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- Rechtsanwalt Philipp von Gayl
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Philipp von Gayl ist Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Kanzlei in der Friedrichstraße 94 in Berlin-Mitte. Er unterstützt Mandanten bei Streitigkeiten und Rechtsproblemen im Straßenverkehr. Zu seinen Tätigkeiten gehören die Unfallregulierung und Schadensregulierung sowie Regulierungsmaßnahmen gegenüber der gegnerischen Partei und Versicherungen. Ein weiterer Schwerpunkt sind Bußgeldverfahren und Verkehrsordnungswidrigkeiten, etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen, Rotlichtverstöße oder unerlaubtes Telefonieren am Steuer. Hier bietet er Einsprüche und Rechtsberatung an. Im Verkehrsstrafrecht befasst er sich unter anderem mit Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht, Kennzeichenmissbrauch sowie Fahrten unter Alkohol oder Drogen. Auch die Unterstützung bei der Wiedererlangung des Führerscheins, die Beratung zur Fahreignung und Fragen zur MPU werden genannt. Das Leistungsangebot umfasst außerdem rechtliche Hilfe zu Autokauf, Leasing und Werkstattrecht. Für konkrete Anfragen und Terminwünsche stehen ein Online-Formular, Telefon und E-Mail zur Verfügung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: verkehrsrecht-berlin-mitte.de, verkehrsrecht-berlin-mitte.de
Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion
Philipp von Gayl ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und hat seine Kanzlei in der Friedrichstraße 94 in 10117 Berlin-Mitte. Das Profil nennt Verkehrsrecht sowie Strafrecht als Hauptschwerpunkt. Die beschriebene Tätigkeit verbindet insbesondere die zivilrechtlichen Folgen von Verkehrsunfällen mit Bußgeldsachen und verkehrsstrafrechtlichen Vorwürfen. Für Mandantinnen und Mandanten können dabei unterschiedliche Fragen zusammentreffen: Wer trägt einen Unfallschaden, welche Forderungen werden gegenüber einer Versicherung geltend gemacht und welche Bedeutung hat ein parallel geführtes Ermittlungsverfahren? Diese Bereiche folgen jeweils eigenen Verfahrensregeln und müssen rechtlich voneinander unterschieden werden. Zur Tätigkeit von Philipp von Gayl gehören die Unfall- und Schadensregulierung sowie Regulierungsmaßnahmen gegenüber der gegnerischen Partei und Versicherungen. Typische Anliegen betreffen die Haftung nach einem Zusammenstoß, den Umfang ersatzfähiger Schäden oder Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe. Hinzu kommen Fragen rund um Autokauf, Leasing und Werkstattrecht. Dort können beispielsweise Fahrzeugmängel, die Abrechnung einer Reparatur oder Streitigkeiten bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Welche Unterlagen dafür benötigt werden, hängt vom jeweiligen Vertrag und Geschehen ab. Ein weiterer Tätigkeitsbereich sind Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten, etwa Geschwindigkeits- und Abstandsunterschreitungen, Rotlichtverstöße oder unerlaubtes Telefonieren am Steuer. Im Verkehrsstrafrecht befasst sich die Kanzlei unter anderem mit Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht, Kennzeichenmissbrauch sowie Fahrten unter Alkohol oder Drogen. Daneben nennt die Kanzleibeschreibung Unterstützung bei der Wiedererlangung des Führerscheins, Fragen zur Fahreignung und zur medizinisch-psychologischen Untersuchung, kurz MPU. Ratsuchende erwartet hier eine Unterscheidung zwischen dem eigentlichen Tatvorwurf und möglichen fahrerlaubnisrechtlichen Folgen; nicht jede dieser Fragen wird im selben Verfahren behandelt. Der Kanzleistandort liegt in Berlin-Mitte und damit im innerstädtischen Bereich. Er kommt räumlich auch für Anfragen aus Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow oder Steglitz-Zehlendorf in Betracht. Für verkehrsrechtliche Streitigkeiten und Strafverfahren können insbesondere die Berliner Amtsgerichte, je nach Sache auch das Landgericht Berlin beziehungsweise die zuständigen landgerichtlichen Gerichte und das Kammergericht eine Rolle spielen. Die konkrete Zuständigkeit folgt jedoch nicht allein aus der Kanzleiadresse. Für die Anfahrt lassen sich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw einplanen; aktuelle Verbindungen und örtliche Parkmöglichkeiten sollten gesondert geprüft werden. Eine Kontaktaufnahme kann über das Profil auf Anwalt-Seiten.de angestoßen werden. Für konkrete Anfragen und Terminwünsche nennt die Kanzlei ein Online-Formular, Telefon und E-Mail. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben und der Hinweis auf erkennbare Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Welche Dokumente anschließend benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme möglich ist, lässt sich im weiteren Austausch klären. Die Anfrage allein ersetzt noch keine individuelle rechtliche Prüfung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin
- Amtsgerichte in Berlin
- Landgericht Berlin
- Arbeitsgericht Berlin
- Kammergericht
Die Kanzlei von Philipp von Gayl befindet sich in der Friedrichstraße 94 in Berlin-Mitte. Die Adresse liegt im innerstädtischen Umfeld und bildet einen örtlichen Bezugspunkt für verkehrsrechtliche und verkehrsstrafrechtliche Anliegen aus Berlin. Neben Mitte gehören Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Steglitz-Zehlendorf zum genannten räumlichen Umfeld. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw infrage. Konkrete Verbindungen, Verkehrsbedingungen und Parkmöglichkeiten sind abhängig vom Ausgangsort und Zeitpunkt; Angaben zu eigenen Stellplätzen oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Bei den genannten Berliner Amtsgerichten werden typischerweise zivilrechtliche Verkehrsstreitigkeiten geführt, soweit diese in ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit fallen. Dazu können Forderungen aus einem Verkehrsunfall oder Streitigkeiten über einen Fahrzeugkauf gehören. Auch gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sowie zahlreiche Verkehrsstrafverfahren werden auf amtsgerichtlicher Ebene behandelt. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich unter anderem nach Verfahrensart, Streitgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht nach der Nähe zur Kanzlei. Die im Standortmaterial als Landgericht Berlin bezeichnete Gerichtsebene ist inzwischen in das Landgericht Berlin I für Strafsachen und das Landgericht Berlin II für Zivilsachen aufgeteilt. Dort können je nach Zuständigkeit erstinstanzliche Verfahren oder Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen verhandelt werden. Das Kammergericht nimmt als Berliner Oberlandesgericht insbesondere Aufgaben in gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittelverfahren wahr. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Berlin ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und für die beschriebenen Verkehrsrechtsangelegenheiten regelmäßig nicht das zuständige Gericht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind eine kurze Unfallschilderung und vorhandene Unterlagen zum Geschehen hilfreich. Dazu zählen beispielsweise Fotos, Angaben zu Beteiligten und Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie Schreiben der Versicherungen. Liegen bereits ein Gutachten, ein Kostenvoranschlag oder Reparaturrechnungen vor, können auch diese relevant sein. Bei Verletzungen können medizinische Unterlagen Bedeutung erhalten. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt von den offenen Haftungs- und Schadensfragen ab. Unvollständige Unterlagen müssen eine erste Kontaktanfrage nicht ausschließen.
- Was ist der Unterschied zwischen einem Bußgeldverfahren und einem Verkehrsstrafverfahren?
- Ein Bußgeldverfahren betrifft Verkehrsordnungswidrigkeiten, beispielsweise viele Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße. Mögliche Folgen sind eine Geldbuße, Punkte und unter bestimmten Voraussetzungen ein Fahrverbot. Ein Verkehrsstrafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, etwa Unfallflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis. Hier kommen strafrechtliche Sanktionen und gegebenenfalls die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht. Ob ein bestimmtes Verhalten als Ordnungswidrigkeit oder Straftat eingeordnet wird, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Einzelfall ab. Bereits erhaltene behördliche Schreiben helfen dabei, die Verfahrensart zu erkennen.
- Wie unterscheiden sich Fahrverbot, Fahrerlaubnisentziehung und MPU?
- Ein Fahrverbot untersagt für eine bestimmte Dauer das Führen von Kraftfahrzeugen, während die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen bleibt. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Fahrerlaubnis; eine spätere Neuerteilung setzt ein gesondertes Verfahren voraus. Die MPU ist eine Begutachtung, die der Klärung von Zweifeln an der Fahreignung dient. Sie ist nicht mit einer Strafe gleichzusetzen und wird nicht bei jedem Verkehrsverstoß verlangt. Fragen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis können deshalb neben einem Straf- oder Bußgeldverfahren ein eigenständiges behördliches Verfahren betreffen.
- Welche Fragen lassen sich bei Problemen mit Autokauf, Leasing oder Werkstatt vorab klären?
- Vor einer Mandatsanfrage ist es hilfreich, den Vertragstyp und den konkreten Streitpunkt zu benennen. Beim Autokauf kann es etwa um einen behaupteten Mangel gehen, beim Leasing um Rückgabeschäden oder die Schlussabrechnung und bei einer Werkstatt um Reparaturumfang oder Rechnungsposten. Kauf- beziehungsweise Leasingvertrag, Reparaturauftrag, Rechnungen und bisheriger Schriftwechsel ermöglichen eine erste Orientierung. Auch der zeitliche Ablauf kann wichtig sein. Welche Ansprüche bestehen und gegen wen sie sich richten könnten, erfordert eine Prüfung der Vereinbarungen und tatsächlichen Umstände.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Rechtsanwalt Philipp von Gayl
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,9 von 5 · 97 Bewertungen
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Friedrichstraße 94, 10117 Berlin
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: verkehrsrecht-berlin-mitte.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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