Veröffentlichtes Profil

Julia Zatschler

Julia Zatschler – Fachanwältin für Familienrecht in Villingen-Schwenningen

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht · Rechtsanwaltskanzlei Julia Zatschler

Niedere Straße 51, 78050 Villingen-Schwenningen

Telefon: +49 7721 680 885 0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Julia Zatschler
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Julia Zatschler ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht. Ihre Rechtsanwaltskanzlei hat Standorte in Villingen-Schwenningen und Ludwigshafen am Rhein. In Villingen-Schwenningen befindet sich die Kanzlei in der Niedere Straße 51. Die Kanzlei ist auf Familienrecht, Erbrecht und Sozialrecht spezialisiert. Als Anlässe für anwaltliche Unterstützung nennt die Webseite eine Scheidung, einen Betreuungsfall oder eine Erbangelegenheit. Julia Zatschler und ihr Team stehen Mandanten für rechtliche Beratung und anwaltliche Unterstützung zur Verfügung. Die Interessen ihrer Mandanten vertreten sie bundesweit, sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als individuelle Betreuung und zielstrebigen Einsatz für die Belange und Interessen der Mandanten. Besprechungen finden in der Regel in der Kanzlei statt. Termine werden nach vorheriger Vereinbarung angeboten, bei Bedarf auch außerhalb der Öffnungszeiten. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Gewünschte Rückrufe erfolgen während der Bürozeiten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-zatschler.de, kanzlei-zatschler.de

Beratung in Villingen-Schwenningen – Einordnung der Redaktion

Julia Zatschler ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht. Ihre Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in Villingen-Schwenningen in der Niedere Straße 51; ein weiterer Standort liegt in Ludwigshafen am Rhein. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf. Die vorliegende Kanzleibeschreibung nennt dagegen Familienrecht, Erbrecht und Sozialrecht als Spezialisierungen. Bei einer Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen lässt sich deshalb zunächst klären, ob die konkrete Angelegenheit übernommen werden kann. Die Kanzlei vertritt die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten bundesweit, sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen zum Arbeitsvertrag, zu einer Kündigung, einem Aufhebungsvertrag oder einem Arbeitszeugnis im Mittelpunkt. Auch Vergütung, Arbeitszeit und Abmahnungen können Anlass für eine rechtliche Prüfung sein. Ratsuchende erwartet bei einer arbeitsrechtlichen Befassung grundsätzlich eine Einordnung des Sachverhalts anhand der vertraglichen Unterlagen und des bisherigen Schriftwechsels. Dabei können Fristen eine wesentliche Rolle spielen. Ob eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Anliegen und den Umständen ab. Das Familienrecht betrifft persönliche und wirtschaftliche Fragen innerhalb familiärer Beziehungen. Typische Anliegen sind Trennung und Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzungen sowie Sorge- und Umgangsfragen. Julia Zatschlers Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf dieses Rechtsgebiet. Als konkreten Anlass für anwaltliche Unterstützung nennt die Kanzleibeschreibung unter anderem eine Scheidung. Eine familienrechtliche Besprechung dient allgemein dazu, die Ausgangslage, die offenen Fragen und vorhandene Unterlagen zu ordnen. Gerade wenn Kinder betroffen sind, müssen unterschiedliche Themen wie Betreuung, Umgang und finanzielle Verantwortung voneinander unterschieden werden. Die Anschrift in der Niedere Straße liegt im Stadtbezirk Villingen und bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Villingen, Schwenningen und Marbach. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Villingen-Schwenningen in Betracht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de können die dort verfügbaren Kontaktangaben genutzt werden. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Hilfreich ist eine kurze Beschreibung des Anliegens einschließlich möglicher Fristen. Besprechungen finden in der Regel in der Kanzlei und nach vorheriger Terminvereinbarung statt, bei Bedarf auch außerhalb der Öffnungszeiten. Gewünschte Rückrufe erfolgen während der Bürozeiten.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Villingen-Schwenningen

Die Rechtsanwaltskanzlei Julia Zatschler hat ihren Standort in Villingen-Schwenningen in der Niedere Straße 51 im Stadtbezirk Villingen. Die Straße gehört zum innerstädtischen Bereich Villingens. Für Ratsuchende aus Schwenningen oder Marbach ist bei der Anfahrt daher der Standort Villingen maßgeblich. Die zentrale Lage lässt sich grundsätzlich sowohl bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Pkw berücksichtigen. Welche Verbindung oder Zufahrt passend ist, hängt vom Ausgangspunkt und den aktuellen Verkehrsbedingungen ab. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt. Da Besprechungen üblicherweise in der Kanzlei stattfinden, können Fragen zum Zugang und zur Anfahrt bei der Terminvereinbarung angesprochen werden. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Villingen-Schwenningen genannt. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist dessen Familiengericht von Bedeutung: Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit insbesondere Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten und nicht allein nach der Anschrift der Kanzlei. Das Amtsgericht ist außerdem grundsätzlich mit Nachlass- und Betreuungssachen befasst; diese berühren die in der Kanzleibeschreibung genannten Erbangelegenheiten und Betreuungsfälle. Für typische arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütungsansprüche, sind hingegen die Arbeitsgerichte zuständig. Ein konkretes Arbeitsgericht wird in den vorliegenden Standortangaben nicht benannt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail können Sie eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens angeben. Wenn Sie einen Rückruf wünschen, teilen Sie der Kanzlei Ihre Rufnummer mit.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail können Sie eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens angeben. Wenn Sie einen Rückruf wünschen, teilen Sie der Kanzlei Ihre Rufnummer mit.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind vor allem das betreffende Schreiben, der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen wichtig. Bei einer Kündigung ist außerdem bedeutsam, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Bei einer Abmahnung helfen Angaben zum beanstandeten Verhalten und zum bisherigen Schriftwechsel. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können kurzen Fristen unterliegen; eine Anfrage sollte deshalb mögliche Termine und Zugangsdaten deutlich benennen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und ob das Mandat übernommen wird, ist im Rahmen der Kontaktaufnahme zu klären.
Worin unterscheiden sich eine Kündigung und ein Aufhebungsvertrag?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin können beispielsweise der Beendigungszeitpunkt, eine Freistellung oder weitere Abwicklungsfragen geregelt werden. Beide Formen können rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben, auch im Hinblick auf Sozialleistungen. Für die allgemeine Einordnung sind der genaue Wortlaut, die zeitlichen Abläufe und die persönlichen Rahmenbedingungen wesentlich. Eine anwaltliche Prüfung kann diese Unterschiede und mögliche offene Regelungspunkte erläutern, ohne dass damit ein bestimmtes Ergebnis verbunden ist.
Welche Themen sollten vor einer Anfrage wegen Trennung oder Scheidung geordnet werden?
Hilfreich ist ein Überblick über den Zeitpunkt der Trennung, die Wohnsituation, gemeinsame Kinder sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Daneben können bestehende Vereinbarungen und bereits geführter Schriftwechsel relevant sein. Eine Scheidung und ihre möglichen Folgesachen sind rechtlich zu unterscheiden: Unterhalt, Vermögensausgleich oder Fragen zur Ehewohnung werden nicht in jeder Hinsicht automatisch gemeinsam geklärt. Bei der ersten Anfrage genügt zunächst eine sachliche Zusammenfassung der offenen Punkte. Welche Nachweise für die weitere Bearbeitung erforderlich sind, hängt von den tatsächlich zu behandelnden Themen ab.
Werden Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsfragen in einem einzigen Verfahren entschieden?
Diese Themen hängen im familiären Alltag häufig zusammen, sind rechtlich aber unterschiedliche Angelegenheiten. Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse für ein Kind, während das Umgangsrecht den Kontakt regelt. Beim Kindesunterhalt geht es um die finanzielle Versorgung. Ob und in welcher Verfahrensform eine gerichtliche Klärung erforderlich ist, richtet sich nach den jeweiligen Streitpunkten. Zuständig ist bei gerichtlichen Familienangelegenheiten grundsätzlich das Familiengericht. Welches Gericht örtlich zuständig ist und ob mehrere Verfahren notwendig sind, lässt sich nur anhand der konkreten familiären Situation einordnen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Julia Zatschler

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-zatschler.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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