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- Kanzlei Dr. Frederik M. Manke
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. jur. Frederik M. Manke ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Medizinrecht in Villingen-Schwenningen. Seine Kanzlei befindet sich im Kaiserring 12 in VS-Villingen. Das Tätigkeitsspektrum umfasst insbesondere das Zivilrecht mit Familienrecht, Arzthaftungsrecht und Medizinrecht sowie Teile des Arbeitsrechts und des Sozialrechts. Als familienrechtliche Themen nennt die Webseite unter anderem Ehevertrag, Ehescheidung, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich. Im medizinrechtlichen Bereich werden Behandlungsfehler, Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft und Praxisübergabe aufgeführt. Weitere genannte Themen sind Kündigungsschutz, Überstundenvergütung, Erwerbsminderungsrente und Schwerbehinderung. Die Webseite richtet sich an Menschen mit entsprechenden rechtlichen Angelegenheiten und Problemen. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon und Anrufbeantworter, E-Mail, Telefax sowie ein Kontaktformular zur Verfügung. Termine in den Kanzleiräumen sind nach Vereinbarung möglich. Die Kontaktseite nennt außerdem ein Notfalltelefon. Nach den Angaben auf der Webseite ist Manke bundesweit an allen Amts- und Landgerichten sowie den Oberlandesgerichten zugelassen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: manke-vs.de, manke-vs.de
Beratung in Villingen-Schwenningen – Einordnung der Redaktion
Dr. jur. Frederik M. Manke ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Medizinrecht in Villingen-Schwenningen. Seine Kanzlei befindet sich am Kaiserring 12 im Stadtteil Villingen. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aufgeführt; daneben wird Familienrecht genannt. Die Kanzleibeschreibung umfasst außerdem Arzthaftungsrecht, Medizinrecht und Teile des Sozialrechts. Diese Kombination betrifft unterschiedliche Lebensbereiche: das Arbeitsverhältnis, familiäre Veränderungen, gesundheitliche Beeinträchtigungen und rechtliche Fragen rund um medizinische Behandlung oder ärztliche Berufsausübung. Die Fachanwaltstitel beziehen sich auf Familienrecht und Medizinrecht, nicht auf Arbeitsrecht. Im Arbeitsrecht nennt die Kanzlei insbesondere Kündigungsschutz und Überstundenvergütung. Typische Anliegen sind die rechtliche Einordnung einer Kündigung sowie Streitigkeiten darüber, ob und in welchem Umfang zusätzlich geleistete Arbeitsstunden zu vergüten sind. Dabei können Arbeitsvertrag, Abrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und der bisherige Schriftwechsel eine Rolle spielen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet allgemein eine Prüfung der vertraglichen Grundlagen, des tatsächlichen Geschehens und möglicher Fristen. Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte und nicht vor das örtliche Amtsgericht. Im Familienrecht reichen die genannten Themen vom Ehevertrag über die Ehescheidung bis zu Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht. Hinzu kommen Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich, die unterschiedliche wirtschaftliche Folgen einer Trennung und Scheidung betreffen. Für Ratsuchende ist zunächst häufig wichtig, persönliche, finanzielle und kindbezogene Fragen voneinander zu unterscheiden. Familiengerichtliche Verfahren werden beim Amtsgericht geführt; vor Ort ist das Amtsgericht Villingen-Schwenningen genannt. Ob dieses im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt unter anderem von der Verfahrensart und den Wohnverhältnissen der Beteiligten ab. Die Anschrift in VS-Villingen bietet einen konkreten örtlichen Anknüpfungspunkt für Menschen aus Villingen, Schwenningen und Marbach. Für einen Besuch sollten die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw und die aktuelle Verkehrssituation anhand der Adresse geprüft werden. Termine in den Kanzleiräumen sind nach Vereinbarung möglich. Wer über Anwalt-Seiten.de eine Kontaktaufnahme vorbereitet, kann zunächst das Rechtsgebiet, das Anliegen und etwaige laufende Fristen knapp benennen und die dort verfügbaren Kontaktangaben nutzen. Die Kanzlei nennt Telefon mit Anrufbeantworter, E-Mail, Telefax und ein Kontaktformular als Kontaktwege. In der anschließenden Abstimmung lässt sich klären, welche Unterlagen benötigt werden und ob ein Besprechungstermin vereinbart werden kann. Eine erste Anfrage ist noch nicht mit einer bestätigten Mandatsübernahme gleichzusetzen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Villingen-Schwenningen
Die Kanzlei Dr. Frederik M. Manke liegt am Kaiserring 12, 78050 Villingen-Schwenningen, im Stadtteil Villingen. Damit ist der Kanzleistandort innerhalb der Doppelstadt ausdrücklich dem Bereich VS-Villingen zugeordnet. Für Ratsuchende aus Schwenningen oder Marbach ist diese Zuordnung bei der Planung eines persönlichen Termins relevant. Termine in den Kanzleiräumen erfolgen nach Vereinbarung. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungsauskunft anhand der vollständigen Anschrift; bei einer Pkw-Anfahrt sollten die jeweils geltenden Verkehrs- und Parkregelungen berücksichtigt werden. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Villingen-Schwenningen genannt. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist dessen Familiengericht grundsätzlich der einschlägige Gerichtstyp: Dort werden beispielsweise Scheidungen, Versorgungsausgleich sowie Verfahren zu Unterhalt, Sorge und Umgang behandelt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Der Kanzleisitz allein bestimmt diese Zuständigkeit nicht. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist dagegen regelmäßig die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Kündigungsschutzklagen und Streitigkeiten über Überstundenvergütung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden üblicherweise vor einem Arbeitsgericht geführt; ein konkretes Arbeitsgericht ist in den Standortangaben nicht genannt. Zivilrechtliche Arzthaftungssachen können je nach gesetzlicher Zuständigkeitsverteilung vor ein Amtsgericht oder Landgericht gehören. Streitigkeiten über Erwerbsminderungsrenten oder sozialrechtliche Fragen der Schwerbehinderung fallen grundsätzlich in die Sozialgerichtsbarkeit. Die verschiedenen Themen des Profils führen somit nicht sämtlich zum örtlichen Amtsgericht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon/Fax und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon/Fax und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs, der Arbeitsvertrag und Angaben zum bisherigen Beschäftigungsverhältnis hilfreich. Auch vorheriger Schriftwechsel, etwa zu Abmahnungen oder angebotenen Vertragsänderungen, kann relevant sein. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen; deshalb sollte bereits die Anfrage erkennen lassen, wann das Schreiben angekommen ist. Eine vollständige rechtliche Bewertung setzt die Prüfung des Einzelfalls voraus. Die bloße Kontaktaufnahme bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde oder Fristen überwacht werden.
- Welche Unterlagen können bei einem Streit über Überstundenvergütung wichtig sein?
- Bei Überstunden geht es regelmäßig sowohl um die tatsächlich geleistete Arbeitszeit als auch um die rechtlichen Voraussetzungen einer zusätzlichen Vergütung. Hilfreich können Arbeitsvertrag, einschlägige tarifliche Regelungen, Lohnabrechnungen, Dienstpläne und eigene Arbeitszeitaufzeichnungen sein. Ebenso kann Schriftwechsel zur Anordnung oder Kenntnis zusätzlicher Arbeit Bedeutung haben. Nicht jede Anwesenheitszeit ist automatisch vergütungspflichtige Mehrarbeit. Außerdem können vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen eine Rolle spielen. Für eine Mandatsanfrage ist eine geordnete Übersicht der betroffenen Zeiträume und der bereits erfolgten Kommunikation zweckmäßig.
- Wie unterscheiden sich Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich bei einer Scheidung?
- Der Zugewinnausgleich betrifft grundsätzlich den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs, sofern die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Der Versorgungsausgleich bezieht sich dagegen auf während der Ehe erworbene Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung. Beide Bereiche folgen unterschiedlichen Regeln und benötigen unterschiedliche Unterlagen, etwa Vermögensnachweise einerseits und Informationen zu Versorgungsanrechten andererseits. Ehevertragliche Vereinbarungen können für die Einordnung bedeutsam sein. Welche Fragen in einem Scheidungsverfahren zu behandeln sind und welche gesondert verfolgt werden, hängt vom jeweiligen Sachverhalt und den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen ab.
- Werden Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt gemeinsam geregelt?
- Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt betreffen zwar dieselbe familiäre Situation, sind rechtlich aber unterschiedliche Fragen. Das Sorgerecht umfasst insbesondere Verantwortung und Entscheidungen für das Kind. Das Umgangsrecht betrifft die persönlichen Kontakte, während Kindesunterhalt den finanziellen Bedarf und dessen Deckung betrifft. Eine Trennung führt daher nicht automatisch zu einer einheitlichen gerichtlichen Regelung aller drei Bereiche. Für eine erste Anfrage hilft es, bestehende Vereinbarungen oder Beschlüsse und die jeweils offenen Fragen getrennt darzustellen. In Sorge- und Umgangsverfahren steht das Kindeswohl im Mittelpunkt.
- Was ist vor einer Anfrage wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers sinnvoll zu ordnen?
- Für eine erste Orientierung ist eine sachliche zeitliche Übersicht hilfreich: Welche Behandlung fand wann statt, welche Beschwerden bestanden zuvor und welche Folgen traten anschließend auf? Vorhandene Arztbriefe, Befunde, Aufklärungsunterlagen und Schriftwechsel können die Prüfung unterstützen. Ein ungünstiges Behandlungsergebnis allein belegt noch keinen Behandlungsfehler. In Arzthaftungssachen können unter anderem der medizinische Standard, die Aufklärung und der Zusammenhang zwischen Behandlung und Gesundheitsschaden entscheidend sein. Ob weitere Behandlungsunterlagen oder eine medizinische Begutachtung benötigt werden, lässt sich erst anhand des konkreten Vorgangs beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Frederik M. Manke
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,5 von 5 · 53 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: manke-vs.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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