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- Kanzlei Kießig
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Torsten-Rolf Kießig ist Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in der Kanzlei Kießig in Villingen-Schwenningen. Er verbindet strafrechtliche Spezialisierung mit arbeitsrechtlicher, IT-rechtlicher und zivilrechtlicher Beratung. Auch Wettbewerbsrecht wird bei seinen Rechtsgebieten genannt. Die Kanzlei berät seit 2007 Privatpersonen, Unternehmer und mittelständische Betriebe. Ihr Standort ist am Klosterring 11. Die vier Rechtsanwälte arbeiten als Bürogemeinschaft, nicht als Partnerschaft. Jeder Rechtsanwalt handelt in eigener Verantwortung; das Mandat kommt mit dem jeweils beauftragten Rechtsanwalt zustande. Das Sekretariat ordnet Anliegen dem passenden Ansprechpartner zu, während das Team die Vertretung sichert. Die Kanzlei setzt auf direkten Kontakt, persönliche Begleitung und klare Orientierung. Beratungen sind vor Ort, telefonisch oder per Video möglich. Beim ersten Kontakt werden Anliegen, Dringlichkeit und Zuständigkeit geklärt. Anschließend erhalten Mandanten Informationen zu hilfreichen Unterlagen und zur Vorbereitung der Erstberatung. Diese ist kostenpflichtig; eine Erstattung ist je nach Rechtsschutzvertrag möglich. Weitere Termine können gesondert vereinbart werden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-kiessig.de, kanzlei-kiessig.de
Beratung in Villingen-Schwenningen – Einordnung der Redaktion
Rolf Kießig ist Fachanwalt für Strafrecht und in der Kanzlei Kießig am Klosterring 11 in 78050 Villingen-Schwenningen tätig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf das Strafrecht und ist von diesen Tätigkeitsschwerpunkten zu unterscheiden. Die Kanzleibeschreibung führt ihn als Torsten-Rolf Kießig und nennt ergänzend IT-Recht, Zivilrecht und Wettbewerbsrecht. Seit 2007 berät die Kanzlei Privatpersonen, Unternehmer und mittelständische Betriebe. Für Ratsuchende ist damit insbesondere die Frage maßgeblich, welchem Rechtsgebiet ihr konkretes Anliegen zuzuordnen ist. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütungsfragen, Abmahnungen und Arbeitszeugnisse. Beschäftigte können ebenso Klärungsbedarf haben wie Arbeitgeber, etwa bei der Gestaltung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Eine anwaltliche Prüfung berücksichtigt regelmäßig Vertragsunterlagen, den bisherigen Schriftverkehr und den zeitlichen Ablauf. Berührungspunkte zum Strafrecht können beispielsweise entstehen, wenn im Betrieb strafrechtliche Vorwürfe erhoben werden. Ob tatsächlich mehrere Rechtsgebiete betroffen sind, lässt sich erst anhand des jeweiligen Sachverhalts einordnen. Bei zeitkritischen Anliegen sollte die Dringlichkeit bereits bei der Anfrage erkennbar sein. Das ebenfalls im Profil aufgeführte Familienrecht betrifft insbesondere die rechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen sowie Sorge- und Umgangsregelungen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Bereich zunächst eine strukturierte Erfassung der persönlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage. Je nach Anliegen können Vereinbarungen, Einkommensnachweise oder bereits vorliegende gerichtliche Schreiben eine Rolle spielen. Familienrechtliche Fragen sind häufig miteinander verbunden; dennoch müssen die einzelnen Themen und die jeweils betroffenen Personen sorgfältig auseinandergehalten werden. Eine erste Orientierung ersetzt dabei keine Prüfung des Einzelfalls. Der Kanzleistandort am Klosterring liegt im Stadtbezirk Villingen. Für Anfragen aus Villingen, Schwenningen oder Marbach bildet die Adresse einen konkreten örtlichen Anlaufpunkt. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Villingen-Schwenningen, das bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit insbesondere für familiengerichtliche Verfahren relevant sein kann. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Neben Gesprächen vor Ort sind nach der Kanzleibeschreibung auch telefonische Beratungen und Videoberatungen möglich; die passende Terminform kann bei der Kontaktaufnahme abgestimmt werden. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient zunächst dazu, das Anliegen knapp zu schildern und vorhandene Fristen oder Termine anzugeben. Beim ersten Kontakt werden Anliegen, Dringlichkeit und Zuständigkeit geklärt; das Sekretariat ordnet die Anfrage dem passenden Ansprechpartner zu. Anschließend erhalten Ratsuchende Informationen zu hilfreichen Unterlagen und zur Vorbereitung der Erstberatung. Die vier Rechtsanwälte der Kanzlei arbeiten als Bürogemeinschaft, nicht als Partnerschaft. Das Mandat kommt mit dem jeweils beauftragten Rechtsanwalt zustande, der in eigener Verantwortung handelt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Villingen-Schwenningen
Die Kanzlei Kießig hat ihren Sitz am Klosterring 11 in Villingen-Schwenningen, im Stadtbezirk Villingen. Der Standort ist damit innerhalb der Doppelstadt räumlich von Schwenningen und dem ebenfalls genannten Stadtteil Marbach zu unterscheiden. Für einen persönlichen Termin ist die genaue Kanzleiadresse der Ausgangspunkt der Anfahrtsplanung. Bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollten die aktuellen Verbindungen beziehungsweise die örtlichen Zufahrts- und Parkmöglichkeiten geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Fahrzeiten sind nicht belegt. Telefonische Gespräche und Videoberatungen sind laut Kanzleibeschreibung ebenfalls möglich und können einen Besuch vor Ort je nach vereinbartem Termin ersetzen. Für das im Profil genannte Familienrecht ist unter den aufgeführten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Villingen-Schwenningen relevant. Amtsgerichte führen als Familiengerichte unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Ob das Gericht im einzelnen Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Auch strafrechtliche Verfahren können vor einem Amtsgericht geführt werden, soweit dessen sachliche und örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt gilt dagegen: Typische Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis, etwa über eine Kündigung, Lohnansprüche oder ein Arbeitszeugnis, werden regelmäßig vor der Arbeitsgerichtsbarkeit verhandelt. Das Amtsgericht ist hierfür grundsätzlich nicht die zuständige Gerichtsbarkeit. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den Standortangaben nicht genannt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für den ersten Kontakt genügt ein kurzer Überblick über das Anliegen beziehungsweise die wichtigsten Eckdaten. Das Rechtsgebiet muss nicht selbst bestimmt werden, und die Unterlagen müssen noch nicht vollständig vorliegen. Die Kanzlei teilt mit, welche Unterlagen hilfreich sind und wie Termin sowie Erstberatung vorbereitet werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Erstberatung ist kostenpflichtig; eine Erstattung ist je nach Rechtsschutzvertrag möglich. In der Erstberatung wird das Anliegen persönlich geklärt und die nächsten Schritte werden besprochen. Die Beratung erfolgt vor Ort, telefonisch oder per Video.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Erstberatung ist kostenpflichtig; eine Erstattung ist je nach Rechtsschutzvertrag möglich. In der Erstberatung wird das Anliegen persönlich geklärt und die nächsten Schritte werden besprochen. Die Beratung erfolgt vor Ort, telefonisch oder per Video.
Für den Erstkontakt: Für den ersten Kontakt genügt ein kurzer Überblick über das Anliegen beziehungsweise die wichtigsten Eckdaten. Das Rechtsgebiet muss nicht selbst bestimmt werden, und die Unterlagen müssen noch nicht vollständig vorliegen. Die Kanzlei teilt mit, welche Unterlagen hilfreich sind und wie Termin sowie Erstberatung vorbereitet werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und der dazugehörige Schriftverkehr hilfreich. Bei Vergütungsfragen können zusätzlich Lohnabrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen relevant sein. Wichtig ist außerdem eine kurze zeitliche Übersicht: Wann ist was geschehen, und wann sind Schreiben eingegangen? Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten. Deshalb sollte eine Anfrage erkennen lassen, ob bereits eine Kündigung, ein gerichtliches Schreiben oder ein unmittelbar bevorstehender Termin vorliegt. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab.
- Ist für einen arbeitsrechtlichen Streit das Amtsgericht Villingen-Schwenningen zuständig?
- Typische Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Amtsgericht. Dazu zählen beispielsweise Verfahren über die Wirksamkeit einer Kündigung, ausstehende Vergütung oder ein Arbeitszeugnis. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab, etwa dem Arbeitsort oder dem Sitz der beklagten Partei. Der Standort des beauftragten Rechtsanwalts legt die gerichtliche Zuständigkeit nicht fest. Bei besonderen Vertragsverhältnissen kann bereits die Frage, welcher Rechtsweg eröffnet ist, eine nähere Prüfung erfordern.
- Welche Informationen werden bei Fragen zu Trennung, Unterhalt oder Kindern benötigt?
- Hilfreich ist zunächst eine übersichtliche Beschreibung der familiären Situation und der offenen Fragen. Je nach Thema können Angaben zum Trennungszeitpunkt, zu gemeinsamen Kindern, zur bisherigen Betreuung und zu bestehenden Vereinbarungen wichtig sein. Bei Unterhaltsfragen spielen häufig Einkommen und wirtschaftliche Verhältnisse eine Rolle. Bereits vorhandene Beschlüsse, gerichtliche Schreiben oder anwaltliche Korrespondenz sollten als solche benannt werden. Nicht jedes Dokument ist für jedes Anliegen erforderlich. Welche Nachweise sinnvoll sind, lässt sich nach einer ersten Zuordnung des Themas gezielt klären; sensible Unterlagen sollten über einen abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden.
- Kann eine einzige anwaltliche Vertretung bei einer Trennung beide Seiten beraten?
- Bei einer Trennung können die Interessen der Beteiligten auseinanderfallen, auch wenn zunächst Einigkeit besteht. Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten. Deshalb muss vor einer Mandatsübernahme geklärt werden, wer vertreten werden soll und ob ein Interessenkonflikt besteht. Im Scheidungsverfahren ist die anwaltliche Vertretung einer antragstellenden Person nicht zugleich die Vertretung der anderen Person. Eine gemeinsame Vorstellung vom gewünschten Ergebnis ersetzt diese Unterscheidung nicht. Welche Beteiligten eine eigene Vertretung benötigen, hängt vom Verfahren und den beabsichtigten Anträgen ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Rolf Kießig
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-kiessig.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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