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- FELIX KIRK Rechtsanwalt
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Felix Kirk ist Rechtsanwalt in Rostock. Seine Kanzlei befindet sich in der Joliot-Curie-Allee 41. Auf seiner Webseite bietet er Rechtsberatung und rechtliche Vertretung an und steht für Rechtsfragen zur Verfügung. Konkrete Tätigkeitsschwerpunkte oder einzelne Rechtsgebiete werden in den vorliegenden Seiteninhalten nicht benannt. Auch eine nähere Eingrenzung des Mandantenkreises ist dort nicht enthalten. Für die Kontaktaufnahme nennt die Kanzlei eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse. Zusätzlich steht ein Kontaktformular bereit, über das Interessierte eine Nachricht zu ihrem Anliegen hinterlassen können. Die Kanzlei kündigt daraufhin eine unverbindliche Rückmeldung an. Die Webseite verweist auf Informationen zu Leistungen, zum Werdegang von Felix Kirk sowie auf Formulare und Kosten. Außerdem sind Bereiche für Rechtstipps, Musterschriftsätze, Buchempfehlungen und Rechtsschutzversicherung aufgeführt. Felix Kirk lädt dazu ein, sich über seine Leistungen zu informieren und bei Fragen Kontakt aufzunehmen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kirk-rechtsanwalt.de, kirk-rechtsanwalt.de
Beratung in Rostock – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Felix Kirk führt seine Kanzlei FELIX KIRK Rechtsanwalt in der Joliot-Curie-Allee 41, 18147 Rostock. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Die vorliegenden Inhalte seiner eigenen Webseite beschreiben Rechtsberatung und rechtliche Vertretung dagegen allgemein, ohne einzelne Rechtsgebiete oder einen bestimmten Mandantenkreis näher einzugrenzen. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung relevant: Ob Felix Kirk das konkrete arbeitsrechtliche Anliegen übernimmt, lässt sich im Rahmen einer ersten Anfrage klären. Dabei kann auch erfragt werden, welche Unterlagen für eine erste Einordnung benötigt werden. Arbeitsrecht betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Typische Anliegen reichen von Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung und Arbeitszeit bis zu Urlaub, Abmahnungen und Arbeitszeugnissen. Auch Kündigungen und Aufhebungsverträge gehören zu den häufigen Anlässen für eine anwaltliche Anfrage. Je nach Sachverhalt kann es zunächst um die Erläuterung einer Vertragsklausel, die Prüfung eines Schreibens oder die Klärung unterschiedlicher Auffassungen im laufenden Arbeitsverhältnis gehen. Daneben können außergerichtliche Gespräche oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommen; welche Tätigkeit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Rostock. Die angegebene Anschrift in der Joliot-Curie-Allee lässt sich anhand des vorliegenden Materials keinem der genannten Stadtteile Stadtmitte, Warnemünde oder Kröpeliner-Tor-Vorstadt sicher zuordnen. Diese Stadtteile bilden daher lediglich einen räumlichen Bezug innerhalb der Stadt, nicht eine belegte Beschreibung der Kanzleilage. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Adresse einen Ausgangspunkt zur individuellen Routenplanung. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist außerdem zu beachten, dass regelmäßig die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig ist und nicht das am Standort genannte Amtsgericht Rostock oder Landgericht Rostock. Eine Kontaktaufnahme kann mit der Orientierung im Profil auf Anwalt-Seiten.de beginnen. Für die anschließende Anfrage sind die von der Kanzlei veröffentlichten Kontaktmöglichkeiten maßgeblich: Auf ihrer Webseite nennt sie Telefon und E-Mail und stellt ein Kontaktformular bereit. Eine kurze Darstellung des Anliegens, die Benennung beteiligter Parteien und ein Hinweis auf bereits erhaltene Schreiben können die erste Abstimmung erleichtern. Die Kanzlei kündigt für Nachrichten über das Formular eine unverbindliche Rückmeldung an. Ob ein Mandat zustande kommt, welchen Umfang es hat und wie weitere Unterlagen übermittelt werden sollen, ist anschließend gesondert zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Rostock
Die Kanzlei von Felix Kirk befindet sich in der Joliot-Curie-Allee 41 im Rostocker Postleitzahlgebiet 18147. Eine Zuordnung zu Stadtmitte, Warnemünde oder Kröpeliner-Tor-Vorstadt ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Ebenso lässt sich daraus keine Innenstadtlage ableiten. Für Ratsuchende aus diesen Stadtteilen und dem übrigen Rostocker Stadtgebiet ist deshalb die konkrete Anschrift der verlässliche Bezugspunkt. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen und der jeweiligen Ausgangsadresse geplant werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor; entsprechende Fragen können vor einem Besuch geklärt werden. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind die ebenfalls aufgeführten Gerichte Amtsgericht Rostock und Landgericht Rostock typischerweise nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über eine Kündigung, ausstehendes Arbeitsentgelt oder ein Arbeitszeugnis, gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Dort beginnt ein arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren üblicherweise mit einer Güteverhandlung, die eine einvernehmliche Lösung ermöglichen soll. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Amtsgericht und Landgericht Rostock gehören hingegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie befassen sich unter anderem mit allgemeinen Zivil- und Strafsachen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit. Bei Streitigkeiten mit beruflichem Bezug kann die Abgrenzung des Rechtswegs insbesondere vom rechtlichen Status der Beteiligten und vom Gegenstand des Anspruchs abhängen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet um eine Nachricht zum Anliegen. Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname und E-Mail als Pflichtfelder ausgewiesen; außerdem gibt es Felder für Telefon und Nachricht.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet um eine Nachricht zum Anliegen. Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname und E-Mail als Pflichtfelder ausgewiesen; außerdem gibt es Felder für Telefon und Nachricht.
Bevorzugter Kontaktweg: form
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen hilfreich?
- Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Thema ab. Häufig bilden der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Änderungen, einschlägige Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht die Grundlage. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen relevant sein, bei einer Abmahnung oder Kündigung das betreffende Schreiben und die Angaben zu seinem Zugang. Für eine erste Anfrage genügt oft eine knappe Beschreibung, welche Frage geklärt werden soll. Umfangreiche oder sensible Unterlagen sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden. Bereits bekannte Termine und mögliche Fristen gehören in die erste Darstellung.
- Warum ist bei einer Kündigung eine zeitnahe Klärung wichtig?
- Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Ob und wie eine Kündigung überprüft werden kann, hängt unter anderem vom Arbeitsverhältnis, dem Kündigungsschreiben und weiteren Umständen ab. Für die Vorbereitung einer Anfrage sind deshalb das Schreiben selbst und eine möglichst genaue Angabe zum Empfang wichtig. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine Klage und wahrt die Klagefrist nicht. Die konkrete Fristenprüfung ist Teil der individuellen rechtlichen Einordnung.
- Worin unterscheiden sich eine Kündigung und ein Aufhebungsvertrag?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin können beispielsweise der Beendigungszeitpunkt, eine Freistellung, offene Vergütung oder die Zeugniserteilung geregelt werden. Beide Wege können unterschiedliche arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Folgen haben. Ein Aufhebungsvertrag ist insbesondere nicht automatisch mit einem Anspruch auf eine Abfindung verbunden. Vor einer Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich anzugeben, ob bereits ein unterschriebenes Dokument vorliegt oder lediglich ein Vertragsangebot zur Prüfung gestellt wurde.
- Ist für Streitigkeiten über Lohn oder Arbeitszeugnisse das Amtsgericht Rostock zuständig?
- Für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis ist regelmäßig die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Dazu zählen typischerweise Ansprüche auf Arbeitsentgelt und Streitigkeiten über die Erteilung oder den Inhalt eines Arbeitszeugnisses. Das Amtsgericht Rostock oder das Landgericht Rostock wird nicht allein deshalb zuständig, weil die Beteiligten oder die beauftragte Kanzlei in Rostock ansässig sind. Welcher Rechtsweg und welcher Gerichtsort einschlägig sind, hängt vom Anspruch und den Beteiligten ab. Besonderheiten können etwa auftreten, wenn statt eines Arbeitsverhältnisses eine selbstständige Tätigkeit zugrunde liegt.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Felix Kirk
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,9 von 5 · 41 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Joliot-Curie-Allee 41, 18147 Rostock
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kirk-rechtsanwalt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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