Veröffentlichtes Profil

Jessica Strey

Jessica Strey – Fachanwältin für Arbeitsrecht in Rostock

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht · Rechtsanwältin Jessica Strey

Neuer Markt 17, 18055 Rostock

Telefon: +49 381 29499349

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwältin Jessica Strey
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Jessica Strey ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Rostock. Ihre Kanzlei bearbeitet ausschließlich Anliegen im Bereich des Arbeitsrechts und berät sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Zu den genannten Themen gehören Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Abfindungen und Abmahnungen. Weitere Tätigkeiten umfassen die Prüfung, Gestaltung und Überarbeitung von Arbeitsverträgen sowie rechtlichen Beistand bei Fragen zum Arbeitszeugnis. Auch die Beratung zu Aufhebungsverträgen sowie deren Prüfung und Erstellung zählen zum Angebot. Im Betriebsverfassungsrecht unterstützt Jessica Strey Arbeitgeber, Betriebsräte und andere Arbeitnehmervertretungen bei Konflikten und bietet Prozessvertretung an. Daneben nennt die Kanzlei ausstehendes oder einbehaltenes Gehalt, Urlaubsansprüche, Mutterschutz und Elternzeit, Arbeitsschutz sowie Bezüge zum Sozialrecht. Als Grundsätze ihrer Arbeit beschreibt sie eine schnelle, direkte und ehrliche Einschätzung und Beratung, transparente Kosten sowie individuelle, maßgeschneiderte Strategien. Unnötige Gerichtsverfahren und zusätzliche Kosten sollen vermieden werden. Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, vertritt sie Interessen auch im gerichtlichen Verfahren. Sprechzeiten werden nur nach Vereinbarung angeboten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-strey.de

Beratung in Rostock – Einordnung der Redaktion

Jessica Strey ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Rostock. Ihre Kanzlei am Neuen Markt 17 in 18055 Rostock bearbeitet ausschließlich arbeitsrechtliche Anliegen und berät sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Im Mittelpunkt stehen damit Fragen, die vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses über dessen laufende Gestaltung bis zur Beendigung reichen. Die Prüfung, Gestaltung und Überarbeitung von Arbeitsverträgen gehört ebenso zum genannten Tätigkeitsumfang wie rechtlicher Beistand bei Fragen zum Arbeitszeugnis. Ratsuchende können hier beispielsweise Klärungsbedarf zu vertraglichen Regelungen oder zur Formulierung eines Zeugnisses haben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen und Abfindungen. Bei solchen Anliegen geht es häufig darum, den bisherigen Ablauf einzuordnen, relevante Unterlagen zusammenzustellen und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Vorgehensweisen zu besprechen. Auch Aufhebungsverträge werden beraten, geprüft und erstellt. Diese unterscheiden sich von einer einseitigen Kündigung durch die vereinbarte Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Kanzlei nennt außerdem ausstehendes oder einbehaltenes Gehalt, Urlaubsansprüche, Mutterschutz, Elternzeit und Arbeitsschutz als Themen. Bezüge zum Sozialrecht können insbesondere bei der Beendigung einer Beschäftigung Bedeutung gewinnen. Im Betriebsverfassungsrecht unterstützt Jessica Strey Arbeitgeber, Betriebsräte und andere Arbeitnehmervertretungen bei Konflikten und übernimmt Prozessvertretung. Typische Fragestellungen dieses Bereichs betreffen die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sowie Beteiligungsrechte bei betrieblichen Entscheidungen. Als Grundsätze ihrer Arbeit nennt die Kanzlei eine schnelle, direkte und ehrliche Einschätzung, Kostentransparenz und eine am einzelnen Anliegen ausgerichtete Vorgehensweise. Unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen sollen vermieden werden; wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, gehört auch die gerichtliche Interessenvertretung zum Angebot. Daraus lässt sich keine Aussage über den Ausgang eines einzelnen Falls ableiten. Der Kanzleisitz am Neuen Markt liegt in Rostock-Stadtmitte. Für Ratsuchende aus der Kröpeliner-Tor-Vorstadt, aus Warnemünde oder anderen Teilen Rostocks ist damit eine Adresse in der Innenstadt benannt; die konkrete Anfahrt lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Für typische arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig, nicht das ebenfalls am Standort genannte Amtsgericht oder Landgericht Rostock. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens, den Kontaktdaten und einem Hinweis auf bereits laufende Fristen vorbereitet werden. Welche Unterlagen benötigt werden und ob ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Sprechzeiten finden ausschließlich nach Vereinbarung statt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Rostock

Die Kanzlei von Jessica Strey befindet sich am Neuen Markt 17 in 18055 Rostock und damit im Stadtteil Stadtmitte. Die Innenstadtlage bildet den örtlichen Bezug ihres ausschließlich arbeitsrechtlichen Profils. Auch für Menschen aus der Kröpeliner-Tor-Vorstadt oder Warnemünde kommt diese Adresse als Anlaufpunkt für einen vereinbarten Termin in Betracht. Aus der Lage allein lassen sich allerdings keine bestimmten Fahrtzeiten oder unmittelbaren Parkmöglichkeiten ableiten. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der aktuellen Verbindungen und Verkehrssituation geplant werden. Da Sprechzeiten nur nach Vereinbarung angeboten werden, ist eine vorherige Terminabstimmung erforderlich. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Rostock und das Landgericht Rostock genannt. Für die hier im Vordergrund stehenden Konflikte zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern sind diese jedoch typischerweise nicht zuständig. Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten über Arbeitsentgelt, Arbeitszeugnisse oder Urlaubsansprüche gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Dort werden individualarbeitsrechtliche Streitigkeiten regelmäßig im Urteilsverfahren behandelt. Für zahlreiche betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen, etwa über Beteiligungsrechte eines Betriebsrats, ist dagegen das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren vorgesehen. Amtsgericht und Landgericht befassen sich unter anderem mit allgemeinen Zivilstreitigkeiten außerhalb der besonderen Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit. Welcher Rechtsweg und welches örtlich zuständige Gericht im Einzelfall maßgeblich sind, richtet sich nach dem konkreten Streitgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Der Kanzleisitz in Rostock bestimmt die gerichtliche Zuständigkeit daher nicht automatisch.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind vor einer Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind vor allem das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs, der Arbeitsvertrag und Angaben zur bisherigen Beschäftigungsdauer relevant. Auch ergänzende Vereinbarungen, vorausgegangene Abmahnungen und vorhandener Schriftverkehr können hilfreich sein. Bei Kündigungsschutzklagen gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Deshalb sollte bei der Anfrage deutlich werden, wann die Kündigung eingegangen ist und ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Welche weiteren Informationen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.
Wie unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Abfindung?
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, mit der Arbeitgeber und beschäftigte Person das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. Eine Abfindung ist dagegen eine finanzielle Leistung, die im Zusammenhang mit der Beendigung vereinbart werden oder unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen vorgesehen sein kann. Sie folgt nicht automatisch aus jeder Kündigung. In einem Aufhebungsvertrag können außerdem Beendigungsdatum, Freistellung, Urlaub und Zeugnis geregelt werden. Auch mögliche sozialrechtliche Folgen sind bedeutsam. Für eine Anfrage sind daher der vollständige Vertragsentwurf und Angaben dazu hilfreich, ob bereits etwas unterschrieben wurde oder eine Rückmeldefrist genannt ist.
Welche Unterlagen helfen bei Fragen zu Abmahnung, Arbeitsvertrag oder Arbeitszeugnis?
Hilfreich sind jeweils das betreffende Dokument und die Unterlagen, die seinen Zusammenhang erklären. Bei einer Abmahnung können dies eine zeitliche Darstellung des Vorfalls und zugehöriger Schriftverkehr sein. Für Vertragsfragen sind neben dem Arbeitsvertrag auch Nachträge und gegebenenfalls einschlägige betriebliche oder tarifliche Regelungen relevant. Bei einem Arbeitszeugnis erleichtern Angaben zu Aufgaben, Verantwortung und Beschäftigungsdauer die Einordnung. In der Anfrage sollte möglichst konkret stehen, welche Formulierung oder Regelung unklar ist. Ob daraus ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch folgt, lässt sich erst anhand der Umstände beurteilen.
Was sollte eine Anfrage zu offenem Gehalt, Urlaub oder Elternzeit enthalten?
Eine nachvollziehbare zeitliche Übersicht erleichtert die Vorbereitung. Bei offenem Gehalt sind etwa die betroffenen Abrechnungsmonate, vorhandene Abrechnungen und tatsächlich erhaltene Zahlungen wichtig. Bei Urlaub helfen Angaben zum Urlaubsjahr, zu beantragten oder genommenen Tagen und zur bisherigen Kommunikation. Fragen zu Mutterschutz oder Elternzeit sollten den maßgeblichen Zeitraum und bereits abgegebene Erklärungen benennen. Vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen sowie gesetzliche Fristen können eine Rolle spielen. Die Anfrage dient zunächst dazu, das Anliegen zu erfassen; sie ersetzt weder eine Prüfung der Unterlagen noch die erforderliche Wahrung von Fristen.
Was ist bei einer Mandatsanfrage zu einem Konflikt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu klären?
Zunächst sollte erkennbar sein, wer anfragt und in welcher Funktion: etwa die Arbeitgeberseite, der Betriebsrat oder eine andere Arbeitnehmervertretung. Anschließend helfen eine kurze Beschreibung der strittigen Maßnahme, der bisherige Austausch und vorhandene Vereinbarungen oder Beschlüsse. Betriebsverfassungsrechtliche Konflikte betreffen häufig Informations-, Anhörungs- oder Mitbestimmungsrechte. Je nach Gegenstand kommen unterschiedliche Klärungswege in Betracht, beispielsweise Verhandlungen, eine Einigungsstelle oder ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren. Fragen zur Beauftragung, Beschlussfassung und Kostentragung können zusätzlich relevant sein und sollten vor einer Mandatierung geklärt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Jessica Strey

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-strey.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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