Veröffentlichtes Profil

Irina Sebeshko

Irina Sebeshko in Ingolstadt: Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht · Rechtsanwältin Irina Sebeshko

Bauhofstr. 3, 85049 Ingolstadt

Telefon: +49 841 79443099

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwältin Irina Sebeshko
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Irina Sebeshko ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Ingolstadt. Ihre Kanzlei befindet sich in der Bauhofstr. 3, 85049 Ingolstadt. Die Webseite nennt Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht als Rechtsgebiete. Im Familienrecht werden Scheidung, Unterhalt und Zugewinn sowie elterliche Sorge und Umgang aufgeführt. Zum Erbrecht nennt die Seite Erbe, Pflichtteil, Anordnungen des Erblassers und den Ausschluss von der Erbfolge. Im Arbeitsrecht sind Kündigung, Lohnkürzung, Abfindung, Zeugnis und Aufhebungsvertrag als Themen angegeben. Die Navigation enthält außerdem russischsprachige Bezeichnungen für die drei Rechtsgebiete. Eine Kontaktseite führt die Kanzleianschrift sowie Telefon und Fax auf. Telefonisch ist die Kanzlei unter +49 841 79443099 erreichbar. Konkrete Angaben zum Mandantenkreis oder zur Arbeitsweise enthalten die vorliegenden Seiteninhalte nicht. Auch Öffnungszeiten und Angaben zur zuständigen Rechtsanwaltskammer werden in den vorliegenden Texten nicht genannt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwaeltin-sebeshko.de, rechtsanwaeltin-sebeshko.de

Beratung in Ingolstadt – Einordnung der Redaktion

Irina Sebeshko ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Ingolstadt. Ihre Kanzlei befindet sich in der Bauhofstr. 3, 85049 Ingolstadt. Das Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt ihres Profils. Die Kanzleiwebseite nennt hierzu Scheidung, Unterhalt und Zugewinn sowie elterliche Sorge und Umgang. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche persönliche und wirtschaftliche Fragen: die rechtliche Auflösung einer Ehe, die finanzielle Situation nach einer Trennung, der Ausgleich von Vermögenszuwächsen und die Verantwortung für gemeinsame Kinder. Eine familienrechtliche Anfrage kann deshalb mehrere miteinander verbundene Bereiche betreffen, die rechtlich jeweils gesondert eingeordnet werden müssen. Bei einer Trennung wünschen Ratsuchende häufig zunächst eine Übersicht darüber, welche Fragen überhaupt geklärt werden müssen. Dazu können die Betreuung der Kinder, laufende Zahlungen und die Vermögensverhältnisse beider Eheleute gehören. Sorge und Umgang betreffen dabei unterschiedliche Aspekte: Während die elterliche Sorge insbesondere die Verantwortung für wesentliche Entscheidungen umfasst, geht es beim Umgang um den Kontakt des Kindes zu seinen Bezugspersonen. Für eine erste Darstellung des Anliegens sind eine zeitliche Übersicht und vorhandene Unterlagen regelmäßig hilfreich. Welche Informationen im Einzelfall benötigt werden, hängt vom Gegenstand der Anfrage ab. Neben dem Familienrecht führt die Webseite von Irina Sebeshko Erbrecht und Arbeitsrecht auf. Im Erbrecht werden Erbe, Pflichtteil, Anordnungen des Erblassers und der Ausschluss von der Erbfolge genannt. Typische Anliegen betreffen hier die Bedeutung eines Testaments, die Stellung möglicher Erben oder Pflichtteilsansprüche. Im Arbeitsrecht nennt die Webseite Kündigung, Lohnkürzung, Abfindung, Zeugnis und Aufhebungsvertrag. Dahinter können Fragen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, zu Vergütungsansprüchen oder zur Bewertung vertraglicher Regelungen stehen. Diese zusätzlichen Rechtsgebiete sind vom familienrechtlichen Hauptschwerpunkt des Profils zu unterscheiden. Für Ratsuchende aus Ingolstadt, etwa aus Altstadt, Nordwest oder Südost, ist die Kanzleianschrift der Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung. Die konkrete Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand dieser Adresse prüfen. Am Standort sind das Amtsgericht Ingolstadt und das Landgericht Ingolstadt vorhanden; familiengerichtliche Verfahren gehören grundsätzlich zum Amtsgericht. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens und einer Rückkontaktmöglichkeit beginnen, soweit eine entsprechende Anfragefunktion angeboten wird. Alternativ ist die Kanzlei telefonisch unter +49 841 79443099 erreichbar. Termin, benötigte Unterlagen und die Möglichkeit einer Mandatsübernahme sind anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ingolstadt

Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Irina Sebeshko ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Ingolstadt von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Dort werden insbesondere Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, elterlicher Sorge und Umgang geführt. Ob das Amtsgericht Ingolstadt im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den persönlichen Umständen der Beteiligten. Der Kanzleisitz allein legt das zuständige Gericht nicht fest. Im ebenfalls genannten Erbrecht kommen beim Amtsgericht nachlassgerichtliche Verfahren in Betracht, beispielsweise zu Erbscheinen oder zur Eröffnung letztwilliger Verfügungen. Streitige erbrechtliche Zahlungsansprüche können je nach Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt werden. Das Landgericht Ingolstadt ist dagegen nicht die reguläre erste Instanz für Familiensachen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte, nicht vor diese beiden ordentlichen Gerichte. Die Kanzlei liegt unter der Anschrift Bauhofstr. 3, 85049 Ingolstadt. Eine ausdrückliche Zuordnung der Adresse zu einem der genannten Stadtteile Altstadt, Nordwest oder Südost ist in den vorliegenden Angaben nicht enthalten. Für die Anfahrt aus diesen Stadtteilen oder dem weiteren Stadtgebiet kann die Kanzleianschrift zur aktuellen Routenplanung genutzt werden. Sowohl bei öffentlichen Verkehrsmitteln als auch bei einer Anreise mit dem Pkw sollten die jeweilige Verbindung und die örtlichen Zugangsbedingungen vorab geprüft werden. Belegte Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen, Barrierefreiheit oder Öffnungszeiten liegen nicht vor; entsprechende organisatorische Fragen lassen sich bei der Terminvereinbarung klären.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Anfrage ist eine knappe Übersicht über die familiäre Situation hilfreich: Besteht bereits eine Trennung, gibt es gemeinsame Kinder und welche Fragen sind aktuell offen? Dazu können Unterhalt, Vermögen oder bereits eingegangene gerichtliche Schreiben gehören. Vorhandene Fristen sollten ausdrücklich erwähnt werden. Häufig werden später beispielsweise Heiratsurkunde, Einkommensnachweise und bestehende Vereinbarungen benötigt. Eine vollständige Sammlung aller Unterlagen ist für eine erste Kontaktaufnahme nicht zwingend erforderlich. Welche Dokumente tatsächlich gebraucht werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich im weiteren Austausch klären.
Worin unterscheiden sich Unterhalt und Zugewinnausgleich?
Unterhalt und Zugewinnausgleich betreffen unterschiedliche wirtschaftliche Fragen. Unterhalt dient grundsätzlich der Deckung des Lebensbedarfs, etwa von Kindern oder unter bestimmten Voraussetzungen von getrennt lebenden beziehungsweise geschiedenen Eheleuten. Der Zugewinnausgleich betrifft dagegen den Ausgleich von Vermögenszuwächsen innerhalb des gesetzlichen Güterstands. Dafür sind unter anderem Vermögensstände zu rechtlich maßgeblichen Zeitpunkten von Bedeutung. Beide Themen können bei einer Scheidung nebeneinander auftreten, folgen aber unterschiedlichen Regeln. Für eine erste Einordnung können Angaben zu Einkommen, Vermögen, Verbindlichkeiten und vorhandenen ehevertraglichen Vereinbarungen relevant sein.
Sind elterliche Sorge und Umgang nach einer Trennung dasselbe?
Nein. Die elterliche Sorge umfasst insbesondere die Verantwortung für die Person und das Vermögen eines minderjährigen Kindes. Dazu zählen auch wesentliche Entscheidungen, etwa zu Gesundheit oder schulischen Angelegenheiten. Umgang bezeichnet demgegenüber den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und einem Elternteil oder anderen umgangsberechtigten Personen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende gemeinsame Sorge endet. Bei Meinungsverschiedenheiten sind das Kindeswohl und die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen maßgeblich. Für eine Anfrage hilft es, konkrete Streitpunkte und bereits bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen zu benennen.
Welche Unterlagen können bei Fragen zu Erbe und Pflichtteil wichtig sein?
Bei erbrechtlichen Fragen kommt es zunächst darauf an, ob eine Nachlassplanung oder ein bereits eingetretener Erbfall betroffen ist. Nach einem Todesfall können vorhandene Testamente, Erbverträge, Schreiben des Nachlassgerichts und Angaben zu familiären Beziehungen wichtig sein. Bei Pflichtteilsfragen spielen außerdem Informationen zum Nachlass und gegebenenfalls zu früheren Schenkungen eine Rolle. Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch und nicht mit einer Erbenstellung gleichzusetzen. Für die erste Anfrage genügt häufig eine verständliche Beschreibung der eigenen Beziehung zur verstorbenen Person und der Frage, die geklärt werden soll.
Was ist bei einer Anfrage wegen Kündigung oder Aufhebungsvertrag organisatorisch wichtig?
Bei Kündigungen und anderen arbeitsrechtlichen Erklärungen können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen relevant sein. Deshalb sind das Datum des Zugangs und bereits genannte Termine wichtige Angaben für eine Kontaktaufnahme. Hilfreich sind außerdem der Arbeitsvertrag, das betreffende Schreiben und gegebenenfalls aktuelle Abrechnungen. Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung; ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Eine Abfindung entsteht nicht automatisch bei jeder Beendigung. In der Anfrage sollte deutlich werden, ob es um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, finanzielle Ansprüche oder die Prüfung eines Vertragsangebots geht.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Irina Sebeshko

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaeltin-sebeshko.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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