Veröffentlichtes Profil

Strafverteidiger Thomas Penneke

Thomas Penneke: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Rostock

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht · Rechtsanwalt Thomas Penneke

Kröpeliner Straße 37, 18055 Rostock

Telefon: +49 381 2037 6842

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Mecklenburg - Vorpommern
Sprachen
Deutsch, Russisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Thomas Penneke
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Thomas Penneke ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzleisitz in Rostock und bundesweit tätig. Die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern ernannte ihn 2010 zum Fachanwalt für Strafrecht. Im Rahmen dieser Spezialisierung bildet er sich jährlich weiter. Er verteidigt Angeklagte in Strafsachen vor Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Zu den genannten Tätigkeitsfeldern gehören unter anderem Kapitalstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Umweltstrafrecht. Einen besonderen Schwerpunkt legt er auf die Revision. Dabei prüft er Fehler in der Urteilserstellung und in der Urteilsfassung sowie deren prozessuale Aufarbeitung. Darüber hinaus übernimmt er die Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldbescheiden sowie die Führung von Rechtsbeschwerden. Auch in damit zusammenhängenden Führerscheinverfahren ist er tätig. Sein Angebot umfasst außerdem die Verteidigung in Disziplinarverfahren und Wehrdisziplinarverfahren sowie in behördlichen Verfahren zur Erlaubnis zum Führen von Waffen oder zur Jagd. Betrifft ein Auftrag auch Arzthaftungsrecht oder Medizinrecht, arbeitet er mit seiner Kollegin Rechtsanwältin Michaelis-Seegers in Bürogemeinschaft zusammen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: penneke.de, blog.strafrecht-mv.de

Beratung in Rostock – Einordnung der Redaktion

Thomas Penneke ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzleisitz in der Kröpeliner Straße 37 in 18055 Rostock. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf; die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert hingegen vor allem seine strafrechtliche Tätigkeit. Diese Unterscheidung ist für Ratsuchende wichtig: Typische arbeitsrechtliche Anliegen betreffen Kündigungen, Arbeitsverträge, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Ob und in welchem Umfang ein solches Anliegen übernommen wird, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern ernannte Thomas Penneke 2010 zum Fachanwalt für Strafrecht. Im Rahmen dieser Spezialisierung bildet er sich jährlich weiter. Seine belegten strafrechtlichen Tätigkeitsfelder umfassen unter anderem Kapitalstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Umweltstrafrecht. Mandantinnen und Mandanten suchen in diesen Bereichen häufig Orientierung zu einem Tatvorwurf, zum Gang eines Strafverfahrens oder zu einer anstehenden Hauptverhandlung. Penneke ist bundesweit tätig und verteidigt Angeklagte vor Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Revision: Dabei geht es um die Prüfung rechtlicher Fehler eines Urteils und des zugrunde liegenden Verfahrens, nicht um eine vollständige Wiederholung der Beweisaufnahme. Daneben übernimmt Penneke die Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldbescheiden sowie die Führung von Rechtsbeschwerden. Dazu gehören auch zusammenhängende Führerscheinverfahren. Weitere Tätigkeitsfelder sind Disziplinarverfahren, Wehrdisziplinarverfahren und behördliche Verfahren zur Erlaubnis zum Führen von Waffen oder zur Jagd. Hier können neben strafrechtlichen Fragen eigenständige berufliche oder erlaubnisrechtliche Folgen eine Rolle spielen. Betrifft ein Auftrag auch Arzthaftungsrecht oder Medizinrecht, arbeitet er mit Rechtsanwältin Michaelis-Seegers zusammen, mit der eine Bürogemeinschaft besteht. Die Kanzlei befindet sich in der Rostocker Stadtmitte. Die Kröpeliner Straße bietet einen innerstädtischen Bezug für Ratsuchende aus Rostock, etwa aus der Kröpeliner-Tor-Vorstadt oder Warnemünde. Für die Planung eines Besuchs kommen öffentliche Verkehrsmittel und eine Anfahrt mit dem Pkw in Betracht; konkrete Zugangsmöglichkeiten sollten vorab geklärt werden. Am Standort sind das Amtsgericht Rostock und das Landgericht Rostock für strafrechtliche Verfahren von Bedeutung. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, des Verfahrensstands und möglicher Fristen erleichtert die erste Einordnung. Hilfreich ist auch der Hinweis, ob bereits ein behördliches Schreiben oder eine gerichtliche Entscheidung vorliegt. Welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme möglich ist, wird anschließend mit der Kanzlei geklärt. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Übernahme der Vertretung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Rostock

Die Kanzlei von Thomas Penneke liegt in der Kröpeliner Straße 37 in Rostock-Stadtmitte und damit im innerstädtischen Umfeld. Für Ratsuchende aus der Kröpeliner-Tor-Vorstadt, aus Warnemünde oder anderen Teilen Rostocks ist die Adresse ein zentral gelegener Anlaufpunkt. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw hängt vom Ausgangspunkt und den aktuellen Verkehrsbedingungen ab. Aus der Innenstadtlage lassen sich keine bestimmten Parkmöglichkeiten oder eine unmittelbare Zufahrt zur Kanzleitür ableiten. Einzelheiten zum Zugang und zu einem persönlichen Termin sollten deshalb vor einem Besuch abgestimmt werden. Von den genannten Gerichten sind das Amtsgericht Rostock und das Landgericht Rostock insbesondere für die belegte strafrechtliche Tätigkeit relevant. Am Amtsgericht werden viele Strafsachen erstinstanzlich vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Auch gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid können dort geführt werden. Das Landgericht verhandelt unter anderem schwerwiegendere Strafvorwürfe in erster Instanz und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Welche Zuständigkeit im Einzelfall besteht, richtet sich nach gesetzlichen Regeln, darunter Tatvorwurf und örtliche Anknüpfungspunkte. Für Pennekes Revisionsschwerpunkt ist ergänzend wichtig, dass Revisionen gegen Strafurteile je nach Ausgangsgericht und Verfahrensweg vor ein Oberlandesgericht oder den Bundesgerichtshof gehören können. Das im Profil als Hauptschwerpunkt genannte Arbeitsrecht folgt dagegen einem anderen Gerichtsweg: Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen werden grundsätzlich vor Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht oder Landgericht Rostock. Auch Disziplinar- und waffenrechtliche Verfahren unterliegen eigenen Zuständigkeitsregeln.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • „Trust no one“ – so wird ein Tattoo zum Einstellungskiller bei der Polizei (2026)
  • Rakete ins Schlafzimmer: BGH kassiert mildes Influencer-Urteil (2026)
  • 💰 Steuern sind Raub? (2026)
  • Wenn Polizeirecht Kunst verbrennt (2026)
  • „Das letzte Hemd“ am Ortsschild – Staatsschutz ermittelt. Ernsthaft? (2026)
  • Was Sie bei einer Hausdurchsuchung beachten müssen
  • Einkaufswagen mitgenommen – Ist das strafbar?
  • Das Bundeszentralregister im Jugendstrafrecht
  • Der Hinrichtungsbus

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Kann ich wegen einer Kündigung oder eines anderen arbeitsrechtlichen Problems anfragen?
Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt, während die ausführliche Tätigkeitsbeschreibung überwiegend die Strafverteidigung betrifft. Eine Anfrage kann daher zunächst dazu dienen, die Übernahme eines arbeitsrechtlichen Anliegens zu klären. Typische Themen sind Kündigungen, Abmahnungen, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse. Für die erste Einordnung sind eine kurze Schilderung, das Datum des maßgeblichen Schreibens und Angaben zu bereits laufenden Verfahren hilfreich. Gerade im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten. Ob die Vertretung übernommen wird, bedarf einer ausdrücklichen Abstimmung mit der Kanzlei.
Welche Angaben sind für eine Anfrage wegen eines Strafverfahrens hilfreich?
Für eine erste Anfrage ist vor allem wichtig, in welcher Rolle die betroffene Person am Verfahren beteiligt ist und welchen Stand das Verfahren erreicht hat. Dazu gehören Angaben darüber, ob eine Vorladung, eine Anklageschrift, ein Strafbefehl oder bereits ein Urteil vorliegt. Auch mitgeteilte Termine und Fristen sind für die organisatorische Einordnung relevant. Eine ausführliche Darstellung sensibler Einzelheiten ist für die bloße Kontaktanbahnung meist nicht erforderlich. Welche Unterlagen auf welchem Weg übermittelt werden sollen, lässt sich mit der angefragten Kanzlei abstimmen.
Worin unterscheiden sich Berufung und Revision in einer Strafsache?
Die Berufung ermöglicht im Strafverfahren grundsätzlich eine erneute Prüfung tatsächlicher und rechtlicher Fragen im angefochtenen Umfang. Dabei kann auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden. Die Revision richtet sich dagegen auf Rechtsfehler des Urteils oder des Verfahrens. Sie ist keine vollständige neue Tatsachenverhandlung. Welches Rechtsmittel überhaupt eröffnet ist, hängt insbesondere von der angefochtenen Entscheidung und dem Ausgangsgericht ab. Für Einlegung und Begründung gelten unterschiedliche formelle Anforderungen und Fristen. Eine belastbare Einordnung setzt deshalb die Kenntnis der Entscheidung und des bisherigen Verfahrens voraus.
Wie hängen Bußgeldverfahren und mögliche Folgen für den Führerschein zusammen?
Ein Bußgeldverfahren kann neben einer Geldbuße auch weitere Folgen haben, etwa Punkte oder ein Fahrverbot. Davon zu unterscheiden ist die Entziehung der Fahrerlaubnis, die anderen rechtlichen Voraussetzungen folgt und auch Gegenstand eines gesonderten Verfahrens sein kann. Nicht jeder Verkehrsverstoß führt automatisch zu solchen Maßnahmen. Für die Einordnung kommt es auf den konkreten Vorwurf, die vorhandenen Entscheidungen und gegebenenfalls weitere Umstände an. Bei einer Mandatsanfrage sind daher sowohl der Bußgeldbescheid als auch zusätzliche Schreiben einer Fahrerlaubnisbehörde als mögliche Unterlagen relevant.
Können neben einem Strafverfahren auch disziplinarrechtliche oder waffenrechtliche Verfahren entstehen?
Derselbe Sachverhalt kann unterschiedliche rechtliche Verfahren auslösen. Bei Personen in einem besonderen Dienstverhältnis können disziplinarrechtliche Fragen hinzukommen; bei waffen- oder jagdrechtlichen Erlaubnissen kann die zuständige Behörde etwa die gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit prüfen. Diese Verfahren verfolgen andere Zwecke als ein Strafverfahren und haben eigene Zuständigkeiten und Verfahrensregeln. Ihr Verhältnis zueinander lässt sich nicht pauschal bestimmen. Für eine erste Anfrage ist es deshalb hilfreich, sämtliche parallel laufenden Verfahren und bereits vorliegenden behördlichen Schreiben zu benennen, ohne daraus selbst rechtliche Schlussfolgerungen ziehen zu müssen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Strafverteidiger Thomas Penneke

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: blog.strafrecht-mv.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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