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- Rechtsanwaltskanzlei Karin Stein
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Karin Stein ist Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskanzlei Karin Stein in Aachen. Die Kanzlei befindet sich in der Augustastraße 43, 52070 Aachen. Auf ihrer Internetseite nennt die Kanzlei die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und WEG-Recht. Der Internetauftritt bietet einen ersten Überblick über das Angebot der Kanzlei und die Menschen in der Kanzlei. Zur Navigation gehören neben den einzelnen Rechtsgebieten auch Bereiche zur Rechtsanwältin Karin Stein, zum Team, zum Kontakt sowie zu Downloads und Kooperationspartnern. Die Kanzlei ist telefonisch unter 0241 / 50 50 25 und per E-Mail unter k.stein@kanzlei-stein.net erreichbar. Als Kontaktzeiten sind Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr angegeben. Am Mittwoch und Freitag gelten die Zeiten von 8:30 bis 13:00 Uhr.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-stein.net, kanzlei-stein.net
Beratung in Aachen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Karin Stein ist in der Rechtsanwaltskanzlei Karin Stein in der Augustastraße 43, 52070 Aachen, tätig. Ihr Profil weist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aus. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern – von der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung. Typische Anliegen sind Fragen zum Arbeitsvertrag, zur Vergütung, zu Arbeitszeiten und Urlaub sowie zu Abmahnungen oder Kündigungen. Wer sich mit einem solchen Thema an eine Rechtsanwältin wendet, benötigt häufig zunächst eine Einordnung der Unterlagen, des bisherigen Geschehens und möglicher zeitlicher Vorgaben. Auf ihrer Internetseite nennt die Kanzlei außerdem Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und WEG-Recht. Dahinter stehen unterschiedliche Lebenssituationen: Im Erbrecht geht es etwa um Nachlass und Erbfolge, im Familienrecht um Trennung, Unterhalt oder Sorgefragen. Mietrechtliche Anliegen können Vertragsregelungen, Betriebskosten oder die Beendigung eines Mietverhältnisses betreffen. Das WEG-Recht behandelt unter anderem das Zusammenleben und die Beschlussfassung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Verkehrsrechtliche Fragen entstehen beispielsweise nach einem Unfall; im Strafrecht stehen Tatvorwürfe und die damit verbundenen Verfahrensrechte im Mittelpunkt. Welche Bearbeitung im Einzelfall möglich ist, lässt sich bei der Anfrage klären. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Aachen. Die Adresse in der Augustastraße bietet einen konkreten Anlaufpunkt für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet, darunter Mitte, Brand, Eilendorf, Laurensberg und Haaren. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem bestimmten Stadtteil ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist typischerweise das Arbeitsgericht relevant; am Standort besteht das Arbeitsgericht Aachen. Daneben befinden sich in Aachen das Amtsgericht, das Landgericht und das Verwaltungsgericht. Welches Gericht tatsächlich zuständig ist, hängt vom Gegenstand des Verfahrens und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung anhand der Kanzleianschrift. Ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de kann die Kontaktaufnahme über die angegebenen Kontaktdaten erfolgen: telefonisch unter 0241 / 50 50 25 oder per E-Mail an k.stein@kanzlei-stein.net. Für eine erste Anfrage sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben und Hinweise auf bekannte Termine hilfreich. Als Kontaktzeiten nennt die Kanzlei Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils 8:30 bis 13:00 Uhr sowie 14:00 bis 17:00 Uhr, Mittwoch und Freitag jeweils 8:30 bis 13:00 Uhr. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen dafür benötigt werden, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Aachen
- Amtsgericht Aachen
- Landgericht Aachen
- Arbeitsgericht Aachen
- Verwaltungsgericht Aachen
Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Aachen von Bedeutung. Arbeitsgerichte führen insbesondere Verfahren zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Ob das Arbeitsgericht Aachen örtlich zuständig ist, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Falls und nicht allein nach dem Sitz der Kanzlei. Für die weiteren auf der Kanzleiwebsite genannten Rechtsgebiete kommen insbesondere das Amtsgericht Aachen und das Landgericht Aachen in Betracht. Beim Amtsgericht werden unter anderem Familiensachen und Nachlassangelegenheiten bearbeitet. Streitigkeiten über Wohnraummiete und viele wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeiten gehören ebenfalls vor das Amtsgericht. In anderen Zivilsachen, etwa nach Verkehrsunfällen oder bei erbrechtlichen Zahlungsansprüchen, kann je nach gesetzlicher Zuständigkeit das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig sein. Beide Gerichte bearbeiten zudem Strafsachen unterschiedlicher Zuständigkeit. Das Verwaltungsgericht Aachen behandelt öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, beispielsweise bestimmte fahrerlaubnisrechtliche Verfahren, nicht dagegen gewöhnliche arbeitsrechtliche Konflikte. Die Rechtsanwaltskanzlei Karin Stein befindet sich in der Augustastraße 43 im Aachener Stadtgebiet, Postleitzahl 52070. Eine bestimmte Stadtteilzugehörigkeit oder unmittelbare Innenstadtlage lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht sicher ableiten. Für Ratsuchende aus Mitte, Brand, Eilendorf, Laurensberg oder Haaren ist die genaue Anschrift deshalb der Ausgangspunkt der Wegeplanung. Die Anfahrt kann allgemein mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden; konkrete Verbindungen, Haltestellen und Parkmöglichkeiten sind hier nicht belegt. Vor einem Besuch sollten ein Termin und gegebenenfalls Fragen zum Zugang mit der Kanzlei abgestimmt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zum Arbeitsrecht hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen sowie die unmittelbar zum Anliegen gehörenden Schreiben wichtig. Je nach Thema können dazu eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben, Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder ein Arbeitszeugnis gehören. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert es, den Ablauf nachzuvollziehen. Wichtig sind außerdem bekannte Termine und das Datum, an dem ein entscheidendes Schreiben eingegangen ist. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
- Warum ist bei einer Kündigung eine zeitnahe Klärung wichtig?
- Im Zusammenhang mit einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt regelmäßig eine Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Daneben können weitere zeitliche Vorgaben relevant werden, etwa für die Geltendmachung einzelner Ansprüche. Ob und welche Regelungen im konkreten Fall greifen, erfordert eine Prüfung der Umstände. Für eine Anfrage sind deshalb das Kündigungsschreiben, das Zugangsdatum und Angaben zum Arbeitsverhältnis besonders hilfreich. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine erforderliche fristwahrende Handlung.
- Worin unterscheiden sich eine Abmahnung und eine Kündigung?
- Eine Abmahnung beanstandet üblicherweise ein bestimmtes Verhalten im Arbeitsverhältnis und verbindet dies mit der Warnung vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei einer Wiederholung. Eine Kündigung zielt dagegen auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ob eine Abmahnung berechtigt ist oder eine Kündigung wirksam sein kann, hängt unter anderem vom Sachverhalt, den vertraglichen Grundlagen und gesetzlichen Vorgaben ab. Für eine anwaltliche Einordnung sind daher nicht nur die jeweiligen Schreiben, sondern auch der vorausgegangene Ablauf und vorhandene Korrespondenz von Bedeutung.
- Was passiert typischerweise in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht?
- In arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt. Dabei wird erörtert, ob die Parteien den Streit einvernehmlich beilegen können. Kommt keine Einigung zustande, kann sich ein weiterer Termin vor der Kammer anschließen. Je nach Streitpunkt werden Schriftsätze ausgetauscht und gegebenenfalls Beweise erhoben. Das Verfahren kann etwa durch Vergleich oder Urteil enden. Der konkrete Ablauf hängt vom Anliegen und dem Verfahrensstand ab. Die Vorbereitung umfasst häufig die Sichtung der Vertragsunterlagen und eine nachvollziehbare Darstellung der streitigen Ereignisse.
- Welche Fragen können sich bei einem Arbeitszeugnis stellen?
- Bei Arbeitszeugnissen geht es häufig darum, welche Tätigkeiten aufgenommen werden, ob die Angaben vollständig sind und wie Leistung und Verhalten beschrieben werden. Zu unterscheiden sind insbesondere einfache Zeugnisse mit Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit und qualifizierte Zeugnisse, die zusätzlich Leistung und Verhalten bewerten. Auch der Anlass für ein Zwischenzeugnis kann Gegenstand einer Anfrage sein. Für eine Einordnung helfen der vorhandene Zeugnistext, eine Tätigkeitsbeschreibung und gegebenenfalls frühere Beurteilungen. Einzelne Formulierungen sollten stets im Zusammenhang des gesamten Zeugnisses betrachtet werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Karin Stein
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4,7 von 5 · 57 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Augustastraße 43, 52070 Aachen
- Montag
- 08:30-13:00, 14:00-17:00
- Dienstag
- 08:30-13:00, 14:00-17:00
- Mittwoch
- 08:30-13:00
- Donnerstag
- 08:30-13:00, 14:00-17:00
- Freitag
- 08:30-13:00
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Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
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Die Kündigung per E-Mail ist ein gebräuchliches Mittel zur Beendigung laufender Vertragsverhältnisse. Mobilfunkverträge, Mitgliedschaften und digitale Abonnements werden häufig elektronisch verwaltet; entsprechend liegt es nahe, auch die Kündigung elektronisch zu erklären.
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-stein.net
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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