- Qualifikation
- Zulassung seit 2008
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Kanzlei Wachter
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Isabelle A. Wachter ist seit 2008 als Rechtsanwältin zugelassen. Als Schwerpunkte ihrer Arbeit nennt sie Ausländerrecht, Asylrecht, Flüchtlingsrecht, Einbürgerungsrecht und Familienrecht. Sozialrecht gehört ebenfalls zu den auf ihrer Webseite aufgeführten Rechtsgebieten. Im Familienrecht betreut sie insbesondere auch Verfahren mit Berührungspunkten zu ausländischen Rechtsordnungen. Ihre Interessenvertretung beschreibt sie als deutschlandweit. Zu ihrer beruflichen Tätigkeit gehörte außerdem die Betreuung allgemeiner zivilrechtlicher Mandate als selbständige Einzelanwältin. Im Oktober 2009 verlegte sie ihren Kanzleisitz nach Offenbach am Main. Seit dem 1. Oktober 2013 praktiziert sie in Bürogemeinschaft und Kooperation mit berk Rechtsanwälte und steht mit den dortigen Kollegen in ständigem Austausch. Für rechtliche Probleme, bei denen sie nicht selbst weiterhelfen kann, arbeitet sie mit Kollegen zusammen. Nach den Angaben auf der Webseite wurde das gemeinsame Büro im Januar 2015 nach Frankfurt am Main in die Kennedyallee verlegt. 2013 absolvierte sie eine Fortbildung zum Verfahrensbeistand; 2014 schloss sie den Fachanwaltslehrgang für Familienrecht ab. Der Titel wurde ihr am 28. Mai 2015 überreicht.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: isabelle-anne.de, isabelle-anne.de
Beratung in Offenbach am Main – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Isabelle A. Wachter ist seit 2008 zugelassen. Ihr Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht auf. Die belegte Kanzleibeschreibung setzt daneben eigene Akzente: Sie nennt insbesondere Ausländerrecht, Asylrecht, Flüchtlingsrecht, Einbürgerungsrecht sowie Familienrecht und führt auch Sozialrecht auf. Diese unterschiedlichen Schwerpunktangaben sollten Ratsuchende bei einer Anfrage berücksichtigen und das konkrete Rechtsgebiet benennen. Zum beruflichen Hintergrund gehören außerdem allgemeine zivilrechtliche Mandate als selbständige Einzelanwältin. Ihre Interessenvertretung beschreibt Wachter als deutschlandweit; bei rechtlichen Fragen außerhalb ihrer eigenen Tätigkeit arbeitet sie nach ihren Angaben mit Kollegen zusammen. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten erwarten hier eine Einordnung ihrer Situation im Arbeitsverhältnis und der möglichen außergerichtlichen oder gerichtlichen Schritte. Da bei arbeitsrechtlichen Konflikten kurze Fristen Bedeutung haben können, sind das Datum eines Schreibens und dessen Zugang häufig wichtige Informationen für die erste Prüfung. Ob Isabelle A. Wachter ein bestimmtes arbeitsrechtliches Anliegen übernimmt, sollte angesichts der unterschiedlichen Schwerpunktdarstellungen unmittelbar angefragt werden. Im Familienrecht nennt die Kanzleibeschreibung ausdrücklich Verfahren mit Berührungspunkten zu ausländischen Rechtsordnungen. Typische Anliegen betreffen Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Bei internationalen Bezügen können zusätzlich die gerichtliche Zuständigkeit, das anwendbare Recht oder die Anerkennung ausländischer Entscheidungen eine Rolle spielen. Wachter absolvierte 2013 eine Fortbildung zum Verfahrensbeistand und schloss 2014 den Fachanwaltslehrgang für Familienrecht ab; nach der Beschreibung wurde ihr der entsprechende Titel am 28. Mai 2015 überreicht. Der örtliche Bezug umfasst Offenbach am Main und Frankfurt am Main. Im Oktober 2009 verlegte Wachter ihren Kanzleisitz nach Offenbach; seit Oktober 2013 praktiziert sie in Bürogemeinschaft und Kooperation mit berk Rechtsanwälte. Die Beschreibung nennt eine Verlegung des gemeinsamen Büros in die Frankfurter Kennedyallee im Januar 2015. Die Profilanschrift lautet dagegen Kennedyallee 93, 60596 Offenbach am Main. Wegen dieser abweichenden Ortsangaben sollten Besuchsanschrift und Anfahrt vor einem Termin bestätigt werden. Eine Zuordnung zu Innenstadt, Bieber oder Bürgel ist damit nicht belegt. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst Rechtsgebiet, Anliegen und mögliche Fristen schildern. Anschließend sind die Übernahme der Anfrage, benötigte Unterlagen und die Form eines Gesprächs mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Offenbach am Main
Für den im Profil genannten Standort Offenbach am Main ist das Amtsgericht Offenbach am Main aufgeführt. Dort werden unter anderem Familiensachen durch das Familiengericht bearbeitet. Dazu zählen beispielsweise Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Ob dieses Gericht im einzelnen Fall zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den persönlichen beziehungsweise örtlichen Verhältnissen der Beteiligten ab. Auch bei familiären Sachverhalten mit Auslandsbezug kann ein deutsches Familiengericht zuständig sein; dies bedarf einer gesonderten Prüfung. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, gehören hingegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte und nicht vor das Amtsgericht. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Angaben nicht benannt. Bei der räumlichen Einordnung der Kanzlei ist zwischen dem früheren Standort und der beschriebenen Büroverlegung zu unterscheiden. Nach einem Umzug nach Offenbach am Main im Oktober 2009 wurde das gemeinsame Büro laut Kanzleibeschreibung im Januar 2015 nach Frankfurt am Main in die Kennedyallee verlegt. Die zugleich angegebene Anschrift Kennedyallee 93, 60596 Offenbach am Main enthält somit eine abweichende Ortszuordnung. Eine belegte Lage in den genannten Offenbacher Stadtteilen Innenstadt, Bieber oder Bürgel lässt sich daraus nicht ableiten. Vor einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte deshalb die aktuelle Besuchsanschrift bestätigt werden. Konkrete Aussagen zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einer Innenstadtlage sind anhand der Angaben nicht möglich.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Neues Interview zur aktuellen Lage von Flüchtlingen in Deutschland, www.123recht.net (2014)
- Interview, Muslim Markt (2014)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben von Bedeutung. Auch relevante Korrespondenz, Entgeltabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht können helfen, den Sachverhalt verständlich darzustellen. Wichtig ist insbesondere, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist, weil im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können. Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Eine Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.
- Ist bei Streit um Lohn oder ein Arbeitszeugnis das Amtsgericht Offenbach zuständig?
- Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern über Vergütung oder Arbeitszeugnisse werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Das Amtsgericht Offenbach am Main ist dafür regelmäßig nicht das zuständige Gericht. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich unter anderem nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten wie dem Arbeitsort oder dem Sitz des Arbeitgebers. Vor einem gerichtlichen Verfahren kann auch eine außergerichtliche Klärung in Betracht kommen. Für eine erste Anfrage sind die konkrete Forderung, vorhandene Schreiben und etwaige bereits gesetzte Fristen hilfreiche Angaben.
- Was ist bei einer familienrechtlichen Anfrage mit Auslandsbezug wichtig?
- Ein Auslandsbezug kann beispielsweise bestehen, wenn Familienmitglieder unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen, im Ausland leben oder dort bereits eine gerichtliche Entscheidung ergangen ist. Dann stellen sich neben den eigentlichen Fragen zu Scheidung, Unterhalt oder Kindern häufig zusätzliche Fragen zur internationalen Zuständigkeit und zum anwendbaren Recht. Für die erste Sachverhaltsschilderung sind Aufenthaltsorte, Staatsangehörigkeiten und vorhandene ausländische Urkunden oder Entscheidungen regelmäßig relevant. Ob Übersetzungen oder weitere Nachweise benötigt werden, hängt vom jeweiligen Verfahren ab und sollte vor deren Beschaffung geklärt werden.
- Werden Scheidung, Unterhalt und Fragen zu Kindern in einem einzigen Verfahren geklärt?
- Diese Themen hängen häufig zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Eine Scheidung wird vor dem Familiengericht durchgeführt. Bestimmte weitere Angelegenheiten können unter gesetzlichen Voraussetzungen im sogenannten Scheidungsverbund behandelt werden. Sorge- und Umgangsfragen können dagegen auch Gegenstand eigenständiger Verfahren sein; ebenso muss nicht jede Unterhaltsfrage gemeinsam mit einer Scheidung entschieden werden. Für eine Mandatsanfrage hilft deshalb eine Übersicht darüber, welche Punkte bereits einvernehmlich geregelt sind, worüber Uneinigkeit besteht und ob gerichtliche Verfahren laufen. Die konkrete Verfahrensgestaltung hängt von der individuellen Situation ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Isabelle A. Wachter
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Kanzlei und Anfahrt
Kennedyallee 93, 60596 Offenbach am Main
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- 09:00-13:00, 14:00-17:00
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: isabelle-anne.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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