Veröffentlichtes Profil

Katja Milewski

Katja Milewski: Rechtsanwältin für Familienrecht, Strafrecht und Gebührenrecht

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwältin · Rechtsanwaltskanzlei Katja Milewski

Industriestraße 14, 18069 Rostock

Telefon: +49 381 33 78 52 51

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Katja Milewski
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwältin Katja Milewski bietet in Rostock Beratung und gerichtliche Vertretung in den Bereichen Familienrecht, Strafrecht und Gebührenrecht an. Auf ihrer Webseite verweist sie auf mehr als 25-jährige Erfahrung und beschreibt ihre Beratung als vertrauensvoll und kompetent. Die Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in der Industriestraße 14 im Stadtteil Schmarl, im Erdgeschoss eines modernen Bürogebäudes. Sie ist mit dem Pkw und mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Buslinie 38 erreichbar. Kostenlose Parkplätze sind vorhanden. Für Mandatsanfragen stellt die Webseite ein Formular bereit. Daneben werden ein Aufnahmebogen für Ehescheidung, Vollmachten für Familienrecht und Strafrecht sowie ein Fragebogen zum Versorgungsausgleich aufgeführt. Auch Formulare für Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe sind genannt. Die Kontaktseite ermöglicht Nachrichten mit Namen und E-Mail-Adresse. Zum weiteren auf der Webseite aufgeführten Angebot gehören Seminare und Kanzleischulungen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: advomilewski.de, advomilewski.de

Beratung in Rostock – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Katja Milewski ist mit ihrer Rechtsanwaltskanzlei in der Industriestraße 14 in 18069 Rostock ansässig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Die belegte Kanzleibeschreibung führt Beratung und gerichtliche Vertretung im Familienrecht sowie im Strafrecht und Gebührenrecht auf. Auf ihrer Webseite verweist Katja Milewski auf mehr als 25 Jahre Erfahrung. Für eine Anfrage lässt sich das eigene Anliegen zunächst einem Rechtsgebiet zuordnen; ob die Bearbeitung übernommen werden kann, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder Arbeitszeugnisse. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet dabei üblicherweise eine Sichtung der maßgeblichen Unterlagen und eine Einordnung möglicher außergerichtlicher oder gerichtlicher Schritte. Weil insbesondere bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kurze Fristen eine Rolle spielen können, sind Angaben zum zeitlichen Ablauf bereits bei der ersten Anfrage wichtig. Im Familienrecht geht es häufig um Trennung, Ehescheidung, Unterhalt und den Versorgungsausgleich. Bei Eltern können Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang hinzukommen. Die Kanzleiwebseite nennt unter anderem einen Aufnahmebogen für Ehescheidungen, eine familienrechtliche Vollmacht und einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Außerdem sind Formulare für Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe aufgeführt. Diese Unterlagen betreffen unterschiedliche Aspekte der Vorbereitung eines Mandats; ihre Bereitstellung sagt noch nichts darüber aus, welche Schritte im einzelnen Fall erforderlich sind oder ob staatliche Unterstützung gewährt wird. Die Kanzlei liegt im Rostocker Stadtteil Schmarl und befindet sich im Erdgeschoss eines modernen Bürogebäudes. Die Anschrift ist damit nicht der Stadtmitte, Warnemünde oder der Kröpeliner-Tor-Vorstadt zuzuordnen. Nach den vorliegenden Angaben ist die Anfahrt mit dem Pkw sowie mit der Buslinie 38 möglich; kostenlose Parkplätze sind vorhanden. Für familienrechtliche Verfahren kommt insbesondere das Amtsgericht Rostock als Familiengericht in Betracht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören hingegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte und nicht vor das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Rostock. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende das Profil als Ausgangspunkt nutzen und ihr Anliegen knapp beschreiben. Hilfreich sind das betroffene Rechtsgebiet, wesentliche Daten und Hinweise auf bereits laufende Verfahren oder Fristen. Die konkrete Terminvereinbarung, die benötigten Unterlagen und eine mögliche Mandatsübernahme werden anschließend mit der Kanzlei abgestimmt. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Übernahme der Vertretung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Rostock

Die Rechtsanwaltskanzlei Katja Milewski befindet sich in der Industriestraße 14 im Rostocker Stadtteil Schmarl. Sie liegt damit außerhalb der hier ebenfalls genannten Stadtteile Stadtmitte, Warnemünde und Kröpeliner-Tor-Vorstadt. Die Räume befinden sich im Erdgeschoss eines modernen Bürogebäudes; eine darüber hinausgehende Aussage zur Barrierefreiheit lässt sich daraus nicht ableiten. Für die Anfahrt sind sowohl die Erreichbarkeit mit dem Pkw als auch eine Verbindung über die Buslinie 38 belegt. Kostenlose Parkplätze sind vorhanden. Wer aus anderen Teilen Rostocks anreist, kann die konkrete Verbindung und die aktuellen Fahrzeiten vor einem vereinbarten Termin prüfen. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Rostock relevant. Familiengerichte sind bei den Amtsgerichten angesiedelt und bearbeiten etwa Ehescheidungen, Versorgungsausgleich, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangssachen. Ob das Amtsgericht Rostock im konkreten Verfahren örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab, beispielsweise vom gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder. Der Sitz der Kanzlei bestimmt die gerichtliche Zuständigkeit nicht. Das Landgericht Rostock ist für die im Profil genannten arbeits- und familienrechtlichen Kernanliegen regelmäßig nicht die erste Anlaufstelle. Individuelle Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse, werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Familienrechtliche Beschwerdeverfahren führen regelmäßig zum Oberlandesgericht, nicht zum Landgericht. Das Landgericht bearbeitet dagegen insbesondere bestimmte allgemeine Zivilsachen und Strafsachen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular enthält die Felder Name, E-Mail und Nachricht. Mit * gekennzeichnete Felder sind auszufüllen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular enthält die Felder Name, E-Mail und Nachricht. Mit * gekennzeichnete Felder sind auszufüllen.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
Für die erste Einordnung sind vor allem der Anlass der Anfrage und der zeitliche Ablauf hilfreich. Dazu gehören das Datum des Schreibens, der Zeitpunkt seines Zugangs und die Frage, ob bereits Gespräche oder ein gerichtliches Verfahren stattfinden. Als Unterlagen kommen insbesondere Arbeitsvertrag, Kündigung oder Abmahnung sowie relevante Korrespondenz in Betracht. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen nicht und ersetzt keine Bestätigung, dass eine anwaltliche Bearbeitung übernommen wurde.
Kann eine arbeitsrechtliche Angelegenheit auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
Nicht jede arbeitsrechtliche Auseinandersetzung führt zu einer Klage. Je nach Streitpunkt kommen eine Klärung im Gespräch, schriftliche Verhandlungen oder eine außergerichtliche Vereinbarung in Betracht. Typische Themen sind ausstehende Vergütung, Formulierungen im Arbeitszeugnis oder unterschiedliche Auffassungen über Vertragsbedingungen. Ob eine einvernehmliche Lösung sinnvoll und möglich ist, hängt von den Unterlagen, den Interessen beider Seiten und bestehenden Fristen ab. Auch während außergerichtlicher Gespräche können Fristen weiterlaufen. Eine anwaltliche Einordnung kann zunächst die möglichen Wege und ihre rechtlichen Folgen gegenüberstellen.
Welche Unterlagen werden bei einer Anfrage wegen Trennung oder Ehescheidung häufig benötigt?
Welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach den zu klärenden Fragen. Häufig sind Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zur Eheschließung, zu gemeinsamen Kindern und zu bereits bestehenden Vereinbarungen hilfreich. Für Unterhaltsfragen können Einkommensunterlagen relevant sein; beim Versorgungsausgleich geht es insbesondere um während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte. Nicht alles muss bereits mit der ersten Nachricht übermittelt werden. Zunächst lässt sich klären, welche Dokumente für das konkrete Anliegen erforderlich sind und auf welchem Weg sensible persönliche Informationen übermittelt werden sollen.
Werden Unterhalt, Sorge und Umgang automatisch zusammen mit der Scheidung geregelt?
Eine Ehescheidung klärt nicht automatisch sämtliche rechtlichen Fragen zwischen den Beteiligten. Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang sind jeweils eigenständige Themen, für die unterschiedliche Voraussetzungen und Verfahrensregeln gelten. Bestimmte Angelegenheiten können unter gesetzlichen Voraussetzungen im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren behandelt werden. Der Versorgungsausgleich wird bei einer Scheidung grundsätzlich mitberücksichtigt, wobei Ausnahmen bestehen. Für eine erste Anfrage ist deshalb hilfreich, die offenen Themen getrennt zu benennen und vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen anzugeben. So lässt sich der Klärungsbedarf zunächst strukturieren.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Katja Milewski

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,9 von 5 · 49 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

Industriestraße 14, 18069 Rostock

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: advomilewski.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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