- Qualifikation
- Zulassung seit 1994
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwaltskanzlei Jürgen Rapp
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Jürgen Rapp ist seit 1994 als Rechtsanwalt in Villingen-Schwenningen niedergelassen. Seine Tätigkeit reicht von der ersten rechtlichen Beratung über die Vertretung vor Gericht bis zu anschließenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und der Zahlungsüberwachung nach Titulierung eines Anspruchs. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten zählen das außergerichtliche Mahn- und Inkassowesen, Schadensersatzrecht, Verkehrszivilrecht sowie die Bearbeitung von Verkehrsunfällen im In- und Ausland. Weitere Gebiete sind Vertragsrecht, die Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Straf- und Bußgeldrecht, Verkehrsstrafrecht, Arbeits- und Kündigungsrecht, Werk- und Dienstvertragsrecht, Zivilrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht und Versicherungsrecht. Die Mandantschaft umfasst Privatpersonen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie überregional und europaweit tätige Unternehmen, Konzerne und Versicherungen. Die Kanzlei berät bereits im außergerichtlichen Vorfeld zur Konfliktvermeidung. Gerichtliche Schritte erfolgen nach vorheriger Absprache. Zur Arbeitsweise gehören individuelle Betreuung, kontinuierliche Weiterbildung und zielorientierte Sachbearbeitung. Die Inkassoabteilung übernimmt den Forderungseinzug für Geschäfts- und Privatleute. Besprechungen finden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-rapp.de, ra-rapp.de
Beratung in Villingen-Schwenningen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Jürgen Rapp ist seit 1994 in Villingen-Schwenningen niedergelassen. Seine Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in der Marie-Curie-Straße 2, 78048 Villingen-Schwenningen. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de stellt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht heraus. Die Tätigkeit umfasst nach der vorliegenden Kanzleibeschreibung die erste rechtliche Beratung, die gerichtliche Vertretung und gegebenenfalls anschließende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Zur Mandantschaft gehören Privatpersonen ebenso wie kleine und mittelständische Unternehmen sowie überregional und europaweit tätige Unternehmen, Konzerne und Versicherungen. Neben der Bearbeitung bestehender Auseinandersetzungen gehört auch die Beratung im außergerichtlichen Vorfeld zur Konfliktvermeidung zum beschriebenen Tätigkeitsumfang. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen rund um Beginn, Durchführung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt. Dazu zählen die Einordnung arbeitsvertraglicher Regelungen, ausstehende Vergütung, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse oder Kündigungen. Das ausdrücklich genannte Arbeits- und Kündigungsrecht betrifft damit sowohl laufende Beschäftigungsverhältnisse als auch Konflikte bei deren Beendigung. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet grundsätzlich eine Prüfung des Sachverhalts anhand der maßgeblichen Unterlagen und zeitlichen Abläufe. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Ob eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Anliegen ab; gerichtliche Schritte erfolgen laut Kanzleibeschreibung nach vorheriger Absprache. Im Familienrecht sind Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen sowie Sorge- und Umgangsregelungen typische Themen. Häufig greifen persönliche Lebensumstände und wirtschaftliche Fragen ineinander. Eine rechtliche Einordnung erfordert deshalb je nach Gegenstand Informationen zur familiären Situation, zu Einkommen und bestehenden Vereinbarungen. Zum allgemeinen Ablauf gehört, die einzelnen Fragen voneinander abzugrenzen und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Wege zu erläutern. Für Familiensachen ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig; ob das Amtsgericht Villingen-Schwenningen im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Villingen-Schwenningen mit den genannten Stadtteilen Villingen, Schwenningen und Marbach. Eine genaue Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem Stadtteil sowie konkrete Verkehrsverbindungen sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktinformationen nutzen und ihr arbeitsrechtliches oder familienrechtliches Anliegen zunächst knapp schildern. Sinnvoll sind Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben, wichtigen Terminen und dem gewünschten Klärungsbedarf. Besprechungen finden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt. Welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme möglich ist, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Villingen-Schwenningen
Die Rechtsanwaltskanzlei Jürgen Rapp hat ihren Sitz in der Marie-Curie-Straße 2 in 78048 Villingen-Schwenningen. Zum räumlichen Umfeld gehören die genannten Stadtteile Villingen, Schwenningen und Marbach. Aus den vorliegenden Angaben lässt sich weder eine konkrete Stadtteilzuordnung der Adresse noch eine Innenstadtlage ableiten. Für die Planung eines Besuchs ist daher die vollständige Anschrift maßgeblich. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreist, kann die passende Verbindung anhand aktueller Fahrplanauskünfte prüfen; bei einer Anfahrt mit dem Pkw empfiehlt sich die vorherige Prüfung der Route und der örtlichen Parkmöglichkeiten. Bestimmte Haltestellen, Linien oder Stellplätze sind nicht belegt. Besprechungstermine werden telefonisch im Voraus vereinbart. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist das Amtsgericht Villingen-Schwenningen als genanntes Gericht am Standort von Bedeutung. Amtsgerichte führen durch ihre Familiengerichte unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltsverfahren sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht. Die örtliche Zuständigkeit hängt jedoch vom Verfahrensgegenstand und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab, etwa vom gewöhnlichen Aufenthalt beteiligter Personen oder Kinder. Der Kanzleisitz allein begründet keine gerichtliche Zuständigkeit. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören demgegenüber typischerweise vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Amtsgericht. Dazu zählen insbesondere Kündigungsschutzklagen, Vergütungsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, wird unter anderem anhand des Arbeitsorts und weiterer gesetzlicher Kriterien bestimmt. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den Profilangaben nicht genannt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse als Pflichtangaben abgefragt. Außerdem sind Felder für die Telefonnummer und Ihr Anliegen vorhanden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Besprechungen finden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Besprechungen finden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse als Pflichtangaben abgefragt. Außerdem sind Felder für die Telefonnummer und Ihr Anliegen vorhanden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung sinnvoll?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und Angaben dazu wichtig, wann und auf welchem Weg die Kündigung zugegangen ist. Ergänzend können Nachträge zum Vertrag, Abmahnungen, Entgeltabrechnungen und relevante Korrespondenz von Bedeutung sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Bei Kündigungen bestehen häufig kurze gesetzliche Fristen, weshalb eine zeitnahe Klärung des Beratungsbedarfs wichtig ist. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine Prüfung dieser Fristen und bedeutet noch nicht, dass eine Vertretung übernommen wurde.
- Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jeder arbeitsrechtliche Konflikt führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Thema kommen zunächst Gespräche, eine schriftliche Klärung oder Verhandlungen über eine Vereinbarung in Betracht. Typische Gegenstände sind Vergütung, Zeugnisformulierungen, Arbeitsbedingungen oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ob eine außergerichtliche Lösung möglich und sinnvoll ist, hängt unter anderem von den Positionen der Beteiligten, der Beweislage und möglichen Fristen ab. Wird ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht eingeleitet, dient bereits die Güteverhandlung dem Versuch einer einvernehmlichen Beilegung. Eine Einigung lässt sich allerdings nicht voraussetzen.
- Welche Themen sollten bei einer familienrechtlichen Anfrage nach einer Trennung benannt werden?
- Hilfreich ist eine sachliche Übersicht darüber, welche Fragen derzeit offen sind. Dazu können die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, laufende finanzielle Verpflichtungen, Unterhalt, die Betreuung gemeinsamer Kinder und eine mögliche Scheidung gehören. Angaben zum Zeitpunkt der Trennung sowie zu bestehenden Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen können ebenfalls relevant sein. Nicht jedes Thema muss im selben Verfahren behandelt werden. Bei der ersten Anfrage genügt zunächst eine knappe Beschreibung; welche persönlichen und wirtschaftlichen Unterlagen anschließend erforderlich sind, richtet sich nach dem konkreten Beratungsgegenstand.
- Ist bei Sorge- und Umgangsfragen automatisch das Amtsgericht am Kanzleiort zuständig?
- Nein. Der Standort der beauftragten Kanzlei bestimmt nicht automatisch, welches Familiengericht zuständig ist. In Verfahren zu elterlicher Sorge und Umgang ist häufig der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes ein maßgeblicher Anknüpfungspunkt. Daneben können besondere Verfahrenssituationen und bereits anhängige Verfahren Bedeutung haben. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Ob daher das Amtsgericht Villingen-Schwenningen oder ein anderes Amtsgericht zuständig ist, muss anhand der jeweiligen Umstände eingeordnet werden. Für eine erste Anfrage sind Angaben zum Wohnort des Kindes und zu laufenden Verfahren hilfreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Jürgen Rapp
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kanzlei und Anfahrt
Marie-Curie-Straße 2, 78048 Villingen-Schwenningen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-rapp.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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