Veröffentlichtes Profil

Jürgen Wahl

Jürgen Wahl – Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht in Offenbach

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Fachanwalt für Versicherungsrecht & Medizinrecht · Kanzlei für Versicherungsrecht Rechtsanwalt Jürgen Wahl

Kaiserstraße 74, 63065 Offenbach am Main

Telefon: +49 69 82376642

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei für Versicherungsrecht Rechtsanwalt Jürgen Wahl

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Jürgen Wahl ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht in Offenbach. Seine Kanzlei vertritt Mandanten außergerichtlich und vor Gericht bei Auseinandersetzungen mit Versicherungen. Zu den genannten Schwerpunkten gehören Berufsunfähigkeits- und Dienstunfähigkeitsversicherung, private Unfallversicherung, private Krankenversicherung, Gebäudeversicherung, Lebensversicherung, Haftpflichtversicherung und Kfz-Versicherung. Die Kanzlei unterstützt unter anderem Versicherte, deren Versicherer Leistungen ablehnen, Patienten bei Streitigkeiten über die Kostenübernahme sowie Hauseigentümer bei Problemen mit der Regulierung von Gebäudeschäden. Daneben berät und vertritt sie in sozialrechtlichen Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, bei Erwerbsminderung sowie in Schwerbehindertenangelegenheiten. Zur Arbeitsweise gehören eine individuelle Prüfung des Falls, die Bewertung von Erfolgsaussichten und Risiken sowie die gemeinsame Planung des strategischen Vorgehens mit den Mandanten. Die Kanzlei nennt konsensuales Verhandeln und die streitige Auseinandersetzung vor Gericht als Bestandteile ihrer Tätigkeit. Sie legt Wert auf verständliche Kommunikation und Informationen zum Verfahrensstand. Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Formular möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: versicherungsrecht-offenbach.de, versicherungsrecht-offenbach.de

Beratung in Offenbach am Main – Einordnung der Redaktion

Jürgen Wahl ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht in Offenbach am Main. Seine Kanzlei für Versicherungsrecht Rechtsanwalt Jürgen Wahl befindet sich in der Kaiserstraße 74, 63065 Offenbach am Main. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf; die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert insbesondere die versicherungsrechtliche und sozialrechtliche Tätigkeit. Diese Angaben sind voneinander zu unterscheiden: Die Fachanwaltstitel beziehen sich auf Versicherungsrecht und Medizinrecht. Als zuständige Berufskammer ist die Rechtsanwaltskammer Frankfurt angegeben. Im Versicherungsrecht vertritt die Kanzlei Mandantinnen und Mandanten außergerichtlich und vor Gericht bei Auseinandersetzungen mit Versicherungen. Genannt werden Berufsunfähigkeits- und Dienstunfähigkeitsversicherung, private Unfall- und Krankenversicherung sowie Gebäude-, Lebens-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherung. Typische Anliegen sind abgelehnte Leistungen, Meinungsverschiedenheiten über den Umfang des Versicherungsschutzes oder die Regulierung eines Schadens. Die Kanzleibeschreibung nennt ausdrücklich Versicherte mit Leistungsablehnungen, Patienten mit Streitigkeiten über die Kostenübernahme und Hauseigentümer mit Problemen bei Gebäudeschäden. Dahinter stehen häufig Fragen zu Vertragsbedingungen, medizinischen Unterlagen und der Nachvollziehbarkeit einer Leistungsentscheidung. Daneben umfasst die beschriebene Tätigkeit sozialrechtliche Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Fragen der Erwerbsminderung und Schwerbehindertenangelegenheiten. Bei den im Profil aufgeführten Gebieten Arbeitsrecht und Familienrecht betreffen typische Anfragen dagegen etwa Kündigungen, Arbeitszeugnisse, Trennung, Scheidung oder Unterhalt. Welche konkrete Unterstützung für ein solches Anliegen angeboten wird, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Gerade an Schnittstellen, beispielsweise zwischen längerer Erkrankung, Arbeitsverhältnis und Versicherungsleistungen, ist eine klare Zuordnung der einzelnen Fragen hilfreich. Der örtliche Bezug liegt in Offenbach am Main mit den Stadtteilen Innenstadt, Bieber und Bürgel. Für einen Besuch an der Kaiserstraße lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Anschrift planen; konkrete Verkehrsverbindungen sind nicht angegeben. Am Standort ist das Amtsgericht Offenbach am Main genannt. Es bearbeitet unter anderem Familiensachen und bestimmte Zivilstreitigkeiten; arbeitsrechtliche Verfahren gehören hingegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort verfügbaren Kontaktangaben beziehungsweise Kontaktmöglichkeiten nutzen. Laut Kanzleibeschreibung ist eine Kontaktaufnahme telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Formular möglich. Eine kurze Schilderung des Anliegens, die Benennung vorhandener Unterlagen und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehören die individuelle Fallprüfung, die Bewertung von Erfolgsaussichten und Risiken sowie eine gemeinsam abgestimmte Planung des weiteren Vorgehens. Verständliche Kommunikation und Informationen zum Verfahrensstand werden ebenfalls genannt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Offenbach am Main

Die Kanzlei von Jürgen Wahl hat ihre Anschrift in der Kaiserstraße 74, 63065 Offenbach am Main. Das räumliche Umfeld des Profils umfasst Offenbach mit Innenstadt, Bieber und Bürgel. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist in den Angaben nicht enthalten. Für die Planung eines persönlichen Besuchs dient deshalb die vollständige Adresse als verlässlicher Ausgangspunkt. Die Anreise kann grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten bestehen, sollte anhand aktueller Verkehrs- und Karteninformationen geprüft werden; konkrete Haltestellen, Linien oder Stellplätze sind nicht belegt. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Offenbach am Main genannt. Für den aufgeführten Bereich Familienrecht ist insbesondere dessen Familiengericht von Bedeutung. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Auch zivilrechtliche Streitigkeiten über private Versicherungsverträge können in die Zuständigkeit eines Amtsgerichts fallen. Ob gerade das Amtsgericht Offenbach am Main zuständig ist, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, dem Streitwert und den Regeln zur örtlichen Zuständigkeit ab. Nicht jede Auseinandersetzung einer Person aus Offenbach wird daher dort verhandelt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, gehören grundsätzlich zur Arbeitsgerichtsbarkeit und nicht zum Amtsgericht. Bei Auseinandersetzungen mit gesetzlichen Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherungsträgern kommt dagegen regelmäßig die Sozialgerichtsbarkeit in Betracht. Die Unterscheidung zwischen privatem Versicherungsvertrag und gesetzlicher Sozialversicherung ist deshalb auch für die gerichtliche Einordnung wesentlich.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die erste Kontaktaufnahme sollen Sie Ihre Situation schildern. Im Anfrageformular wird außerdem gefragt, wann Sie am besten erreichbar sind und zu welchem Thema Sie Unterstützung benötigen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Bei der unverbindlichen Ersteinschätzung prüft die Kanzlei den Fall individuell, bewertet die Erfolgsaussichten und bespricht mögliche nächste Schritte – transparent und ohne Verpflichtung.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Bei der unverbindlichen Ersteinschätzung prüft die Kanzlei den Fall individuell, bewertet die Erfolgsaussichten und bespricht mögliche nächste Schritte – transparent und ohne Verpflichtung.

Für den Erstkontakt: Für die erste Kontaktaufnahme sollen Sie Ihre Situation schildern. Im Anfrageformular wird außerdem gefragt, wann Sie am besten erreichbar sind und zu welchem Thema Sie Unterstützung benötigen.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind bei einer abgelehnten Leistung aus einer privaten Versicherung für eine erste Anfrage hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Versicherungsschein, die zugehörigen Versicherungsbedingungen, der Leistungsantrag und das Ablehnungsschreiben wichtig. Hinzu kommt der bisherige Schriftwechsel. Je nach Versicherung können medizinische Berichte, Schadensfotos, Gutachten oder Nachweise über entstandene Kosten relevant sein. Eine kurze zeitliche Übersicht hilft, den Ablauf verständlich darzustellen. Laufende Fristen oder bereits zugestellte gerichtliche Schreiben sollten bei der Anfrage ausdrücklich erwähnt werden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Versicherungsvertrag und vom konkreten Streitpunkt ab.
Worin unterscheiden sich Streitigkeiten mit einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung?
Bei einer privaten Krankenversicherung richtet sich der Leistungsumfang insbesondere nach dem vereinbarten Vertrag und den Versicherungsbedingungen. Streitigkeiten werden grundsätzlich vor den Zivilgerichten geführt. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung stehen dagegen sozialrechtliche Leistungsansprüche und Entscheidungen eines Sozialversicherungsträgers im Mittelpunkt. Hier können ein Widerspruchsverfahren und anschließend ein Verfahren vor dem Sozialgericht eine Rolle spielen. Für eine erste Anfrage ist deshalb wichtig, die Versicherungsart und die beantragte Leistung zu benennen. Auch das Entscheidungsschreiben und das Datum seines Zugangs können für die weitere Prüfung bedeutsam sein.
Was sollte eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder zu Problemen im Arbeitsverhältnis enthalten?
Hilfreich sind eine knappe Beschreibung des Konflikts, Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses und die Benennung des gewünschten Klärungsbedarfs. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, relevante Abrechnungen oder Schriftwechsel können die Einordnung unterstützen. Bei einer Kündigung ist insbesondere der Zeitpunkt des Zugangs wichtig, weil arbeitsrechtliche Verfahren kurzen Fristen unterliegen können. Auch bei anderen Ansprüchen können Ausschlussfristen eine Rolle spielen. Ob und in welchem Umfang ein arbeitsrechtliches Mandat übernommen wird, sollte vorab geklärt werden. Eine erste Kontaktaufnahme ersetzt noch keine Prüfung der Unterlagen oder verbindliche Mandatsvereinbarung.
Welche Informationen helfen bei einer Anfrage wegen Trennung, Scheidung oder Unterhalt?
Zunächst ist hilfreich, das Anliegen einzugrenzen: Geht es um die Scheidung, finanzielle Fragen oder Regelungen für gemeinsame Kinder? Eine kurze Übersicht zur familiären Situation, zum Zeitpunkt der Trennung und zu bereits bestehenden Vereinbarungen oder gerichtlichen Verfahren erleichtert die Orientierung. Bei Unterhaltsfragen können Einkommensunterlagen und Angaben zu bestehenden Verpflichtungen relevant werden. Sensible Dokumente sollten nur über einen abgestimmten Übermittlungsweg eingereicht werden. Welche Nachweise erforderlich sind und ob eine Vertretung möglich ist, wird im Rahmen der Mandatsanfrage geklärt; eine vollständige rechtliche Bewertung setzt die Prüfung des Einzelfalls voraus.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Jürgen Wahl

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Kaiserstraße 74, 63065 Offenbach am Main

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: versicherungsrecht-offenbach.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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