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- Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Villingen-Schwenningen
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Pia Suttarp ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Villingen-Schwenningen. Sie berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Ihre Tätigkeit umfasst individuelle Beratung sowie die gerichtliche Vertretung. Für Arbeitnehmer nennt die Kanzlei Kündigungen, Aufhebungsverträge, Sozialabfindungen und Abmahnungen als Themen. Hinzu kommen Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit, Vergütung, Bonuszahlungen, Versetzungen und Zeugnisse. Auf Arbeitgeberseite gehören außerdem Vertragsgestaltungen, betriebsverfassungsrechtliche und tarifrechtliche Fragestellungen, die Beratung bei umfangreichem Stellenabbau, Altersteilzeit, betriebliche Altersvorsorge und Auslandseinsätze von Mitarbeitern zum Angebot. Bereits vor ihrer Kanzleigründung hat Pia Suttarp Unternehmen gerichtlich und außergerichtlich in Fragen des Arbeits-, Sozial- und Tarifrechts beraten und vertreten. Als Grundlage ihrer Arbeitsweise beschreibt sie eine vertrauensvolle und empathische Zusammenarbeit. Die Kanzlei bietet zudem Schulungen für Personaler, Führungskräfte und Betriebsräte an. Als mögliche Themen werden Arbeitsrecht in der Praxis, Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts und aktuelle Rechtsprechung genannt; Wunschthemen sind auf Anfrage möglich. Termine in der Kanzlei finden nur nach Vereinbarung statt und sind auf Anfrage auch virtuell über Microsoft Teams möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: arbeitsrecht-vs.de, arbeitsrecht-vs.de
Beratung in Villingen-Schwenningen – Einordnung der Redaktion
Pia Suttarp ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Villingen-Schwenningen. In ihrer Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in der Warenburgstraße 3 berät und vertritt sie sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Ihr Tätigkeitsspektrum reicht von der individuellen Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung. Bereits vor der Kanzleigründung war sie für Unternehmen gerichtlich und außergerichtlich in Fragen des Arbeits-, Sozial- und Tarifrechts tätig. Als Grundlage ihrer Arbeitsweise nennt sie eine vertrauensvolle und empathische Zusammenarbeit. Für Beschäftigte stehen häufig Veränderungen oder Konflikte im bestehenden Arbeitsverhältnis im Mittelpunkt. Zu den ausdrücklich genannten Themen gehören Kündigungen, Aufhebungsverträge, Sozialabfindungen und Abmahnungen. Daneben befasst sich Pia Suttarp mit Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit, Vergütung und Bonuszahlungen sowie Versetzungen und Arbeitszeugnissen. Hinter diesen Anliegen stehen beispielsweise Fragen zur Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen, zu finanziellen Ansprüchen oder zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses. Eine anwaltliche Prüfung kann dabei helfen, den Sachverhalt und die jeweils maßgeblichen Regelungen einzuordnen; ihr Ergebnis hängt von den Umständen und Unterlagen des einzelnen Falls ab. Auf Arbeitgeberseite umfasst das Angebot Vertragsgestaltungen sowie betriebsverfassungsrechtliche und tarifrechtliche Fragestellungen. Hinzu kommen die Beratung bei umfangreichem Stellenabbau, Altersteilzeit, betriebliche Altersvorsorge und Auslandseinsätze von Mitarbeitern. Solche Themen betreffen neben einzelnen Arbeitsverträgen häufig auch kollektive Regelungen und betriebliche Entscheidungsprozesse. Ergänzend bietet die Kanzlei Schulungen für Personaler, Führungskräfte und Betriebsräte an. Als Inhalte werden Arbeitsrecht in der Praxis, Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts und aktuelle Rechtsprechung genannt; Wunschthemen sind auf Anfrage möglich. Der örtliche Bezug liegt in Villingen-Schwenningen mit den Stadtteilen Villingen, Schwenningen und Marbach. Die Kanzleianschrift lautet Warenburgstraße 3, 78050 Villingen-Schwenningen. Das am Standort genannte Amtsgericht Villingen-Schwenningen ist für typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern nicht zuständig; diese gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für einen Besuch ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Auf Anfrage sind auch virtuelle Termine über Microsoft Teams möglich. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt, um die dort ausgewiesenen Kontaktmöglichkeiten zu nutzen. In einer ersten Anfrage lassen sich das arbeitsrechtliche Thema, die eigene Rolle als Beschäftigter oder Arbeitgeber und etwaige anstehende Termine knapp schildern. Anschließend können Terminform, benötigte Unterlagen und die mögliche Übernahme eines Mandats geklärt werden. Gerade bei Kündigungen oder anderen zeitgebundenen Anliegen ist ein Hinweis auf das Datum des Zugangs für die erste Einordnung hilfreich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Villingen-Schwenningen
Die Kanzlei von Pia Suttarp befindet sich in der Warenburgstraße 3 in 78050 Villingen-Schwenningen. Für Ratsuchende aus Villingen, Schwenningen und Marbach bildet diese Anschrift den örtlichen Anlaufpunkt für eine vereinbarte Besprechung zum Arbeitsrecht. Angaben zur unmittelbaren Anbindung, zu konkreten Haltestellen oder zu Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse. Eine Innenstadtlage oder bestimmte Wegezeiten lassen sich aus den vorliegenden Angaben nicht verlässlich ableiten. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Villingen-Schwenningen genannt. Es gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und ist nicht das typische Eingangsgericht für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen. Streitigkeiten über Kündigungen, Arbeitsentgelt, Abmahnungen oder Zeugnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Dort kommen insbesondere Klageverfahren in Betracht, bei denen grundsätzlich zunächst eine gütliche Einigung angestrebt wird. Betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten, etwa zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, werden regelmäßig im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren behandelt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten, etwa dem gewöhnlichen Arbeitsort; allein die Kanzleianschrift entscheidet darüber nicht. Besprechungen in der Kanzlei finden ausschließlich nach Vereinbarung statt. Damit lässt sich die Anreise aus den verschiedenen Stadtteilen vorab planen. Als Alternative zu einem persönlichen Besuch bietet die Kanzlei auf Anfrage virtuelle Termine über Microsoft Teams an. Diese Möglichkeit kann insbesondere dann relevant sein, wenn Arbeitszeiten oder eine längere Anfahrt die Terminplanung erschweren.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Name, E-Mail und Nachricht als Pflichtangaben ab. Telefonnummer, Firma und Erreichbarkeit (Uhrzeit) können optional angegeben werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein Erstgespräch kann vereinbart werden. Termine in der Kanzlei finden nur nach Vereinbarung statt; auf Anfrage sind Termine auch virtuell über Microsoft Teams möglich.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Ein Erstgespräch kann vereinbart werden. Termine in der Kanzlei finden nur nach Vereinbarung statt; auf Anfrage sind Termine auch virtuell über Microsoft Teams möglich.
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Name, E-Mail und Nachricht als Pflichtangaben ab. Telefonnummer, Firma und Erreichbarkeit (Uhrzeit) können optional angegeben werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, vorhandene Ergänzungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Auch einschlägiger Schriftverkehr und eine kurze zeitliche Übersicht können hilfreich sein. Bei einer Kündigung ist insbesondere bedeutsam, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist, weil gesetzliche Fristen gelten können. Bei einer Abmahnung kommt es unter anderem auf den beschriebenen Vorwurf und den tatsächlichen Ablauf an. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab und lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
- Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Darin können beispielsweise das Beendigungsdatum, eine Freistellung, eine Abfindung oder Zeugnisfragen geregelt werden. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht bei jeder Beendigung. Aufhebungsverträge können zudem sozialrechtliche Folgen haben, etwa beim Arbeitslosengeld. Für die rechtliche Einordnung sind deshalb nicht nur einzelne Vertragsklauseln, sondern auch die Begleitumstände und die zeitliche Planung von Bedeutung.
- Was ist bei Fragen zu Teilzeit, Elternzeit und Bonuszahlungen für die erste Einordnung wichtig?
- Diese Themen beruhen auf unterschiedlichen gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen. Bei Teilzeit und Elternzeit können unter anderem die Dauer des Arbeitsverhältnisses, betriebliche Rahmenbedingungen und der gewünschte Zeitraum relevant sein. Bei Bonuszahlungen kommt es häufig auf den Arbeitsvertrag, Zielvereinbarungen, betriebliche Regelungen oder Tarifverträge an. Für eine erste Anfrage hilft daher eine klare Beschreibung, welche Änderung gewünscht ist oder welche Zahlung streitig bleibt. Vorhandene Anträge, Antworten des Arbeitgebers und einschlägige Vereinbarungen erleichtern die Orientierung. Ob ein Anspruch besteht, lässt sich nur anhand der jeweiligen Voraussetzungen beurteilen.
- Welche Rolle spielen Betriebsrat und Tarifverträge bei Vertragsgestaltung oder Stellenabbau?
- Neben dem einzelnen Arbeitsvertrag können Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen die Arbeitsbedingungen prägen. Ein bestehender Betriebsrat hat bei bestimmten Maßnahmen gesetzliche Beteiligungsrechte. Bei einem Stellenabbau können je nach Umfang und betrieblichen Voraussetzungen zusätzliche Informations-, Beratungs- oder Verhandlungspflichten sowie weitere gesetzliche Verfahren relevant werden. Für eine erste Einordnung sind deshalb unter anderem die Betriebsstruktur, die Zahl der betroffenen Beschäftigten, bestehende kollektive Regelungen und der geplante zeitliche Ablauf wichtig. Nicht jede Personalmaßnahme unterliegt denselben Anforderungen; die maßgeblichen Verfahrensschritte hängen von der konkreten betrieblichen Situation ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Pia Suttarp
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4,9 von 5 · 51 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: arbeitsrecht-vs.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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