Veröffentlichtes Profil

Andreas Huber

Andreas Huber – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Villingen-Schwenningen

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Fachanwalt für Arbeitsrecht · advice arbeitsrecht

Beim Hohenstein 4, 78048 Villingen-Schwenningen

Telefon: +49 7721 4020 180

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
advice arbeitsrecht
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Andreas Huber ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Villingen-Schwenningen. Sein Angebot umfasst die Beratung und Vertretung von Unternehmen und Beschäftigten sowie die Unterstützung von Betriebsratsgremien. Zu den genannten Themen gehören Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge, Vertragsgestaltungen, Beteiligungsrechte des Betriebsrats und Tarifrecht in der M+E-Industrie. Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen reicht die Tätigkeit von der Vorbereitung einer Kündigung über Aufhebungsvereinbarungen bis zu Befristungen und Übergangslösungen in die Rente. Weitere Leistungen betreffen Vertragsverhandlungen, Personalabbau und Restrukturierung. Im Betriebsverfassungsrecht behandelt er Fragen zur Beteiligung des Betriebsrats, zu Betriebsvereinbarungen und zur Einigungsstelle. Die Arbeitsweise umfasst vertrauliche Beratung im Hintergrund sowie Vertretung nach außen und vor den Arbeitsgerichten mit inhaltlich und taktisch abgestimmtem Vorgehen. Unternehmen können eine laufende Beratung vereinbaren. Für Führungskräfte, Personalwesen und Betriebsräte werden Schulungen und Seminare angeboten. Individuell abgestimmte Schulungen finden online, Inhouse oder hybrid statt. Termine in der Kanzlei oder außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: advice-arbeitsrecht.de, advice-arbeitsrecht.de

Beratung in Villingen-Schwenningen – Einordnung der Redaktion

Andreas Huber ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und in der Kanzlei advice arbeitsrecht in Villingen-Schwenningen tätig. Sein Angebot richtet sich an Unternehmen, Beschäftigte und Betriebsratsgremien. Im Mittelpunkt stehen damit sowohl individuelle Arbeitsverhältnisse als auch die kollektiven Regeln des betrieblichen Zusammenlebens. Mandantinnen und Mandanten können Beratung zu bestehenden Konflikten, zur Gestaltung arbeitsrechtlicher Vereinbarungen und zur Vorbereitung betrieblicher Veränderungen erwarten. Die Tätigkeit umfasst vertrauliche Beratung im Hintergrund ebenso wie die Vertretung nach außen und vor den Arbeitsgerichten. Inhaltliche und taktische Fragen werden dabei aufeinander abgestimmt. Ein wesentlicher Themenbereich ist die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dazu zählen Kündigungsschutzklagen, die Vorbereitung einer Kündigung, Aufhebungsverträge, Befristungen und Übergangslösungen in die Rente. Typische Anliegen betreffen die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Trennung, offene Vertragsfragen und die Folgen unterschiedlicher Beendigungsmodelle. Hinzu kommen Vertragsgestaltungen und Vertragsverhandlungen. Bei Unternehmen können diese Fragen mit Personalabbau oder Restrukturierungen verbunden sein. Eine laufende Beratung ist nach Vereinbarung möglich. Für Beschäftigte geht es häufig darum, die Bedeutung vorgelegter Dokumente und die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten nachvollziehen zu können. Im Betriebsverfassungsrecht befasst sich Andreas Huber mit Beteiligungsrechten des Betriebsrats, Betriebsvereinbarungen und der Einigungsstelle. Hier stehen beispielsweise die Einbindung der Arbeitnehmervertretung bei betrieblichen Veränderungen und die Ausgestaltung gemeinsamer Regelungen im Vordergrund. Ein weiterer benannter Bereich ist das Tarifrecht der Metall- und Elektroindustrie. Für Führungskräfte, das Personalwesen und Betriebsräte werden außerdem Schulungen und Seminare angeboten. Individuell abgestimmte Schulungen können online, im Unternehmen oder in hybrider Form stattfinden. Damit umfasst das Profil neben der Bearbeitung einzelner Anliegen auch die Vermittlung arbeitsrechtlicher Kenntnisse. Die Kanzlei befindet sich Beim Hohenstein 4 in 78048 Villingen-Schwenningen. Zum örtlichen Umfeld gehören die Stadtteile Villingen, Schwenningen und Marbach; eine konkrete Stadtteilzuordnung der Kanzleianschrift ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Das am Standort genannte Amtsgericht Villingen-Schwenningen ist für typische arbeitsrechtliche Streitigkeiten nicht zuständig; diese fallen regelmäßig in die Arbeitsgerichtsbarkeit. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist eine aktuelle Routenplanung anhand der Anschrift sinnvoll. Zur Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die dort bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten genutzt werden. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf bereits vorliegende Schreiben oder Termine erleichtern die erste Einordnung. Termine in der Kanzlei und außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Villingen-Schwenningen

Die Kanzlei advice arbeitsrecht von Andreas Huber hat ihre Anschrift Beim Hohenstein 4 in 78048 Villingen-Schwenningen. Villingen, Schwenningen und Marbach gehören zum genannten räumlichen Umfeld. Aus den vorliegenden Angaben lässt sich jedoch weder eine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile noch eine Innenstadtlage ableiten. Für einen persönlichen Besuch bietet die vollständige Adresse den Ausgangspunkt für die Planung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Konkrete Verbindungen, Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt und sollten anhand aktueller Verkehrsinformationen geprüft werden. Da Kanzleitermine nach vorheriger Vereinbarung möglich sind, lassen sich Zeitpunkt und organisatorische Einzelheiten eines Besuchs im Vorfeld abstimmen. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Villingen-Schwenningen genannt. Für die Schwerpunkte dieses Profils ist allerdings regelmäßig nicht das Amtsgericht, sondern die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich. Kündigungsschutzklagen sowie Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Vergütung oder arbeitsvertragliche Pflichten werden typischerweise vor den Arbeitsgerichten im Urteilsverfahren geführt. Betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen, etwa über Beteiligungsrechte eines Betriebsrats, gehören grundsätzlich in das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren. Die Einigungsstelle ist demgegenüber ein eigenständiges innerbetriebliches Konfliktlösungsverfahren und kein Gericht. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten, etwa dem gewöhnlichen Arbeitsort; allein die Kanzleianschrift bestimmt dies nicht. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht wird in den vorliegenden Standortangaben nicht benannt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, das Kündigungsschreiben oder der Entwurf des Aufhebungsvertrags sowie relevante Korrespondenz hilfreich. Auch Angaben dazu, wann ein Schreiben zugegangen ist, welche Termine genannt werden und ob bereits Gespräche stattgefunden haben, können wichtig sein. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine Anfrage allein wahrt solche Fristen nicht. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und ob eine Vertretung übernommen wird, ist im Rahmen der Kontaktaufnahme gesondert zu klären.
Worin unterscheiden sich Kündigung, Aufhebungsvertrag und Befristungsende?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Bei einer wirksamen Befristung endet das Arbeitsverhältnis grundsätzlich mit dem vereinbarten Zeitpunkt oder dem Erreichen des festgelegten Zwecks. Je nach Gestaltung stellen sich unterschiedliche Fragen zu Fristen, Form, Vergütung und sozialrechtlichen Folgen. Auch Übergänge in die Rente können zusätzliche Abstimmungen erfordern. Welche Regelungen im Einzelfall maßgeblich sind, hängt von den Vertragsunterlagen und den tatsächlichen Umständen ab.
Wann spielen Beteiligungsrechte des Betriebsrats und eine Einigungsstelle eine Rolle?
Beteiligungsrechte des Betriebsrats können unter anderem bei Arbeitszeitregelungen, personellen Maßnahmen und betrieblichen Veränderungen relevant werden. Ihr Umfang unterscheidet sich je nach Gegenstand: Er reicht von Informations- und Beratungsrechten bis zur Mitbestimmung. Betriebsvereinbarungen halten gemeinsame Regelungen von Arbeitgeber und Betriebsrat fest. Können sich beide Seiten in bestimmten mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten nicht einigen, kommt eine Einigungsstelle als gesetzlich vorgesehenes Konfliktlösungsinstrument in Betracht. Für eine erste Anfrage sind daher der betroffene Regelungsbereich, der bisherige Austausch und vorhandene Vereinbarungen wichtige Hintergrundinformationen.
Welche Informationen sind bei Fragen zum Tarifrecht der Metall- und Elektroindustrie wichtig?
Zunächst ist zu unterscheiden, welcher Tarifvertrag möglicherweise einschlägig ist und weshalb er auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden könnte. Eine Rolle spielen insbesondere die Tarifbindung, arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln sowie der räumliche, fachliche und persönliche Geltungsbereich. Typische Fragen betreffen Entgeltgruppen, Arbeitszeit, Zuschläge oder tarifliche Fristen. Für eine Anfrage sind der Arbeitsvertrag, die einschlägigen Tarifunterlagen, gegebenenfalls Betriebsvereinbarungen und eine Beschreibung der tatsächlichen Tätigkeit hilfreich. Die Zugehörigkeit eines Unternehmens zur Metall- und Elektroindustrie allein beantwortet noch nicht sämtliche Fragen zur Tarifgeltung.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Andreas Huber

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: advice-arbeitsrecht.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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