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- Kempe & Schmidt-Kempe
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Anwaltskanzlei Kempe & Schmidt-Kempe hat ihren Sitz in der Friedrichstraße 14 in Villingen-Schwenningen. Sie bezeichnet sich als Kanzlei mit Rechtsanwälten und Fachanwälten für Arbeits- und Familienrecht. Als Tätigkeitsschwerpunkte nennt die Kanzlei Arbeitsrecht, Ausländerrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Vertragsrecht und Verkehrsrecht. Sie bietet eine persönliche Rechtsberatung zum jeweiligen Fall an. Nach eigener Darstellung basiert ihre Arbeit auf fundiertem Wissen und langjähriger Erfahrung zum Thema Recht. Für die Kontaktaufnahme stehen eine Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse und ein Kontaktformular zur Verfügung. Zusätzlich bietet die Kontaktseite eine Rückrufbitte an. Dabei können ein gewünschtes Rückrufdatum, ein Zeitfenster und das Thema der Anfrage angegeben werden. Die veröffentlichten Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr und von 14:30 bis 18:00 Uhr. Die Kontaktseite enthält außerdem Hinweise zur Verarbeitung der eingegebenen Daten und zur Datenschutzerklärung.
Beratung in Villingen-Schwenningen – Einordnung der Redaktion
Beate Schmidt ist im Profil der Kanzlei Kempe & Schmidt-Kempe in Villingen-Schwenningen mit dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sowie dem weiteren Rechtsgebiet Familienrecht aufgeführt. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Friedrichstraße 14, 78050 Villingen-Schwenningen. Für Ratsuchende betreffen diese beiden Gebiete häufig grundlegende Fragen der beruflichen und persönlichen Lebensgestaltung. Während im Arbeitsrecht die Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt stehen, geht es im Familienrecht insbesondere um die rechtlichen Folgen von Partnerschaft, Trennung und familiärer Verantwortung. Zum Arbeitsrecht gehören typische Anliegen wie die Prüfung von Arbeitsverträgen, Fragen zu Arbeitszeit und Vergütung sowie Auseinandersetzungen über Abmahnungen oder Kündigungen. Auch Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse können Anlass für eine Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet bei der rechtlichen Einordnung regelmäßig eine Betrachtung der vertraglichen Vereinbarungen, des bisherigen Geschehens und der vorhandenen Unterlagen. Da bei arbeitsrechtlichen Konflikten kurze Fristen eine Rolle spielen können, sind insbesondere die Daten von Schreiben und deren Zugang für eine erste Sachverhaltsdarstellung wichtig. Im Familienrecht können Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen, elterliche Sorge oder der Umgang mit gemeinsamen Kindern im Vordergrund stehen. Hinzu kommen mögliche vermögensrechtliche Folgen einer Eheauflösung. Welche Fragen zusammenhängen und welche getrennt betrachtet werden müssen, richtet sich nach der jeweiligen familiären Situation. Die Kanzlei beschreibt ihr Angebot als persönliche Rechtsberatung zum jeweiligen Fall. Daraus lässt sich jedoch keine bestimmte Vorgehensweise für ein einzelnes Anliegen ableiten; Umfang und Gegenstand einer möglichen Beauftragung bedürfen einer individuellen Abstimmung. Der örtliche Bezug liegt in Villingen-Schwenningen mit den Stadtteilen Villingen, Schwenningen und Marbach. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt das Amtsgericht Villingen-Schwenningen in Betracht, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln dorthin führen. Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen gehören dagegen typischerweise vor die Arbeitsgerichte. Die Friedrichstraße 14 ist der angegebene Anlaufpunkt für einen Kanzleibesuch. Einzelheiten zur Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollten vorab anhand der vollständigen Anschrift geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort verfügbaren Kontaktangaben heranziehen. Die Kanzlei nennt Telefon, E-Mail und Kontaktformular als Kontaktwege; ihre Kontaktseite bietet außerdem eine Rückrufbitte mit Wunschdatum, Zeitfenster und Thema an. Eine kurze Beschreibung des Anliegens erleichtert die erste Zuordnung zum Arbeits- oder Familienrecht. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Villingen-Schwenningen
Die Kanzlei Kempe & Schmidt-Kempe ist unter der Anschrift Friedrichstraße 14, 78050 Villingen-Schwenningen, verzeichnet. Zum örtlichen Umfeld gehören die genannten Stadtteile Villingen, Schwenningen und Marbach. Eine genauere Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile oder eine belegte Einordnung als Innenstadtlage enthalten die vorliegenden Angaben nicht. Für einen persönlichen Termin ist daher die vollständige Adresse der geeignete Ausgangspunkt der Routenplanung. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand aktueller Verbindungen und Verkehrsverhältnisse prüfen; konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Vor einem Besuch empfiehlt sich eine Terminabstimmung, unabhängig von den veröffentlichten Öffnungszeiten. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Villingen-Schwenningen relevant. Bei Amtsgerichten werden durch das Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang geführt. Ob gerade dieses Gericht örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab, etwa den Aufenthaltsverhältnissen der Beteiligten oder der Kinder. Der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist dagegen regelmäßig die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich, insbesondere bei Kündigungsschutzklagen, Vergütungsstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Arbeitszeugnisse zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen ist für solche arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten nicht das zuständige Gericht. Ein konkretes Arbeitsgericht wird in den vorliegenden Standortangaben nicht genannt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname, E-Mail und Telefon als Pflichtfelder gekennzeichnet. Für eine Rückrufbitte ist zusätzlich das Thema Ihrer Anfrage erforderlich; Wunschdatum und ideale Uhrzeit für den Rückruf können angegeben werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vorname, Nachname, E-Mail und Telefon als Pflichtfelder gekennzeichnet. Für eine Rückrufbitte ist zusätzlich das Thema Ihrer Anfrage erforderlich; Wunschdatum und ideale Uhrzeit für den Rückruf können angegeben werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind gewöhnlich der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen sowie das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Je nach Streitpunkt können auch Gehaltsabrechnungen, Schriftwechsel, einschlägige Vereinbarungen und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich sein. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem Datum eines Schreibens und dem tatsächlichen Zugang. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen, weshalb eine Anfrage nicht unnötig aufgeschoben werden sollte. Welche Unterlagen im konkreten Fall erforderlich sind, wird im Rahmen der Kontaktaufnahme geklärt.
- Kann eine arbeitsrechtliche Anfrage auch vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags sinnvoll sein?
- Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis durch Vereinbarung und unterscheidet sich damit von einer einseitigen Kündigung. Typische Prüfungspunkte sind der Beendigungszeitpunkt, offene Vergütung, Urlaub, Freistellung und das Arbeitszeugnis. Auch mögliche sozialrechtliche Folgen können zur allgemeinen Einordnung gehören. Für eine Anfrage sind der vollständige Vertragsentwurf und Informationen zum bestehenden Arbeitsverhältnis hilfreich. Eine bloße Zusammenfassung einzelner Klauseln bildet deren Zusammenspiel häufig nicht ausreichend ab. Ob und welche Änderungen in Betracht kommen, lässt sich nur anhand der jeweiligen Vereinbarung und Ausgangslage beurteilen.
- Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage zu Trennung und Scheidung angesprochen werden?
- Eine erste Anfrage kann knapp darstellen, ob es zunächst um die Trennung, eine beabsichtigte Scheidung oder einzelne Folgefragen geht. Häufig relevant sind gemeinsame Kinder, die Wohnsituation, Unterhalt und gemeinsame finanzielle Verpflichtungen. Nicht alle Themen müssen bereits abschließend sortiert sein. Eine zeitliche Übersicht und Angaben zu bestehenden Vereinbarungen oder laufenden Verfahren erleichtern die Orientierung. Für eine spätere Prüfung können insbesondere Einkommensunterlagen und gerichtliche Schreiben benötigt werden. Welche Informationen tatsächlich erforderlich sind, hängt vom Gegenstand der gewünschten Beratung ab.
- Müssen Fragen zu Sorge und Umgang immer vor dem Familiengericht geklärt werden?
- Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang führen nicht zwangsläufig zu einem gerichtlichen Verfahren. Eltern können tragfähige Absprachen treffen und dafür auch Beratungsangebote oder Unterstützung des Jugendamts nutzen. Bleiben erhebliche Meinungsverschiedenheiten bestehen, kann eine familiengerichtliche Klärung in Betracht kommen. Maßgeblich ist dabei das Kindeswohl. Für eine anwaltliche Anfrage hilft eine sachliche Darstellung der bisherigen Regelungen, der aktuellen Schwierigkeiten und bereits vorhandener Beschlüsse. Welcher Weg geeignet ist und welches Familiengericht zuständig wäre, hängt von der konkreten familiären Situation ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Beate Schmidt
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3,9 von 5 · 25 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Friedrichstraße 14, 78050 Villingen-Schwenningen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-ksk.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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