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- RECHTSANWALTSKANZLEI JENS OTTE
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Jens Otte befindet sich in der Industriestraße 14 in 18069 Rostock. Auf ihrer Internetseite bietet die Kanzlei Rechtsberatung und anwaltliche Unterstützung an. Konkrete Tätigkeitsschwerpunkte, einzelne Rechtsgebiete oder ein bestimmter Mandantenkreis werden in den vorliegenden Seiteninhalten nicht genannt. Für einen Beratungstermin verweist die Kanzlei auf die telefonische Kontaktaufnahme. Sie ist unter der Telefonnummer +49 381 33721250 erreichbar. Als E-Mail-Adresse ist kanzlei.otte@web.de angegeben. Zusätzlich steht auf der Kontaktseite ein Formular mit Feldern für den Namen und eine Nachricht zur Verfügung. Dort wird eine Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung der Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme abgefragt; auf die Möglichkeit des Widerrufs wird hingewiesen. Nach den Angaben auf der Startseite liegt die Kanzlei in unmittelbarer Nähe zum HCC und ist mit sämtlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: recht-rostock.de, recht-rostock.de
Beratung in Rostock – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Jens Otte ist mit der RECHTSANWALTSKANZLEI JENS OTTE in der Industriestraße 14, 18069 Rostock, ansässig. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Diese Angaben bieten Ratsuchenden eine erste thematische Orientierung. Auf den vorliegenden Seiteninhalten der Kanzlei selbst werden Rechtsberatung und anwaltliche Unterstützung angeboten, jedoch keine einzelnen Rechtsgebiete oder bestimmten Mandantenkreise beschrieben. Ob eine konkrete Angelegenheit übernommen werden kann, ist deshalb bei der Kontaktaufnahme zu klären. Die beiden im Profil genannten Gebiete betreffen rechtliche Fragen des Berufslebens und familiärer Beziehungen, die häufig auch wirtschaftliche Auswirkungen haben. Im Arbeitsrecht stehen typischerweise Fragen zum Arbeitsvertrag, zur Vergütung, zu Arbeitszeiten oder zum Urlaub im Mittelpunkt. Auch Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet grundsätzlich eine Prüfung der maßgeblichen Vereinbarungen und des bisherigen Geschehens. Dafür können neben dem Arbeitsvertrag auch ergänzende Vereinbarungen, Abrechnungen und die Korrespondenz mit der anderen Seite wichtig sein. Weil insbesondere bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kurze Fristen relevant werden können, sollte eine Anfrage erkennen lassen, ob bereits ein Schreiben zugegangen ist und wann dies geschah. Familienrechtliche Anliegen entstehen häufig bei Trennung und Scheidung sowie im Zusammenhang mit Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht. Auch die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe können eine Rolle spielen. Welche Themen zusammenhängen und welche Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach der jeweiligen familiären Situation. In Rostock ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Rostock mit seinem Familiengericht für solche Verfahren von Bedeutung, sofern die örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Amtsgericht oder Landgericht Rostock. Die Kanzlei nennt auf ihrer Startseite die unmittelbare Nähe zum HCC und eine gute Erreichbarkeit mit sämtlichen Verkehrsmitteln. Eine Zuordnung der Industriestraße 14 zu Stadtmitte, Warnemünde oder Kröpeliner-Tor-Vorstadt ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Wer über Anwalt-Seiten.de auf Jens Otte aufmerksam wird, kann für die anschließende Anfrage die angegebenen Kontaktdaten nutzen. Für Beratungstermine verweist die Kanzlei auf die Telefonnummer +49 381 33721250; außerdem ist kanzlei.otte@web.de angegeben. Auf der Kanzleiwebsite steht zusätzlich ein Kontaktformular bereit. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung; die Mandatsübernahme bleibt gesondert abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Rostock
Für das Profil von Rechtsanwalt Jens Otte ist die Unterscheidung zwischen ordentlicher Gerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit wichtig. Von den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Rostock für familienrechtliche Anliegen besonders relevant: Sein Familiengericht führt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Welches Familiengericht im Einzelfall zuständig ist, hängt von gesetzlichen Anknüpfungspunkten wie dem gewöhnlichen Aufenthalt ab. Das Landgericht Rostock ist dagegen nicht die übliche erste Anlaufstelle für diese Familiensachen und auch nicht das reguläre Beschwerdegericht gegen familiengerichtliche Entscheidungen. Es bearbeitet insbesondere Zivil- und Strafsachen im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütungsansprüche, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Die bloße Lage einer Kanzlei in Rostock legt die gerichtliche Zuständigkeit nicht fest. Die RECHTSANWALTSKANZLEI JENS OTTE hat ihre Anschrift in der Industriestraße 14, 18069 Rostock. Nach eigener Angabe befindet sie sich in unmittelbarer Nähe zum HCC und ist mit sämtlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Eine belegte Einordnung als Innenstadtlage oder eine Zuordnung zu den genannten Stadtteilen Stadtmitte, Warnemünde und Kröpeliner-Tor-Vorstadt liegt nicht vor. Für eine Anfahrt aus diesen Stadtteilen oder anderen Teilen Rostocks dient daher die vollständige Straßenanschrift als Orientierung. Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Route mit dem Pkw sollten anhand aktueller Informationen geplant werden. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt und können bei Bedarf vor einem persönlichen Termin erfragt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular ist der Name als Pflichtfeld gekennzeichnet.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für eine Rechtsberatung bittet die Kanzlei darum, anzurufen und einen Beratungstermin zu vereinbaren.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für eine Rechtsberatung bittet die Kanzlei darum, anzurufen und einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular ist der Name als Pflichtfeld gekennzeichnet.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben wichtig. Hilfreich können außerdem aktuelle Abrechnungen und die dazugehörige Korrespondenz sein. Eine kurze zeitliche Übersicht macht nachvollziehbar, was wann geschehen ist. Bei einer Kündigung spielt insbesondere der tatsächliche Zugang des Schreibens eine Rolle, weil daran gesetzliche Fristen anknüpfen können. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen nicht. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab und lässt sich im Rahmen der ersten Abstimmung klären.
- Kann eine arbeitsrechtliche Angelegenheit auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
- Arbeitsrechtliche Konflikte müssen nicht zwangsläufig gerichtlich ausgetragen werden. Je nach Streitpunkt kommen eine Klärung im direkten Austausch oder außergerichtliche Verhandlungen in Betracht, beispielsweise über Vergütung, ein Arbeitszeugnis oder Bedingungen einer Vertragsbeendigung. Ob eine solche Verständigung möglich und sinnvoll ist, hängt von den Umständen und der Bereitschaft beider Seiten ab. Auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist eine gütliche Einigung vorgesehen. Gespräche außerhalb des Gerichts setzen laufende gesetzliche Fristen jedoch nicht automatisch außer Kraft. Eine anwaltliche Prüfung kann die rechtlichen Rahmenbedingungen und verfügbaren Verfahrenswege erläutern, ohne ein bestimmtes Ergebnis zu garantieren.
- Welche Fragen sollten vor einer familienrechtlichen Anfrage zu Trennung oder Scheidung geordnet werden?
- Eine erste Übersicht kann die bisherige Lebenssituation, den Zeitpunkt der Trennung und bereits bestehende Vereinbarungen umfassen. Häufig sind außerdem gemeinsame Kinder, die Wohnsituation, laufende finanzielle Verpflichtungen und mögliche Unterhaltsfragen relevant. Nicht jede Trennung wirft sämtliche dieser Themen auf. Als Unterlagen können vorhandene gerichtliche Schreiben, Vereinbarungen sowie Einkommensnachweise von Bedeutung sein. Für die erste Anfrage genügt eine sachliche Beschreibung der wichtigsten offenen Punkte. Welche Nachweise anschließend erforderlich sind und ob weitere Themen wie der Versorgungsausgleich hinzukommen, richtet sich nach dem Gegenstand der Beratung.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt?
- Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein Kind, etwa Entscheidungen über Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht regelt den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren berechtigten Bezugspersonen. Kindesunterhalt betrifft dagegen die Sicherung des Lebensbedarfs des Kindes. Diese Themen können bei einer Trennung gleichzeitig auftreten, sind rechtlich aber voneinander zu unterscheiden. Für Fragen der Sorge und des Umgangs ist das Kindeswohl maßgeblich. Bei einer Mandatsanfrage ist hilfreich anzugeben, zu welchem Bereich Klärungsbedarf besteht und ob bereits Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen vorliegen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Jens Otte
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,9 von 5 · 39 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: recht-rostock.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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