Veröffentlichtes Profil

Martina Saal

Martina Saal – Fachanwältin für Arbeitsrecht in Offenbach am Main

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht · Rechtsanwaltskanzlei Martina Saal

Wilhelmstrasse 13, 63065 Offenbach am Main

Telefon: +49 69 823 67 491

Qualifikation
Zulassung seit 1999
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Martina Saal

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Martina Saal ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Offenbach am Main. Seit ihrer Zulassung als Anwältin 1999 arbeitet sie ausschließlich im zivilrechtlichen, überwiegend im arbeitsrechtlichen Bereich. Seit 2005 ist sie in eigener Kanzlei in Offenbach tätig. Ihr Schwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Sie unterstützt bei Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen und der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Ihre Tätigkeit umfasst das Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie Probleme im laufenden Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung. Sie vertritt vor allen Arbeitsgerichten bundesweit und in Einigungsstellenverfahren sowie bei Sozialplan- oder Tarifvertragsverhandlungen. Weitere Rechtsgebiete sind Allgemeines Zivilrecht, Verkehrsrecht und Wettbewerbsrecht. Martina Saal arbeitet ohne Vorzimmer und ist nach eigener Angabe auch kurzfristig und persönlich erreichbar. Die Kanzlei liegt mitten in Offenbach und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie vom Hauptbahnhof und den Gerichten fußläufig erreichbar. Kontakt und Terminvereinbarung sind telefonisch und per E-Mail möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-saal.de, kanzlei-saal.de

Beratung in Offenbach am Main – Einordnung der Redaktion

Martina Saal ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Offenbach am Main. Seit ihrer Zulassung im Jahr 1999 ist sie ausschließlich im Zivilrecht tätig, überwiegend im Arbeitsrecht. Ihre eigene Kanzlei in Offenbach führt sie seit 2005. Der Hauptschwerpunkt ihres Profils liegt im Arbeitsrecht; daneben ist Familienrecht aufgeführt. In der arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung richtet sich ihre Tätigkeit sowohl an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber. Damit umfasst ihr Tätigkeitsfeld unterschiedliche Perspektiven auf die Gestaltung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Zu den ausdrücklich genannten Anliegen gehören Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Ratsuchende beschäftigen dabei häufig Fragen zu vertraglichen Pflichten, zur Vergütung, zu Konflikten im Arbeitsalltag oder zu den Folgen einer Beendigung. Neben dem Individualarbeitsrecht umfasst die Tätigkeit von Martina Saal das Kollektivarbeitsrecht. Dazu gehören Auseinandersetzungen und Verhandlungen über betriebliche oder tarifliche Regelungen. Nach der Kanzleibeschreibung vertritt sie bundesweit vor Arbeitsgerichten und in Einigungsstellenverfahren sowie bei Sozialplan- und Tarifvertragsverhandlungen. Welche Vorgehensweise in Betracht kommt, hängt jeweils vom Sachverhalt und den vorhandenen Unterlagen ab. Im ebenfalls aufgeführten Familienrecht stehen typischerweise persönliche und wirtschaftliche Veränderungen innerhalb einer Familie im Mittelpunkt. Allgemeine Themen dieses Rechtsgebiets sind Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie die vermögensrechtlichen Folgen einer Eheauflösung. Welche familienrechtlichen Angelegenheiten Martina Saal konkret übernimmt, lässt sich bei einer Anfrage klären. Für die Vorbereitung hilft eine sachliche Übersicht über die familiäre Situation, bereits bestehende Vereinbarungen und gegebenenfalls laufende gerichtliche Verfahren. Arbeitsrechtliche und familienrechtliche Anliegen sollten dabei jeweils gesondert beschrieben werden. Die Rechtsanwaltskanzlei Martina Saal befindet sich in der Wilhelmstrasse 13, 63065 Offenbach am Main, in zentraler Lage. Der örtliche Bezug umfasst neben der Innenstadt auch Ratsuchende aus Stadtteilen wie Bieber und Bürgel. Laut Kanzleibeschreibung ist die Kanzlei mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie vom Hauptbahnhof und den Gerichten fußläufig erreichbar. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Offenbach am Main, dessen Familiengericht für entsprechende Familiensachen zuständig sein kann. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt; die Terminvereinbarung mit der Kanzlei ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf bestehende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Martina Saal arbeitet ohne Vorzimmer und ist nach eigener Angabe auch kurzfristig persönlich erreichbar.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Offenbach am Main

Die Kanzlei von Martina Saal liegt in der Wilhelmstrasse 13 in 63065 Offenbach am Main. Die beschriebene zentrale Lage mitten in Offenbach ordnet den Standort dem innerstädtischen Umfeld zu. Für Ratsuchende aus der Innenstadt sowie aus Bieber oder Bürgel ist damit eine Kanzlei innerhalb des Offenbacher Stadtgebiets benannt. Nach den vorliegenden Angaben ist sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar; vom Hauptbahnhof und den Gerichten ist der Weg zu Fuß möglich. Konkrete Verbindungen, Fahrzeiten oder Parkmöglichkeiten sind nicht angegeben. Wer mit dem Pkw anreist, sollte die aktuelle Verkehrs- und Parksituation vor dem Termin prüfen; bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungsauskunft. Von den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Offenbach am Main vor allem für den im Profil aufgeführten Bereich Familienrecht von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht geführt, soweit die sachliche und örtliche Zuständigkeit besteht. Der Kanzleisitz allein bestimmt nicht, welches Gericht einen konkreten Fall bearbeitet. Für typische Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Abmahnungen, sind dagegen grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig, nicht das Amtsgericht. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den Standortangaben nicht genannt. Martina Saals arbeitsrechtliche Vertretung ist laut Kanzleibeschreibung bundesweit ausgerichtet. Einigungsstellenverfahren und Sozialplan- oder Tarifvertragsverhandlungen sind zudem von gerichtlichen Verfahren zu unterscheiden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular enthält Felder für Name, E-Mail-Adresse, Telefon/Fax und Ihre Nachricht. Die E-Mail-Adresse ist als Pflichtfeld gekennzeichnet.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular enthält Felder für Name, E-Mail-Adresse, Telefon/Fax und Ihre Nachricht. Die E-Mail-Adresse ist als Pflichtfeld gekennzeichnet.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls Nachträge sowie das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben wichtig. Hinzukommen können einschlägige Korrespondenz, Entgeltabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Bei einer Kündigung ist insbesondere von Bedeutung, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist, weil gesetzliche Fristen eine Rolle spielen können. Auch bereits vereinbarte Termine oder laufende Verfahren sollten in der Anfrage erwähnt werden. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Anliegen.
Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können beispielsweise das Beendigungsdatum, eine Freistellung, Resturlaub oder Zeugnisfragen geregelt werden. Solche Vereinbarungen können außerdem sozialversicherungsrechtliche Folgen haben, insbesondere beim Arbeitslosengeld. Für eine anwaltliche Anfrage ist deshalb wichtig, ob lediglich ein Entwurf vorliegt oder bereits unterschrieben wurde. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt keine Prüfung des konkreten Vertragstextes und der persönlichen Ausgangslage.
Wann geht es um Individualarbeitsrecht und wann um Kollektivarbeitsrecht?
Das Individualarbeitsrecht betrifft das Verhältnis zwischen einzelnen Beschäftigten und ihrem Arbeitgeber, etwa Arbeitsvertrag, Vergütung, Abmahnung oder Kündigung. Das Kollektivarbeitsrecht befasst sich unter anderem mit betrieblicher Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Bei betrieblichen Veränderungen können beide Bereiche zusammentreffen, beispielsweise wenn ein Sozialplan und zugleich die Beendigung einzelner Arbeitsverhältnisse zur Diskussion stehen. Für eine Mandatsanfrage hilft daher die Angabe, in welcher Rolle jemand anfragt und ob Betriebsrat, Gewerkschaft oder Arbeitgeberverband beteiligt sind. Auch bestehende kollektive Regelungen können für die Einordnung relevant sein.
Welche Informationen helfen bei einer ersten Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Sorge- und Umgangsrecht?
Hilfreich ist zunächst eine kurze Darstellung, welches Thema geklärt werden soll und ob bereits Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen bestehen. Je nach Anliegen können Angaben zum Trennungszeitpunkt, zur familiären Situation, zum gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder sowie zu Einkommen und bestehenden Verpflichtungen relevant sein. Bei laufenden Verfahren sind Aktenzeichen, gerichtliche Schreiben und anstehende Termine wichtig. Sensible Unterlagen sollten erst über einen mit der Kanzlei abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden. Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind, hängt vom konkreten familienrechtlichen Thema ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Martina Saal

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwaltskanzlei Martina Saal insgesamt und nicht auf Martina Saal persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kanzlei und Anfahrt

Wilhelmstrasse 13, 63065 Offenbach am Main

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-saal.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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