rechtlich unterschiedliche Maßnahmen. Welche Verfahrensart vorliegt, ergibt sich häufig bereits aus dem behördlichen Schreiben. Für die nähere Einordnung sind der konkrete Vorwurf, die vorliegenden Erkenntnisse und das Verfahrensstadium entscheidend.
Wann spielt Jugendstrafrecht bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Rolle?
Jugendstrafrecht gilt grundsätzlich für Jugendliche, die zur Tatzeit mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren kann es unter gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls angewendet werden. Dabei werden insbesondere der Entwicklungsstand oder der Charakter der Tat berücksichtigt. Jugendstrafverfahren unterscheiden sich durch ihren erzieherischen Ansatz und besondere Verfahrensregeln vom allgemeinen Strafrecht. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb neben dem Vorwurf auch das Alter zum Tatzeitpunkt und der bisherige Verfahrensablauf relevant. Ob Jugendstrafrecht anwendbar ist, lässt sich nicht allein am heutigen Alter ablesen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Strafrechtskanzlei Dietrich

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwalt-strafrecht.berlin

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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